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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-11-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951128012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895112801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895112801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-11
- Tag1895-11-28
- Monat1895-11
- Jahr1895
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BezugS'PreiS kn d« Hanptexpedition oder den tm Stadt» beuirl and den Bororte» errichteten Au»« oabrstrllrn ab geholt: vierteljährlich »ei zweimaliger täglicher Zustellung in» bau» 5.50. Durch dir Post bezogen für Dentfchlond »ud Oesterreich: vierteljährtich 6.—. Direct» tägliche Kreuzbandirubang tu» LuStaud: monatlich 740. Die Mvrg«n-Au»gob« erscheint um */,7 Uhr. die Ubrnd-AuSgab« Wochentag» um b Uhr. Ne-artion und Expedition: Johanne»,affe 8. Dir Expedition ist Wochentag» uauaterbrvch«» geSffurt ovu früh ö bi» Abeud» 7 Uhr. Filialen: Vtt« Vennn'S Sorttm. (Alfred Hahvk UuiversitStSstraß, 1, Lsnt« Lösche. Katharinenstr. 14. pari, und KSuig»vlatz 7. Morgen-Ausgabe. MpMer.TUMaü Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Anzeigen-Prei- die bgespaltme Petitzeile 20 Pfg. Nrclameu unter demRrdaction»strich (»ge spalten) dO>4, vor d«> Familirnnachrichtr» (6 gespalten) 40 ^ Größere Schriften laut unserem Brei». Verzeichnis. Tabellarischer and Zifferufatz nach höherem Tarif. Extra »Bella,e» (gefalzt), nur mit der Morgen-Aulgab«, ohne Postbefördernng SV.—, «kt Postl-esörderung ^l 70.»-. Annahmeschluß für Anzeigen: Nbrnd-AuSgab«: Bormittag» 10 Uhr. Margeu-AuSgab«: Nachmittag» »Uhr. Für die Montag-Morgen-Au-gabe: Sonnabend Mittag. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde frnher. Anzeigen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck und Berlag von E. Polz in Leipzig. 5<8. Donnerstag den 28. November 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Bei der am gestrigen Lage staltgesundenen Stodtverordnetrn- ErgSnzungSwahl der ÜI. Wahlerabtheilung sind folgende Herren gewählt worden: 4. als Stadtverordnete. I. Kreis. al- Ansässiger: Fabrikbesitzer I. E. Ö. Müller (mit 1184 von 2547 gütigen Stimmen), alS Unansässigrr: Architekt und Banqewerk-meister W- R. Rost (mit 118? von 2547 giltigen Stimmen); H. Ureis. alS Ansässiger: Bauunternehmer P. Zechendorf (mit 12L5 von 2814 giltigen Stimmen), al» Unansäisiger: Rrdacteur O. PoktNdcr (mit 1226 von 2844 giltigen Glimmen); lH. Kreis. al- Ansässiger: Conditor E. A. Marli» (mit 3035 von 4233 giltigen Stimmen), al- Unansäisiger: Drechsler H. Lange (mit 3039 von 4233 giltigen Stimmen); IV. »reis. alS Ansässiger: Tastwirth G. H. Riedel (mit 2907 von 4333 giltigen Stimmen), alS Unansäisiger: Lagerhalter H. O. Frenzel (mit 2906 von 4333 giltigen Stimmen). v. als Reservemänner, als Ansässiger: Kupserschiniedemeister R. F. E. Tänzer (mit 1185 von 2547 giltigen Stimmen), alS Unansäisiger: Schiieivermeistrr A. Krüger (mit 2907 von 4333 giltigen Stimmen). Leipzig, am 26. November 1895. Ter Rat- der Stadt Leipzig. Vr. Tründlta. Golla. Bekanntmachung, die Volkszählung detreffend. Am L. December dieses Jahres findet eine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Wie frühere Volkszählungen, wird auch diese im Wesentlichen mit Hils« freilvtlliger Zähler aus allen Ständen der hiesigen Einwohner bewirkt werde». Diese Zähler sind zu vorschriftsmäßiger und gewissenhafter Wahrnehmung ihre» Amtes verpflichtet und durch den Besitz der von unserem statistischen Amte aurgegebenen, mit dem Namen de» Zählers vrrjehenen Formularmoppen legitimirt. Di» Zähler werden in der Zeit vom 29.—80. November d. I. jeder Haushaltung und jeder allein lebenden, nicht an einer anderen Haushaltung Theil nehmenden selbstständigen Person eine Haus- staltungsliste 4? ausyändlgen. Jeder Haushaltnngsvorjiand, welcher am 1. Drcember Abend» noch nicht >n den Besitz der nöthigen Formular« gelangt sein sollte, hat bei Vermeidung einer Geldstrajr von 5 am 2. December d. I. Vormittag- vor 12 Udr Formulare in unserem statistischen Amle (ThomaSkirchhof 25, I.) oder in den Filialen desselbru in L.-Bolkmar«dorf, Kirchstraße 42 II, L^Dohli«, Kirchvlay l. L>Plagwitz, Weißenselser Str. 13 (XLIV. Bezirk-Schule), L-Lonnewitz, Schulstraße 5, welch«» wir dir Ausführung der Zählung übertragen haben, ab- juholrn. Li« Zählbogrn sind nach Maßgabe der aus denirlden er sichtlichen Anleitung auszusüllen, durch Unlerschrift auf der dritten Seite zu bescheinigen und vom 2. December Mittag» 12 Uhr an zum Adholen bereit zu halte». Sollten dieielben di« g. December Abend» nicht abgrholt worden sein, so sind diejetben bei Vermeidung der oben angrbrohtrn Strase am 4. Deremder an da« stat>sti,che Amt zu senden. Bei der großen Wichtigkeit, welche di« Volkszählungen für di« Gemeind«, für das Land und für da« Reich haben, rechnen wir darauf, daß alle Einwohner unserer Stadt dt« erforderlichen An» gaden vollftänptg und gewissenhaft machen und auch den Zählern, wtlchr als Organ» der Behörde anzusehen sind, da» im öffentliche» Interesse übernommen» Ehrenamt möglichst erleichtern werden. L» unserem Bedauern Hab«, sich dei der jüngsten Zählung einig» Zähler darüber zu beklagen gehabt, daß man durch Unfreund lichkeit und Unhöflichkeit ihnen den Mifünuth Hab« entgelten lassen, der sich ans der Inanspruchnahme der Bevölkerung für verschiedene amtlich« Befragungen thrilweise ergeben hat. Wir hoffen, daß e» Jedermann begreifen werde» wie gerade di« Zähler am allerwenigsten für di, für notbweabig erachteten Maß nahmen verantwortlich zu machen find, dag »« vielmehr gerade di« Zähler sind, dir einen Theil der sich ergebenden Lasten im Interesse ihrer Mitbürger freiwillig auf sich genamme» hasten. Leipzig, den 82. November 1895. Ter Rath stcr Stadt Leipzig. 8t. 4- 2052/95. Or. «eorgt. vr. Hoffe. Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Keuntuiß, statz stie Be kanntmachung vom 17. veioder 1864, welch« da» Befahren des ThomaSgatzcheilS von der Nlosterqaff» au« verbot» Infolge der Verbreiterung des genannten GäßLen« aitfgehastr« unst Per Fähr verkehr in stemfelstea van stetsten Seite« aus wiest«» frei- gegeste« wirst. Leipzig, am 25. November 18»b. H. 5924. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. TrSndli». Stahl. Bekanntmachung. Der Ingenieur Herr Karl Ernst Uchte,e tn Leipzig beabsichtig- fein« »>t der ihm g»h«ng,n und in Seipzig-Anger- Erottendors an der Eilenburger P,hn gelegenen Parcellr (Nr. 68 d«» Flurbuch- und Fol. 280 de« «rund- und Hypotheken buch« für Anger) befindlich» Fabrik zur Herstellung eiserner Bouconstructionen durch einen Anbau unter Hmzunahme eine» TheileS der angrenzenden» von ihm »rvachteten, dem königlich preußischen Ttaaisfiscu» ge» HSrigen Pareell« (Nr. 401 de« Flurbuch« »nd Fol. 7lS de» «rund- uud Hypothekenbuch« für Reudnitz) zu vergrößern. S« wir» die« mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaig» gegen da« beabsichtigte Unternehme» zu erhebende Einwendungen, welche nicht auf privatrrchilichen Titeln beruhen, bet deren Verlust binnen 14 Tag,, dei «n» »»»»bringen, all« iUrigen Einwendungen aber, ohne haß dou deren Erledigung dir Genehm igung der Anlage abhängig gemacht wird, zur richterliche» Entscheidung zu ver weisen find. Leipzig, »m 87. November 1895. Ter Rath der Stadt Leipzig. VI. 4788. Vr. Tröudlin. »affelt. Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur allgemeinen Aenotniß, daß wir Herrn Ernst Jokusch, Inhaber eines Colonialwaaren- uud Delikatessengeschäftes, Colon« nadenstraße Nr. 8, eine Verkaufsstelle für Sparmarkeu, Verbund»!» mit Sparlartenauegabe, übertragen haben. Leipzig, dea 27. November >895 Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlia. Gesucht bezi glich der Auflösung deS DienstverbältnisieS findet sich eine Ausnaouie für die, wie es heißt» zur Leistung »von Diensten höherer Art" Angestellten. Diese Personen werden hierbei theil» günstiger. tbeilS ungünstiger gestellt, alS die ru Diensten geringerer Art Angestellten. Nimmt das Dienstverhältniß ibre ErwerbSthäligkeit vollständig oder hauptsächlich in Anspruch, z. B. bei Lehrern, Erziehern, Privalbeamten, GeseUschafierinnen, so kann ihnen nur für den Schluß eines Kalentervierteljabres und nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden. Steht hingegen ein derartiger Angestellter nicht in einem werden die Eheleute Richard Hermann Steoisch, H'boren am dauernden Tienstverbälkmß mit festen Bezügen, sondern ist 9. Januar 1870 »n Sellrrbaulen, vormals Jndabrr einer Wasch. I «,!. , « und Plättanstalt, und Anna Wiihelmine Therese Karoline Stroifch j 1" einzelnen Dienstlentiingen angenommen, wie z. B. - ' ein Musiklehrer, ein Rechtsanwalt oder Arzt, ein Portrail- maler, so ist tägliche Kündigung zulässig. Der Grund ist, geb. Gütt, in Unlersiüyunassachen ihres Kindes. Leipzig, den 25. November 1895 Ter Rath der Stadt Leipzig. Armenamt. 4.-L.lI/1.6094.8tr. 243. Heinschel. Kamst Gesucht wird der am 26. Mai 1860 ir EaiuSdorf bei Zwickau geborene Schmied Friedrich Richard Rau» welcher zur Füriorge für sein« Familie anzuhalten ist. Leipzig, dea 22. November 1895. Ter Rath Ser Stadt Leipzig. Armenamt. 4.-K. VI. Ko. 19806. Hentjchel. Meyer. Bekanntmachung. Zu vermiethen ist eine große Wohnung im Erdgrfchoh links de- städtischen Hausgrundstücks Stmsauftratze Rr. 10. de- stehend aus 4 Stuben, 2 Kümmern, Küche und Zubehör, für 850 jährlich vom 1 April 1896 ab. Miethgejuche werden aus dem Rathhause, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 9 emgegeiigenommrn. Leipzig, deu 25. Oktober 1895. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Morche. Erledigt ist der wider den Schneider Gustav Walther von hier unter dem 9. November L. I. erlassene Steckbrief. Leipzig, den 26. November 1895. Königliches Landgericht. Der Untersuchungsrichter. Der unter dem 22. Octobrr d. JrS. hinter den Diensiknrcht Wilhelm Uretschneider ans Lursdorf, Krei« Merseburg, erlassene Steckbrief ist erledigt. — ck. VI. f. 848 95. Halle a/S., den 25. November 1895. Ter Erste Staatsanwalt. Bekanntmachung. Sparkasse in der Parochie Schönefeld zu Leipzig-Reudnitz, Grenzstraße 3. Der Zinsenberechnung und de» Bücherabschlüsse- halber bleibt dir Expedition unserer Sparcassr vom 16. -iS 61. December 189» für Ein- und Rückzahlungen auf Sparbücher ge schloffen. Vom 2. Januar 1896 an ist die Expedition wieder für den regelmäßigen Sparverkehr Vormittags von 8—1 Uhr geöffnet. Leipzig-Reudnitz, 26. November 1895. daß eS sich um-Dienste handelt, welche auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, und baß deshalb das Dienstverhältniß nicht fortgesetzt werden kann, sobald da- Vertrauen fehlt. Diese unterschiebliwe Behandlung der Dienste höherer Art ist unabweisbar, da dieselben sich tbatsächlich ihrer Natur nach von anderen Diensten unterscheiden, indem bei letzteren der Verpflichtete den Weisungen deS Dienst- berechtigten zu gehorchen hat, während bei den Diensten höherer Art der Verpflichtete wesentlich selbstständig nach seinem pflichtgemäßen Ermessen handelt. Die Fristen, welche der Entwurf im Allgemeinen für die Auflösung deS DienstverbältnisieS auistellt, sind sehr kurz. Es soll darauf ankommen, ob die Vergütung nach Tagen, nach Wochen oder nach Monaten benulsen ilt. Bei Tage- lohn kann an jedem Tage für den folgenden Tag gekündigt werden, bei Wochenlobn kann an jedem Sonnabend spätestens am vorhergehenden Montag, bei monatlicher Vergütung muß die Kündigung zum letzten Tage des Monats spätestens am 15. erfolgen. Ist die Vergütung nach ihrem vierteljährigen oder gar nach ihrem jährlichen Betrage vereinbart, so kann die Auflösung nur zum 1. Januar, April, Juli, Octobrr nach vordergegangener sechswöchiger Kündigung erfolgen. Bemerken-werlb und sehr zu billigen ist die Neuerung, daß Verträge auf Lebenszeit und auf langer alS fünf Jabre nur für fünf Jabre verbindlich sein sollen. Der Ver pflichtete kann nach Ablauf von.fünf Jahren den Vertrag mit sechsmonatiger Frist kündigen Der socialpolitische» Richtung unserer Zeit tragen zwei neue Bestimmungen deS Entwurfes Rechnung. Die Ver pflichtung, welche die neue Fassung der Gewerbeordnung den Gewerbetreibenden auferlegt, verallgemeinert der Entwurf, indem er alle Arbeitgeber verpflichtet, Räume und Geräth schäften, die sie rur Verrichtung der Dienste zu beschaffen haben, so einzurichlen und zu Unterbalten, daß Diejenigen, welche die Dienste leisten, gegen Gefabr für Leben und Gesundheit soweit alS möglich gestützt sind. Ferner soll Jemand, der in Zeitlohn beschäftigt wird, deS Anspruch- auf Lobn nickt dadurch verlustig geben, daß er für eine ver- hältnißniäßig nicht erhebliche Zeit krank wird oder durch einen sonstigen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Etwa erhaltene» Krankengeld oder eine Unfallentschävigung muß er Robert Ltebert, Direktor. , - Die stSdtische Svarcnffe zu Markranstädt verzinst dir Ein- > anrechnen lassen. E< war in der beratbenden Commission, ebenso wie vorher von einigen Kritikern, da« Verlangen geäußert, den Dienst geber zu verpflichten, den in seiner bau-lichen Gemeinschaft lagen halbmonatlich und zwar imt: 1'/. '/, Zormittag von 9—1L Uhr mit Expeditionszeit jeden Wochentag Au-nahme de« Sonnabend». Sparverkehk im Monat Oktober: 186 115 81 Einlagen nud 62 881 -4 59 ^ Rückzahlungen. Disponible Gelder liegen zur AuSlridung gegen Stellung von Hypotdek oder Verpfändung mündelsicherer Werthpapierr, sowie gegen lebenden, nicht gegen Krankheit versicherten Bediensteten im Falle ihrer Erkrankung freie Cur und Verpflegung für eine verbältnißinäßig nicht lange, höchsten» zweiwöchige Zeit, zu gewähren. Dieser Antrag ist in der Commission jedoch, Verbürgung hier bekannter und zahlungsfähiger Prrjoneu l»der-1 wenn auch nur mit geringer Majorität, abgelehnk, weil durch zeit bereit. Spareaffe Markranstädt im November 1895. Das künftige Bürgerliche Gesetzbuch. L Tienstvertrag. Von vr. jux. W. Braudi». -lach»t»ck verbot«. Nächst dem Kaufverträge ist der wichtigste Vertrag der Dienstvertrag. Denselben gehen nicht nur Prrsoaen in ab hängigem Verhältniß «in, sondern auch Diejenigen, welche anderen vorübergehende Dienste leisten, ohne daß Letzter« ihre volle Zeit in Anspruch nehmen. Bezüglich wichtiger Gruppen von Dienstverträgen soll e» allerdings dei deren bisheriger durch Reich»- oder Landr-gesetz« erfolgter Regelung verbleiben. So läßt da» künftige Lürgertich» Gesetzbuch die Bestimmungen de» HandrlSgesetzbuche» über Hanvtung-grhilfen, die Be stimmungen der Gewerbe-Ordnung über die Verträge mit dessen Annahme mancher kleine Handwerker zu s^tark belastet werden könnte, und weil andererseits diese Regelung der KrankenfUrsorge mit dem Gedanken der Krankenversicherung, welche die Last auf gemeinschaftliche Schultern lege, nicht im Einklang steh». Ebenso hat auch da« Verlangen, den Dienstgeber zu verpflichten, seinen Beviensttten den Schaden zu ersetzen, welchen sie in seinem Dienste erleiden, in dieser Ausdehnung nicht die Zustimmung der Commission gefunden, sondern lediglich in der milgeiheilten Begrenzung, wenn er Räume, Vorrichtungen oder G>:räibschaften nicht möglichst gefahrlos eingenchlet oder unterhalten oder dir unter seiner Leitung vorzunedmenden Arbeiten nicht tbunlichst qefabrlo« geregelt hat und ihm hierbei rin Verschulden zur Last fällt. Deutsches Reich. „ L Verlt«, 27. November. ,DeS Reservisten Be» Fabrikarbeitern, Gehilfen, Gesellen und Lehrlingen," sowie I aleiter in die Hrimath" betitelt sich ein Schriftcbrn br auch dir in den einzelnen Ländern bestehenden Gesindr-Orv-> früheren Rrich-taakabgeerbneten Fritz Kalle, da» kürzlich aungrn unberührt. Da da» Handelsgesetzbuch und die Reichs- gewerdeordnung di» einschlägigrn Dirnstverträgt aber nicht in vollem Umfange regeln, so werden di« Grundsätze de» neuen Gesetzbuches bei vorkommendrn Streitigkeiten fortan zur Ergänzung herangezogen werden müssen. Nach dem Vorgänge de» römischen Recht» ist rS rin» alt hergebracht« Theorie, von tinem „Dienstverlrage" nur hei Handarbeiten oder solchen Arbeiten »u svrewea, welche weniger eine geistig« Thätigkeit, al« riur Geschialichkrit oder Gewandt heit erfordern. E» hängt die» damit zusammen, daß «» im alten Rom alS eine« freien Manne» unwürdig galt, seine listige Kraft gegen Geld einem Anderen dienstbar zu machen, iachbem die wirtbschastlicde Entwickelung aber schon seit von dem Verein Concordia in Mainz berauSgegrdrn worden ist. Kalle, der uneiniüdliw und mit vielem Glück in voll»- thümlicher Spracht für die Verbreitung gesunder LebenS- anschauungen wirkt, wendet sich in seiner neuesten Sckrist an die au» dem Solkatenstande zu ihrem bürgerlichen Berus zurllckkebrrnden jungen Leute, um fl» zu lehren, wie sie Notd und Sorg« von sich fernhalten, ihre Einnahmen steigern und auch mit wenig Gelraufwand de- Leben- froh werde» können, wie sie überhaupt verfahren müssen, um sich und den Ihrigen ein körperlich und geistig erf>tuendes Dasein zu sichern. Unter diesem GesichtSpunclr ergeht sich vaS Schristchen zunächst in allgemeinenBetrachtungen über dieNalur de» mensch lichen Glücke», dir socialen Unterschiebe und deren Ursachen, geistig» i Nachber , ^ , , Jahrhunderten, ja selbst im Rom der Kaiserzen, Lehrer, I sowie über dir Grundlagen, auf denen unsere wirtbschastlichrn Aerzt« «nd Rrcht»anwält« grnöthigt hatte, «me Vergütung l Verhältnisse sich ausbauen. Ohne zu moralisiren, zeigt der kür ihre Leistungen anzunrbmen. di« allerdings nicht al« I Verfasser die sittlichen Voraussetzungen menschlichen Ge- schuldiger Lohn, sondern alS Ehrenschuld, .Honorar", de zeichnet wurde, trug unsere Rechtspflege dennoch Bedenken, einen Vertrag, durch welchen sich Jemand zu geistigen Leistungen verpflichtet, offen al» .Dienstvertrag" zu behandrln, sondern rr wurde als Auftrag »vrr sogenannter Frribirnst- vertrag bezeichn«. Der Entwurf macht keinen Unterschied zwischen geistiger und körprrlichrr Arbeit, ovrr, wir man zu sagen pfleg», zwischen liberalen unv illiberalen Diensten, sondern unterstellt geistig» unv körperliche Arbeit denselben RechtSrrgeln. Nur deihrnS, um sodann in einem praktischen Theile da- Credit wesen, die Fragen der Ernäbrung, Kleidung und Wobnung, unv besonders eingehend daS Rechnung-- und BuchsübrungS- wesen zu behandeln. Kallr zeigt sich auch hier alS warm- derziger Volksfreund unv genauer Kenner der praknschen Bedürfnisse der breiten Volksschichten. Sein Merkchen ist »in Volksbuch im besten Sinne de» Worte» uud verdient in hohem Maß« die Brglritwünschr, die ihm von der Mehrheit der commanvirrnden Generale unv einer Reihe anderer hoher Officier« mtt auf den Weg gegeben werden. * Berlin, 27. November. Dir „Berliner Polit. Nachr." treten den Gerüchten über Meinungsdifferenzen zwischen dem Staatssecretair vr. v. Börtlicher und dem Minister v. Berlepsch in der Frage der Handwerksorganisation in einem Artikel entgegen, in dem eS u. A. heißt: „Einzelne Blätter ergehen sich anläßlich der Meldung, daß, obschon dem BundeSralh eine Vorlage über die Hanbwerkerkammern zu gegangen ist, im preußischen Gewerbeminislerium an dem Entwurf über die Organisation deS Handwerks ge arbeitet wird, in allerlei Betrachtungen persönlicher Natur. Es wird sogar von einem Gegensatz zwischen dem Slaats- minister v. Boeitichrr und Frhro. v. Berlepsch gesprochen. Zu solchen Betrachtungen liegt nicht der mindeste Anlaß vor. Der Weg, der zur Erreichung de» Zieles der HantwerkS- organisation eingeschlagen ist und weiter begangen werden oll, liegt klar da. Es soll zunächst, da die Innungen nur einen verbältnißinäßig kleinen Theil de« Handwerks umfassen, eine allgemeine Vertretung des letzteren geschaffen werden. Dazu ist der Gesetzentwurf über die Handwerkerkammern be stimmt. Sind diese errichtet, so soll ihnen das Ergebniß der Arbeiten des Gewerbeministeriums, welche wegen der erst vor Kurzem veraustalleten umfassenden statistischen Erhebungen nvck gar nickt vollständig beendet sein können, zur Begut achtung vorgelegt werden. Aus dieser Begutachtung wird man, immer vorausgesetzt, daß der Reichstag den Entwurf über die Hantwerkerkammern annimmt, die Ansicht der eigentlichen Mehrheit des Handwerks erkennen unv auf der so geschaffenen Unterlage dann den Entwurf, der die locale Organisation betrifft, auSarbeiten. ES ist daun sogar möglich, daß die schon geschaffenen andwerkerkammern nach dem Wunsche der Mehr est deS Handwerks eine Umgestaltung erfahren, die etwa in den Rahmen der Gesammtorganisation besser hineinpaßte. Es ist nicht recht begreiflich, wie die Blätter bei dieser klaren Sachlage zu den oben rrwäbnten Betrachtungen kommen können, um so weniger, als über den einzuschlagenden Weg die beiden in Betracht kommenden Persönlickkeiten, sowobl Herr v. Boetticher wie Herr Frhr. v. Berlepsch, in öffentlicher Reichsragssitzung vom l4. und 15. Januar d. I. nicht nur keinen Zweifel gelassen, sondern sich übereinstimmend und deutlich geäußert haben." * Berlin, 27. November. Es kaufen sich die Mittbei lungen, wonach katholische Geistliche oder Kirchenvor- stänke den deutschen Kri egervereinen die Betbeiligung an kirchlichen Beerdigungen verweigern, falls die Vereins- fabne im Zuge mitgesübrt werden soll. So liegen der „Kölnischen Zeitung" Meldungen auS Tholey bei St. Wendel im Kreise Oitwciler vor, wonach der dortige Dechant dem Waffenbrüderverein da- Mitnehmer, der Faime verboten habe, angeblich, weil sie nicht eingesegnet sei. Daran schließt sich eine Miltheilunz auS dem Fürstentbum Birkenfeld, wo nach dort von einem Mitglied« des Kirckenvorstandcs von Wolfersweiler dem Kriegerverein Nobfelden - Türkismüble dir gleiche Beleidigung zugefügt worben sei. ES ge winnt sonach immer mehr den Anschein, daß bei diesem Verhalten Anweisungen der Hökern Geistlichkeit ju Grunde liegen, zumal da dieselbe doch schwerlich dulden wurde, daß einzelne Geistlicke »inen solchen für die Beziehungen zur Staats- regirrung verkängnißvollen Schritt auf eigene Verantwortung unlernäkmen. Daß die Forderung einer vorherigen kirchlichen Einsegnung der Fahne völlig haltlos ist, gebt schon daraus hervor, baß dann vermutblich, wie dies bereits in einzelnen, der „K. Z." mit Namen bezeicbneten Gemeinden der Fall sein soll, die kirchlich eingesegnete Fahne, als Kirchen sahne be trachtet, in der Kirche aufbewahrt werden würde und dem gemäß nur bei religiösen Festen getragen werden dürfte. Die Vereine, die doch in erster Linie weltliche Zwecke verfolgen, müßten sich also dann zwei Fahnen, eine geweihte und eine nicht geweihte Fahne, anschaffen. Noch schlimmer aber ist die Lage der Vereine, die etwa, entsprechend der Confession der Mehr heit der Mstalieeer, eine vom protestantischen Pfarrer geweihte Fahne besäßen und mit ihr einem braven katbolischen VereinSgenossen die letzte Ehre erweisen wollten« Noch sind die consessionellen Gegensätze nickt m unser Heer und damit glücklicherweise auch nicht in unsere Kriegerrerrine getragen, und unsere« EracktenS hätte die Regierung dir dringende Pflicht, Alle- aufzubieten, damit nicht politische Hetzereien auf diesem nationalen Gebiete Schaden stiften. Da« Vor gehen der Geistlichen ist um so unverantwortlicher, als sie den Verein, der sein verstorbene- Mitglied in der würdigsten Weise auszeichnen will, allemal in die sehr mißliche Zwangs lage versetzen, bei der Abwehr der zugefügten Beleidigung gleichzeitig den Angehörigen de« Verstorbenen eia neues Leiv zu bereiten. V. Berlin, 27. November. (Telegramm.) Der Kaiser verblieb gestern Nachmittag im Arbeitszimmer und erledigte RegirrungS,«schäfte. Heute Vormittag hörte er von 9 Uhr ab den Vortrag deS Wirklichen Geheimen Raths vr. v. Lucanu» und begab sich um 11 Uhr zur Fasanenjagd am Entenfang. — Zu derselben waren geladen: der ebe- malige Botschafter in Petersburg General-Adjulant v. Schweinitz, General v. Habnkr, der Minister de« königl. Hause- v. Wedel, der Ober-Jägermeister Frhr. v. Heintzc, der Commandant de» Hauptquartier» Generallieutenant v. Plesien, der Hofmarsckall Frhr. von und zu Egwffuein, Eontre-Admiral Frhr. von Senden-Bibran, die Flügel- Adjutanten Oberst v. Kessel und M,,jor Gras v. Moltke und der Major im Garde-Jäger «Bataillon Graf Fmck v. Finckenstein. Um 7 Uhr Adens» gedenkt der Kaiser eiiier Einladung de» Finanzminister- vr. Miguel zu entsprechen. V. Berlin, 27. November. (Telegramm.) Der Kaiser bat den zur Gesandtschaft nach Bern commandirten Flügel adjutanten v. Seckendorfs beauftragt, ihn bei der Be erdigung de» Gesandten Busch zu vertreten und in seinem Namen einen Kranz am Sarge nieverzulegrn. V. Berit», 27. November. (Telegramm.) Im Name» des staiserpaareS wurde am heutigen TodeStagr der Fürstin Bismarck ein großer Kranz dem Fürsten überreicht. Der Kranz ist dazu bestimmt, da« Oelbilv der Fürstin im Aamilirnsalon zu FriedrichSruh zu umschließen. Die prächtige Wckleife reigt di« Initialen und dir Krone de- Kaiser» paare« (W„vrrholt.)
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