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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950403011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895040301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895040301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-03
- Monat1895-04
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od» de» i«l >Mtkk und dm, vmwrft» ernfthKlW Mi«« «bgeh.lt: virrt»lMrttch^l4«d k, Mckmeliaw ita«ä» Zu«»«,», GS ^ E D«ch dft Hast de»«««, W hland mch Oesterreich: vi«lel,ährttch D^ct»tL-ltch«Krruzb«oft^'-a ft» Uaßlond, moaöMch utz 7KL Oftvkorgm.r»r-ob« «schetnt täglich V.7NH4 tzi, Abend-AnSgabe WochentagB - Uhr. LchTkli«» «ü Er»tMo»r AehauueSaatze T> Morgen-AnsgaVe. /ur,ln: vtt» «e»»'» Sorttta. (Mfret HftHWd NilhifsttilWstioß, r. r««i» Ltfttz^, kathariurustr. 14» vart. ,nd kö^atpftch T Wgcr.Tagetilatt Anzeiger. Drgan fiir Politik, Localgeschichte, Kandels- undGeschaftsvMr. Mt«-ei-e»Mrerr > gespaltene Petitzelle SO PH Nee kamen «Uer dem RedactionSstrich (4g» spultech 50-4, vor de» Famüieaaachricht«» (-gespalten) 40>ch Größer- Schriften last nusnem Prckt- »«zeichniß. Tabellarischer »ab Ziffa^tz «ach höh»«» Lortf- »glra»Beilage« (gefalzt), u»r mtt de. Morgen-Ausgabe, ohne Postbesördernn, ^b 60.—, m»t Poftbesürderuug -4 7Vc—. Rm«h«schl»k fir Rtyeize»: Ldend A»Sgab« Bormittag« ly Uh« Morgen-AuSgab«: Nachmittag» 4 Uhr. Sonn- »ud Festtag« früh '/§ Uh« Bet de» Filialen »ab Lnua-mrstrllen je «ft» halb« Stunde frühe« Anretge» sin» stets au dte Ggpepttba» Pi richte». Druck und Verlag von L. Polg ft» Leipzig ^-170. Mittwoch dm 3. April 1895 89. Jahrgang SS Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung. Nachdem die am LI. März lfd. I«. zur Versteigerung gekom menen Wieselt i» he» Fluren: Leipzig, Letpzig-Eutritzsch und Leutzsch verpachtet worden sind, werde» die nicht berücksichtigten Bieter ihrer Gebote hierdurch entlassen. Leipzig, den SO. März 1895. Der Rath -er Stadt Leipzig. Id. 13lK. ' ^ zwtitausend Mark ein. Gleich« Strafe trifft Denjenigen, welch« l auf die vorbezeichnete Weise z« einem Verbrechen, zum Ehebruch oder zu einem der in den 88- 115, 124, 125, 166, 167. 840, 242, 805, 817, S81 vorgesehenen Vergeben dadurch anreizt, daß er eine solche Handlung anpretft »der rechtfertigt. Di« Straf« Vars der Art oder de« Matz« nach keine schwerere sei» al« die auf die Handlung selbst anaedroht». 8. 112. Wer emen Angehörigen de« deutschen Heere« oder der «»ft. I. d-° sehr weuig «n Beschluß, d-r den Ge.stl.ch.n »uv Rrligion-dirneru freistellt, m Ai^üb g h den öffentlich Angtlegenhe.ten des <^aatS ^ instand ösfentlichen S-.-d-° S- ahrd-» -° We.se zum^ », kaiserlichen Marine auffordert oder anreizt, dem Beseht» de« Obere» ! der Erörterung ZN ^n /h .- westfälischen Jndustrie- nicht Gehorsam zu leiste», wer insbesondere eine Person, welche I »m Saarrevier, in rheinisch wollen, ein zum Veurlaubtrnstande gehört, auffordrrt oder anreizt, der Stube-1 gegenven gemachten Erfahrungen mm. , g^s jene ^ 7__ '. —I rufung zum Dienste nicht zu folgen, wird mit Gefängntß bi« zu I ü 130 a müßte, wenn er nicht rpflirte, v ^Ee-r-t. Mchrandt, j Jc,h„„ bestraft. Diese Strnsvorschrift finde, auch ans Den. Bestrebungen geschaffen werden, so 'st doch s- ne Be,e,ngung ^edannlmalliuna I leoige» Anwendung, der »inen Angehörigen de« Landsturm« auf. Ij- Zusammenhänge mit einer d,e Erschwe 6 .. I fordert oder anreizt. dem Aufrufe nicht Folge z» leisten. I «»artistischen und socialdemokratischea Propaganda de Nachdem dir öffentlich -msgeschAben 6«°-!«» Lieferung von Wer in der Absicht, di. militairisch. Zncht und Ordnung zu anarchlst schen uno io ^ zu Grunde liegenden den Neubau der LI1. Bürgerschule in Leipzig- > uutrrgrobrn. durch Wort. Schrift, Druck oder Bild gegenüber einem > AAggründen n?cht zu verstehen. Diese Beweggründe^trattn 44?7 Zuggardiuea für Plagwt- zur Vergebung gelangt ist, werden die nicht berücksichtigten Bewerber ihrer Angebote hiermit entbnuden. Leipzig, am 30. März 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. vr. Seetzen. Gesucht wird der am 31. December 1864 in Schweina geborene Arbeiter Sears Gatthilf August Friedrich» welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, den 23. Mürz 1895. Der «ath der Stadt Leipzig. Armenantt, Akth. U. 4. L. II. H/274a. Hentschel. Matthes. Gesucht wird der am 7. August 1853 in Leipzig geborene Schloff« Johannes Gatthelf Bernhard Haffe, welcher zur Fürsorge für sein« Familie anzuhalten ist. Leipzig, am 28. März 1895. Der «ath der Stadt Leipzig, Armen-Autt» Adttz. ll. X. L. IV. Abth. ll. 612d. Hentschel. D. Gefun-en oder al« Herren!»« angemeldet rrsp. abgegeben wurden in der Zeit vom l6. di« 31. März 1895 folgende, zum Theil auch schon früher gefundene oder von verübtem Diebstahl hrrrührrud« Gegenständ«: eine filderae Cylinder-Nemontair-Utzr mit Nette, eine silberne Damen Ne«antatr-La»a«ett-Uhr mit kette, 3 «aldeue Ringe» darunt« «in golbener Traartag, «in Grauatarmreif, ein goldene« Medaillon, «tue golden« Schlip«- Angehöngen de« aktiven Heere« oder der aktiven Marine da« Heer oder di« Morin» oder Einrichtungen derselben verächtlich macht oder zur Verletzung der auf die Verwendung der bewaffneten Macht im Friede» ad« Krieg sich beziehenden militairischen Dteustpflichten auf fordert oder anreizt, wird mit Gesängniß bi« zu drei Jahren bestraft. S. 126. Wer durch Androhung eine« Verbrechen« den üssent- lichru Frieden stört, wird mit Gesängniß bi« zu einem Jahre und, wenn die Androhung mit Hochverroth, Mord, Raub, Brandstiftung oder einem der in den 88. 312, 318, 315, 322, 333. 324 des Strafgesetzbuch«« oder iu dem 8- 5 de« ReichsgrsrtzeS vom S. Juni 1864 vorgesehenen Verbrechen erfolgt ist. mit Gesäuguiß bi« zu drei Jahren bestraft. ^ ß. 129 a. Haben Mehrere sich zur fortgesetzten Begehung mehrerer, «ran auch im Einzelnen noch nicht bestimmter Verbrechen verbunden, so werden sie auch, ohne daß der verbrecherische Entschluß durch Handlungen, welche einen Anfang der Ausfübruog enthalten, de- j thätigt worden ist, mU Gesängniß bi« zu drei Jahre« bestraft. Der Thäter bleibt straflos, wenn er von der Verbindung zu »iuer Zeit freiwillig zurücktritt, zu welcher seine Theiluahm« an der selben noch nicht entdeckt war. I.... — 8. 130. Wer in ein« dea öffentlichen Frieden gefährdenden denen ein emhrttlicher Gedanke nicht zu Vrunve uegr Weise verschiedene Massen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiteu! vor Allem, wie mau hwzufugen muß, der Gedanke nlchl, gegeneinander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bi» zn srch«-!sie bei der Ausarbeitung ihre-Entwurfes geleitet und der rn hundert Mark oder mit Gesängniß bis zu zwei Jahren bestraft. I den Motiven genau bezeichnet worden ist. Ähre Fähigkeit, Die gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher in ein« den üffrnt- I Richter Mnaerreiae bei der Handhabung de« Gesetze« ttch«" Frieden gefährdenden Weise «he. Familie oder Mgenthnm. gebe«, werden die Motive, wenn die Comm'sswnSbeschlüffe als Grundlagen der Gesellschaftsordnung, durch beschimpfend« j A werden, fast gänzlich emgebüßt haben. Es ist ein ganz freilich in den EommissionS-Verhandlungen ^ chlüfsen auch sonst wett zurück und wurd-n zum ^^ ganz unsichtbar. Das Here.nz,ehen deS durchaus srem artigen Gegenstandes de« Lkanzelparagraphen giebt dem t-la eines fürultramont aneund nicht Zwecke d ^ und der Gesellschaftsordnung zurechrgemachten W-rke^ ^ Streichung des Kanzelparagraphen muß als das Aufstecken emvr Geßlerhutes selbst in den Augen Solcher rrscheinen, die kine O setzesvorschrift gegen die Verbmdung der politischen Agitation mu der Vornahme geistlicher Amtshandlungen für entbehrlich halten. Dieses Einschiebsel wird daher für bw R°glerung den zwingenden Anlaß bilden, schon au« formellen (,r Wägungen ,n die vorsichtige Prüfung der Frage e,n- zutreten, ob sie einem Gesetze zustimmen kann, das nach ihrem eigenen in der Commission abgegebenen nunmehr ein Sammelsurium von^ Bestimmungen darstellt, nadel, ein polpeaer Kle««er, ein Anhänger (silberne Kugel und Münze), 2 Brillen, Gel-beträne von 1VY ^l, 5 und L >l, ein anstatt eine« Einmarkstückes in Zahlung gebene» LY-^l-Stuck, PortemonuateS mit -4 »l 80 8 ^ti sty 3 ^4 v 3 und mit g«tug«e» Beträge», eiuigr Pfandscheine, eia Portemouuai« mit etuem solchen, 3 Bauzeichnungen, eine Photographie (Gruppenbild), ei»« Aeußrrungrn üffeutlich angreist. 8. 131. Wer «dichtete oder entstellte Thatsachen, wiflend, daß sie erdichtet oder entstellt sind» öffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch StaatSeiurichtunge» od« Anorduuugen der Obrigkeit „er- ächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bi« zu sechshundert Mark od« mit Grfäugniß bi» zu zwei Jahren bestraft. Dieselbe Strafe trifft Denjenigen, welcher iu ein« den öffent lichen Friede» gesährdeudr» Weis, die Monarchie durch beschimpfend« Aeußerunge» öffentlich angreist. 8.1K6. Wer öffentlich iu beschimpfenden Aeußernnaeu de» Glauben ^ an Gott oder das Lhristenthum angreist od« Gott lästert, od« wer öffentlich eine d« christlichen Kirchen od« eine andere mit Corpo anderes Ziel, als daS von der Regierung ins Auge gefaßte, wohin die Eommissionsdeschiüffe führen, und insofern eia Repräsentant desselben angesehen werden, oder muß nickt eine Reinigung und eine einheitlichere Neubildung desselben erfolgen? Wir sind wenigstens der Meinung, daß es mit der echt republika- Nischen GesinnuiigStüchtigkeit und Charakterfestigkeit, von welch« das volkSparteiliche Mtglied des ReichStagS-Präsidinms soeben noch ein so glänzendes Beispiel gegeben hat, nicht vereinbar ist, mit zwei solchen Brrräthern an der guten Sache der Herren Sing« und Richter, wie Herrn v. Buol und Herrn Spahn, weiter im Präsidium des Reichs- tage- zusammenzusitzrn. Wir erwarten daher auf daS Bestimmteste, daß kategorisch die Resignation der gedachten Herren ver- langt und im Falle der Weigerung Herr Schmidt sein Ver trauensamt niederlegen wird. Denn ganz ist d« Mann, und es wäre eine schwächliche Halbheit, die Consrquenzen, welche man dem Kaiser gegenüber gezogen hat, nicht auch nach der andern Seite zu ziehen. So erscheint denn eine neue Präsidentschaft»- krisis für den Reichstag in Aussicht. Od« haben etwa doch die leischtöpfe des Präsidiums für unsere modernen Catone zu viel nziehungskraft. um zu verhindern, daß die Sache schon jetzt aus dem Leime geht? Nun gm vivi-a verrn!" Wir glauben nicht, daß das Centrum fahren läßt, waS es hat. Seine Mitglieder, die an Schaukelpolitik ihrer Führer gewöhnt sind, werden auch nicht daran denken, die Herren v. Buol und Spahn wegen ihrer Betheiligung an der vom Kaiser veranstalteten Bismarckfeier zu desavomren. ES wird sich also nur um die Frage bandeln, ob Herr Schmidt es mit seiner Ehre vereinbar hält, im Präsidium zwischen den beiden Güldensternen zu stehen. Berlin, 2. April. (Telegramm.) Der Kaiser begab sich heute früh mittelst Sonderzuge« um 9 Uhr 25 Min. nach Potsdam, wo von 10 Uhr ab die Compagnien-Besich- tigung des 1. Garde-Regiments z. F. stattfand. Auf dem Wege nach Potsdam nahm der Kaiser den Vortrag des Chefs des Mttitaircabinets entgegen. Nach Besichtigung der Compagnien des 1. Gardereaiments z. F. ließ der Kaiser die in Potsdam liegenden Cavallerieregimenter allarmiren, welche alsbald zu Fuß im Lustgarten antraten. Nach er folgter Besichtigung ließ der Kaiser die Truppen im Parade marsch vorbei desiliren und nahm sodann militairische Mel dungen entgegen. Später begab sich der Kaiser mit Gefolge zum Dejeuner nach dem Osficierscasino des 1. Garderegiments zu Fuß. Abends gedenkt der Kaiser bei dem StaatSsecretair des Reichsmarineamts Admiral Hollmann das Diner ein zunehmen. V. Berlin, 2. April. (Telegramm.) Die „Berliner geradezu entgegengesetztes, at« die BeschrLnwng einer I Nisten Nachrichten" veröffentlichen nachstehenden Wortlaut berechtigten und aothweudigen gnstlgea Bethatigung > dem mjt den socialrevolutionairen Tendenzen sich viel fach berührenden bürgerlichen Radikalismus Nahrung zufllhpea müßte. Gewlff« in der Agitation gegen die CentrumSanträge hervorgetrettkt Erscheinungen konnten der Regierung zu denken geben. Im Lichte de« Ent wurfes, wie ihn die Commission gestaltet hat, erscheinen die Meffm'A.H"' mit"GeHttn."»7n Äu! I r-tionsnchteu innerhalb de» Bundesgebietes bestehende Reliqtons-1 socialdemokratischen Bestrebungen als ein Borwand den mung der uationalliberatea Commissionsmitglieder mußte r. «k« iL n.—» , -i » — »demnach auSfallen, wie geschehen. Sie haben den §. 111 in straf- bi« zu sechshundert Mark oder mit ein« dies« Strafen wird Ar d'- Gewährleistung des Rechtes der wissenschaftlichen bestraft: 1) w« ««züchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen I ^ttik geforderten Cautelen nicht geschaffen wo^en, die Be- feilhält, verkauft, vrrtheilt» an Orte», welch« dem Publicum zugäng-1 seitigung deS Kanzelparagraphen und schließlich das ganze, lich sind, ausstellt oder anschlägt, od« sonst »«breitet, wer sie I dergestalt unannehmbar gewordene Gesetz abgelehut, und zur Verbreitung herstellt oder zum Zweck der Verbreitung vor-1 zwar in der Erkennlniß, daß diese Abstimmung mit dem , räthig hält, aukündigt od« »«preist; 2) wer Gegenstände, > festgehaltenen Bestreben, Umsturztendenzeu wirksam zn! vollst und freundlich begrüßt und den Wunsch ausgedrückt, die zu unzüchtige» Gebrauche bestimmt sind, au Orten, s bekämpfen, nicht nur vereinbar ist, sondern von ihm geradezu s der^ Reichstag mvge^unter ihrer Leitung ein« erwrgische gefordert wird. Kranzschleife mit Golddruck, ein Packet Psetsenputz«, eine gehäkelte Markttasche, ein Kaffeebret uud ein« Frühstücks- schaale, einige Schirm«, «tue Anzahl Schlüssel, ein schwarz« Pelzmuff, ein Sammetpompabour mit Häkelei, «tu Schulter tuch, ein größere» braune» Umschlagtuch, riu MannSrock, S getrogene Wintersiderzietzer, ein Packet mit einem uenea weißen Frauen-Uuterrock und «tu« Ltnoleum-Bettvor- lag«, «iu Gummischuh, ein« eiserne Wasserwaage, einige Pritsche», eine etsrrue Stemmleiste, ein Packet Nägel, pterrsiprtge uud S zweirüßrige Haußwageu. Zur Ermittelung der Eigeuthümer wird die» hirrdurch bekannt gemacht. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welch« im ersten Viertel jahre vor. Jahres Fundgegeastände bei uns abgegeben haben, auf, dieselben -urückzufordern, andernfalls darüber den Rechten gemäß verfügt werden wird. Leipzig, de« 1. April 1895. Do» Pslizei-Amt »er Statt Leipzig. Brrtschnetdrr. Ml. Sparkasse Lieöerlrvolkmtz. Unter Garantie »er Gemeinte, «eierten: 374 »SS IS Sparvertehr im 1. Vierteljahr 1Ä5: 4405 Einzahlungen im Betrage von 597141 ^l 77 3714 Rückzahlungen - - - 850089 ^l 06 B«zinsuug d« Einlagen mit 3'/,*/«- ErpedttiouSzeit: W«a- tag» und Donnerstag». Die ZwetggeschästSftete Stötteritz expedtrt jede« Donners tag Nachmittag» von 5 bis 7 Uhr, dte ZtoeiggeschäftSstelle gesrllschast, ihre Lehren, Einrichtungen od« Gebräuche beschimpft, ingleicheu wer iu ein« Kirche oder iu einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte beschimpfenden Unfug verübt, wird des gestrigen Telegramms des Kaisers an den Fürsten Bis marck: Ew. Durchlaucht möchte Ich, wie am 28. März an der Spitze der Vertretung Meiner Armee, heute nochmals tiefbewegt den Dank Meines Hauses, sowie den Dank der deutschen Nation für Alle- aussprechen, waS Sie in segenS- voller Arbeit für daS Vaterland gethan. Gott segne und beglücke den Lebensabend deS Mannes, welcher immer der Stolz des deutschen Volkes bleiben wird. Ihr dankbarer Wilhelm. ^ Berlin, 2. April. (Telegramm.) Ueber den Smpsang der NetchStagSpräsidenten v. Buol und Spahn tnrch den Kaiser berichtet die „Germania", die Präsidenten seien kurz vor Beginn der Galatasel dem Kaiser durch den Reichs kanzler vorgestellt worden. Der Kaiser babe dieselben huld- welchr dem Publicum zugänglich sind, ausstellt, oder solche Deaea- , zuganal,ch stäube dem Publlcam aukundtgt oder anpreist; 3) wer durch An kündigung in Druckschriften unzüchtig« Verbindungen rkizuleiten sucht. Ist di» Handlung gewerbsmäßig begangen, so tritt Gefäng- »ißstraf« nicht «nt« Einem Monat ein, neben welch« auf Geld strafe bis zu eintausendsünshundert Mark, auf Berlust d« bürger lichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht er-j kauut werde» kann. 8. 184 a. Mit Gesängniß bis zu drei Monaten und mü Geld strafe bi» zu 300 ^l od« mit einer dies« Strafen wird bestraft,! wer an öffentlichen Straßen oder Plätzen Schriften, Abbildungen oder Darstellungen ausstellt oder anschlagt, welche, auch ohne uu- üchtig zu sein, Lurch grobe Unanständigkeit geeignet siud, da» 'cham- und SittlichkettSgefühl erheblich zu verletzen. > Ist die Handlung gewerbsmäßig begangen, so treten die Strafen de» 8- 184 Absatz 2 An. I Den im vor» ehender, Absatz 1 bestimmten Strafen unterliegt, wer aus Gerichtsverhandlungen, für die wegen Gefährdung d« Sittlichkeit die Oeffentttchttit ausgeschloffen war, oder au» den Viesen Deutsches Reich. * Berlin, 2. April. Der Umstand, daß die beiden ultramontanen Mitglieder deSReichStagSpräsi- diumS an dem vom Kaiser veranstalteten Festmahle I nub noch die Behauptung, der Monarch habe die Herren Thätigkeit entfalten. Der Empfang babe nur wenige Minuten gedauert. Das Gerücht, der Kaiser habe den Präsidenten sein Bedauern auSgedrückt, daß sie aus so trüber Veranlassung den Reichstag bei diesem Feste vertreten, entbehre vollständig der thatsächlichen Unterlage. (Es fehlt in dem Berichte der „Germania" über den „huldvollen" Empfang, den der Kaiser den beiden Herren bereitet, zu Ehren des Fürsten Bismarck sich drtheiligt haben, giebt der „Post" Veranlassung, die Frage aufzuwerfen, ob diese kaum gewählten Herren von ihren Wählern aus ihren Posten belassen werden dürfen. Daß Herr Schmidt-Elber feld Ordre parirt uud dadurch die Anerkennung und den Dank seiner Wähler verdient hat, erkennt daS freiconservative Blatt folgendermaßen an: „Hat Herr Eugen Richter dem Bicepräsidenteu die Annahme der! Paun-tar, jede» «antaa «ud DannerSta» Nachmittags von «uu.mie,^ kaiserlichen Einladung direct oder nur tndirect untersagt?'Denn Artikel II. uud DaunerStagS Vormittag» von S bi» 12 Uhr uud Nachmittags von 3 btS 6 Uhr. Sparcaffen-Verwaltuu, Dyck, Dtrector. seiner politischen Hörigru an einem Festmahle zu Ehren deS grüßten ,,«ul.d«L"-. "L ! °Wird gegebne Person de» Beurlaubteustandes während d« WwAbakt aÄ.u Ä """ ^ ^ ^atur Beurlaubuug «egen einer in dem Strafgesetzbuch für da« Deutsche Reich > - ^ Präsidenten gebeten, sein ,a dem bekannten Entrüstungs telegramm an den Fürsten Bismarck niedergelrgte» Urtheil über das Verhalten der Reichstagsmajorität vom 23. März nicht auf sich zu beziehen. UebrigenS wird auch der „Magdeb. Ztg." gemeldet, daß der Kaiser zu den beiden Präsidenten aesagt habe: „Sie sind erst seit kurzer Zeit im Amt. Die Veranlassung zu Ihrem Amtsantritt ist keine freudige ge wesen." D. Red. d. „Leipz. Tagebl.) L. Berlin, 2. April. (Privattelegramm.) Der erste Vicepräfident des Reichstags, Herr Schmttt-Elter- felt, erhält von klerikaler Seite wegen seine- Fortbleibens von der kaiserlichen Tafel eine schlechte Ceusur; die „Köln. BolkSztg." schreibt: „Herr Reinhard Schmidt, der ueu gewählte erste Biceprästdrnt I läleidignna de» Landeshem,), «bschattt 3 (Beleidigung von Bunde». welck« sick"^ü2"b°^?n N ^"rüumt. Nein, Präsidiums beim Kaiser thetlzun-hmeu. und verbringt seine Ult ÄMllUNVLkMkt. I ürsteu), Abschnitt 6 (Wid«stand gegen di« Staatsgewalt) od« Ab-1 «.^.7^°""' erkühnt hat, zu behaupten, daß er sich dte I parlamentarischen Ferien am schönen Lago Maggiore. Wir Lesung folgend« Gestalt angenommen. I nrlaubtrustandeS während der Benrlaubnag wegen «iu« strafbaren I „ber^auck "Äeuöd ^ ^ ^ — , -— ' Artikel I. Handlung der im 8. 37 Absatz 2 Nr. 2 ^zeichneten Art oder auf Duffen St,ra- wenn sich di- Angabe bestätigen sollte, daß er dem Hof^arschall-Am, I» dem Strafgesetzbuch w«d-n di, 88. 111, 112, 126, 181,l Gr«°d der Nr. 3. 4. 5, 7 oder 8 deS 8- 36l da» Gttafg.setzbuches R.^ckStnöe wie v? I Verhinderung angezeigt habe, ohne seine Präsidial- - - - i . " " ' - ' ^«hStage, wie in «r «tadtverordnetenversammlung. Und Lay I Tollegen davon zu verständigen. Vorbehaltlich der genauern lei»' ^ Zeloten sti"-Ungnade nach- l Feststellung müsse« wir sage«, daß nnS sein Verhalt«, dann wenig einer solchen Uebertretnng mehrmals rechtSkräfttg verntthetlt worden, I ^ " Zweifel. I imponirt. Dt« Freisinnige Bolkspartet wird vielleicht sein Fern- jo kann ein besond«« «erfahre, da» Milttatrg«icht« zur «°t^ l ^ ^ «mladuug mtt dem I bleiben sehr schön finden und d« Ansicht sein, er Hab-„Männer- eingestellt und wird »« ß. 180» nufg,hoben. 8. 49t. Habe» M«hr«e di, Ausführung eine» Verbrechen« verabredet, ohne daß der verbrechertsch« Entschluß durch Handlungen, welche einen «»fang der Ausführung de« ««brechen» enthalte», bethatigt worden ist. so werden sie, wem, das «erbrechen mtt dem Lode od« mtt lebenslänglicher Zuchthausstrafe bedroht ist, mit «rfängntß nicht unter dret Monaten, wen» daS Verbrechen mtt. „ einer genngerr» Sttafe bedroht ist, mit Gesängniß bis zu zwei I Bestimmung «setzt: Jahren »der mtt Festungshaft von gleicher Dan« bestraft. I §. 2». " Neben t« Gefanguißstraf« kan» auf Verlnst d« dürg«lichen! einer d« scheid«»- darüber angeordnet werde», oh auf Dienstentlassung od« auf Degradation zu «kennen ist. Artikel UI. In dem Gesetz über di« Press« vom 7. Mat 1874 (ReichS- Grjetzbl. S. 65) wttt» die Nr. 3 de» §. 23 dnrch di« nachfolgend« Dann fährt das freiconservative Blatt fort: stolz vor Königsthron" bewiesen. Andere Leute werden vielleicht > sagen: Man werde einer schwierigen Lage nicht dadurch gerecht, > „Wie ab« stehen uun gegeuüber solch« ManuesarSü« .nt». Iwan sich ihr durch Abreise entzieht, sondern daß man auf Präsident und der zweit« Biceprtstdrat des 1 ^"^m Posten bleibt; unter dea gegebenen Umständen Hab« mehr Müssen sie sich ihrer ganzen Jämmerlichkett al» charatterloie bürsten. I §A*H «»hört, am 1. Avril ,u Hofe zu gehen al« nach Pallanza. dien« uud Höflinge und al» Götzendiener de« Erfolges nicht voll I ^ H*"" Schmidt sei di« Vorsicht der beffere Theil der Tapferkeit >. 3) wenn der Inhalt ein« Druckschrift de« Thatbestand > bewußt w«d«n und sich davon z« Voden aedrückt tttkl-n? ! gewesen und seine Abstinenz sei um so wenig« als eine That aus b«.NI>>>-. >L°»'"»-d kL".-I . §. 111. Wer auf di. in §. 110 bezeichutt« Weift zur Vegehnng! einer strafbaren Handln»« auftordrrt, ist gleich de« Lustist« zu bestrafen, wenn dft L«fforo«ung di« strafbar« Haudlnng oder «inen fttafbaren Versuch derselben zur Folge gehabt hat. Ist dft Lnfford«u»g ohne Erfolg geblieben, so tritt Geldstrafe ei» Verbrechen od« Vergehen «»mittelbar znr Folge haben werd«. I Artikel IV. Diese» Gesetz tritt mtt dem Tage der verkündig«»- ft, Kraft. rguug darzudringen, lffen, als eS unter den gegebenen Umständen zunächst auf den Präsidenten und nicht auf den ersten Bicr-PrSsidenteu aukam." Die „Weser-Zta." schreibt: «oi» nur Ii»o aewete» leta tv^Er erste Btce-Präsident des Reichstags, der zur freisinnigen Perso» dem großen Staatsmann ibr» I bolkspartet gehörige Abg. Schmidt-Elberfeld, hat durch dft Ablehnung '« welch« fi, als Parteimäunei- I ^ Einladung zum kaiserlichen Din« neuen Grund zur Besrte- . iQ— - - darbriua»» ! bigung üb« die rAnliche Trennung zwischen beiden Flügeln der ^eu ver-1 Partei gegeben. Jetzt sind doch die Männer der rrtkaleu JnnSckO m«ß eg auffall««, daß da» halbamtlich« Blatt deu 1"uu b« Präfidtalmehrhett? Las d« beiden Üertka?^ I freisinnigen vereiuignng utcht mehr verantwortlich für «LA'LÄ.'L IW«'«MA°Ü. 2°',. ü«. (».-..l«..«.«" ^ ^ haadelt, Gefidrgnißstraft bis ,» drei Jahr« oder Geldftraft bis zuIverantwortlich ist, fehlt e» zweifelsohne nicht an kritischem^Idem Rrichstagsbeschiussr vom I ch Berlin, 2. April. (Telegramm.) Auf das Glück« * "er echt. > wunsch 1. legramm, welche» der StaatSsecretair de» Reichs
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