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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1896
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960210028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896021002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896021002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-10
- Monat1896-02
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Neclamen unter dem RedaciivnSstrich <4ge« spalten) 50 vor den Familienuachrichlen (6 gespalten) 40 Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und giffernsatz nach höherem Taris. Gxira-Veilagt» (gesalzt), nur mit der Morgen»Ausgabe, ohne Postbesürderung 60.—, mit Posibefördrrung 70.—. Annahmschluß für Anzügen: Abend-Ausaabe: Vormittag- 10 Uhr. Morgen»Ausgabe: Nachmittag» 4Uhr. Für dir Montag-Morgen-AuSgabe: Sonnabend Mittag. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine balbr Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 9V. Jahrgang Amtlicher Theil. Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Heinrich Redlich in Leipzig, vertreten durch die Rechtsanwälte Dirund Waldheim daselbst, klagt gegen Alwine oerehel. Ratzsch g«b. otodrah«, früher in Berlin, jetzt unbekannt«, Aufenthalt», au» einem von der Letzteren mit ehemännlicher Ge nehmigung ausgestellten, in Leipzig domicilirten Prima-Wechsel und Anerkenntnißvertrag mit dem Anträge anf Berurthrilung der Beklagten zur Zahlung von 2000 ^tl sammt 6Zinsen jährlich seit dem 1. Februar 1896 und 16 ^tl 77 Wechselunkosten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Brrhandlung de» Rechtsstreits vor die III. Kammer für Handelssachen de» Königlichen Landgericht» zu Leipzig auf tzea S1. März 18V6, vormittags V,1O Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Errichte zugrlassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 8. Februar 1896. Secr. Nötiger, ttx. III. 49,96 ko. 1. ÄerichtSschreibrr de» Königl. Landgericht». Generalvtrsammlung des Nalionalliberalen Vereins für das Königreich Sachsen. * Leipzig, 10. Februar. Die große Bedeutung der von der Staat-regierung den Kammern vorgelegten Wahl recht-Vorlage gab dem Borstande drö Nationalliberalen Vereins fllr das Königreich Dachsen den Anlaß, eine General versammlung einzuberufen, um womöglich durch eingehende Besprechung der Borlage eine einheitliche Stellungnahme herbeizufiihren. Die Aersammlung fand gestern Vormittag in« Saale des „Vereins für Bolkswohl" Hierselbst statt. Es batten sich inSgesammt etwa 150 Personen eingefunden, fast ausschließlich Mitglieder des Nationalliberalen Verein». Unter den Anwesenden befand sich neben den von au-wärtS ge kommenen Vertretern von Partei-Bereinigungen auch eme größere Zahl von Mitgliedern der LandtagSfraction. Die Versammlung wurde bald nach N Uhr von Herrn HandelSkammersecretair vr. Gensel mit der Bewillkommnung der Erschienenen eröffnet. Dann fuhr der Genannte etwa wie folgt fort: Meine Herren l Es ist eine überaus wichtige Frage, di« nn» zusammenführt. Ursprünglich hat es in -er Absicht gelegen, schon früher diese Versammlung einzuberufen, und ich hatte gehofft, daß es möglich gemacht werden könnte, schon im December die Mit glieder einzuladen. Aber es kam die Weihnacht-zeit dazwischen und von den Abgeordneten wurde gebeten, daß man erst das Er scheinen der Vorlage abwarten möge. Nicht überall ist da» geschehen und es haben schon in einigen Städten Versammlungen von Partei- Mitgliedern stattgefunden, die sich mit der Wahlrrchtsfrage be- fchästigten. Es ist nicht zu verkennen, daß dadurch unsere Lage eine weitaus schwierigere geworden ist. Ts besteht nicht mehr die Unbefangenheit, wie sie wünschenSwertb gewesen wäre. Auch in der Presse sind verschiedene Meinungen zum Ausdruck gekommen, darunter solche, die offenbar irrige waren. Dann aber gehen, und da» ist die Hauptsache, die Meinungen in unserer Partei darüber auseinander, ob r» nothwendig sei, da» Wahlgesetz zu ändern, ob also eine wirk liche Erfahr vorhanden sei oder nicht, und dann, wenn die Frag« der Aenderung bejaht wird, ob die jetzig« Vorlage uoseren Wünschen entspricht oder nicht. Nun, meine Herren, wir werden uns darüber heute zu verständigen haben. Ich möchte Eie nur bitten, da Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind, Alle» zu vermeiden, was die Gegensätze verschärfen könnte. Jeder möge deshalb auch dem Gegner Gerechtigkeit widerfahren lasten. In Einem begegnen wir uns doch Alle: in der Liebe zum Baterlanve und in dem Wunsche, daß Alles zum Wohle desselben ausschlagen möge. Und wir be gegnen uns ferner in der Liebe zum Könige. Darum bitte ich Sie, mit mir einznstimmen in den Ruf: Se. Majestät unser König lebe hoch! Begeistert stimmten die Anwesenden in da» dreifache Hoch ein. Sodann machte Herr vr. Gensel noch Mittheilung von verschiedenen Zuschriften. In einem Schreiben de» Parteimitgliedes Schi edler aus Franke,nberg wird erklärt, daß die dortigen 38 Verein-Mitglieder der Vorlage nicht zu stimmen, sondern dieselbe für unannehmbar halten. In einer Zuschrift des Stadtrath- Kvnitzer au-Zittau wird, zugleich sür die Parteimitglieder der ganzen Lausitz, dafsrlbe au-gedrückt und hinzugefügt, daß man «s unverständlich finde, wie Ab geordnete der nationalliberalen Partei sich finden konnten, die einer solchen Vorlage ihre Zustimmung gaben. Ferner wird auf die Folgen bei den ReichStagswablen hingewiesen. In einrpr Schreiben des Professor» Mühl mann aus Döbeln kündigen ebenfalls die dortigen Parteimitglieder ihre Gegner schaft zur Vorlage an. Endlich erklärt sich noch Pfarrer vr. Apfelstädt auS Leubnitz bei Dresden gegen die Vorlage. Hierauf ergriff der Vertreter de- 2. Leipziger Wahlkreises, Herr Iustizralh Vr. Schill, da- Wort zur Erläuterung der Wahlrecht-Vorlage. Die Ausführungen de- Redner-, welche, wie vorweg bemerkt sei, tiefen Eindruck machten, waren folgende: Meine hochgeehrten Herren k Ich glaub«, «S wird zum Berständniß unserer Verhandlungen, die wir zu beginnen tm Begriff« sind, dienen, wenn tch meinen Vortrag beginne mit einem Rückblick ans di» Entstehungsgeschichte de- jetzigen Wahl gesetze», wenn ich Ihnen in Erinnerung rufe, von welchen Grundsätzen bet der Festsetzung de» jetzt geltenden Tensu» von Regierung und Bolksvrrtretung ausgegangrn ist. Ei« wissen, meine Herren, daß tu« Jahr« 1861 »in Wahlgesetz für unseren Landtag erlassen worden war, welch,» auf dem System der tndirecten Wahlen beruht« und zugleich Verbund«» »ar mit «in« Vertretung nach Ständen. Al» nun die Verfassung de» Norddeutschen Bunde» er- lassen worden war, ging die -i«gt««ng und ging auch dir Volks vertretung, di« da» besonder» in einem Beschluss«, d«n st« damals saßt«, zum Ausdruck« brachte, von bei Meinung aut, daß di« Grundsätze, di« in der Norddeutschen Bundesverfassung üb« da» Wahlrecht ausgestellt worden waren, von einem gewissen Einfluss» auch auf da» varticula« Wehlrecht sein Wüßten Die Regierung legt« infolge desten den Ständen «inen EeRtzentwurf v«, in welchem sie da« actio« Wahlrecht, d. tz. ass», de» Rech», zu Wällen, abhängig zu machen vorschlug vou einem Eensu» von KThalrrn. Ich «inner« Eie zueächst, mein, Herren, en di» damals bestehend» Gesetzgebung den Intentionen des Wahlgesetzgebers nicht mehr entsprechende. Wenn Sie sich nun vergegenwärtigen, meine Herren, daß wir hier in Sachsen, also in einein Staate, der immer mehr und mehr sich zu einem Jndustrirstaate ausgebildet hat, in einem Staate, in dem also gerade die Zahl Derjenigen, welche bei einem geringen Einkommen doch schon den Census von 3 erreichen, eine immer mehr und mehr wachsende gewesen ist; wenn Sie ferner erwägen, meine Herren, daß, wie die Statistik ausweist, die Bewegung aus den untersten Elasten der Steuer immer ein» aussteigende in die höheren Elasten gewesen ist und also immer Mehr und Mehr in diejenigen Elasten, welche den Census vou 3 erreichen, eingetreten sind; wenn Sie das Alle- erwägen, meine Herren, dann glaube ich, werden Sie mir auch in deni Einen zu stimmen, wenn ich sage, es ist durch diesen Einfluß der Steuer- gesrtzgebung auf das Wahlrecht unser Wahlrecht zu einem geworden, welches von dem allgemeinen Wahlrechte nur noch vielleicht um ein Minimum sich unterscheidet, ihm an vielen Orten wohl auch vollständig gleichsteht. Es ist also das erreicht worden, was man gerade bei dem Erlasse des Wahlgesetzes ausgesprochenermaßen nicht wollte. Es ist mir mitgetheilt worden, daß der Unterschied zwischen den Reickstagswählern und den Landtagswählern sich so stellt, daß in Sachsen 700000 ReichstagSwähler und 500 000 Landtagswähler sind. Wenn Sie nun die sehr große Anzahl von Reichstagswählern in Sachsen, die nicht Sachsen, sondern Angehörige anderer deutschen Bundesstaaten sind, abziehen, so wird vielleicht eine Differenz noch übrig bleiben, von etwa 100 bis 120000, mehr nicht. Und die äußeren Erscheinungen, die durch diese veränderte Basis des Wahlrechtes hrrvorgebracht sind, sie stimmen vollständig überein in den Begleiterscheinungen, sowie in den Erfolgen mit denjenigen Er scheinungen, die wir bei dem allgemeinen, gleichen und directen Wahlrechte wahrnehmen, nämlich in der Zunahme einer schranken losen Agitation im Bearbeiten und in der Bearbeitung der großen Maste mit Schlagwörtern und in einem rapiden Anwachsen des Erfolges, nämlich mit dem Einzuge und mit der fortwährenden Vermehrung socialdemokratischer Abgeordneter in der Zweiten Kammer. Es war zuerst 1877/78, also ganz im Anfänge der Einwirkung des Einkommensteuer-Gesetzes, als ein Socialbemokrat gewählt wurde. Bereits 79 stieg die Zahl der socialdemokratischen Abgeordneten auf 3, 1881 auf 4, 85 auf 5, 89 aus 8, dl auf 1l und dann auf 14; also in einem Zeitraum von 12 Jabren zogen 14 social, demokratische Abgeordnete in die Zweite Kammer ein. Meine Herren, ich möchte gleich hi« erwähnen uud thue dies besonders deshalb, weil in den letzten Tagen ab und zu die Meinung ge- äußert worden ist, daß die Zahl dieser Abgeordneten auf dir Stimmung der Kammer eingewirkt habe und daß etwa auch die Last, wie man es nennt, die mit dem Anhören der Reden dieser Herren verbunden fein soll, irgendwie aus die Kammer ein- gewirkt hätte. Meine Herren, dem muß ich aus das Ent- schiedenste widersprechen. Daß die Zahl von 14 Abgeordneten der socialdemokratischen Partei noch keine Gefahr an und für sich sür unser Land ist, das versteht sich ganz von selbst, und, meine Herren, daß wir in den Sitzungen uns nicht erfreut fühlen von den Reden, die wir dort mit anhören müssen von den Herren Social- demokraten, das ist auch nur menschlich begreiflich, aber daß wir durch das Anhören dieser Reden und durch die Unbequemlichkeit, die damit verbunden ist, uns in unseren Entschlüssen beeinflussen lassen sollten, das kann ich Ihnen versichern, davon ist auch nicht die entfernteste Spur. Aber, meine Herren, das Eine können wir uns bei dieser Entwickelung der Dinge nicht verschweigen, daß nach dem ganzen Verlauf, den die Angelegenheit genommen hat, nach der Entwickelung unseres Landes im industriellen Sinne, nach der Be arbeitung der Masten durch socialdemokratische Agitatoren, nach der Zugänglichkeit der großen uriheilslosen Maste für Schlagwörter gerade, mit denen die Socialdemokraten arbeiten: daß, wenn dieses System bestehen bleibt, in absehbarer Zeit, und zwar in nahe absehbarer Zeit, die Zahl der socialdemokratischen Abgeordneten wachsen und anfchwelleu wird. Meine Herren! Es ist uns entgegen, gehalten worden: Das kann in absehbarer Zeit nicht geschehen, er ist bisher gut mit den Wahlen gegangen l Meine Herren! Las bestreite ich ganz enrschieden. Es ist erstaunlich, wenn bei rineni Wahlgesetze, welches für ganz andere Elemente bestimmt war, in dem kurzen Zeitraum von 12 Jahren 14 Abgeordnete dieser Richtung in die Kammer entsandt wurden. Das ist ein sehr rapides und rasches Anwachsen, und, meine Herren, wenn man sagt, e» sei bei den letzten Wahlen Alles gut ge gangen, es sei bet den 14 geblieben, meine Herren, so ist das allerdings richtig I Einen Wahlkreis, und -war in Dresden, haben die Social demokraten erobert, sie haben dafür einen verloren, aber, meine Herren, daraus, daß sie ihn verloren haben, folgern zu wollen, daß ihr Einfluß in diesem Wahlkreis« ein geringerer geworden ist, das möchte ich Sie bitten, doch nicht zu thun. Von allen Seiten, die ich in dieser Beziehung gehört habe, und namentlich auch nach den übereinstimmenden Urtheile vertrauenswerthrr Personen in dem betreffenden Wahlkreise ist mir versichert worden, daß di« Abwendung de» Lrimmitjchau-Wrrdauer Wahlkreises von der Socialdemokratie lediglich zu danken ist der Persönlichkeit de- Candidaten, der dort ausgestellt worden ist, keinen anderen Umständen; es ist mir von allen Seiten gesagt worden, daß es durchaus ungewiß sei, ob es möglich sein werde, diesen Wahlkreis den bürgerlichen Parteien zu erhalten, und, meine Herren, wenn Sie weiter die Wahl- siatistik ansrhen, so werden Sie auch hier finden, daß, obwohl äußer lich der Ersola, gemessen nach der Abgeordnetenzahl, ein sehr günstiger gewesen ist, daß doch die socialdemokratische Stimnienzahl im Lande wiederum ganz erheblich gewachsen ist; keine Spur von Rückgang, sondern ein Anwachsen, so daß der „Vorwärts", wie Sie wissen werden, noch Abschluß der sächsischen Landtagswahlen mit Triumph verkünden konnte, daß das Anwachsen der Slimnirnzohl in Sachsen ein Beweis dafür sei, in wie günstigem Fortgänge die Sache der Socialdemokratie in Sachsen sei. Meine Herren! Wenn man nun erwägt, daß eine Aenderung in der Gesinnung der großen Masten in den nächsten Zeiten nicht zu erwarten steht, so werden Sie, das wirdrrhole ich, gewiß uns darin nicht Unrecht geben können, wenn wir sagen: wenn wir di» Sachen laufen lasten, wie sie gerade lausen, dann besteht die eminente Gefahr, daß in rapider Weise auch die Zahl der socialdemokratischen Abgeordneten sich vermehren kann. Es fragt sich also, soll man die Hände in den Schooß legen und die Sachen gehen lasten, wie sie gehen, soll man warten, bis durch die thatsächlichra Erfolge bei der Wahl durch die socialdemokratischen Abgeordneten dir Unhaltbarkeit des Zustandes den Bewohnern des Lande» so recht »ä oculoe demonstrirt werden wird, oder soll man jetzt, wo die Möglichkeit vorhanden ist, noch mit einer großen «nd erheblichen Majorität einen Damm zu ziehen; wenn Sie vor di« Entscheidung dieser Frage gestellt werden, meine Herren, dann hoffe tch doch auch, daß Sie uns darin »tcht Unrecht geben werden, wenn wir der Meinung gewesen stad, daß allerdings eine Aenderung des Wahlgesetzes in der Richtung nöthig ist, daß rin Damm gezogen und dafür Sorge getragen wird, daß dl« Staatsverwaltung nicht ins Stocken kommen kann; wenn wir dies« Frage bejaht haben. Meine Herren! Ich möchte hier ganz besonders hervorheben, daß in der Iraction, der tch im Landtage anzugehören die Ehre habe, in dieser Frage, ob Etwa» geschehen, oder ob man die Sache laufen lasten soll, Ein stimmigkeit für do« Erstere da war. Aber auch die wenigen Mitglieder, die sich mit den Grundlagen nicht haben einverstanden erkläre» können, haben ihre Meinung dahin ausgesprochen, daß sie »S für brrechttgt hielten, wenn Maßregeln getroffen würden, welch, »in übermäßige« Nnschwellrn d« Zahl der socialdemokratischen Ab über die Besteuerung, um darüber klar zu werden, welche Bedeutung dieser ErnsuS von 2 Thalrrn hatte. Bekanntlich galt damals in Sachsen daS alte Gewerbe- und Perjoualsteuergesetz. Die Gewerbesteuer traf nur die selbstständigen Gewerbetreibenden; die Anderen, also namentlich die gesammten Arbeiter, unter lagen der Personalste««, welche wiederum in einer Anzahl von Abtheilungen normirt war. Aber auch die Gewerbe steuer ««richte zum Theil in ihren Sätzen nicht den Betrag von 2 Thalera. Sie war zum Theil nur festgesetzt auf 20 Neugroschen. Bor allen Dingen war die Personalste»« in den unteren Abthei- luugen, also i» denjenigen Abtheilungen, zu denen die Arbeit« ge hörten, zu d»uen auch die nicht selbstständigen Gewerbtreibendrn zählten, der Art, daß sie den Steuersatz dieser auf ungefähr lb Neu groschen, 20 Neugroschen und auch wesentlich darunt« bestimmt«. Gestatten Sie mir nun au» den Motive» d« Regierungsvorlage Ihnen wörtlich vorzulrsen, was die Regierung mit dem Eensu» von L Thalrrn beabsichtigte: „ES sollten zum Wahlrechte nur solche Per sonen berufen werden, welche ihrem bürgerlichen Verhältnisse »ach zu der Annahme berechtigen, daß ihnen für die Aufgaben de» ein zelnen Staate» da» erforderliche Interesse beiwohnt , und e» wird weiter in den Motiven gesagt, zur Abwehr de» Gedanken» d« wohl hier und da aufgetaucht war, daß man einfach da» allgemeine gleiche und direkte Wahlrecht, welche» sür den Norddeutschen Bund gegeben worden war, auch aus die einzelnen Staaten übertragen möge — zur Abwehr dieses Gedanken» findet sich in den Motiven folgende Bemerkung: „Je allgemeinerer Natur dir im Reichstage zu vertretenden Interessen sind, und mit je umfassenderen Macht- befugniffen der Bund Preußen und dir Bundesregierungen durch die Bundesverfassung ausstatten will, um so weiter hat die Grenze der Stimmverechtigtea gesteckt werden können. Die Hauptaufgabe der Landtage der einzelnen Bundesstaaten wird dagegen nach wie vor in einer gewissenhaften Controle des Staatshaushaltes und in einer besonnenen Fortführung bestehender Verhältnisse und Einrichtungen zu «blicken jein. Es werden daher auch die VorauSsetzunaen des Stimmrechts verschieden jein müssen." Bei den ständischen Verhandlungen ging man davon aus, daß der EensuS von 2 Thalrrn doch ein zu hoher sei, und man machte dabei namentlich geltend, daß dadurch noch Elemente ausgeschlossen werden würden, welch« zu denjenigen gehören, auf welche dir Regierungsvorlage selbst das Wahlrecht ausgedehnt wisse» wollte. ES wurde also geltend gemacht, daß eine große Anzahl von selbst ständigen Gewerbtreibenden, ferner von Beamten, selbst studirtrn Beamten, ausgeschlossen sein würde, wenn man den Censu» von 2 Thalrrn beibehielte, und eS wurde deshalb vorgeschlagrn, den Census auf 1 Thaler herabzusetzen. ES ist von Interesse, auch hier kennen zu lernen die Beweggründe und Ansichten, vou denen die berichterpattende Deputation damals ausgioa. Zum Berständniß will ich vorau-schicken: Die Deputation hatte sich in eine Majorität und eine Minorität gespalten. Dir Minorität, bestehend aus zwei Abgeordneten, wenn ich mich recht erinnere, conservativ« Richtung, hatte den Vorschlag gemacht, die 2. Kammer überhaupt auf eine andere Weise zu bilden, als au« allgemeinen Wahlen hrrvorgehend, nämlich es sollte ein Bruchtheil der Kammer gewählt werden nach Berufsständen und nur «in Theil daneben noch gewählt werden aus allgemeinen Wahlen. Diesem Gedanken hatte sich dle Majorität unzugänglich erwiesen, und ich erwähne dies nur, damit, wenn Sie in dem, waS ich gleich vorlesen werde, hören von ein« Ansicht der Minorität, unter dieser eben diejeniae verstanden ist, die diese» gemischte Wahlsystem für die Zweite Kammer vor geschlagen hatte. ES wird in dem Berichte gesagt: „Von der An- sicht ausgehend, daß das Wahlrecht kein Ausfluß eines allgemeinen StaatsbürgerthumS sei, daß es nicht unmittelbar und eigenilich der Person anhafte, sondern daß es erst vom Staate gewährt werden dürfe nach Rücksichten, wie sie da» Beste der Gesammtheit de» Staates erheische, damit die Träger dieses Rechtes ihr Wahlrecht nur zum Wohl der Gesammtheit ouSüben, kann die Deputations majorität es nicht über sich gewinnen, diese» Recht au Theile der Einwohnerschaft zu verleihen, bei denen kein Erkennungszeichen vor- Händen ist, daß sie durch die im Staate eingenommene Stellung an sein« Erhaltung betheiligt sind und daß sie Unabhängigkeit und Einsicht in genügendem Maße besitzen, um dieses Rechte» sich für diese Erhaltung zu bedienen. Sin solche» Erkrnnunaszcichen ist aber die Steuer, die dem Staate geleistet wird. ES ist selbst- verständlich, daß mit der von der Gesetzgebung vorgeschlagenen Höh« der Steuer nicht absolut da» Richtige getroffen werden kann. Es werden unterhalb dieses Steuersätze» Elemente von Staats- angehörigen sich finden, welche die obeugrdachte Voraussetzung zur Staatserhaltung verneinen. DaS ist nur der allgemein» Fehler, d« jedem Meuschenwerke anhaftet, daß es eben nicht» vollkommen ist. Genug, wenn nur da» annähernd Richtige getroffen ist, und dafür spricht da« thatsächltche verhältniß. Der MaforitätSvorfchlag wird ver hindern, daß nicht der Wahlerfolg abhängig gemacht wird von einem Wahlkörp«, d«, weil ihm da- EckennuugSvermögen für das, was dem Staate nöthig ist und frommt, abgeht, von jeder Veränderung der bestehenden Verhältnisse eine Ver- befferung seiner eigenen Existenz erwarten zu dürfen meint und zu jeder Zeit leicht für Parteiinteresten zu bearbeiten sein könnte, mögen diese nun zu idealen oder egoistischen Tendenzen dienen." Meine Herren! Klarer, al» es in diesen Worten ausgesprochen ist, kann es unmöglich ausgesprochen werden, daß die Absicht deS Gesetzgebers bet dem Erlasi des geltenden Wahlgesetze- nicht dahin ging, ein Wahlrecht zu schaffen, welche» man bezeichnen kann als ein allgemeine», direktes Wahlrecht, ländern man hatte die Absicht, das Wahlrecht so zu gestalten, daß dasselbe zustehen sollt» nur den- jenigen BevülkerungSkretsen und Elementen, welche, um einmal den Ausdruck zu gebrauchen, durch ihre Seßhaftigkeit, durch ihr» bürger lichen Verhältnisse die Garantie dafür gaben, daß sie zum Staate in einem festen Verhältnisse standen und Interesse au d« Erhaltung und dem Gedeihen deS Staate» hatten. In diesem Sinne also, meine Herren, ist der Census von 3 ^l, welchen wir gegenwärtig besitzen, zu Stand« gekommen. Diesen Intentionen des Gesetzgeber» entsprachen nun auch die Wahlen vollständig, wie sie in den nächsten Jahren nach Erlaß de» 68« Wahlgesetze» zu Stande kamen. Nun ab« änderte sich die Steuergesetzgebung. ES wurde im Jahre 74 das erste Einkommensteuer-Gesetz erlassen; ihm folgte im Jahre 78 da- zweite. In diesem Einkommensteuer-Gesetze wurde der CensuS von 3 erreicht bereits mit einem Einkommen von 6—700 ^l, und es leuchtet ein, welche ungeheuere Verschiebung der Grundlagen des Wahlrechtes durch diese Aenderung in der Steuergesetzgebung hervoraeruftn werdrn mußt«. Es leuchtet ohne Weitere» rin, daß da» Wahlrecht durch die Aenderung in der Steuergesetzgebung ohne Weitere» Übertrag«» wurde auf Kreise, be züglich deren man bet dem Erlaß de» Wahlgesetze» Bedenken ge- tragen hatte, sie in den Krri» der Wahlberechtigten hineinzuztehrn. DaS wenigften« muß man sagen, wenn man dir Verhandlungen liest, daß dies« tiefrinschnrtdend«, mit der Begründung fetten» der Regierung und der Begründung von Seiten der berichterstattendrn Deputation der 2. Kammer in völligem Widerspruch stehende AuS- drhnung deS Wahlrechte- eigentlich ohne Bewußtsein de» Gesetz- aeber» geschehen ist. Ich hab« wenigsten» Nichts gesunden, wa« darauf hindeutet, daß bet den Verhandlungen üb« das Einkommen- steurrgesetz auch nur von einer Seite d« Reflex der Aenderung in der Tteuergeietzgebung aus da- Wahlgesetz erwähnt worden ist und beachtet worden wäre. Also tch wiederhole: Gewissermaßen un bewußt und unwillkürlich wurde durch diese Einkommensteuergesetz- gebung die Basil unsere» Wahlrecht» »ine vollständig geänderte, eine geordneten vermeiden sollen. Nur in den Mitteln sind sie ab- weichender Ansicht und deshalb haben sie nicht sich befreunden können mit den Grundlagen des Gesetzentwurfs, den dir Regierung vorgelegt hat. Darf ich mich nun zu der Frage wenden, meine Herren, was soll geschehen, um Las Wahlgesetz auf den Standpuuct zu stellen, Laß rS di« Erhaltung einer dem Staate wohlgesinnten und aus die Erhaltung des Staates gerichteten Majorität in der Kammer sichert, jo sind verschiedene Vorschläge gemacht worden. Nach dem, was ick vorhin gesagt habe, könnte man auf den Gedanken kommen, daß der Census, wie er sich thatsächlich unter dem Einstuß der Ein kommensteuer-Gesetzgebung ausgebildet hat, ganz und gar nicht den Intentionen entspricht, welche dem Census beigelegt worden waren bei der Berathung des Wahlgesetzes. Meine Herren, die Folge würde sein, daß man einer ungeheuer großen Anzahl von Personen durch die Erhöhung auf 6 — es ist sogar von 10 gesprochen worden —, daß man diesen, die jetzt im Besitze des Wahlrechtes sind, alles und jedes Wahlrecht vollständig entziehen würde. Mil diesem Gedanken uns zu befreunden, sind wir nicht in der Lage gewesen. Man hat ferner vorgeschlagen ein System, welches kurz be- zeichnet werden kann mit dem Worte des Pluralitäts-Systems, d. h., daß man einzelnen Wahlberechtigten eine verschiedene Anzahl von Stimmen giebt je nach ihrem Besitz und ihrer Bildung, ihrer Stellung im Staate und bürgerlichen Leben, daß also besonders her- vorragend gebildete Personen drei Stimmen haben sollen. Laß solche, die ihren bestimmten Grundbesitz haben, zwei oder drei Stimmen haben sollen u. s. w. Es ist das System, von dem Sie wissen. Laß in Belgien damit der Versuch gemacht worden ist. Meine Herren! Es hat immer etwas Uebles, wenn man ein Wahlsystem anwenden will, welches sich bisher in der Praxis noch nicht bewährt hat, und die Bewährung in Belgien ladet gewiß nicht ein, dieses System aus unser Land zu übertragen. (Sehr richtig.) Und diefes Experiment zu machen, Lazu ist unsere Lage viel zu gefahrdrohend, als daß inan sich darauf einlassen könnte. Ueberdies mochte ich noch fragen, meine Herren, wenn man von Unzufriedenheit der Wähler spricht, die durch eine Aenderung Les Wahlgesetzes hervorgerufen werden könne, ob dieses belgische Wahlsystem, welches kürzlich in Dresden erwähn l worden ist, etwa geeignet wäre, die Zufriedenheit der Wähler zu erwecken. Das werden Sie dem gewöhnlichen Arbeiter nicht weiß machen, meine Herren, daß, wenn er eine Stimme behalten soll und Andere, die begüterter sind oder gebildeter sind, 2 oder 3 Stimmen haben fallen, daß es ihm einleuchtet, daß das das Ideal der Gr- rechtigkeit wäre. Also, was die Zufriedenheit der Massen anbelangt, meine Herren, die werden Sie mit dem belgischen System nicht erreichen Es ist ferner der Gedanke angeregt worden und er hat bekanntlich auch in der Theorie einen lebhaften Verfechter gefunden in Schüfst«, eine Verbindung zwischen dem allgemeinen Wahlrecht und Wahlen aus Berufsständen einzuführen, sodaß etwa die Hälfte der Kammer hervorgehen würde aus allgemeinen Wahlen und die andere Halste aus Gruppen, die nach ihren Berufen zusainmen- zulegen wären, gewählt werden würde, also z. B- Gewerbtreibende, Handeltreibende, Studirte rc. Ich glaube sür meinen Theil, meine Herren, daß es vielleicht der Mühe werth wäre, diesein Systeme etwas naher zu treten; aber freilich, seine Einführung würde davon abhängen, daß vor allen Dingen erst die Berufe zu solchen Corpo- rationen verbunden werden, welche überhaupt im Stande sind, als Wahlkörper auszutreten. Daß das seine immensen Schwierigkeiten haben würde, das leuchtet ohne Weiteres ein, und ich glaube nicht, Laß ich mich näher darauf einlassen soll, jedenfalls sind jetzt die Unter lagen sür die Adoption eines derartigen Wahlsystems nicht vorhanden. Also alle diese Vorschläge, die ich besprochen habe, erwiesen sich nach unserer Ansicht als unbrauchbar. Nun, wenn man überhaupt Etwas thun will, so bliebe füglich nichts Anderes übrig, als zu versuchen und zu untersuchen, ob es möglich sei, ein Wahlsystem zu finden, welches sich aufbaut auf das Verhältniß der Leistungen der einzelnen Staatsbürger dem Staate gegenüber. Meine Herren! Ich verkenne gar nicht, daß auch einem solchen Gedanken gewisse Bedenken gegen- überstehen. Ueberhaupt selten ist nach meiner Meinung ei» wahreres Wort gesprochen worden, als dasjenige, was Gneist gleich in den ersten Seiten seines geistvollen Buches über die nationalen Rechts ideen voy -en Stünden und Las preußische Treiclassen-Wahlsystem gesagt-hat, daß vielleicht Nichts so schwierig ist, als eine Ueberein- stimmmig über die Güte und Verwerflichkeit eines Wahlsystems zu finden. Bon der Wahrheit dieses Wortes mich zu überzeugen und uns Alle zu überzeugen, habe ich in der letzten Woche reichlich Ee- legenheit gehabt; aber, meine Herren, gerade Las Werk von Gneist, das letzte, was er wohl geschrieben hat, hat mich und meine Freunde doch wesentffch darin bestärkt, daß es möglich und wissenschaftlich zu begründen ist, daß es auch im praktischen Leben gerechtfertigt ist, ein Wahlsystem auf diesem Principe der Leistungen, mit gewissen Modifikationen natürlich, aufzubauen. Und dieses System ist ja also dasjenige System, welches seit 1819 in Preußen besteht, und das jenige System, meine Herren, welches in Preußen — das will ich hier ganz besonders betonen — ernstlich abzuändern niemals ein ernster Versuch gemacht worden ist. (Sehr richtig.) Noch vor wenigen Tagen, als im preußischen Abgeordnetenhause die Frage des preußischen Wahlrechts erörtert worden ist, habe ich nicht ge- fundeu, daß bei allen Klagen über die Wirkung des Systems auch nur von einer eiuziaen Seite, vou nationallibrraler oder konser vativer Seite, der Versuch gemacht worden sei, überhaupt das System als solches zu ändern, sondern, was man erkannt hat, das ist das, daß die, um es mit einem kurzen, vielleicht nicht ganz zutreffenden, aber deutlichen Ausdrucke zu bezeichnen, die Plutokrat,scheu Aus wüchse deS Systems beseitigt werden sollen. Und, meine Herren, man kann nicht sagen, daß in Preußen dieses System sich schlich, bewährt habe. Verfolgen Sie die Geschichte deS preußischen Abgeord netenhauses; es ist hier in einer Versammlung vor Kurzem gesagt worden von dem Berichterstatter, die glänzende Entwicklung Sachsen»- sei mit zurückzusühreu aus das jetzige Wahlgesetz. Meine Herren! Ich will gewiv nicht unserm Wahlgesetz zu nabe treten, nur muß ich sagen: der Schluß ist Loch nicht ganz richtig. Lehen Sie aus das preußische Abgeordnetenhaus! Wollen Sie sagen, daß i,n preußischen Abgeordnetenhause weniger Intelligenzen gesessen hätten, als in L« sächsischen 2. Kammer? Wollen Sie behaupten, daß mit Hilfe Les preußischen Abgeordnetenhause» eine weniger glänzende Gesetzgebung stattgefunden habe, als in Sachsen? Ich erinnere nur an die eminent wichtigen Gesetze, die in Preußen gemacht worden sind für das bürgerliche Leben, iür die Communal- Verwaltung, die Kreisverwaltung, Provinzialverwaltung, da- Ver- waltungsgerichtewescn und wie sie alle sind. Gesetze, die uns Allen alS Muster dienen können, sie sind mit diesem Abgeordnetenhause zu Stande gekommen, lind hat sich etwa dieses Abgeordnetenhaus in Preußen, weil es ans diesen indirekten Wahlen hervorgegongen ist, unzulänglich erwiesen, als Repräsentant für die Stimmung des ganzen Vürgerlhums zu dienen? Hat nicht in den 60er Jahren das preußische Abgeordnetenhaus — heute können wir sagen, zu unserem Bedauern, in Ucbereinstimmung mit der gesammten gebildeten Well in Preußen in der heftigsten Opposition zu der Regierung gestanden? Hat es nicht diese Oppositionöstimmung der Bevölkerung zum Aus druck gebracht, und hat es nicht, nachdem in d« Bevölkerung der Umschwung sich vollzogen hatte, auch selbst wieder die Verbindung mit der Regierung wieder Hergestell»? Also di« Erfahrungen, die dort gemacht worden sind, sprechen nicht dafür, daß dieses Dreiclassen- Wahlsystem mit denjenigen Ausdrücken zu belegen ist, mit denen r» leider so vielfach belegt worden ist. Meine Herren! Erwägungen dieser Art haben nicht erst jetzt stattgefunden. E« tst ganz srlbsiverskitndlich,
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