Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1891
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1891-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18911231010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1891123101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1891123101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1891
- Monat1891-12
- Tag1891-12-31
- Monat1891-12
- Jahr1891
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bei Hauptexpeditiou oder de» i» bezirk de» Vororte» errichtete» An«- gabesiellen ab geholt: vierteljährlich ^l 4^0, bei zweimaliger täglicher Zustellung in« hau»>lüLÜ. Durch di« Post bezöge» für Deutsthtaud u»d Oesterreich: vierteljährlich ^l S —. Direct» tägliche Kreuzbandieadung t»s Ausland: monaUich ^ 8.—. DieMorgen-Ausgabe erscheint täglich V,7Uhr, di« AdeuL-Ausgabe Wocheatagt ü Uhr. Lrkrtion und Lrveditiou: JetzauiirSgasfe 8. Die Expedition ist ununterbrach«» ga» »sfntt vou früh S bi« Abend« 7 Uhr. Filiale»: vtt« Me»»'« Sortim. t«fre» H«H»X UuiversitatSstraße I. Laut« Läsche, Kachuttneastr. 14, pari, und KänigSplatz 7. und Verlag vo» L. Pol» i» Leipzig. Morgen-Ausgabe. LMM TagMalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Donnerstag dm 31. December 1891. een on sprers Meraen-Auegab«: di« SgespuUru« VEN» »eile 20»j, Reklamen untrr dem Rrdartt»»«- Uttch (4 gespalten) üO^, vor den Familie». »achrichte» («gespalten) 40^. >be»d»Au«gad«: dir 6gejpolte»e Petttzeil« 40^ Reclame» untrr dem Red-uiion-Nrich l4ge>poltr») 1 ^4, Familininachrichtr» »ad Anzeigen verlorener Gegenstände <6g«spalte»1 20 Grd her« Schriften laut »n je rem Preis- verzetchatß. Tabellarischer und Zsssrnisetz »ach höherem Tarif. Vrer«°Beilagen (gesalzt), aar mit de, Marge».Lusgabe, ahne PostdesarderuuA ^4 SO.—, «it Vostbesorderuug 70>—. Amtahmkschluß für Inserate: Adead-Ausgob». Vormittag« 10 Uhr» Marge».Bu-gabe: RachmiUog« 4 llhe. Sonn, und Festtags früh 9 Uhr. Lei de» Filiale» und Annadmestelleu je eia« halbe Stunde früh«. Inserate sind stets an die Erpedttta» zu richte». 85. Jahrgang. Im Interesse rechtzeitiger und vollständiger Lieferung des Leipziger Tageblattes wolle man das Abonnement baldgtfälligst crnencrn. Der Abonnementspreis beträgt wie bisher pro Quartal 4 Mk. 50 Pf., incl. Bringcrlohn für zweimaliges tägliches Zutragcn 5 MI. 5V Pf., durch die Post bezogen 6 Mk. In Leipzig nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, sowie die Hauptexpeditwn: Johannesgaffe 8, die Filialen: Katharinenstratze 14, Königsplatz V und Universitätsstratze 1. Ferner kann in nachfolgenden Ausgabestellen das Leipziger Tageblatt — zum Preise von 4 Mk. 80 Pfg. für das I. Quartal 1892 — abgeholt werden: Arridtstraste 35 Herr L. 0. Litte!, Colonialwaarcnhandlung. Peterskirchhof 5 Herr Anx Xlertli, Buchbinderei. Beethovenstraße 1 Herr Hivo6. ketvr, Colonialwaarcnhandlung. Pfaffendorfer Ttraße k Herr k'rltx V^vbor, Colonialwaarenhandlung. Brühl 80 (Ecke Goethestraße) Herr Herrn. Aosskv, Colonialwaarenhandlung. Ranftfches («äßchen « Herr bVU'slr. Insolier, Colonialwaarenhandlung. Frankfurter Straße 11 Herr Lrnst Llros, Colonialwaarenhandlung. Ranstädter Sternweg 1 Herr 0. kur;t»1»ii»lln, Coloniallvaarenhandlung. Löhrstraße 15 Herr Lllunril llelxer, Colonialwaarenhandlung. Schützenstrahe 5 Herr ^ul. 8o!tiiull<:I»vu, Colonialwaarenhandlung. Marschncrstraße v Herr 1»au1 8odre1kvr, Drogengeschäft. LÜestplatz 8» Herr ü. vlttrloli, Cigarrenhandlung. Nürnberger Straße 45 Herr A. L. Hbrevllt, Colonialwaarenhandlung. Horkstraße 3Ä (Ecke Berliner Straße) Herr 0. öankv, Colonialwaarenhandlung. Zeitzer Straße 35 Herr V. Lüster, Cigarrenhandlung. in Anger-Crottendorf Herr Rodert Orelver, Zweinaundorfer Straße 18. in Neustadt Herr R. lieber, Eisenbahnstraße 5. - Connewitz Frau RIseder. Hermannstraße 23, 1. Etage. - Plagwitz Herr H. Orütriunnu, Zschocherschc Straße 7 u. - Gohlis Herr Dd. Rrltrseke, Mittelstraße 5. - Reudnitz Herr IV. Rnxiurmu, Marschallstraßc 1. - Lindenau Herr Rä. R. ZlüUvr, Wettiner Straße 51. - - Herr üvrvk. HVvdvr» Mützengeschäft, Leipziger Straße 6. in Thonberg Herr R. RLutsed, Reitzenhainer Straße 58. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Freitag, den 1. Januar 18VÄ, Vormittags nur bis S Uhr geöffnet. Rxpeilltlon lies 1,e1pr1xvr I'axedlLttes. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nachdem da» Ortsstatut, wonach di« Gemeinde Neusellerhausen am 1. Januar l892 in die Stadt Leipzig ausgenommen werden soll, von dem Königlichen Ministerium des Innern im Linverständ- »iß mit dem Königlichen Ministerium des Eultus uud öffentlichen Unterricht-, sowie dem evangelisch-lutherische» Landcsconsistorium mittelst Dekret« vom 22. diese« Monat« bestätigt worden ist, bringen wir die« Statut nachstehend mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß dasselbe in der Nuntiatur unsere« Nachhause« von heut» ab vier Wochen lang zur Einsichtnahme ausliegen wird. Leipzig, den 29. December 1891. Der Rath -er Tta-t Leipzig. I». SlOS. vr. Georgs. Größe!. Ortsstatllt, -te Vereinigung -er Lan-ge«ei«-e Neusellerhausen «tt -er Stadt Leipzig betr. Ueber die Bereinigung der Landgemeinde Neusellerhausen mit der Siadigemeinde Leipzig ist von der zuständigen Vertretung beider Gemeinden bez. mit Genehmigung der AussichiSbehörde in Gemäßheit von 88. 6 sg. der Revidirten Städte-Ordnung und 8. 7 der Revidirten Landgemeinde-Ordnung solgendeS Uebereinkommen geschlossen und als für beide Geincindrn bindendes OriSstatut voll zogen, auch vom Königlichen Ministerium de« Joneru genehmigt worden: §. I. Der Gemeindrbezirk von Neusellerhausen wird mit dem Stadt- gemeindebezirk vereinigt: dadurch wird die Gemeinde Neusellerhausen ein Theil der Siadtgemeind» Leipzig, die Mitglieder der ersteren werden zu Mitgliedern der letzteren, und in Bezug aus Rechte und Pflichten der Gemeindemftglieder, Antbeii an den Gemeindeanstalten, Stiftungen und Schulen und sonst den übrigen Mitgliedern der Siadigemeinde Leipzig vollkommen gleichgestellt. Die Bereinigung erfolgt jedoch n»r unter den in diesem Statute «machten Bordehalten bezüglich der vorläufigen ob« dauernden oriwirkuug der bisherigen Selbstständigkeit der beide» Gemeinde, bezirk«. 8 2- Das Vermögen der Gemeinde Neusellerhausen wird mit dem der Siadigemeinde Leipzig mii der Wirkung verschmolzen, daß letztere da« Ligenihum «n dem Bermöge» erwirbt und überhaupt in alle Rkcht, und Verbindlichkeiten der ersteren etntrftt Soweit eine Verpflichtung der Gemeind« Neusellerhausen nach 8 9 Absatz l, der Revidirten Landgemeinde-Ortmnng zur Erhaltung von Stamm- vermögen vorlog, geht dieselbe auf dt« Stadt Leipzig nach -. 9, Absatz 1, der Rcvidirte» Etädte-Ordunng üb«. 8- 3. Die Mitglied« der Landgemeinde Neusellerhausen, welch« durch die Vereinigung Mitglied« der Siadigemeinde Leipzig geworden sind (8- 1), find auch uni« denselben Voraussetzungen, wie die bis- herigen Mitglieder, zur Erwerbung de« Bürgerrechte« der Stadt Leipzig berechtigt und verpflichtet, dergestalt jedoch, daß die Bor aussetzung d« Berechtigung und Verpflichtung, welch« in §. 17 der Reviditteu Etädie-Ordnung bezüglich de« Wohnsitze« ausgesprochen ist, al« vorhanden anzuseben ist, wenn und sobald ba» betr. G« meindemitglied seinen wese,Uich«n Wohnsitz seil den .etzten zwei, beziehentlich drei Jahren in -er Gemeinde Neusellerhausen oder auch »ur theilweise da und ihrilwetie in Leipzig oder einem der mit der Stadt Leipzig vereinigten Vororte gehabt hat Der Verlust de« Bürgerrechte« der Stadt L ftzig nach § 24» der Revidirten StädtaCroaung soll ferner fli- * zur Z^t der Bekanntmachung diese« Orttstatut« noch nicht m' - Vurgerliste gestrichenen Leipziger Bürger nicht etntreien welch» r.vch der Aut- gab« de« Wohnsitze« t» Leipzig während d« letzten zwei Jahre ,-rr» Wohnsitz ganz oder theilweise in der Gemeinde Nrnteller- Hanse» gehabt habe», und znr Zeit her v«tt»tg»ng Mitglied der lvHffsVN stvd. xsieurrung von ^unoen qnr oie orkmnnoe ^eufeuer- fig noch als besonderer Lonsignationsbezirk, und wird ach den Bestimmungen de- Gesetze- vom 19. August «meine Einführung einer Pundestcsieuer betr., und den 8. 4. Sofort nach Vollziehung und Genehmigung diese- Statuts können diejenigen Gemeindeglieder von Neusellerhausen, welch« noch 8. 3 diese« Statut- zur Erwerbung des Bürgerrechtes der Stadt Leipzig berechtigt sind, bei dem Ralhe der letzleren die Einleitung der Er- örlerungen über Eriheilung des Bürgerrecht« beanlragen, damit ein- iretenden Falles sofort nach Vollziehung der Bereinigung die durch 8. 16 der Revidirten Städte4)rdnung vorgeschriebe»« Verpflichtung erfolgen kan». Die Ertheilung erfolgt gebührenfrei. 8. k. Dem Rathe der Stadt Leipzig bleibt Vorbehalten, das z. Z. in Leipzig geltende Aniagcn-Regulativ samint Nachträgen und mit den etwa im Wege vo» ff. 36 der Revidirten Städte-Ordnung noch herbeigesührten Aenderungen von der Vereinigung an in der Ge meinde Neusellerhausen einzusührrn. Sofern aber diese Einführung bei Vollziehung der Vereinigung noch nicht möglich ist, werden die Anlagen in Neusellerhausen noch nach dem jetzt daselbst bestehenden Regulative forierhoben, es findet aber eine doppelte Erliedung von An lagen aus de» in Leipzig und in Neusellerhausen befindlichen Steuer- quellen nicht mehr statt. Vielmehr erfolgt solchenfalls die Be» anlagung aus Grundbesitz und aus Gewerbebetrieb nach dem Re- gulaiive des Orts, in dessen Bezirk der Grundbesitz und beziehent lich die Hauptniederlassung de« Gewerbebetriebe- gelegen ist, die aus sonstigem Einkommen nach dem Regulative des wesentlichen Wohn ortes, welchen der Pflichtige zur Zeit der Aufforderung zur Declaration hat. Ist dieser Wohnort »in anderer Ort a>» der, wo der Grundbesitz, beziehentlich die Hauptniederlassung gelegen ist, so wird da- Einkommen aus letzterem von dem auS den übrigen Quellen abgezogen und besonders besteuert. Für die Besteuerung von Hunden gilt die Gemeinde Nenseller- Hausen vorläuss die Steuer na 1868, die allgemeine Einführuna einer Hundestesi ft, d« Gemeind« Neusellerhausen giltig gewesenen örtlichen Vor schriften erhoben. Tie Abgaben vom Besitzwechsel, welche in Leipzig für die Stadt und die Arnienanstali «hoben werden, gelangen sofort mit der Bereinigung auch in dem Bezirke der Gemeinde Neuseller- hauscn zur Erhebung, wogegen von gleichem Zeitpuncte ab die in letzterem bestehenden Abgaben nicht weit« erhoben werden; bezüglich der in d« Gemeinde Neusellerhausen erhobenen Bcjitzvcrondcrungsabgaben zur Schulcasse jedoch ist in dem nach tz. l4 mit der Schulgemeinde zu treffenden Abkommen besondere Bestimmung zu treffen. Für etwaige in der Gemeinde Neusellerhausen vorhandene, nach 8- 2l der Revidirten Landgemeinde-Ordnung zu beurtheilende Leistungen und Rechte einzelner Gemeindemftglieder ob« einzelner Elassen derselben bleiben die Bestimmungen diese« 8. 21 eit. auch ferner maßgebend. 8. 6. Mit d« Bereinigung der beiden Gemeinden geht die Vertretung der Gemeinde Neusellerhausen und die Verwaltung der Gemeinde- angelegenheiien, sowie die obrigkeitliche Gewalt bczw. aus den Ralh der Stadt Leipzig, das Polizeiaml und di« Stadtverordneten nach Maßgabe der Revidirten Städte-Ordnung uud des für Leipzig de- stehenden Ortsstaluts üb«. 8- 7. Stimmberechtigt bei den Wahlen zu den Stadtverordneten sind dieienigen Einwohner von Neusellerhausen, welche nach 88. 3 und 4 dieses Statut- das Bürgerrecht der Stadt Leipzig erworben haben, sofern nicht wieder einer der in 8.44 der Revidirten Städte- Ordnung gedachten Au-schließungSgründe eingetreten ist; dieselben sind auch nach Maßgabe von 8- 46 der Revidirten Städte-Ordnung wählbar und nach 88. 47 und 8ö der Revidirten Städte-Ordnung zur Annahme de- Amte- als Stadtverordneter, bez. al« Stadtraih verpflichtet. Bei Beurtheiluog dn iu 8. 47 unter k und q; gedachten Ab- lehnungsgründe wird auch ein in der Gemeinde Neusellerhausen oder einem anderen mit Leipzig vereinigten Vororte ohne Entgelt bekleidete« Gemeindeamt angerechnet. 8 «. Zum Zwecke der Wahl der Stadtverordneten wird die Gemeind« Neusellerhausen dem durch OrissialuiS-Nachtrag vom 16. Juli 1890 gebildeten fünften Bezirke zugetbeilt. 8- 9. BebusS Führung deS Haushaltes für die Bedürfnisse der Gemeinde Neusellerhausen aus die erst« Zetl nach der Bereiniyung, bi« ein Haus- ballplan mii dem uni« Betdeüigung der Gemeinde Neusellerdausen a,wählten Sladliwrordneien-OvVegium in Beinäßheft von A. 68 der Revidirten Städte-Ordnung vereinbart ist, wird ein Haushaltplan für ein Jahr von dem Gemeinderaih zu Neusellerhausen ausgestellt, welcher vom Ratk uud den Stadtverordnete» der Stadt Leipzig zu genebmigev Ist; wird bierbet zwischen Rath und Stadtverordneten. Eollrgium »Ine Vereinigung nicht erlangt, so greisen die B«. fttinmllngen in 8 112 der Revidirten Städte-Ordnung Platz. Hierbei bleibt der Erwägung der betr Faktoren Vorbehalten, ob »ttler tz,»«haltPla» getreaut -«halte» werden od« »ur »l« Grund lage znr Ausstellung eine« Gesammlhaushaltplane« für da« Gesammt- gebiet dienen soll. Wird >n Gemäßheit von 8 5 da« Anlayen-Regulativ der Stadt Leipzig sofort mit der Einverleibung ringesuhri. so haben Rath und Stadtverordnete in Gemäßheit von 8 23 diese« Regulativ« dir Zahl d« zu «rhebrnden einsacheu Steuersätze srstznsrtzeu. 8. 10. Soweit nicht etwa« Andere« dnrch gegenwärtiges Statut be stimmt ist (ixrgl. oben 8- -) oder vom Rath« der Stadt Leipzig angeordnet oder mit Zustimmung der Stadtverordneten und Ge nehmigung de» Königlichen Ministerium« de« Innern zwischen ihm und dem Gemeinderathe zu Neusellerhausen vereinbatt wird, treten mit dem Lage der Vereinigung der Gemeinde Reusellerhaus,'» mit der Stadt Leipzig die in letzter« giftigen Statute, Regulative, obrigkeitliche Bekanntmachungen und Anordnungen auch in dem Bezirke der ersteren in Kraft und werden die in der Gemeinde Neu sellerhausen giltig gewesenen Statute, Regulativ« und Anordnungen außer Kraft gesetzt. Die zum Zweck« der Durchführung d« in Leipzig giftigen ortSgesetzlichcn und obrigkeitlichen Bestimmungen in Ne»scller. hauien erforderlichen Anordnungen erläßt, soweit nicht Be- willigungen für den Hau-Haltplaa dazu aöthig werden, der Rath der Stadt Leipzig. Ausschliesiendr Concessionen, welche zur Ausübung gewisser Be fugnisse für einen Geinelndebezirk eriheili worden sind, als z. B. Benutzung öffentlicher Straßen zu Anlagen von Pferdebahnen, Her stellung und Bewirldschaftung von Anstalten zur Gas- oder elektri schen Beleuchtung, Versorgung mit Triakwafs«, Anschlägen von Placaten und Aufstellung von Placaisäulen, behalten bi« auf weitere Anordnung de« Rathe« nur für denjenigen Gemeindrbezirk Giftig keit, für welche» sie eriheili worden sind Dir Entscheidung über Rekurse und Beschwerden gegen Ber- fügungen und Entschließungen der bisherigen Gemeindebehörde von Neusellerhausen, für welche nach tz. ü unter L de« Gesetze« die Organs- sation der Behörden für die innere Verwaltung betr. vom 21. Avril 1873 die königliche AmISHauptmannschast zuständig gewesen sein würde, geht, soweit letztere noch keine Entscheidung getroffen Hai, aus di« königliche Kreishauptmannschast Leipzig nach 8- 23 U »ub b desselben Gesetze« über. 8. 11. Die für die Trennung der Wohlfahrt-Polizei von der Sicherheits polizei und die Organisation der letzteren m Leipzig bestehenden Bvrfchrislen und Einrichtungen werden, bez. mit den von den zu- ständigen Behörden und Vertretungen noch zu beschließenden Aende rungen, auch aus dea Bezirk der Gemeiude Ncusellerhause» über- tragen. Der Bezirk der Gemeinde Neusellerhausen scheidet au« dem Be- zirk-verbande der Amtshauptmannschost Leipzig au« und es greifen für denselben die i» 8- 9 des Gesetze«, die Organisation der Be- Hörden für die inner« Verwaltung best, vom 21 April 1873 für dt« Stadt Leipzig getroffenen Bestimmungen in Verbindung mit der Verordnung vom lü. Oktober 1874 Platz Wegen de» Bezirk«- vermögen- bleibt AuSeinaaderfetzuug mit dem Bezirksverbande Vor behalten. 8 12. Tie Stadt Leipzig tritt in die von der Gemeind« Neusellerhausen mit ihren Gemeindebeamien abgeschlossenen Tienstvetträge unter folgende» Bedingungen ein: 1) Die übernommenen Beamten sind verpflichtet, eine ihrer Berus-bildung angemessen« und mit einem ihrem früheren Tiensteinkommen gleichzusttllenden Dienstgenuß verbundene städtisch« Anstellung al« Gemetndebeamten (8. 104 der Revi- dirien Städte-Ordnung) oder Beschäftigung zu übernehmen. 2) TaS Prusionsrrgulaliv der Stadt Leipzig vom 20. December 1877, sowie das OttSstatui di» Rechtsverhältnisse der Ge» ineindeunierbramien ,c. betr vom 3. Januar 188.', nebst Nachträgen werdrn aus di» übernommenen Beamten zur Anwendung gebracht, und werden ihnen bei der nach 8- 7 deS Pension-regulativ« erfolgenden Berechnung der Dienstzeit die Jahr« in Anrechnung gebracht, welche in einem mit Pensionsberechtigung versehenen Gemeindeamt« der Ge meinde Neusellerhausen von ihnen verbracht worden sind und nach der PensionSordaung drrselbe» ihnen angerechnet worden fein würden. 3) Die aus Zeit angestekft gewesenen Beamten der Gemeinde Neusellerhausen unterliegen seiten« de« Rathe« der Stadt Leipzig nach Maßgabe de« ante, 2 erwähn»» Orttsiaiul« der Kündigung mit der durch dasselbe für di» betr Beamten, gruppe, welcher sie vom Rath» zugetheili werden feslgesielften Frist, soweit nicht die Anstellungsvetträge «in« andere Frist- bestiminung enthallen Solchenfalls ist >rdoch den Beamten, welche aus be- stimmte Zeit unkündbar waren, bi« zum Abläufe dieser Zeit ihr Gehalt voll zu gewähren Ten übrigen kund- baren Beamten ist. dafern sie bereit« länger al« fünf Jabre im Dienst» ber Gemeinde Rensellerdouftn gestanden haben, und dafern bi» Kündigung innerhalb der ersten dre, Jahre nach der Vereinigung «ttolgi. eia Jahr lang von erfolgter Kündigung an dar Gahalt a,»«, iettzvzahl«. In beiden Fällen erfolgt die Gehaltszahlung in den durch da« gedacht« Ortsslatut bestimmten Fristen. In beiden Fällen wird aber auch, wenn der Beamte eine anderweitige Anstellung irgend welcher Art mit fester Besoldung erhält, von diesem Zeitpunkte an der von der Stadt fortgezahlte Geholt bi« zur Höh« der dem Beamten durch die neu» An stellung zufließenden Summe gekürzt. 4) Ist für einen von der Stadl übernommenen Beamten be reit« vorher Unkündbarkeit eingrtretn», so gilt diese auch für dir Slirdt. Es aerfvricht jedaeb die Gemeind» NeiiieNer- hauieu, Unkündborkeft a» Beamte nicht weiter verleihen zu wollen, überhaupt der Stadt Leipzig nicht durch willkürliche, in den Verhältnissen nicht ausreichend begründete Neuanstel- lunge». Erhöhungen der Gehälter und Ertheilung von Pensions- berechligung die Uebernahme der Dienstverträge erschweren »u wollen. b) Darüber, ob ein Angestellter als Beamter anznftben ist, entscheiden zunächst die allgemeinen Vorschriften und speciellen AnstellungSbedingungc» der Gemeinde Neu- feNerhausen, und soweit solche nicht aurreichen, die allgemeinen in der Stadt Leipzig geltende» Vorschriften. Vor Vollziehung der Bereinigung wird zwischen de» beider seitigen Verwaltungen eine Verständigung zu Feststellung der Verhältnisse der einzelnen Beamten und Angestellien statt- finden. 8. 13 sagt zu, Einrichtungen zu treffen, welche die Zahlung des Schul geldes, der Anlagen, die Einzahlung und Erhebung von Sparcassen- eialagen ohne unverhältuißmäßigen Zeitaufwand ermöglichen. 8. 14. Mit der Schulgemeinde ist ein besonderes Abkommen dahin zn treffen, daß gleichzeitig mit der Vereinigung der beiden politischen Gemeinden auch der Schulbezirk der Gemeinde Neusellerdausen mit dem der Stadt Leipzig unter Genehmigung der obersten Schul behörde vereinigt wird. In diesem Abkommen soll seitens der Stadt Leipzig insbesondere beduogen werde», daß dir Schulgemeinde Neusellerhause» ihr ge lammte« unbewegliche« und bewegliche« Eigenthum aus die politische Gemeind« der Stadt Leipzig überträgt, wogegen diese ver spricht, in alle Verträge und Verbindlichkeiten der Schul gemeinde einzutrete» und die angestellien Lehrer nach den vereinbarten AnsleUungSbedingunge» übernehmen, auch für dir Be dürfnisse der Schulgemeinde nach Maßgabe der gesetzliche» Vor schriften und der Schulordnung der Stadt Leipzig vom 2. Januar 1891, beziehentlich etwaiger späteren Abänderungen derselben auf- kommen zu wollen. Für den Bezirk der Gemeinde Neusellerhausen wird der Sladi- rath Mitglied der BezirkSschulinspectio», wahrend die Regelung des Bezirke« für den BezirkSschulinspector der obersten Schulbehörde überlassen bleibt. 8. IS. Die kirchlichen Verhältnisse der Gemeinde Neusellerdausen werden durch die Bereinigung der politischen Gemeinde mii der Statt Leipzig nicht berührt, nur sind die nach dem Gesetze, die Publikation der KirchenvorstandS- und Sgnodalordnung Petr., vom 30. März 1888 der politischen Gemeinde zustehenden Res te und ausrrleglen Pflichte» in Gemäßheit diese« Gesetze- von der Vertretung der Stadt Leipzig zu üben, während die geistliche und weltliche Inspektion bi- zu etwaiger anderwetter Regelung durch die zuständigen Vorgesetzten Behörden unverändert bleibt. 8- 16. Die Gemeinde Neusellerhausen wird init der Stadt Leipzig zu einem Ortsarmenverbande vereinigt; für die Erwerbung und den Verlust de- Unierslützungswohnsitzes ist der Zeit punct maßgebend, an welchem di« Bereinigung der beiden Geineindebezirkr vollzogen wird, und werben also bi« zu diesem Zeitpuncte die beiden Gemeinden al- selbststäudige LrtSarmeuvrr- bände angesehen und behandelt. 8. 17. Tie Stadt Leipzig wird Veranstaltung treffen, daß der Gemeinde Neusellerhausen nach der erfolgten Vereinigung mii erfterer sobald alS e« technisch die Verhältnisse gestatten, die Wasserleitung zuge- ühri wird, auch sollen dabei die allgemein geltenden Tarif» und onstigea Vorschriften zur Anwendung kommen. 8. 18. Die Stadt Leipzig wird in den Vertrag der Gemeinde Neu sellerhausen mit der Thüringer Gosgesellslbaft zu Leipzig »intreten; di» Gemeinde verpflichtet sich, an diesem Vertrage keine Aenderung mehr ohu, Zustimmung de« Rathe« der Stadt Leipzig vorzunehmen. den Vertrag nicht zu verlängern, auch mit keiner andere» Gas- grsevschaft Vertrag abzuschließen. Weiter verpflichtet sich di« Gemeinde Neusellerhausen, ohne Zu stimmung de« Rothe« der Stadt Leipzig Niemandem Loncessioa zur öffentlichen Beleuaftung durch Eiektncftäi oder sonstige Mittel zu aeben auch Niemandem die Benutzung oder Ueber- und Unter- führuug der Straßen und Weg, zu diesen Zwecken zu gestatten. Jagleicden tritt dir Stadt Leipzig in da« Rrchttverhältuiß. i, welche« sich di« Gemeinde R»u1«llerha»sen zu der Gparcass« tn der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite