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Elbeblatt und Anzeiger : 27.01.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187401274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18740127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18740127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1874
- Monat1874-01
- Tag1874-01-27
- Monat1874-01
- Jahr1874
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 27.01.1874
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1874 Dienstag, den 27. Januar Dieses Blatt erscheint in Riesa wöchentlich dreimal, Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend», und kostet vierteljährlich 12'/, Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Poft- Anstatt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unsern Boten entgegen genommen. — Inserate werden die einspaltige LorpuSjeile mit 1 Ngr., die zweispaltige mit 2 Ngr. und die dreispaltige mit s Ngr. berechnet. — Zur Annahme von Inseraten find bevollmächtigt Haasenstein L Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig und strankfurt a. M., R. Masse in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Elbeblall und Anzeiger Amtsblatt für die Königl. Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Mesa und Strehla. Redaktion, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Abonnements für die Monate Februar und März werden zum Preise von 9 Ngr. von allen Kaiserlichen Post-Anstalten, sämmtlichen Boten und den Expeditionen in ,Riesa und Strehla angenommen. der acttven Dienstzeit von 3 auf 2 Jahre ge richtet sind, berücksichtigt? Hat Bundesrath und Reichsregierung aus der allgemeinen Entrüstung, welche dem verunglückten Preßgesetzentwurf vom vorigen Jahre entgegentrat, eine Lehre gezogen, und wird die neu ausgearbeitete Vorlage der ge drückten Deutschen Presse noch andere Erleichte rungen bringen, die ihr zu gebührender Freiheit und Selbstständigkeit verhelfen? Wie gesagt, an dem Geiste, der diese beiden bis jetzt ihrem In halt nach völlig unbekannten Gesetzentwürfe durch weht, wird die voraussichtliche Haltung der Reichs regierung auch für alle anderen inneren Fragen zu erkennen sein. Wir wünschen, daß Regierung und Reichstag sich in dem Bestreben der Förderung möglichst freisinniger Einrichtungen in diesen wie in allen anderen Dingen begegnen mögen. Die nächsten Aufgaben des Reichstages. Durch kaiserliche Verordnung vom 30. Januar Bom Landtage. Dresden, 23. Jan. Die Erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung zunächst den Vor trag der 1. Deputation über das Resultat deS Vereinigungsverfahrens in Betreff des Gesetz entwurfs, einige proceßrechtliche Bestimmungen betr., entgegen, und genehmigte einstimmig die in der Vereinigungsdeputation getroffene Ver einbarung, wonach die Kammer ihren früher gefaßten Beschluß auf Definirung des Begriffs der Befriedigung des Klägers fallen läßt, wo gegen der Zweiten Kammer angerathen werden soll, der Festsetzung der Appellationsfrist auf 3 Tage und der Beschränkung der beabsichtigten Ausdehnung des Mahnverfahrens auf Forde rungen bis mit 500 Thlr. beizutreten. Ein An trag des Abg. Seiler auf Bestimmung fester ein heitlicher Sätze für Jnsinuations- und Bestellge bühren incl. Botenlöhne für alle königlichen Be hörden wurde nach kurzer Debatte, unter Ab lehnung eines die Berücksichtigung seines Peti tums vom Abg. Seiler gestellten Antrages, der Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Hierauf beschäftigte sich die Kammer mit Petitionen. Die Zweite Kammer berieth zunächst den Bericht der 1. Deputation über den von der Ersten Kammer schon angenommenen Gesetzent wurf, einige Abänderungen der Verfaffungsur- kunde betr. (Referent: Viceprästdent Streit) Eine lange Debatte .rief dabei die wiederholt schon erörterte Frage hervor, ob auch den in Dresden wohnhaften Mitgliedern der Stände versammlung Diäten (Z 120 der Verfassungs urkunde) gewährt werden sollen oder nicht, welche von der Majorität der Deputation im Anschluß an den Gesetzentwurf verneint, von der Mino rität, dm Abgg. Petri und Käferstein, bejaht worden ist. Das der Vorlage zu Grunde liegende Princip, die Diäten nur als Entschädigung für dm dm Abgeordneten durch den Aufenthalt in Dresden erwachsenden außerordentlichen Aufwand auhufaffen, sie daher den am Orte des Landtages wohnhaften zu versagen, wurde von den Abgg. v. Künneritz, vr. Biedermann, v. Qehlschlägel, vr. Heine, Jordan, dem Referenten und vom Staatsminister p. Nostitz Wallwitz vertheidigt; für da» MtnoritätSvotum sprachen die Abgg. s Petri, Medel, vr. Wigard, Vr. Minckwttz, Fah- nauer. Die Frage wurde durch Annahme der Reichstages. Durch kaiserliche Verordnung vom 20. Januar ist die Einberufung des Reichstage» auf den 5. Februar erfolgt. ES tritt dieser zweite Reichs tag unter ganz anderen Verhältnissen zusammen al» sein Vorgänger im März 1871. Damals lebte das deutsche Volk noch unter dem frischesten Eindruck des großen Krieges, der noch nicht ein mal gänzlich beendet war, der Name des deutschen Reiches existirte erst seit wenigen Wochen, und unter der Einwirkung dieser erhebenden Gefühle hatten die Wahlen zu der ersten deutschen Ge- sammtvertretung stattgefunden. So haftete an diesem ersten Reichstage gewissermaßen ein poeti scher Hauch nationaler Begeisterung, und die patriotische Freude über die wunderbar glückliche Gestaltung der deutschen Dinge ließ die Arbeiten der Reichsvertreter fast überall eine wohlwollende oder nachsichtige Beurtheilung finden. Wir sind zwar weit davon entfernt, behaupten zu wollen, die nationale Begeisterung von 1871 sei ver raucht, aber doch verschafft jetzt die kühlere Er wägung sich immer mehr Geltung, daß es nicht gmügt, den stolzen Dom der deutschen Einheit zusammengefügt zu haben, sondern daß es auch nöthig ist, den Aufenthalt darin angmehm zu machen. „Freiheitlicher Ausbau unserer inneren Einrichtungen!" das ist die Parole, welche die deutschgesinnten Wähler aller 25 Bundesstaaten ihren Erwählten mitgeben. Der erste Abschnitt der Thätiakeit des neuen Reichstages wird allerdings nur kurz sein, denn schon Ende März soll er sich bis zum Herbst vertagen, um dem preußische« Landtage die Zeit zur Erledigung seiner für jetzt dringendsten Auf gaben zu gewähren. Aber schon diese kurze Session wird den Prüfstein bilden für die Tüchtigkeit und politische Haltung dieses Reichstages, der in fei ster Zusammensetzung von dem abgetretenen nicht unwesentlich verschieden ist. Denn es sollen in dieser kurzen Sitzungsperiode zwei hochwichtige Gegenstände zu gesetzlicher Regelung gelangen, welche schon seit längerer Zeit die öffentliche Meinung beschäftigen und unmöglich eine ferner« Verschiebung ertragen: das Militärgesetz und das Preßgesetz. Aber nicht nur für die Reichsvertretung, sondern auch für die Reichsregierung werden diese beiden Angelegenheiten das Erkennungszeichen dafür ab geben, ob die obersten Leiter de» Reiches nach den ruhmvollen Errungenschaften gegen das Aus land auch die ehrende Auszeichnung erwerben wollen, nach gänzlichem Bruch mit einer reactio- nären Vergangenheit in der inneren Politik die Bahnen freisinniger und völkSthümlicher Einrich tungen zu beschreiten. Für die Erhaltung der deutschen Armee war bekanntlich dem Reichs kriegsminister ein Pauschquantum für die Dauer von 3 Jahren bewilligt worden. Jetzt ist diese Frist abgelaufen, und die 'Nöthwendtgkeit liegt vor, die Mtlttärlasten des Reiches definitiv zu regeln. Hat man nun in dem vielbesprochaSm Mtlitärgesetz, welches diese Regelung sich M Aufgabe macht, di« langjährigen Wünsche de» Volke-, welche namentlich auf «ine Herabsetzung Vorlage mit 46 gegen 22 Stimmen für die Diä- tenlofigkeit der in Dresden wohnhaften Abgeord- neten entschieden. Im Uebrtgrn wurde der Ge setzentwurf ohne Debatte angenommen, mit Aus nahme der Bestimmung unter V. Dieser Para graph will ein RedactionSversehen verbessern, vermöge dessen im zweiten Satze von 8 131 der Verfaffungsurkunde statt des H 92 fälschlich 8 128 derselben angezogen worden ist. Diese Ver besserung vorzunehmen widerräth die Mehrheit der Deputation im Hinblick auf den bekannten Beschluß der Kammer, welcher die Aushebung des 8 92 der Verfaffungsurkunde beantragt, und die Mehrheit der Kammer schloß sich dieser An sicht an und lehnte 8 5 des Gesetzentwurfs ab. Sodann ertheilte die Kammer dem Gesetzentwurf wegen Abänderungen der Verfaffungsurkunde und des Wahlgesetzes, durch welchen Präsident und Mitglieder der künftigen Oberrechnungskammer von der Wählbarkeit und Ernennbarkeit in die Kammern ausgeschlossen werden, ohne Debatte in der von der 1. Deputation beantragten Fassung ihre Zustimmung. Berlin. Der König von Italien hatte während seines Aufenthalts in Berlin bekanntlich den Kaiser Wilhelm zu einem Gegenbesuch in Rom eingeladen. Damals hieß es, der Kaiser habe mit Hinweis auf sein hohes Alter diese Einladung abgelehnt, dagegen dem König Viktor Emanuel die Aussicht auf eine italienische Reise des Kronprinzen und des ältesten Sohnes dessel ben eröffnet. Dem gegenüber scheint jetzt doch der Gedanke an eine italienische Reise des Kaiser» selbst zur Stärkung seiner Gesundheit wieder aufzutauchen. Einzelne Blätter beschäftigen sich sogar bereits mit der Frage der Einsetzung einer Regentschaft, falls der Aufenthalt des Kaiser in Italien längere Zeit dauern sollte. — In einer Ausschußfitzung des BundeS- rathS am Mittwoch wurde in Betreff der Straf barkeit des Arbeitskontraktbruchs der Grundsatz aufgestellt, daß Arbettgeber und Arbeitnehmer für kontraktwidrige Arbeiterentlaffung resp. Arbeits einstellung nur dann bestraft werden dürften, wenn neben der thatsächlichen Widerrechtlichkeit das Bewußtsein der rechtswidrigen Handlung nachgewiesen werden könne. Leizig, 22. Jan. In dem SchurgerichtS- processe gegen die 25 wegen des Tumultes in der Pleißengaffe (im August v. I.) Angeklagten wurde heute das Urtheil gefällt. Nach demselben sind 2 Angeklagte wegen schweren Landfriedens bruchs und Aufruhrs zu je 4 Jahren, 2 andere zu 2'/, resp. 2'/« Jahr Zuchthaus, 2 Ange klagte wegen Landfriedensbruchs zu je 2, einer zu 1 Jahr Zuchthaus verurtheilt. Gegen die übrigen Angeklagten wurde wegen Landfriedensbruchs oder Aufruhrs auf Gefängnißstrafen von 8 Monaten bi» zu 2 Jahren erkannt. Straßburg, 23. Jan. Ein von der ultra montanen Partei in großer Meng« durch da ganze Reichsland verbreitetes Wahlflugblatt stellt für 8 Elsässer Wahlbezirk« besondere ultramontan« RrichStagScandidaten auf, für Schlettftadt de« Bischof RäS. Die hiesigen Katholiken, sowie die jenigen in Zabern und Mühlhausen werde» auf-
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