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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189503031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18950303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18950303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-03
- Tag1895-03-03
- Monat1895-03
- Jahr1895
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1895
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Bezugs-PreiS Wekmaliaer täglicher tzustellun, tu« Ha«->ldchG Durch die Post bezogen für D«t1fchland «ad Oesterreich: »tÄeüädtlich . Direete täglich« Kreuzbaudsenduug dB «u-land: monatlich ?ch0. «e VKvrge».Lu-gab« erscheint »glich t» Lomd-L»t»gabe Wochentag» 5 Uhr. Redaktion «ud Lrveditton: Äahannesgasse 8. D1»«rp»ditiva ist Wochentag» aaunterbrochr, «»»ffuet »« ftüh 8 bi» Abend» 7 Up^ Filialen: vtt» «e»»'» B-rttm. (Alfred Hast«), U-iversitälSftwß» ». Laut» Lösche. Ktrt-arinrnstr. Ich patt. and KöntgSpletz V. kimmer A»zeige«'PreL- Ue tz gespaltene Petitzeile SV Pfy. gWeiNma» «a« b«,R,»metM»strich (4g» chatch») VV4. vvr den Familien nockn«,» Ggefpaltni» 10 Größere Schriften laut unserem Drei», verzeichnt-. Tabellarisch« und Ziffer afatz »ach hdherrm Torts. Erlrn-Veilagen fgesalzt), »,r mit de, Margen »Ansgabe, oha« Postbesorüeruaa ^4 so.—. mit Postdeförderang Gl 70.—. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- vnd Geschäftsverkehr. Annahmeschlnß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittag» 10 Uhr. Marge ».Ausgabe: Nachmittag» 4Uhe. Sonn, and Frsttaa» früh Uhr. Bei de» Filialen vnd Annahmestelle» je ein» halb« Stund« früher. «metgen fiu» stets °n di- G«ch0Ma, zu richten. Druck »ab Verlag von E. Potz in Leipzig Sonntag den 3. März 1895. 8S. JahrganK Amtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung -er SlaLtverordnelen, Mittwoch, den «. Mär» 1895. Abends 6'/, Uhr, im SitzungSsaale am Raschmartte. Tagesordnung: 1. Bericht des Verfassung»-, Finanz, und Löschausschusses über die Vorlage, betr. Regelung des Diensteinkommens der Be- amten der Rathswache, Schutzmannschaft und Feuerwehr. II. Bericht des Finanz, bez. Stistungs- und Berfassungsans. schujses über: n. Conto 1 „Rathsstube" Pos. 104, 105; d. Conto 2 und Specialbudget „Polizeiamt" des Haushalt, planes auf das Jahr 1895. III. Bericht deS Lösch» und bez. Verfassungsausschusses über Conto 11 „Feuerlöschwesen" Pos. 5 des Haushaltplanes auf das Jahr 1895. IV. Bericht des Stistungs-, Finanz, bez. Verfassung?. und Bau ausschusses über Specialbudget „Zwangsarbeitsanstalt zu St. Georg" des Haushaltplanes au; das Jahr 1895. V. Bericht des Stistungs- und bez. Veriassungsausschusses über: ». Specialbudget „Städtisches Krankenhaus zu St. Jacob" mit Ausnahme von Pos. 28 in Verbindung mit Pos. 28s der Gehaltsliste, Pos. 61, 63, 74, 92; b. Specialbudget „Krankenhaus zu Leipzig-Plagwitz" mit Ausnahme von Pos. 22 des Haushaltplanes auf das Jahr 1895. VI. Bericht des Bauausschusses über: a. Specialbudget „Armen- weseu", Specialconto ^ Pos. 13, Specialconto 6 Pos. 9, 31, 49, 68, Specialconto 0 I Pos. 14, Specialconto v II Pos. 12, Specialconto L Pos. 8, Specialconto 1' H Pos. 11, Specialconto 3 Pos. 6 des Haushaltpianes auf das Jahr 1895; b. Instandsetzung einer Wohnung im 3. Obergeschoß des städtischen Grundstücks Grimmaische Straße 3. VII. Bericht des Finanz, und Verfassungsausschusses über die Vorlage, betr. anderweiten Entwurf eines Statuts über die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Hebammen des Hebammenbezirks Taucha. Königliche Kunstakademie und Kunkgewerbrschnle sn Leipzig. Beginn der Studien im Lommersemester 1895 am rs. April ». e. , .... ^ ^ Die Anstalt vermittelt die Ausbildung ihrer Schüler für das Gefammtgebiet der zeichnenden <grapht,chen) Künste und für das Kmistgewerbe. BEdaogvn: 4. Kachabtheilnn, für architektonische Kunstgewerbe. Darstellende Geomrlrie, architektonische Formen-, Gefäßsormen- nnd Stillehre: Architekt Lamprecht. Ornamentik und Entwerfen malerischer Dekorationen: Prof. Weichardt, Architekt. Perspectiv« und Schattenconstructionen: Prof. Viehweger, Architekt. ». Kachabthcilnng für Bildhauerei. Ornamentmodelliren, figürliches Modellir«n nach dem Leben und O. Aachabthcilung für Zeichnen und Malen. Zeichnen nach graphischen Vorlagen: Prof. Seifert, Prof. Mohn, Lehrer Klepzig. Zeichnen nach Gyps, anatomischen Präparaten, Naturabgüssen und Antiken: Prof. Dietrich, Prof. Winterstein. Buchornamentik, Entwerfen für künstlerische Buchausstattung, für Diplome, Placate re.: Prof. Honegger. Aquarellmalrn uud land- Anmeldungen vom 4. bis mit 16. März a. e. Nachm, von 4—5 Uhr erbeten Leipzig, am 4. Februar 1895. schaftliches Staffagezeichnen: Prof. Bourdet. Decorationsmalen: Winther. GlaS. und Porzellanmatea: Prof. Haselberger. Kupfer- und Stahlstechen, Radiren: Prof. Seifert. Xylographie: Pros. Berthold. Lithographie: Schelter. Typographisches Zeichnen: Frisch, Pros. Honegger. Zeichnen und Malen nach dem lebenden Modell und nach der Natur, Compositionsübungen, Ausführung selbst- ständiger Illustrationen unter Anwendung der für die mechanischen ReproductionSmethoden erforderlichen Technik: Direktor. Ciseliren von Gußarbeiten, verbunden mit Ausführung selbstständiger v. Photomechanische Vervielfältigung-- und Druckverfahren. Werke plastischer Kunst und des KunstgewerbrS: Pros, zur Straßen. vr. Aarland. Französisch und Englisch: Vr. püll. Brehme. Stillehre, Kunst, und Kunstindustriegeschichte: Vr. Flechsig. Archäologie: Prof. 1>r. Overbeck. Anatomie des Menschen: vr. mea. Lange. Thier- und Pflanzenkunde: Vr. xlül. Zürn. Regulative kostenfrei. Der Direktor: vr. vllänc. >ieper. Bekanntmachung. In der Zeit vom 2. Februar bis mit 2. Mürz d. I. gingen uns außer verschiedenen Gaben für Heizmaterial, über welche wir bereits quittirt haben, ferner zu: — ^S50^ Betrag eines Finderlohnes durch daS Polizeiamt, Bekanntmachung, die An- und Abmeldung der Fremden betreffend. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Bormesse für Muster lager uud Musterkollektionen bringt das Unterzeichnete Polizei amt die nachstehenden Bestimmungen des MelderegulattvS mit dem Bemerken iu Erinnerung, daß jede Vernachlässigung dieser Vorschriften Geldstrafe bis zu 59 ./L oder entjpmchrnde Haft strafe nach sich zieht. Die An- uud Abmeldung der Fremden kann sowohl aas dem Haupt- meldeamt, Abth. v, Polizeigebäude, Wächterstraße 5, II. Etage, und zwar an Wochentagen in der Zeit von 8 bis 12 Uhr Bormiltags und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags und an den Sonntagen in der Zeit von Vzll bis 12 Uhr Vormittags, wie auch auf sämmtlichen Be- zirkSnicldesteUcn (Polizeiwachen), und zwar an Wochentagen in der Zeit von 8 Uhr Vnrmittags bis 1 Uhr Mittags und von 4 bis 7 Uhr Nachmittags und an den Sonntagen in der Zeit von '/-Ul bis 12 Uhr Vormittags erfolgen. Leipzig, den 28. Februar 1895. Das Polizctamt der Stadt Leipzig, v. k. 985. Bretschueider. Seitenmacher. Auszug aus dem Melderegulativ der Stadt Leipzig vom 4. Tecember 1890. Z. 12. Jeder in einem Gasthofe oder in einem mit Herbcrgs- berechttgnng versehenen ähnlichen Hause einkehrende und über Nacht bleibende Fremde ist vom Gastwirth oder Onartiergeber, und zwar, falls er vor 5 Uhr Nachmittags ankommt, noch am Tage der Ankunft, andernfalls aber am folgenden Morgen spätestens bis 10 Uhr beim Meldeamt des Polizeiamts Abth. II oder der Polizeiwache des betreffenden Bezirks schriftlich mittelst des vorgeschriebenen und für jeden Fremden besonders auszufüllen, den Formulars anzumelden. Befinden sich in Begleitung des Fremden Familienmitglieder, Dienerschaft oder sonstige Perfonen, so sind dieselben auf dem nämlichen Zettel mit zu verzeichnen. Zu gleich mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch die Abmeldung der inzwischen abgercisten derartigen Fremden zu bewirken. 8.14. Die in Privathäusern absteigenden Fremden, sogenannte Besuchsfremde, sind, sobald sie länger als 3 Tage hier verweilen, spätestens am 4. Tage, von erfolgter Ankunft an, vom Quartierwirth beim Meldeamt Abth. II oder der betreffenden Polizeidezirkswache mündlich oder schriftlich mittelst des vorgcschricbeneu Formulars anzumelden. Bei den etwa in Privathänsern Wohnung nehmenden Metzfrcmden jedoch hat diese Anmeldung in jedem Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier blieben, und zwar binnen 24 Stunden von der Ankunft an, beim Meldeamt Abth. II, als auch in jeder der PolizcibezirkSwachcn zu geschehen. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, bei Mcfffrcmdcn binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise des Fremden oder etwa erfolgter Wohnungsänderung an zu bewirken. 8. 16. Bei den nur einen Monat oder weniger sich hier auf- haltenden Fremden bedarf es in der Regel der Vorzeigung oder Niederlegung einer Legitimation nicht, doch bleibt der Fremde jeder zeit verpflichtet, sich auf amtliches Erfordern über seine Persönlich- keit auSzuweisen. Fremde, welche länger hier verweilen wollen, haben sich in der Regel in ähnlicher Weife zu legitimsten, wie dies in 8- 1 bezüglich der Einwohner vorqeschrieben ist. 8. 18. Für rechtzeitige An- und Abmeldung der Fremden haften nicht nur diese selbst, sondern auch die betreffenden Ouarlicrtvtrthe, welche fremde bei sich aufnehmen. - 4 1 11 10 3 3 zu Heiz- material, 10 - — - von Herrin H. Naumann, 20 - — - von Herrn vr. H. durch die Post, 15 - — - unter der Bezeichnung „v. 3. L.", — - von Herrn W„ 30 - vom Berein „Humor" iu Leipzig-Neustadt, — - Vergleich in Sachen H. '/. M. durch das Äewerbe- gericht, 10 - von Herrn R. E-, Erlös ans einer Versteigerung, — - Sühne in Sachen K.'/.H.I durch Hrn.Friedensrichter — - » - - W.'/.Sch.f Heinet in L.-Connewitz, — - von Herrn I. E. für eine gewonnene Partie Billard» 82^L90-H Summa, worüber hiermit daukend quittirt wird. Leipzig, den 2. März 1895. Das Armenamt. Hentschel. Schicker Bekanntmachung. Wegen Umzugs in das Augusteum bleiben die Geschäftsräume des Unterzeichneten Rentamtes am 8. und 9. dieses Monats geschlossen. Leipzig, am 1. März 1895. Königliches Universitäts-Rentamt. Gebhardt. Die städtische Sparkasse beleiht Werthpapierc unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 1. Februar 1895. Die Svarcaflen-Tepiitatian. Realgymnasium. Montag, den 4. Mürz 1895, 8 Uhr Aufnahme - Prüfung. Papier und Feder sind mitzubringen. Der Rector: vr. Böttcher. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die geringe Breite des Goldhahngätzchens und zur Vermeidung hieraus entstehender Verkehrsstörungen wird dem Lastfuhrwerk das Befahren des Goldhahngüßchrns überhaupt, sowie dem leichten Fuhrwerk die Benutzung des Gäßchrns zum Zwecke des dirrctrn Durchfahrens hiermit verboten. Sofern leichtes Fuhrwerk nach dem Goldhahngäßchrn selbst bestimmte Fahrten auszusühren hat, bleibt es gestattet, im Schritt von der Nicolaistraße aus in das genannte Gäßchen ein. und nach der NrichSstraße auszufahrrn. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 oder entsprechender Haft geahndet. Leipzig, am 28. Februar 1895. IX. 753. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgt. Stahl. Bekanntmachung. Zur thunlichstrn Vermeidung von Verwechselungen haben wir beschlossen, die für den, von der ThomasiuS-Straße abzweigenden Sstaßenzug bisher gebrauchte Bezeichnung „am Glstrrmkhlgraben" fallen zu lassen uud die dort gelegenen 3 Grundstücke unter der Be zeichnung Nr. 2a, 2b, 2o zur TtzomasiuS-Straste zu schlagen. Leipzig, am 28. Februar 1885. . W Der «ath »er Stadt Leipzig. ">180 vr. Georgl. Ltz. Sparkasse Liebertwolkwitz. Unter Garantie der Gemeinde. Reserven: 374 999 12 Sparverkehr in den Monaten Januar und Februar 1895: 3660 Einzahlungen im Betrage von 475 266 66 /H, 3174 Rückzahlungen ... 282960 ./L 28 Verzinsung der Einlagen mit 3'/z°/». Expeditionszeit: Mon tags und Donnerstags. Die ZwciggeschäftSstclle Stötteritz expedirt jeden DonnerS- ag Nachmittags von 5 bis 7 Uhr, die ZwciggeschäftSstclle Paunsdorf jeden Montag und Donnerstag Nachmittags von 3 bis 6 Uhr und die ZwciggeschäftSstclle Oelzschau Montags und Donnerstags Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr. Sparcassen-Derwaltung. Dyck, Direktor. Bau-Areal, n nächster Nähe des Bahnhofes und der Harthwaldung schön gelegen, hat billig zu verkaufen der Stadtrath zu Zwenkau. Agrarische Verhetzung. ckZ. Die Rede des Kaisers bei dem Mable des Ober präsidenten von Brandenburg hat die Woche beherrscht und wird in ihren Folgen noch für geraume Zeit das Wichtigste bleiben. Diese Folgen zeigen sich in einer Verschärfung der conservativ-extrem-agrarischen Sprache, in einem Aufgebot sensationeller Agitation, die manches Mal in der Form, nie mals aber in der Sache hinter dem zuriickbleibt, wa* unter dem Grafen Caprivi geleistet worden ist. Schreibt doch das Organ des Bundes der Landwirthe, die „Deutsche TageSztg. „Eine neue Eaprivi-Episode verträgt die deutsche Arbeit, ver. träat di« deutsche Volksseele, verträgt da» deutsch» Künigthum nicht. Wohin soll es kommen, wenn zwischen dem Fürsten und seinem Volk» die Kluft des Zwiespalts und Zweifels gähn», wenn der Thron nicht mehr gestützt undgetragen wird von d»S Volkes Treue? Bertrauenslosigkeit lähmt und schwächt, macht lasch und lau» matt und müde. O, wenn man immer beherzigte, wie schwer, wie unendlich schwer eS ist, geschwundenes Vertrauen wieder zu wecken! Jedes mißverständliche Wort streut den Samen des Mißtrauens in dir Herzen, der viel schneller und üppiger aufgeht, al» die gute Saat. Noch einmal darf der deutsche Mittelstand, der deutsch» Bcuer in seinen Hoffnungen nicht getäuscht werden. Solche Täuicynng könnte, ja müßte unberechenbare, unheimliche Folgen haben. ES gährt, ringt, braust gewaltig im Mittelstände. Noch haben wir die Bewegung in der Hand; noch ist sie köntgStreu und fromm, noch ist stein ruhigen, gesunden Bahnen. Und sic wird» bleiben, wenn-sie nicht getäuscht und betrogen wird. Geschieht da» aber, dann liegt dir große Gefahr nahe, daß sich ander« Leute von schärferer Tonart der Führung bemächtigen. Und was dann? Wir stehen unmittelbar vor einer Entscheidung. Langes Hinhalten ist unmög lich. Schöne Worte machen nicht satt, und an der Thür lauert der Hunger. Warten ist ein schlimmer Trost, wenn die Noth mit am Tische sitzt. Di« Männer de» deutschen Mittelstände« haben lange gewartet, erst still, dann grollend gewartet; länger zu warten ist nicht möglich. Wir werden die Wahrheit sagen, so lange wir können, weil es nn- bange ist um das Königthum und unseres Volkes Zukunft. Noch ist» Zeit, aber hohe Zeit." Vorhersaaung der Revolution, die der Androhung der- elben zum Verwechseln ähnlich sieht, ist also die Antwort auf den Wunsch des Kaisers, die Gemüther nicht weiter zu erregen und mit phantastischen Vorstellungen za erfüllen. Die „Kreuzzeitung" hißt das Banner eines wocialismnS, der ich von dem Bedel'S nur durch die Geltendmachung von Vor rechten des großen Grundbesitzes unterscheidet: „Jeder soll -aben, was er braucht, nicht mehr." Unter welchem Gesichts- -uncle aber die Berechtigung deS Einzel- und Gruppen- >edürfnisseS zu beurtheilen sei, das ^igt die Erläuterung des conservalwen Blattes, daß ungleiche Dertheilung nicht mit ungerechter Dertheilung al» zusammensallead an gesehen werden dürfe. T>ie Forderung, der Staat olle drcrrtiren, wa- Jeder brauch« und demgemäß erhalten muffe, und er solle zugleich eine gewisse Un gleichheit aufrecht erhalt««, ist rinr Forderung aus Aus- ichlung von Privilegien — begünstigenden und benachthei- igenden Privilegien. Wem die erstrren zufallen sollen, geht aus dem Umstande hervor, daß diese Umgestaltung des Wesens des Staates im Zusammenhang mit dem Antrag Kanitz gefordert wird, und wem die letzteren auferlegt werden ollen, wer „nicht mehr, als er braucht", erhalten soll, ist gleichfalls zweifellos: der Handel und die Industrie, von denen man der größeren „Volksthümlichkeit" halber als von den „Juden und der Börse" sprechen wird. Es wäre Unrecht, zu bemerken, die Hammerstein und Ploetz griffen auf dieGewohnheiten des vorigen Frühjahrs zurück. Der- artigesist unterderKanzlerschaftCaprwis in derThat niemals als durchführbar bezeichnet und gefordert worden. Ter Zweck dieses Programms liegt klar zu Tage. Die „Germania" hatte der „Kreuz zeitung" erklärt, wenn wir dem Antrag Kanitz nicht entrinnen önnen, dann allgemeine Garantie einer Rente, dann staat liche Festsetzung von Mindestpreisen auch für die Handwerks erzeugnisse und von Mindestlöhnen. Dir „Kreuzzeitung" be denkt sich nicht, Top zu sagen, nicht etwa in ver Absicht, den Bauern eine Erhöhung der Preis« für Ackergeräthr und Mindestleistung an das Gesinde und dir ländlichen Arbeiter plausibel zu machen, sondern um sich das Stillschweigen dieser Erwerbsgruppen so lange zu sichern, bis die extrem-agrarische Beute in Sicherheit gebracht ist. Und ist die Beute nicht zu er haschen, dann ist der Bauernstand von der Regierung des Kaisers „abermals getäuscht". Und auf kiesen Agitationsstoff kommt eS hauptsächlich an. Darum wird Alles, wa- die Regierung zur Hebung der Landwirthschaft anstrebt, mißachtet und lanorirt, darum wird gesagt, eS geschähe „nichts". Daß ein Branntwein st euer»« setz unter rein agrarischen Gesichts punkten und mit Beiseitesetzung des fiskalischen Interesses bereits ausgearbeitet ist, daß der preußische Landwirthschaflsminister dem Paasche'schen Initiativantrag auf Abänderung des Zuckersteuergesetzes im Princip zugestimmt hat, daß der Tarif der preußischen SlaatSeisenbahnen für künstlichen Dünger bereits herabgesetzt ist und daß der preußische Etat Forderungen für den Bau von Klein bahnen enthält: Alles dies ist nichts, denn die Hammer stein'sche Politik braucht das Einschüchterungsmittel eines bis zur Siedehitze erregten Bauernstände-. Darum auch die Belastung des Kaiser- mit aller Ver antwortung, wenn „nicht- geschieht", d. h., wenn der Antrag Kanitz nicht al- Regierungsvorlage an den Reichstag gelangt. Daß die Stimmen, die der Kaiser als König von Preußen im BundeSratk für die Verstaatlichung der Getreideeinsuhr abgeben lassen könnte, verschwindend sind gegenüber denjenigen der Gesammtheit der Bundesstaaten, von denen kein irgend nennenswertber zu dem angesonnenen Abenteuer bereit ist, auf diese Thatsache wird in der dlgitation niemals hin- gewirsen. Die Herren rechts der Elbe haben eben kein Interesse an einer Mißstimmung z. B- gegen den König von Württemberg, dafür rin um so größeres daran, da- stark« Pression-mittel bäuerlicher Verzweiflung auf ktn einen Berliner Punct wirken zu lassen. Deutsches Reich. Berlin, 2. März. Dem Vernehmen nach soll es in der Absicht liegen, in der neuen Branntweinsteuernovelle auch die Steuerfreiheit de- Branntweins für wissen schaftliche und Heilzwecke ander- al» bisher zu regeln. Nach dem Gesetz vom 27. Juni 184? ist von der Verbrauch-abgabr befreit außer dem Branntwein, welcher ausaesührt wird, auch derjenige, welcher zu ge werblichen Zwecken, zu Heil- und zu wissenschaftlichen oder zu Putz-, Heizung--, Koch- oder Beleuchtungs zwecken verwendet wird. Bei dem Branntwein, der zu wissenschaftlichen oder Heilzwecken verwendet wird, handelt eS sich vorwiegend um undenaturirten, zu Genußzwecken also geeigneten Branntwein. Nach dem Wortlaute der bis- erigea Vorschrift kann einmal von den Interessenten beaw sprucht werden, daß ihnen die Steuerfreiheit für alle irgend wie zu einem Heilzwecke bestimmten Fabrikate, gleichviel ob dieselben auch zu Grnußzwecken dienen oder diene» können, zugestanden wird, sodann besteht die Gefahr, daß da- Steuer aufkommen durch Mißbrauch de- steuerfrei belassenen Brannt wein« für nicht steuerfreie Verwendungszwecke ,m erheblichen Umfange geschädigt wird. Es soll deshalb beabsichtigt sein, den zu wissenschaftlichen und Heilzwecken zu verwendenden Brannt wein aus der vorherigen Auszählung herauSzunrhmen und die Befreiung desselben in die Hand de» Bund-e-rathes zu legen. Man will dadurch nicht bloS das fiscalische Jntrreffe schützen, sondern auch die Gleichmäßigkeit de» Verfahren- sicherer als bisher stellen. Der Bundesrath hat schon vor einigrn Jahren für eine Reihe von Mitteln, für welche die Controle nicht genügend auSgeübt werden konnte, namentlich für alle Geheim mittel, die Steuerfreiheit auszuschließen sich veranlaßt ge sehen. Das Verbot hat sich jedoch nicht als genügend er wiesen, weil ein Verzeichniß der von der Steuerfreiheit aus zuschließenden Mittel bei der großen Zahl der mit Brannt wein zubereiteten, zudem sich beständig vermehrenden Präpa raten niemals erschöpfend sein kann. Aus dem Gebiete der Gebeinimittel mangelt es zudem an genügend zuverlässigen Kriterien. Zufolge aller dieser Umstände sind die Ent scheidungen der Steuerbehörden in den einzelnen Bundes staaten so verschieden geworden, daß man annimmt, eine gleichmäßigere Behandlung werbe auch von den Interessenten gewünscht. Man glaubt die gleichmäßigere Behandlung da durch zu erreichen, daß der Bundesrath künftig den jemaligen Umständen und Bedürfnissen entsprechend diejenigen Mittel und Zwecke, für welche die Gewährung der Steuerfreiheit eintreten darf, einzeln namhaft macht. Die Möglichkeit, öffentlichen Krankenhäusern, wissenschaftlichen Instituten und ähnlichen Anstalten, an deren Zuverlässigkeit nach ihrer Ein richtung und Verwaltung nicht zu zweifeln ist, die Steuer- reiheit wie bisher in umsaffender Weise zu gewähren, soll allerdings bestehen bleiben. Was die bei dieser Aenderung in Betracht kommende Branntweinmenge betrifft, so sind im Jahre 1892/93 für heil- und wissenschaftliche Zwecke rund 16 000 Hektoliter reinen Alkohols steuerfrei adgrlasfen. * Berlin, 2. März. Für die Gewährung eines Ehren- soldes für die Krieg-vekeranen von 1870/71 wird bekanntlich seit einiger Zeit Propaganda gemacht, ohne daß dabei genaue Berechnungen über dir zu einer solchen Maß regrl nöthigcn Summen ausgestellt werden. Drr „Post" unterzieht sich jetzt dieser Aufgabe und nimmt an, daß etwa noch 78l 000 FeldzugStheilnehmer von 1470/71 leben. Von diesen befinden sich nach dem Stande vom Juni 1894 im Genüsse einer JnvaliVenpension 42 700. Als im Ewildienst versorgt mögen höchstens 20 000 anzunehmen sein. Die Zahl der einer Unter stützung nicht Bedürftigen laßt sich schwer beurtheilen; sie möge jedoch, reichlich berechnet, aus 218 400 festgesetzt werden. Es wären also von den vermuthlich Ueberlebende» 781 000 noch die 42 700, die 20 000 und die 218 400 abzu- zieben. Damit erhielte man als annähernde Ziffer der hilfs bedürftigen alten Krieger die runde Summe von 500 000. Wenn man nun für jeden Veteranen eine Unterstützung von nur 20 monatlich, also 240 ^ jährlich, auswerfen wollte, so würde damit der Reichscaffe eine jährliche Ausgabe von 120 Millionen Mark erwachsen. Der gesammte, gegenwärtig vorhandene Capital-Ueberschuß de- Reichs- mvalibenfonds, drr nach der diesjährigen Bilanz 83,5 Mil lionen Mark beträgt, würde mithin, selbst wenn nur die wirklich Hilfsbedürftigen berücksichtigt werden sollten, bei Weitem nicht hinreichen, um diese Ausgabe auch nur auf ein einziges Jahr zu decken, und nach Ablauf dieses JahreSbruch- IbeilS müßte zur Bestreitung dieser ungeheuren Summe daS Reich andere Einnahmequellen sich zu eröffnen suchen. * Berlin, 2.März. Eine Anzahl von Schriftstellern, Künstlern und Professoren richtet betreffs der Umsturzvorlage an den Reichstag eine Petition, in ver eS heißt: „Jedem das Recht vorbehaltend, die in Berathuag befindliche Vorlage von seinem persönlichen Standpunkte aus zu beurtheilen, enthalten sie sich bei gegenwärtigem Gesuch aller Einmischung in die Frage nach der Nothwenbigkeit oder Gerechtigkeit der beabsichtigten gesetzlichen Neuerungen in ihrer Gesammtheit. Sie haben ihr Augenmerk vornehmlich auf den zweiten Absatz deS vorgeschlagenen 8. 130 gerichtet, welcher mit Straf» Denjenigen bedroht, „der in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise di» Religion, die Monarchie, dir Ehe, dir FamUi« oder das Eigenihum durch beschimpfende Sleußerungrn öffentlich angreist". Dir Petenten erblicken in obigem Text eine Faffnng von so dehn, barer Natur, daß keine kritische Beleuchtung einer der hier auf. geführten Materien unter gewissen Umständen gegen strafrechtliche Verfolgung gesichert ist, und st» erblicken ferner in der Gesammtheit dieser Materien rin so weites Gebiet abstrakter Begriff», daß die meisten in das Gebiet drr Philosophie und Kunst gehörenden Leistungen mittelbar oder unmittelbar damit in Verbindung gebracht werden können. Die Petenten sind davon entfernt, anzu nehmen, daß die Absicht der Redaktoren der Vorlage aus eine der wissenschaftlichen odrr künstlerischen Freiheit feindliche Beschränkung Hinziel«. Aber gerade darum glauben sie ihre Stimme dagegen erheben zu sollen, daß »ine Fassung angenommen werde, die trotz entgegengesetzter Absicht dir befürchtete Wirkung nach sich ziehen könnte. Es soll auch nicht bestritten werden, day eine erleuchtete und sachgemäße gerichtliche Auslegung de» obigen Textes dir Gefahren hrrabzummvern geeignet ist, aber kein Vertrauen schließt die Möglichkeit gegrniheiligec Erfahrungen au», und bekanntlich ist auch der Geist der ttchtrrlichen Auslegung wechselnden Zeitströmungen nicht unzugänglich. Nicht die Wahrscheinlichkeit, sondern die Möglichkeit einer bedenklichen extensiven Anwendung der angedrohtrn Paragraphen ist «», welche dir Brsorgniß der Petenten wachrust. Ja, auch bet dem größten Vertrauen in die Unfehlbarkeit richtiger Auslegung bleibt di« Gefahr nicht ausgeschlossen, daß irgend eine noch so unverfängliche Stelle, wenigsten» von einem StaaiSanwalt, al» unter da» Strafgesetz fallend, angesehen werde. Unbedingtes Vertrauen in die Staats anwälte wird aber kaum al- ein unerläßliches Postulat jeden, deutschen Schriftsteller oder Künstler angesonnen werden." Unterzeichnet haben diese Petition u. A.: Prof, von Bar, Güttingen. Prof. Konrad Burdach, Hall,. Georg von Bunsen, Berlin. Prof. Felix Dahu, BreSlau. Prof. Han» Delbrück, Berlin. Friedrich Dernburg, Berlin. Arthur Fitgrr. Bremen. Theodor Fontane, Berlin. Gustav Freytag, Wies baden. Otto Gildemeistrr, Bremen. Prof August von Heyden, Mitglied de» StaakSrathe», Berlin. Prof. Otto Hkrschfeld, Mit- lieb drr Akademie der Wissenschaften, Lharlotteabarg. Prostffor >rl Koepping, Mitglied de« Senats der Akabemk« drr Künste,
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