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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980428014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898042801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898042801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-04
- Tag1898-04-28
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Reclamen unter demRedactionsstrich Ego spalten) b0/^, vor den Familiennachrichtea (6gespalten) 40^. Größere Schriften laut unserem Preis verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsap nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit de; Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung 60.—, mit Poslbeförderung 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uh;. Morge n-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je ein» halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von L. Pol» in Leipzig. 92. Jahrgang. Nnsere Hochschulen und Parlamente. i. Dr. v. 8. Die materiell durchweg erfreulichen Er gebnisse der Cultus - Etatsberathungen in den verschiedenen Parlamenten sind bekannt. Daneben haben aber auch die Auseinandersetzungen, welche zwischen Volksvertretungen und Regierungen einerseits, unter den einzelnen politischen Parteien andererseits stattfinden, trotz ihres oft unerquicklichen und polemischen Charakters großen Werth, indem sie nicht nur einen klärenden Meinungsaustausch in Fragen herbeiführen, welche parlamentarisch noch nicht spruch reif sind, sondern auch den Unterrichtsverwaltungen für ihre vor bereitenden Arbeiten und Vorlagen wichtige Directiven geben. Das Parlament ist die berufenste Vertreterin der öffentlichen Meinung, die in der Tagespresse leider nur zu oft parteipolitisch getrübt erscheint. Einen unerfreulichen Beleg hierzu bietet das Verhalten einiger preußischer Provinzblätter, welche die auf allen deutschen Universitäten im Gange befindliche Neu ordnung des juristischen Studiums particula- ristisch in sehr eigenartiger Weise ausbeuten. Diese Organe suchen nämlich die Abiturienten und jungen Rechtsbeflissenen von dem Besuche außerpreußischer Universitäten durch die Behauptung abzuhalten, daß dieselben dort die in Preußen vorgeschriebenen Vorlesungen und Hebungen zu absolviren keine Gelegenheit finden könnten. In Anbetracht der bisherigen Entwickelung der Dinge, namentlich aber in Hinsicht auf die ziemlich übereinstimmenden Verordnungen und Erlasse der verschiedenen höchsten Unterrichts behörden, welche sich mit der Neuordnung des juristischen Studiums befassen, sollte man ein derartiges Vorgehen, das dem „Füchsekeilen" der Studenten nicht sehr ferne steht, nicht für möglich halten. Noch befremdlicher erscheint die Sache, wenn sich die Mittheilung einiger Blätter bewahrheiten sollte, daß die in Frage stehenden Aufstellungen von einem preußischen Univer sitätslehrer und Facultätsdecan herrührten. Eine solche Schädi gung deutscher Universitäten kann doch wohl kein deutscher Universitätslehrer beabsichtigen, namentlich zu einer Zeit, wo anderwärts mit ebensoviel Tact als Entgegenkommen Alles ver mieden wird, was irgendwie geeignet wäre, das harmonische Zu sammenwirken aller deutschen Hochschulen zu beeinträchtigen. Wir verweisen hierfür auf die letzten Verhandlungen der badischen und der sächsischen Kammer, wo die zustän digen Minister die nahezu wörtlich übereinstimmenden loyalen Erklärungen abgaben, man müsse von der aus dem Plenum dieser Parlamente ausdrücklich gewünschten Einführung ju ristischer Zwischenprüfungen „im Interesse der Freizügigkeit der Studenten" zunächst noch absehen! Minister v. Seydewitz fügte außerdem bei, daß man allerdings im Cultus- wie im Justizministerium von der Zweckmäßigkeit solcher Prüfungen überzeugt sei, trotzdem aber nicht wohl einseitig „ohne die anderen Universitäten" bezw. „ohne die wechselseitige An erkennung dieser Prüfungen" vorgehen möchte. Man ist versucht, anzunehmen, daß die jüngsten Verhand lungen dererstenbadischenKammer über das juristische Studium an den badischen Universitäten die Veranlassung zu dieser Mystification gegeben haben, wenigstens hat der Ver treter der Universität Freiburg dort die Behauptung aufgestellt, daß die Anforderungen in Baden geringer seien als in anderen deutschen Staaten. Zur Gleichstellung forderte er mehr Uebungen im Civilproceßprakticum. Demgegenüber stellte aber der Vertreter Heidelbergs sofort fest, daß die badischen Examina sich denjenigen anderer Staaten ruhig an die Seite stellen könnten. Auch der Minister äußerte sich in ähnlichem Sinne, und endlich steht fest, daß nicht nur die badische, sondern auch alle übrigen deutschen Unterrichtsver waltungen eine der preußischen sich anschließende Studienordnung aufgestellt haben. Das eigenartige Vorkommniß, das einer Aufklärung dringend bedarf, hat einen wahren Sturm der Entrüstung auf den außer preußischen Universitäten des Reiches hervorgerufen. Ebenso ist klar, daß auch die solchen Preßerörterungen ferne stehenden preußischen Behörden dadurch sehr unangenehm berührt sind. Von officiöser Seite wird wenigstens ausdrücklich festgestellt, daß die Ministerialerlasse vom 18. Januar, betr. die erste juristische Prüfung, in keiner Weise dem Zwecke dienen, den jungen Rechts beflissenen aus Preußen den Besuch außerpreußischer Univer sitäten zu verschränken. Es sei selbstverständlich, daß ihnen der Besuch auch außerpreußischer Universitäten, soweit deren Ein richtungen ein ordnungsmäßiges Studium nach Maßgabe der preußischen Bestimmungen gestattet, auch ferner unverwehrt bleibe. Inzwischen haben aber die badischen Universitäten, ebenso Tübingen, Gießen und Jena öffentlich und energisch gegen die gegentheilige Insinuation Verwahrung eingelegt, ja sogar die von Deutschen stark besuchte Universität Lausanne läßt erklären, daß auch sie den ersten Rechtsunterricht durchaus der neuen preußischen Studienordnung angepaßt habe. Es darf ferner nicht außer Acht gelassen werden, daß gerade durch die Vereinheitlichung der juristischen Studienordnung am allerersten Das erreicht werden kann, was kürzlich im Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhause, und zwar in beiden Fällen durch Vertreter preußischer Universitäten, als so zeitgemäß gefordert wurde: Die Gleichartigkeit und Reichs giltigkeit der juristischen Prüfungen. Die parlamentarische Behandlung letztgenannter Frage war bekanntlich nicht derart, daß man fürchten müßte, Preußen werde das vor 50 Jahren ausgesprochene Wort Friedrich Wilhelm'» IV. wahrmachen und „fortan in Deutschland aufgehck", für die deutschen Universitäten aber erhellt aus der artigen Vorfällen immer aufs Neue die Zweckmäßigkeit einer intensiveren, organisirten gegenseitigen Fühlung. Prof. BLen tz e i m - Greifswald verlangte in seiner auch in den jüngsten Parlamentsverhandlungen mehrfach citirten Broschüre über den „Universitätsunterricht und die Erfordernisse der Gegenwart" eine „gemeinsame collegialische Vertretung unsererUniversitäte n", und wenn der Schreiber dieser Zeilen auch das „publicistische Moment" in einer solchen gemein samen Interessenvertretung betont wissen wollte, so ist sicherlich dieser und manch anderer Vorfall nur dazu angeihan, selbst dem Zweifler die Augen zu öffnen. Der Wunsch nach einer Vereinheitlichung allgemeiner Ver ordnungen wird sicherlich überall getheilt, trotzdem sträubt man sich wiederum sehr unlogisch, wenn auch die Verwaltungsbehörden solche Neigungen bekunden. Die neue Privatdocenten- Vorlage regelt z. B. an den preußischen Universitäten ziemlich vage und unsichere Verhältnisse einheitlich und — im Sinne der dagegen erhobenen Bedenken — immer noch weit günstiger als in den meisten anderen Bundesstaaten. Wenn nun letztere, was nicht ausgeschlossen erscheint, diese Bestimmungen ebenfalls an nehmen, ist es dann so traurig und „rückschrittlich", daß die eine oder andere Universität von ihrem Selbstoerfügungsrecht abgiebt, was zehn bis fünfzehn andere dreifach gewinnen? Vom gleichen Standpunkt ist die Doctor frage zu be trachten. Bekanntlich kam in der Oeffentlichkeit und im bayerischen Landtag kürzlich die Thatsache zur Sprache, daß auf die Universität Erlangen die weitaus größte Zahl von Promotionen (1896/97 — 332) unter allen deutschen Univer sitäten trifft. Speciell in der juristischen Facultät wurden im Jahre 1896/97 allein 177 Doctoren ernannt von 355 im ganzen Reiche. Man fand das zuerst „verblüffend", worauf Erlangen in der Tagespreise sofort ziemlich sauer reagirte und direct und indirect auf seine „von äußeren Formalitäten und Weitläufig keiten möglichst freie Promotionsordnung" hinwies. Ein „Er langer Doctor" glaubte außerdem betonen zu sollen, daß der in Erlangen geltenden Bestimmung, wonach die mündliche Prüfung vor Einreichung der Dissertation, also z. B. direct nach dem 1. juristischen Examen, stattfinden kann, die hohe Zahl der Pro motionen zuzuschreiben sei. Auch im Landtag wurde dies geltend gemacht. Speciell in studentischen Kreisen ist man über die Vorzüge des Erlanger Doctors schon seit geraumer Zeit einig, ja, man erachtet dort die Weitläufigkeiten äußerer Formalitäten als auf ein derartiges Minimum reducirt, daß ein Schnell zugsaufenthalt für Nicht-Graduirte, wie weiland in Marburg und Göttingen, fast gefährlich erscheint. Damit soll noch lange nicht gesagt sein, daß man in Erlangen etwa nach dem alten Marburger Grundsatz verfahre: „^eoipinnm psouninrn et rnittimus accknurn in patrirnn", — wohl aber soll damit dargethan sein, daß, solange auf deutschen Universitäten so ver schiedene Bestimmungen über die Erwerbung der höchsten aka demischen Würden gelten, stets diejenigen Universitäten in den Geruch von „Doctorfabriken" kommen werden, deren Bestimmun gen ihrem materiellen oder formellen Wesen nach der Erwerbung des Doctorhutes die geringsten Schwierigkeiten entgegenstellen. Auf jeden Fall werden in weiteren Kreisen der akademisch Gebildeten die solchen Verhältnissen entsprechenden „statistischen Jndicien" jederzeit aufsallen und die Kritik herausfordern. Ein eigenartiger Zufall fügte es, daß, während man im bayerischen Landtag über diese Doctorfrage debattirte, die Stadt Bern dem in gewissen Kreisen politisch mißliebigen Nationalökonomen ihrer Universität die nachgesuchte Aufnahme ins „Bürgerrecht" verweigerte und man dabei in Schweizer Blätter lesen konnte, „die Lehrthätigkeit, insbesondere der Ruhm, die meisten Rechts candidaten auf der Schnellbleiche zum Doctor zu befördern, ließen sich von zwei Gesichtspuncten aus betrachten und seien jedenfalls nicht derart über alle Discussion erhaben, daß Bern nur wünschen könne, diesen Namen als Bürger zu besitzen". Ob nun gerade in der wohlehrbaren Berner Zunftstube, welche über das Gesuch zu entscheiden hatte, solch' akademische Motive ausschlaggebend waren, wird jeder Berner in erster Linie bezweifeln, aber auch in Bern ist eine gute Ausrede stets noch einen Batzen Werth und es erscheint zu dem recht schneidig, wenn die Zunft so zünftig zu der Stange hält. In Bayern erklärte der Minister, daß die Regierung die Verpflichtung fühle, der Angelegenheit in Erlangen näher auf den Grund zu gehen, und daß er nicht in der Lage sei, sich mit den von dort in die Presse lancirten Darlegungen zufrieden zu geben. Es ist nun Sache Erlangens, diesem Verlangen gegen über Stellung zu nehmen. Weit besser noch wäre es freilich, wenn die deutschen Universitäten insgesammt unter einander Stellung zu der Frage nehmen wollten, ob es nicht zeitgemäßer und dem Rufe der deutschen Universitäten förderlicher wäre, wenn auf dem Wege gegenseitigen Uebereinkommens die Grundsätze und Bedingungen der Ertheilung der Doctorwürde bei allen Facultäten und auf allen Universitäten des Reiches einheitlich geordnet würden. In Preußen hat in diesem Sinn der Cultusminister einen erfreulichen Anfang gemacht, indem er in Abänderung der bis herigen Promotionsordnungen der medicinischen Facultäten seines Ressorts durch Erlaß vom 31. März l. I. kurzweg verfügte, daß ab I. October l. I. die Verleihung des Doctorgradetz im Allgemeinen erst erfolgen darf, wenn der Candidat die Appro bation als Arzt für das Reichsgebiet erlangt hat.*) Wenn auch die Motive für diesen Erlaß in erster Linie praktischer Natur sind, so kann man sich doch auch den mehr ethischen nicht verschließen, welche in so engem Zusammenhänge stehen mit dem Ansehen der deutschen Universitäten. *) Analoge Bestimmungen gelten bereits in Kietze», Leipzig und Rostock. Unterseeische Loote. U Seit Beginn dieses Jahrhunderts bat die Consiruction unterseeischer Boote vielfach Ingenieure und Schiffbauer be schäftigt. Militairischen Erfolg bat bis jetzt jedoch nur das eine Unterwasserbool gehabt, das im Sccessionskriege am l7. Februar 1864 die vor Charleston vor Anker liegende uordstaatliche Corvette „Housatonic" angriff. Das 1863 in Mobile gebaute Boot war bei seinen Versuchen und Fahrten bereits fünfmal mit seiner Besatzung gesunken und war schon der Sarg für 30 tapfere Männer geworden. Immer wieder gefischt und gehoben, wurde es zum sechsten Male von acht Freiwilligen bemannt und brachte unter Führung des Lieutenants G. E. Dixon durch Explosion eines Spierentorpedos die „Housatonic" zum Sinken. Das Boot selbst kam nie wieder an die Oberfläche uno wurde erst nach dem Ende des Krieges nicht weit von seinem Gegner auf dem Meeresgründe gefunden. Tie Versuche mit den Unterwasserbooten Frankreichs „Zölö", „Gymnote", „Morse", mit Spaniens „Peral", Portugals „Plongeur", Rußlands „Pakaloff-Boot" sind zwar vielfach durch unangebrachte Reclame bekannt ge worden, haben aber scheinbar nichts in der Praxis Verwend bares geliefert. Die neueren Censtructionen des Ingenieurs Holland in New Aork sollen ein Boot darstellen, das mehr Geschwindigkeit bat, als die früheren Unterwasserboote, besser und stetiger steuert, gut unter- und auftaucht und stark armirt ist. Nach Versuchen während einer Reihe von zwanzig ^Jahren ist er mit einem derartigen Boot her vorgetreten, das nicht allein einen Unterwasser-Whitebead- Torpedo abschießen, sondern außerdem aus einem Heckrohr im Wasser ein langes Dynamitgeschoß und über Wasser aus einem Buggeschütz eine dünnwandige, mit 100 ßx-SckießwoUe geladene Granate, einen sogenannten Lufttorpedo, abfeuern kann. Bei den dem neuesten „Scientific American" ent nommenen Angaben darf man nicht übersehen, daß es sich meist um Mittheilungen des Erfinders und Erbauers bandelt, und daß durch einige gelungene Versuche noch lange nickt die Verwendbarkeit des Bootes im Dienst und in der Praxis gesichert ist. Das fetzige Versuchs-Holland-Boot ist 55' lang, IlN/i' breit, hat 75 tons Deplacement und etwa Cigarren form. Beim Fahren an der Oberfläche treibt ein Gasmotor das Boot; beim Fahren unter Wasser wird die Schraube durch eine elektrische Maschine mit Accumulatoren gedreht, die bei der Bewegung durch die Gasmaschine neuzeladen werden können. Einrichtungen zum Füllen und Entleeren von Zellen mit Wasser, genaue Apparate zum Ablesen der Tiefe des Bootes unter der Wasseroberfläche beim Unter wasserlauf, Compasse, verticale und horizontale Steuer vorrichtungen ermöglichen den Lauf des Bootes unter Wasser in genau gerader Richtung und bestimmter Tiefe, sowie schnelles Wenden in andere CurSrichtungen. Beim Laufen an der Wasseroberfläche bleibt nur ein kleiner wenig sichtbarer AuSgucktburm mit Raum für den Oberkörper des Führers über Wasser, von dem aus das Boot direct ge steuert wird; nach dem Untertauchen wird eine Röhre mit Glasprisma nach oben geschoben, durch die die Umgebung des Bootes beobachtet werden kann. Beim Angriff soll das Holland-Boot sich dem Feinde zuerst so nähern, daß nur der kleine Ausguckthurm sichtbar ist, seinen Lufttorpedo ab schießen und dann untertauchen, um der Beschießung zu ent gehen. Dann sollen bei nun erfolgender, noch größerer An näherung die Whitehead-Torpedos auf den Feind verschossen werden, und wenn auch diese das Ziel verfehlen, soll das Boot gewendet und das Dynamitgeschoß aus dem Heckrohr entsendet werden. Das Gewicht der entsendeten Geschosse wird durch automatisches Wassereinlassen sofort dem Boote so wieder zugesührt, daß dessen Stauung stets dieselbe bleibt. Bei den am 27. März in 30 Fuß Wasser gemachten Ver suchen lief das Boot an der Oberfläche 10 Knoten Fahrt, tauchte mit Hilfe der Horizontalruder mit dem Bug voran bei einer Neigung von 15» unter, lief auf einer Tiefe von 7' unter Wasser mehrere Hundert Meter in horizontaler Richtung und tauchte dann unter demselben Neigungswinkel wieder auf. Auch gelang ein Schuß aus dem Bugrohr mit dem Lufttorpedo mit allerdings nur schwacher Ausstoßladung. Ein neues noch nicht fertiges Holland-Boot ist 85' lang und I ls/z' breit und hat untergetaucht etwa 168 Tons Deplace ment. Es soll ausgetaucht 16, unter Wasser 10 Knoten Fahrt laufen können, so daß der Erfinder glaubt, darin eine Waffe auch gegen fahrende Schiffe liefern zu können. Vorläufig würden auch diese Hollandboote wegen der notbwendigen Mitnahme von Material für die Gaskrastmaschine und auch wegen des gewiß recht unbequemen Aufenthaltes der Besatzung an Bord nur in größter Nähe der Häsen verwendbar sein, wenn alle ferneren und oft wiederholten Versuche auch andere Fach leute als den Erfinder befriedigen würden. Außerdem wäre abzuwarten, ob der zarte Mechanismus der verschiedenen Maschinen im Boot die Erschütterungen des Bootes in größerem Seegang und vor Allem beim Abfeuern der Geschosse mit Gebrauchsladung ertragen würde. Daß trotz Unsicherheit über die wirkliche Brauchbarkeit solcher Boote in Nordamerika sich immer wagemuthige Besatzungen dasür finden werden, ist nach den Erfahrungen im Secessions- kriege anzunehmen. Deutsches Reich. * Leipzig, 27. April. Nachstehende Adresse wurde in der gestern im Palmbaum abgehaltenen Monatsversammlung der hiesigen Mitglieder des Alldeutschen Verbandes ein stimmig und mit Begeisterung beschlossen und heute an den Reichskanzler abgesendet: „Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Hohenlohe, Reichskanzler, Berlin. Die zur Besprechung der Bedeutung des spanijch-amerika- Nischen Krieges für Deutschland versammelten Leipziger Mitglieder Feuilleton. , Armadillos. Nachdruck verbotm. Unser zoologischer Garten beherbergt zur Zeit auch ein Paar Armadillos oder Gürtelthiere. Das sind zwar keine seltenen Geschöpfe, aber sehr wunderliche, und wohl werth, daß man ihnen einen Augenblick seine Aufmerksamkeit zuwendet. » Die Gürtelthiere (vas^pociickao) sind eine Familie «r Zahnarmen oder Edentaten, eine der bemerkenswerthesten Ordnungen aus der Classe der Säugethiere. Der Name kdentata, auf deutsch wörtlich „Zahn lose", ist ein Unsinn, obwohl er von dem großen Cuvier (eigentlich Georg Dagobert Küper, ein echter Deutscher aus dem früher wllrttembergischrn Mömpelgard, der auf der Karlsschule erzogen wurde) herrührt. Allerdings giebt es völlig zahnlose Formen in dieser Ordnung, das sind die südamerikanischen Ameisenfresser und die afrika nischen und südasiatischen Schuppenthiere, aber die Gürtelthiere sind keineswegs zahnlos, im Gegentheil, sie haben meist zahl reiche Zähne, manchmal bis 100 Stück. Es ist wahr, bei allen zahnarmen Säugethieren hat das Gebiß etwas Mangelhaftes, mindestens im Bau der einzelnen Zähne. Man hat wohl gesagt, oie ganze Ordnung mach« einen greisenhaften Eindruck, und nicht am wenigsten in der Beschaffenheit des Gebisses ihrer Mitglieder. Sie hat aber hierzu auch eine gewisse Berechtigung, denn sie ist thatsächlich uralt, nur die Ordnungen der Beutel- und Kloakthiere sind unter den Säugethieren älteren Datums auf Erden. Die Zahnarmen haben in einer merkwürdigen Art und Weis» abgewirthschastet. Einst g»hört«n zu ihnen ungehrur» Thiergestalten von einer unförmlichen Massigkeit und un gehaltenen Plumpheit, daß Elephanten, Nashörner und selbst Flußpferde noch zierliche Wesen gegen sie genannt zu werden verdienen. Da gab es Riesenhautthiere, die Megatherien oder „Großthiere" schlechthin, die über 4 m lang und über 2,50 m hoch wurden, mit so gewaltigen Röhrenkochcn der Gliedmaßen, wie sie kaum noch bei anderen vorweltlichen, sicher nicht bei jetzt lebenden Geschöpfen angetroffen wurden und werden. Diese Riefen waren die unmittelbaren Vorfahren der Faulthiere, aber auch die directen Ahnen der Gürtelthiere konnten sich sehen lassen. Das waren die Furchenzahner oder Glpytodonten, die einen ein fachen, hochgewölbten Rllckenpanzer, ähnlich dem der Schildkröten besaßen. Darwin erzählt in dem Werk über seine Reise mit dem Schiffe Beagle, einem der schönsten Bücher, die je geschrieben sind, er habe in der Ablagerung der Pampas bei Bajade am Paranastrom im jetzigen Argentinien den Panzer eines solchen nashorngroßen Thieres gefunden, der nach Entfernung der Erde aus seinem Innern wie ein großer Kessel ausgesehen habe. Solchen Thatsachen gegenüber drängt sich uns die Frage auf, wenn, wie zu vermuthen, jene Knochenschilder der ungeheuren Ungethüme Schußwaffen waren, wie mußten wohl ihre Feinde, die einen solchen gewaltigen Apparat nöthig machten, beschaffen sein? Was waren es für Wesen, die solche wandelnde Festungen belagerten? Vielleicht waren es jene riesenhaften Vögel, deren Reste man erst neuerdings in dem Pampaslehm gefunden hat, Reste, die auf Thiere von 20 Fuß Höhe und mehr schließen lassen, mit Köpfen doppelt so lang und so breit als die der größten modernen Pferde, mit fürchterlichen Raubthierschnäbeln und entsprechenden Füßen und Krallen. Noch andere Dinge als die herabgesetzte Größe der jetzt lebenden Formen der Zahnarmen gegenüber der der vorwelt lichen sprech«, für d»n Verfall dieser Säugethierordnung: da sind die großen, durch Uebergänge nicht vermittelten Ver schiedenheiten der einzelnen Familien und ihre seltsam zerrissene geographische Verbreitung. Die Familien der von .Ameisen und Termiten lebenden Ameisenfresser von Südqmerika, Erdferkel von Afrika und Schuppenthiere von Afrika^uuF Indien zeigen noch eine gewisse, wenn auch nur oberflächliche Ähnlichkeit miteinander, aber die Familien der amerikanisches Armadillos und brasilianischen Faulthiere, von denen die erstehen gemischte Kost, aber wesentlich Jnsecten, auch Aas, die letzteren aber, als aus echren Baumthieren bestehend, blos Blätter genießen, stehen in der Jetztwelt ganz vereinzelt. Wenn man aber alle jene Formen mit den aus gestorbenen Vorahnen vergleicht, gewinnt man einen Eindruck, als wäre die Ordnung der Zahnarmen ein ehemaliger, jetzt ver sunkener Continent, von dem nur noch vereinzelte Bergspitzen hier und da wie Inseln aus dem Wasser hervorragen, zwischen denen aber alles verbindende Land verschwunden ist. — Man hat die Gattung der Gürtelthiere (Ossz-pu-«, Rauhfuß), die 15 Arten umfaßt und in ihrem Vorkommen aus das Festland von Amerika östlich von den Cordilleren und Anden vom 30. ° n. B. bis zum 50." s. B. beschränkt ist, in eine Reihe von Untergattungen zerlegt, von denen die aus dem kleinen, sehr seltenen Schildwurf aus der Umgegend von Mendoza und St. Louis bestehende die am besten begründete ist. Die im Antilopenhaus unseres zoologischen Gartens unter gebrachte Art ist das braun zottige Gürtelthier (Oan.vpu-, viUosus), ein in den Pampas von Argentinien zwischen dem 35. und 39. " s. Br. nicht seltenes, in seiner Heimath zu-luckn, der Behaarte, genanntes Thier. E» erreicht eine Länge von etwa 40 <-m, hat einen Schwanz von ungefähr einem Drittel der Körperlänge und eine breite, kräftige Statur. Sein Panzer zerfällt, wie bei allen echten Gürtelthieren, in drei Hauptabschnitte von ungleichem Umfange: in den den Kopf von oben her deckenden Scheitelpanzer, den gleichfalls nur auf der Oberseite entwickelten Rumpf- und den den Schwanz wie ein Futteral umgebenden Schwanzpanzer. Der Rumpfpanzer selbst besteht wieder aus drei Theilen: dem vorderen Schulter- und dem Hinteren Becken- oder Kreuzpanzer, beide ungefähr in der Gestalt einer Viertelhohlkugel und zwischen beiden (mit individueller Schwankung) 6—7 Gürtel. Alle diese Panzertheile bestehen aus Verknöcherungen der tieferen, dickeren Hautschicht, der Ledcrhaut, die abgesehen von dem dünnen Theil fast ganz in jene Verknöcherungen aufgehen. Die Oberfläche der Täselchcn ist fest, elfenbeinartig, aber das Innere erscheint schwammig. Ucberzogen ist das Ganze von einer dünnen, verhornten Oberhaut von schmutzig gelblichbrauner oder gelblichgrauer Farbe. Zwischen den einzelnen Stücken und Ringen des Panzers, gewissermaßen, wenn wir ihn mit einem Ritter harnisch vergleichen wollen, auf seinen blos aus Leder bestehenden Gelenktheilen, befinden sich derbe, borstenartige Haare, wie sie ähnlich auch auf der rauhen, schmutzig fleischfarbenen Haut der ganzen Unterseite zerstreut stehen. Bei der im hiesigen zoolo gischen Garten befindlichen Art ist die Behaarung stärker als bei den meisten anderen Arten, und finden sich auch an den Hinteren Rändern aller Panzertheile Borsten. - Bei den ungeborenen Gürtelthieren entwickeln sich vor den Knochentafeln die Haare, dann verhornt die Oberhaut der Ober seite. Die Verknöcherungen legen sich zunächst als zarte Plättchen der Lederhaut und zwar zuerst in den Gürteln, dann im Becken- und darauf die Schulterstücke, zugleich auch nach und nach auf dem Kopf und am Schwänze an. Auf dem Scheitel und im Schulter- und Beckenstück haben die Knochentäfelchen, die im ganzen Banzer an den sich be rührenden Rändern durch Ratzte verbunden sind, »in», in di»s«m
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