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Elbeblatt und Anzeiger : 04.02.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188802047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18880204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18880204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-02
- Tag1888-02-04
- Monat1888-02
- Jahr1888
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 04.02.1888
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EUMall und Anzeiger. Amtsblatt der Küiiigl. AmlShmpmaunschaft Großenhain, des Kiinigl. Amtsgerichts and des StadttathS zu Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 15. Sonnabend, den 4. Februar 1888. 41 Z ahkg. Erscheint in Riesa wöchenttich dreimal: Dien-tag, Donnerstag und Sonnabend- — «vonnenienspreis vierteljährlich 1 Mark 2b Psg. — Bestellungen nehmen alle naiserl. Pcstanfteitcn Postbeicn, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bet dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung smoen c,Villen wir uns vis Montag, rcsp. Mittwoch oder Freitag, Vormittag» S Uhr. JnsertivnSpreis die dreigespaltene LorpuSzeiir oder deren Raum 10 Psg. Redaction, Expedition und Buchdruckerei Kastanienstraße Nr. 54. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Mittwoch, den 8. Februar 1888, Nachmittags S Uhr rm Cassenzimmer der Königlichen Amtshauptmannfchaft. Tie Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am i. Februar 1888 Die Königliche Amtshauptmannfchaft. 39 vr. Waentig. O. Bekanntmachmig. Bei der am 30. dieses Monats von der Bezirksvcrsammlung vollzogenen Ergänzungswahl sind Herr Bürgermeister Klötzer zu Riesa, an Stelle des in den Ruhestand getretenen und von Riesa verzogenen Herrn Bürgermeister Sieger, mit Functionsdauer bis Jahresschluß 1889 und Herr Bürgermeister Wagner zu Radeburg, an Stelle des von Radeburg verzogenen Herrn Bürgermeister Hinkel, mit Functionsdauer bis Jahresschluß 1892 zu Mitgliedern des Bezirksausschusses als städtische Vertreter gewählt worden. Großenhain, am 31. Januar Z888. Die Königliche Amtshauptmanuschaft. 38 ^.. vr. Waentig. Bekanntmachung, die Zählung der Fabrikarbeiter betr. Die Ortsbehörden im Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Amtshauptmanuschaft (der Herr Bürgermeister zu Radeburg, sowie die Herren Guts vorsteher und Gemeindevprstände) werden hiermit aufgefordert, wegen der am 1. beziehentlich 2. Mai jeden Jahres vorzunehmenden Zählung der Fabrikarbeiter bezüglich ihrer Bezirke diejenigen Gewerbeunternehmer, welche -V. in ihren Gewerbeanlagen a. mindestens 10 Arbeiter beschäftigen >. oder d. Dampfkessel verwenden oder c. mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinen-Betrieb arbeiten oder 8. nach Z 16 der Reichsgewerbeordnung und den Nachträgen dazu zur Errichtung ihrer Anlagen besondere Genehmigung erhalten haben und deshalb bei der gedachten Zählung in Frage kommen würden, unter gleichzeitiger Angabe der betr. Gewerbsbranche bis zum SS Februar dieses Jahres anher namhaft zu machen, um darnach die nöthige Zrhl der Zählformulare bemessen zu können. Der Bedarf an dergleichen Formularen wird ihnen alsdann spätestens am 20. April zugesendet werden. Hierauf haben die genannten Ortsbehörden die Formulare an die betr. Gewerbeunternehmer mit der Weisung zur Verkeilung zu bringen, dieselben am I. Mai dieses Jahres wahrheitsgetreu auszufüllen, unterschriftlich zu vollziehen und sodann ungesäumt an die Ortsbehörde wieder einzureichen. Nach Wiedereingang der ausgesüllten Formulare sind letztere von den Ortsbeyörden sofort und spätestens am 4. Mai dieses Jahres an die unter zeichnete Amtshauptmanuschaft einzusenoen. Großenhain, am 31. Januar 1888. Die Königliche Amtshauptmanuschaft. 215 1. vr. Waentig. Tke. Bekanntmachung, den Gcsttidedienstautritt am Charfreitage betreffend. Wie zur Kenntniß der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannfchaft gekommen ist, pflegen die Confirmanden, nachdem sie am Palmsonntage con- firmirt worden sind und am Grünen Donnerstage das Heilige Abendmahl empfangen haben, vielfach bereits am Charfreitage den von ihnen in Aussicht ge nommenen Gesindedienst anzutreten. Diese Einrichtung ist mit allerhand Störungen der Feiertagsruhe innerhalb der betheiligten häuslichen Kreise wie auch der betreffenden Ortschaften verbunden und bringl die Noihwendigkeit werktäglicher Verrichtungen und Arbeiten am Charfreitage mit sich. Die Königliche Amtshauptmannfchaft findet sich daher veranlaßt, in sinngemäßer Anwendung der Bestimmung in 8 19 Absatz 2 der Gesindeorduung, wonach, wenn die dort bezeichneten regelmäßigen Antrittstage für neue Dienstboten auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, das Gesinde am nächsten Werkeltage anzuziehen hat, zur Aufrechterhaltung der gesetzlich geordneten Feiertagsruhe den Gcsindedienstantritt am Charfreitag für den hiesigen Verwaltungsbezirk unter Androhung der in 8 366, 1 des Reichsstrafgesetzbuchs geordneten Strafen für Zuwiderhandlungsfälle hiermit ausdrücklich zu untersagen und hierzu vielmehr den Dienstag nach Ostern zu empfehlen. Die Ortspolizeibehörden erhalten Veranlassung über gehörige Befolgung obigen Verbotes, dessen ortsübliche weitere Bekanntmachung ihnen überlassen bleibt, Aussicht zu führen und etwaige Übertretungen entsprechend zu bestrafen. Großenhain, am 1. Februar 1888. Die Köuiglicbe Amtshauptmanuschaft. 226 8. vr. Waenrig. H. - , , — '.--iS----— ri .1 > M Tagesgeschichte. ):( Keine sonstige Staatseinrichtung findet, je nach den Umständen, eine so verschiedenartige Beurtheilung seitens der Staatsbürger, als die „Polizei". Dieser werden aus Unkenntniß über ihr eigentliches Wesen häufig Dinge zugemuthet, welche zu leisten sie weder die Aufgabe noch die Mittel hat. Häufig sind die Klagen über ihr vermeintlich unzeitiges oder gar un gerechtes Eingreifen in bürgerliche Angelegenheiten; ebenso häufig ruft man ohne Roth und ohne rechtlichen Grund nach ihr. Und dies alles betrifft eine Staats- I ejnrichtung, deren Zweck und Wesen wenigstens nicht I durch Seltenheit ihres Auftretens unbekannt sein können. Da darf man sich nicht wundern, wrnn die Geheim polizei einem noch geringerem Verständnis; im Volke begegnet, als die Gesainmt-Instrtution. Und doch ist die Geheimpolizei eine ebenso nützliche wie unentbehr liche Abtheilung der fraglichen Behörde. Sie ist be rufen, das Dunkel auszuhellen, das sich nur allzuhäusig um die Verbrechen wie um die Personen der Verbrecher legt; sie soll dem, durch Verbrechen tief beleidigten Rechtsbewußlsein der Allgemeinheit die Genugthuung verschaffen helfen. Mit hohem Interest« liest die große Menge jene Criminalromane, in denen findige Geheim polizisten agiren, um endlich — nachdem die Unschuld stark verdächtigt war — den Schuldigen zu entlarven und der verdienten Strafe zuzuführen. List, Schlau heit, Verstellung, Verkleidung — daS sind die Mittel, mit denen die Geheimpolizei nothwcndig wirken muß. Sie muß sich mit aller erdenkbaren Finesse in daß Vertrauen der Personen schleichen, von denen sie an nimmt, daß sie sich im zurückhaltenden Besitze von Kenntnissen befinden, welche sich auf das betreffende Verbrechen, dessen Dunkel erhellt werden soll, bezieht«. Eine solche Thätigkeit ist keine moralische, denn ihr System ist das der Unaufrichtigkeit, ober sie ist vom staatlichen Standpunkte aus eine unbedingt nothwendige, weil ohne sic so mancher Verbrecher ungestraft blieb».
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