Gl bet. lall. - t ßeson» en nicht er w«i»4 Ä m t 8 klatt für die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe ztt Riesa und Strehla. Dienstag, d«n Sk»»«»»«« 1 ^58. Bekanutmachmig der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen, die diesjährige Reerutirung bett. Die Messung und körperliche Untersuchung der toi Jahre 1839 gedornen und demnach i» diesem Jahre militärpflichtigen., ingleichen die Wiederge» Üellung der wegen zeitlicher Untauglichkeit zurück« gestellt gewesenen Mannschaft, soweit fich dieselbe innerhalb des hiesigen amtShauptmaniischaftlichen Vezirks aufhält und angemrldet hat, soll an fol genden Tagen und Orten vvrgenommen werden, und zwar: am 5. und 6. December 1859 «u» den Ortschaften de« Königlichen GerichtSamte» Großenhain, auf dem Rathhause zu Großenhain, am 7. Dezember 1859 aus der Stadt Großenhain und den rechts der Elbe gelegenen Ortschaften der Äönigl. Gerichts« amtes Riesa, ebenfalls auf dem Rathhause zu Großenhain, am 9. und 10. December 1829 au- den Ortschaften des Königl. GerichtSamte» Meißen, in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am 12. December 1859 «u» den Ortschaften de» König!« GerichtSamte» Lommatzsch, ebenfalls in dem Gasthaus« zum Hirsch in Meißen, am 13. December 1859 stn» den Städten Lommatzsch und Riesa, auch den links der Elbe gelegenen Ortschaften de» Königl. GkrichlSamrcö Riesa, gleichfalls in dem Gasthausc zum Hirsch >n Meißen, am 14. December 1859 . < aus der Stadl Meißen, gleichfalls in dernGatzhause zum Hirsch in Meißen, und am 16. und 17. December 1859 «US den Ortschaften des König!. Gerichtsamtes Rossen, auch ans den Städten Nossen und Siebenlebn, im Gasthofe zum Deutschen HauL in Nossen. Meißen, am 13. Oktober 1859. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die, im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht vom I. September vorigen Jahre« KZ. 105 und 106, für unrcrlaffene Gestellung angcbrohten Strafen, wird solche» hierdurch zur öffentlichen Keunkiiiß gebracht, mit dem Bemerken, daß wegen Tage« und Stund« der Gestellung der einzelnen Ortschaften besondere Vertilgung au die betreffenden OttSobrigkeilru ergangen ist. Zugleich werden diese Mannschaften darauf auf« merkiam gemacht, daß Diejenigen, welche au- ei nem gesetzlichen Grunde auf Befreiung vom Milt« tärdieuste Anspruch zu haben glauben, die dieSfall« flgen Aubringeu, Reclamationen, Nachmessungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönliche» Gestellung zu.übergeben, oder bis zu dem auf den 20. December 1859, anberanmten ReclamationStermine, welcher im Gasthause zum Hirsch in Meißen, von Bormit» lag» 8 bis Punkt 12 Uhr, ahgebaltcn werden wird, einzurcichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf diese-Termins eingehenden Aiibringen aber schlechterdings nicht stattfinde» kann. Die etwai gen ReciamaNl«» haben sich an diesem Tage vor der Königliche» RecrutirungScommissto», Behuf» ihrer Bescheidung, bis Mittags 12 Ubr, an nur gedachter Stelle unfehlbar persönlich zu sisttr»«> Wer übrigen» von der Stellvertretung Gebrauch mache» will» hat die-, unter gleichzeitiger Erlegung der gesetzlichen Enistandssumme von Drei Hundert Dhalrr», entweder sofort bei der Gestellung, oder läugsteuS diS zum 27. December 1859, bei Verlust dieses Rechtes, bei der KönigNchen Rlell crutirung-commisfiv», beziehendlich bei der Köiiigo lichen AlntShauptmannschaft, zu erklären. Die mit Dieilstre^ervepflicht Zurückgestellten aus den AlierScläffen 18^ und l6ZH haben sich an derweit, bei sonst zv gewartenden gesetzlichen Nach» theileiss zum Ztvecke der Conitvlefüyrung, Vorschrift« mäßig anzumeldrn. sind aber von der persönliche» Wiedergestellung befreit. Königliche Amts Haupt Mannschaft.