Etbeblall. Amtsblatt für die KönWchen GerichtSümter und Stadträthe zu Nies» urtd Gtrehl». ^ 33 Dke»stas> de« 1«. <k«««O B e k « nntmachu» g. Mit Genehmigung dt», Königlichen Ministerium» de» Innern ist die Interim-Verwaltung 1) der AmtShauprmaunschaft allhitr wahrend de», dem Herr» AmtShauptman» von Vieth vom 15« diese» Monats an rrtheilten Urlaub», de« Herrn Supernumerar-RegierungSrath von Eharpentier und , ' " L) der HmtShanptmannfchast zu Meißen während de», deck Herr« AmtShauptman» von Egidy eben« fall» vom 15. diese» Monat» an rrtheilten Urlaub» bi» auf weitere Anordnung dem Herrn Referendar von Salza und Lichten»« übertragen worden. E» «jrd daher solche» für Alle, welche mit gedachten AmtShaup,Mannschaften in geschäftlicher Pezie- stehen, hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 13. August 1859. Königliche K r e i » «D i r e c t i o n. «»« iVp«eU. Vogel, Rf. ^ , E!,., «r-fa,»-« LS. ur«g«ft. Wenn über irgend einen Gegenstand in parla mentarischer Weise oder durch die Presse ein Streit geführt wird, so geschieht eS wohl nicht selten, daß der Laie, selbst wenn er sich mit einer -er streitenden Parteien auf gleichem Standpunkte befinden sollte, von der gegnerischen Partei doch auch mitunter wenigsten» emzrlne Sätze zu hören oder zu lesen bekommt- deren Wahrheit er anerkennen muß und Sodurch er veranlaßt wird, nochmals genauer zu prüfen, ob da» Rechte doch nicht am Ende auf der anderen Seite zu finden sei» möchte. So oft wir uns nun auch in einer ähnlichen Lage befunden haben, so müssen wir doch aufrichtig gestehen, daß wir in dem gegenwärtigen ZeitungSkampfe über das Verhalten Preußens während des italienischen Krieges Md über Alles, was dabei der Deutsche Bund fehlerhafter Weise gethan und nicht gethan haben soll, noch nicht sin Wort vernommen haben, welches uns nur einen einzigen Augenblick in un« serer, in früheren Artikeln hinreichend documentirte, Ansicht schwankend gemacht hätte. Wenn man so vielfach bemüht ist, möglichst viel Fremdartiges in den Streit htneinzuziehen, so darf man sich dadurch allerdings nicht beirren lassen - sondern muß den einfachen Kern der Frage festhalten, welcher eben darin besteht, daß PreNtzen selbst für Oesterreich nicht nur nichts gethan, sondern auch den Bund verhindert bat, ihm zu Hilfe zu kommen. Als der Krieg entbrannt war, standen fast alle Kreise zu Oester reich und seiner gerechten Sache; eö war al» ob der alte Volkshaß gegen den Franzmänn erwacht wäre, und mit seltener Begeisterung würden unsere Sol daten über den Rhein gezogen sein, um dießmal, gegen die Nation, die sich so gern die große nennt, und nicht blo» gegen den Nopoleoniden, zu. Felde zu gehen. Das Volk würde, da e» sah, daß der Franzose den Krieg nun einmal wollte, dieKriegS- beschwerden mit Freudigkeit ertragen haben, na mentlich wenn man Ernst gezeigt und proclamirt hätte, e» gelte, Frankreich zur Ruhe zu bringen. Diese allgemeine Stimmung bei« AuSbruch de» Krieges war eine durchaus gesunde, weil nicht durch Ausreizungsmittel in den Sinn des Volles hinein getragene, sonder» au» seinem eigentlichen Kerne hervorgehende und es hätte mit ihr Viele» geleistet werden könne«. Aber nun kam die ZuwartungS- Politik, das Zaudern und Zögern in Berlin. Man sing hier und da an, zu reflectiren, ob denn Deutsch lands Marken durch den Krieg Frankreichs mit Oesterreich wirklich bedroht wäre, ob denn Oester reich auch unsere Hilfe verdiene. Mit der Zeit verflog der Enthusiasmus und die öffentliche Mei nung theilte sich in zwei schroff geschiebene Parteien, von der die eine mit Preußen, die andere mit Oe sterreich gehen wollten. Die erstere, welche null dafür stimmte, daß Oesterreich seinen Strauß mit Frankreich allein ausfechten sollte, bestand freilich aus Solchen - die dem deutschen Kaiserstaate als einer conservativen und katholischen Macht die Nie derlagen gönnten, die von Oesterreichs Schwächung den Sieg des parlamentarischen, nach ihrer Mei nung von Preußen vertretenen PrincipS hofften. Ob sich Preußen eine» solchen Anhangs rühmen mag und zu Erreichung etwaiger anderer Absichten aus ihn rechnet, da» wollen wir einstweilen dahin gestellt sein lassen. .