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Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Titel
- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Verleger
- Hirzel
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Umfang
- XVI, 126, 655 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 33.8.202-1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5146121695
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514612169
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-514612169
- SLUB-Katalog
- 514612169
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Quellen zur Geschichte der Rezeption ; 1
- Titel
- Leipziger Weistum für Plauen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Monographie
Leipziger Schoeffenspruchsammlung
-
- Einband Einband -
- Titelblatt Titelblatt III
- Kapitel Vorwort V
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis VII
- Kapitel Abkürzungen XIII
- Kapitel Einleitung 1
- Register Inhaltsübersicht 1
- Kapitel Von voigt- und eelichem gedinge 3
- Kapitel Von gerichtsproceß, clagen und fordern 3
- Kapitel Von antwort; ob in allen sachen, wie und was zu ... 8
- Kapitel Schult verneinen und beeiden 9
- Kapitel Von eide schwern, gezeugen und kundschaften 10
- Kapitel Von gezeugen und erweisen 11
- Kapitel Von verjarunge, gewonheiten und wie man sich un sachen ... 14
- Kapitel Von wilkore, beteidingten und entschickten sachen zu ... 14
- Kapitel Von burgen und burgeschaften 15
- Kapitel Von pfanden und dergleichen 16
- Kapitel Von kummer 17
- Kapitel Von urteiln 17
- Kapitel Von kaufen und verkaufen 18
- Kapitel Von lehn und gewere 20
- Kapitel Von zehenden, zinsen, geschoß, opfertagen, auch von ... 21
- Kapitel Welch sache uncreftig, machtlos wurd 22
- Kapitel Von erbteilunge, guter angefelle nach magenschaften und ... 22
- Kapitel So ein vater gepurenden teil einem kinde zu [schaden] ... 31
- Kapitel Von absonderung, ausgesatzten kinden, wie damit zu ... 31
- Kapitel Von begabung mans und weibs, wo eins dem andern etwas ... 32
- Kapitel Auch leibgeding belangend 35
- Kapitel Von gerade, mußteil und morgengab 36
- Kapitel Von hergebete, erbe und erberecht 38
- Kapitel Erbgut wollen zu lehngut machen 38
- Kapitel So kinder ausländisch, den gut anerstorben, dhweil ... 39
- Kapitel Von vormundschaft und vormunden 39
- Kapitel Von rechnung, manen und bezalen 40
- Kapitel Von schuldgeldung, etwan auch nach toder hand wie zu ... 41
- Kapitel Nach toder hand erinnerung und erweisung 42
- Kapitel Von getreuer hand und leihen oder borgen 42
- Kapitel Von falsch handtierern 43
- Kapitel Von wucher und wuchern 43
- Kapitel Von freimarkten, verwechselen, leinkaufen und spielen 43
- Kapitel Von den, die heimlichen rat offenbaren 43
- Kapitel Von abtrunnigen, ungehorsamen weiben 44
- Kapitel Von notzug, buber- und hurerei 44
- Kapitel Von eegelobde 45
- Kapitel Erweisen, daß kinde lebendig geborn sein 45
- Kapitel Von tadelung, unduchtig zu machen, von handwerken ... 45
- Kapitel Von injurien und schmehung; die sich auch selbst laster ... 46
- Kapitel Von bezichtung, dieberei und uberfarung 47
- Kapitel Von stocke, bande und niederwerfung 48
- Kapitel Von gestolener hab, wem die gepurt 48
- Kapitel Die sich in gefenknus selter toten 48
- Kapitel Ap ein rat leut außer statt verweist 48
- Kapitel Bruche, die on vorsatz mit willen oder von unmundigen ... 49
- Kapitel Schad verwurken mit verwarlosung 49
- Kapitel Wu tier oder vieh schade tut 49
- Kapitel Von lenge der meilen und straßen 50
- Kapitel Von testamenten und letsten willen 50
- Kapitel Von sigiln und briefen 50
- Kapitel Von neu gebeu aufrichtunge, viechtrifte, steinwege, ... 51
- Kapitel Von fridebruche, frevelern, gleitbrechern, trounge, ... 52
- Kapitel Von totschlegen, volgern, forderung und besserung der ... 54
- Kapitel Von geleit 57
- Kapitel Leipziger Weistum für Dresden 59
- Kapitel Leipziger Weistum für Plauen 68
- Kapitel Magdeburger Weistum für Halle 397
- Kapitel Verbesserungen 584
- Kapitel Register und Übersichten 585
- Einband Einband -
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- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
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[411] 287 Schwester und erben unverhindert zu morgengabe pillich. Von rechtes wegen. Forder zum dritten; was zu mustel gehört, das euer schwager auf seine gelassen wittibe, euer Schwester, hat gefellet; sprechen wir obgenanten schöpfen vor recht: Das zu mustel gehört alle ge hopfte speis in itzlichem hof euers Schwagers die helfte, nemlich alles fleisch, gesalczen und ungesalczen, und Speckseiten, alles ge- trenke, wein, met, hier und cavent, alles getreide an körn und weiz, es sei ausgedroschen oder nicht, das zu der zeit, als euer schwager und schwesterman verstorben ist, auf den böden oder auf den Scheu nen hat gelegen, alle erbes, malz, graupen, hirsen, butter, schmalz und kese und aller genißlicher Vorrat, zu essen und zu trinken die nende. An solchen stucken, was der nach tode euers Schwagers verhanden gewest und nach dem dreisichsten uberplieben sei, volgt euer Schwester die helfte zu mustel, und die ander helfte nimpt euers Schwagers gelassen Schwester von recht. Aber die sat und fruchte auf dem felde, die die ege pei euers Schwagers lebentagen ubergangen hat, auch auf sein gelassen wittibe, euer Schwester, leibgut stehende, gehöret itzund nach seinem tode zu dem erbe. Von rechtes wegen. Zum letsten auf das vierde stuck; was zum erbe gehört; sprechen Br. 161a wir obgenanten schöpfen vor recht: Das zu dem erbe gehört alles erbe eigen, das unvergeben ist und alles gemünzte und ungemunzte gelt und silber, an mustel die helfte, und was darzu gehört, [als] oben berurt ist, alle huner und caphan, alle reisig pferde und füllen, die man einspent oder nicht, alle ochsen und geheihe rinder, alle menlich tier, schopse, pock, alle mastschwein, [abgeschorene] 1 ) wolle, sieben settel, zwu schussel, cannen oder keßlen, keten, scheffel, tigel, morser, graue topfe, keilen, bratspiße, rost, pranteisen, koleringe, schlechte kisten, ratkasten, komkasten, melbkasten, tische, stule, benk, handvaß, toisen, putten, kübeln, vaß, spanbett, küssen, die ledig sein, und aller harnasch zu seinem leibe und seine teglich cleider mit anderen stucken zu [herjgewette gehorn, als er gelassen hat, [nichtis] ausgeschlossen, alles silbrin trenkgefeße, hasennetz, wein, weingerete, alle gersten und hafer auf den boden oder in den Scheunen, was getreide und die sat auf dem felde, auf allen eckern, die zu der zeit, als euer schwager verstorben, mit der eiden uber gangen und bestrichen sein worden, es sei auf euer Schwester, seiner verlassen | wittib, leibgut oder nicht, als heu, stroe, spreu, gehauen bl. 16t n 1) Vorlage: angestorbene.
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