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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010416019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901041601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901041601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-16
- Monat1901-04
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Anzeigen-Pret- die 6 gespaltene Petitzeile 25 Z. Reklamen unter dem RedacnonSstrich (4 gespalten) 75 H, vor den FamUiennach- richten (6 gespalten) 50 H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme L5 H (excl. Porto). Ertra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung ./L 60.—, mit Poslbesörderung 70.—. Ännahmeschluk für Anzeigen: Ab end-Ausgabe: Vormittag- 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet- an die Expedition zu richte«. Die Expedition ist Wochentag- ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Dienstag den 16. April 1901. 95. Jahrgang. Urheberschutz und Veilagsverlrag nach den Beschlüssen der Neiystags-Commission. Obwohl wir über die Verätzungen der zur eingehenden Prüfung beider Gesetzentwürfe eingesetzten Commission seiner Zeit möglichst eingehend bericht! haben und auf einige ihrer Beschlüsse näher eingegangen sind möchten wir doch, da Die zweite Plenarberathung beider Vorlagen im Reichstage nahe bevor steht, nicht unterlaffen, auf eine zusammenhängende Darstellung der Commissionsberathungen hnzuweisen und ihr einige Aus führungen zu entnehmen, die der Vorsitzende der Commission, Reichsgerichtsrath I)r. Spahn, in der „Deutsch. Juristen- Zeitung" veröffentlicht: Die von der Comm.ission vrrgenommenen Aenderungen zum Urheberrecht sind nicht sehr zahlreich; im Großen und Ganzen hat sich, um mit den Worten des Herrn vr. Hpahn zu reden, die Regierungsvorlage den verschiedensten Angriffen gegen über als hieb- und stichfest erwiesen. Nur gelangt durch dir Comrnissionsbeschlllsse die Wahrung der Rechte des Urhebers feinen Verlegern und den gewerblichen Unternehmungen gegen über stärker zum Ausdruck, als dies in der ursprünglichen Ge setzesvorlage der Fall war. Beseitigt hat die Commission die Begriffsbestimmung des N a ch d r u ck s als der rechtswidrigen Vervielfältigung eines Werkes, indem sie die Fälle aufführte, in welchen die Verviel fältigung ohne Einwilligung des Berechtigten zulässig ist, woraus folgt, daß in allen anderen Fällen die Vervielfältigung zum Nachdrucke wird. Mit dieser Aenderung wurde einem in der Literatur hervorgetretenen Wunsche Rücksicht getragen. In Folge derselben ist in den Paragraphen 15 bis 23 des Urheberrechts gesetzes statt „als Nachdruck ist nicht anzusehen" gesetzt „zulässig ist die Vervielfältigung". Das Urheberrecht »stübertragb a r : aber aus der Ueber- tragbarkeit des Urheberrechts ist nicht dessen Pfändbarkeit ge- gefolgert worden. Vielmehr wurde die Zwangsvollstreckung in eine Handschrift gegen den Widerspruch des Urhebers oder seines Erben sogar völlig ausgeschlossen. Dagegen ist dieselbe in ein erschienenes Werk zugelassen, jedoch bei Lebzeiten des Ur hebers nur mit seiner Einwilligung, die nicht durch den ge setzlichen Vertreter er"t heilt werden kann. Jede Vervielfältigung eines Werkes ohne Ein willigung des Berechtigten ist unzulässig, gleichviel durch welches Verfahren sie bewirkt wird. Doch ist die Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch ohne Erwerbsabsicht, sowie der Abdruck von Gesetzbüchern, Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Erlassen und Entscheidungen, sowie von anderen amtlichen Schriften zu gelassen. Während die Regierungsvorlage die Wiedergabe eines Vortrages und einerR e de inZeitunqen nur gestatten wollte, wenn der Bericht über die öffentliche Verhandlung, deren Be- standtheil sie waren, sich auch auf den sonstigen Inhalt der Ver handlung erstreckt, hat die Commission diese Einschränkung nicht angenommen. Dabei wurde festgestellt, daß Reden von Mo narchen und Ministern nicht unter dem Schutze des Urheberrechts stehen, weshalb deren Abdruck zu lässig ist. Aus Zeitungen können Artikel abgedruckt werden, die nicht mit einem Vorbehalte der Rechte versehen sind; doch ist bei dem Abdruck die Quelle anzugeben. Dabei sind Aenderungen an den nachgedruckten Artikeln über die sonstig« AenderungS- befugnitz hinaus insoweit zulässig, als durch sie der Sinn nicht entstellt wird. Die Unterlassung der Quellen angabe wird mit Geldstrafe bis zu 150 -A, eine sinnentstellende Wiedergabe mit Geldstrafe bis zu 300 bestraft. Der Abdruck vermischter Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tages- neuigkeiten bleibt ohne Quellenangabe gestattet. Einen breiten Raum haben in den Commissionsberathungen die mechanischen Musikwerke eingenommen. Als Novität auf diesem Gebiete — wenigstens für Deutschland — er regte das Piano la. ein amerikanischer Clavierspielapparat, regeS Interesse. Seinetwegen ist die einschlagende Vorschrift da hin gefaßt worden: Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn ein erschienenes Werk der Tonkunst auf solche Schiiben, Platten, Walzen, Bänder und ähnliche Bestandtheile von Instrumenten übertragen wird, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musik stücken dienen. Diese Vorschrift findet auch auf auswechselbare Bestandtheile Anwendung, sofern sie nicht für Instrumente ver wendbar sind, durch die das Werk hinsichtlich der Stärke und Dauer des Tones und hinsichtlich des Zeitmaßes nach Art eines persönlichen Vortrags wirdergegeben werden kann. Der Gesetzentwurf über das Verlagsrecht trägt, wie Aba. Spahn ausführt, seine Ueberschrift nicht ganz mit Recht, da er nicht dieses, sondern nur die ForderungS- und Gchuldverhältnisse zwischen Verfasser und Verleger regelt, also nur vom VerlagSvertrage spricht. In ihn wurden selbst verständlich die im Urhebergesetz beschlossenen Aenderungen wörtlich übernommen, soweit die Uebernahme erforderlich war. Die Commission hat sodann dem Verfasser neben den ihm bei der Uebertragung seines Rechtes auf den Verleger verbleibenden Befugnissen in Abweichung von der Vorlage noch die weitere ge währt, eine Gesammtausgabe seiner Werke zu veranstalten, wenn seit dem Ablauf der Kalenderjahres, in dem das Werk erschienen ist, 20 Jahre verstrichen sind. Und nicht nur für Werke der Literatur, sondern auch für solche der Tonkunst wurde im Inter esse der Urheber dem Verleger die Befugniß abgesprochen, ein Einzelwerk für eine Gesammtausgabe oder ein Sammelwerk zu verwerthen oder umgekehrt aus einem solchen ein Einzelwerk auSzugeben. Der Verleger darf den Ladenpreis ermäßigen, soweit nicht berechtigte Interessen des Verfassers verletzt werden; diese Beschränkung gilt aber nur für den Ladenpreis, nicht auch für die Preisvereinbarung zwischen Verleger und Sortimenter, sowie für die Rabattgewährung d«S Sortimenters an seine Kunden. AIS überflüssig wurde die Vorschrift gestrichen, daß der Preis vom Verleger nur im Einverständnisse mit dem Verfasser be stimmt oder geändert werden dürfe, wenn die dem Verfasser ge bührende-Vergütung von der Höhe des Preises abhängt. Der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Honorarzahlung wurde von dem des Erscheinens auf den der Vervielfältigung de» Werke« verfrüht. Di« für den DerlagSvektrag wichtigste Frage der freien Uebertraabarkeitder Rechte d«S Verlegers ist nach langen Debatten in Uebereinstimmuna mit der Vorlage im Principe be saht worden; aber in ihrem Umfange wurde die Uebertragbar- kekt eingeschränkt. Es ist nämlich nur die Uebertragung eines ganzen verlagSgeschäfte» von LodeSwegen oder unter Lebenden frei gestattet. Die Uebertragung eines einzelnen Werkes kann durch besondere Vereinbarung ausgeschlossen werden; aber dies: gilt nur beschränkt, sie wird bei der Uebertragung des ganzen Verlags wirkungslos und hindert nicht den Uebergang des Werkes mit dem Verlag auf den Erwerber. Will ferner der Ver leger ein einzelnes Werk übertragen, dessen Ueüertragbarkeit nicht vertragsmäßig ausgeschlossen ist, so darf dies nicht ohne die Zu stimmung des Verfassers geschehen. Dieser kann jedoch seine Zu stimmung nur verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, worüber im Streitfälle der Proceßrichter zu entscheiden hat. Fordert der Verleger den Verfasser zur Erklärung über die Zu stimmung auf, so gilt diese als erthcilt, wenn nicht die Ver weigerung von dem Verfasser binnen zwei Monaten nach dem Empfange der Aufforderung dem Verleger gegenüber erklärt wird. Diese Regelung gilt auch für den Fall des Concurses des Verlegers. Für beide Gesetze, das Urheber- und das Verlagsrecht, bildet der 1. Januar 1902 den Beginntermin. Während aber das Urheber rechtsgesetz, soweit es zwingend ist, von da ab auch das bereits bestehende Urheberrecht ergreift und regelt, gilt das Derlags- rechtsgesetz nur für die nachher abgeschlossenen Verlagsverträge. Deshalb entzieht das Ueheberrechtsgesetz dem Musikalicn- verleger die vertraglich erworbenen Aufführungsrechte nicht, ob gleich diese Rechte für die Zukunft dem Urheber verbleiben, wenn nicht ein Anderes vereinbart ist. Die Wirren in China. Der chinesische Hof und die AriedcnSve» Handlungen. Aus Shanghai wird unter dem 8. März geschrieben: „Ueber die wahre Haltung des Hofes den Friedensverhandlungen gegenüber befindet man sich eigentlich auch heute noch völlig im Dunkeln. Zwar fehlt es nicht an gewissen Anzeichen, daß der Kaiser von China bestrebt ist, sich mit den fremden Mächten aus- zusöhncn. Dahin dürfte vor Allem ein Edikt gehören, durch das alle kaiserlichen Edikte aus der Zeit der Belagerung der Ge sandtschaften in Peking annullirt werden; es heißt in dem Schriftstück, daß der Kaiser erst, nachdem er Peking verlassen hatte, erfahren habe, was vorgegangen sei. Die Edikte von Mitte Juni bis Mitte August seien ihm einfach von gewissen Prinzen abgezwungen worden. Auch sollen Li und Prinz Ching neuerdings angewiesen worden sein, die Friedensverhand lungen schnellstens abzuschließcn. Aber darüber, ob sie in dem einen oder anderen Punkte wirklich nachgeben wollen, ist weniger Gewißheit zu haben. Ganz besonders ist nichts Bestimmtes darüber zu erfahren, ob der Hof nun wirklich an eine Rückkehr nach Peking denkt oder nicht. Allerdings wird berichtet, der Gouverneur von Schantung, Uan-Shi-kai, habe bereits aus seinen Truppen eine Eskorte für die Reise des Kaisers aus gewählt; aber daß dieser nach Hsianfu aufgebrochen sei, wird bisher nicht gemeldet. Ebenso verlautet neuerdings wieder, daß die Entsendung der Entschuldigungs-Gesandtschaft nach Deutschland beim kaiserlichen Hofe auf große Schwierigkeiten stoßen würde, auch wenn dieselbe vom deutschen Kaiser gut geheißen würde, was wohl, so lange die Bedingung der ver bündeten Großmächte von den Chinesen noch nicht erfüllt sind, kaum erwartet werden kann. Im klebrigen deuten auch andere Anzeichen darauf hin, daß die Chinesen es durchaus nicht allzu eilig mit dem Friedens schluß haben, und man muß mit Bezug auf Alles, was man von Singanfu erwartet, sich mit der größten Geduld wappnen. * London, 15. April. (Telegramm.) „Standard" be richtet aus Shanghai: Eingeborene chinesische Beamte haben aus Peking Briefe erhalten, in denen es heißt, der russische Gesandte v. Giers dringe immer noch in den Prinzen Tsching und Li-Hung-Tschang. das Mandschurei-Abkommen zu unterzeichnen. (Wiederholt.) * London, 15. April. (Telegratn m.) Eine Pekinger Drahtmcldung an Lassan's Bureau meldet, daß die Deutschen eine Züchtigung über die Bevölkerung von drei Dörfern verhängten, die in der Nähe der Stelle liegen, wo jüngst ein deutscher Officier gctödtet wurde. — PrinzTuan soll noch auf freiem Fuße sein. Er wurde nicht nach der Grenze verbannt, sondern bleibt im nördlichen Kansu mit Tung- fusiang und einem diesem verwandten mongolischen Fürsten. (Voss. Ztg.) Der Krieg in Südafrika. LetzdSdorp, die neue Hauptstadt von Transvaal. Nachdem Petersburg, der bisherige Sitz der Boerenregierung, wie wir berichtet haben, in die Hände der Engländer gefallen ist, hat der stellvertretende Präsident Schalk Burger die Centrale nach Leydsdorp, 110 Kilometer östlich von Pietersburg, ver legt. Daß hierdurch die Boeren durchaus nicht in eine ver zweifelte Lage gebracht worden sind, daß sie sich dort noch sehr bedeutender Hilfsquellen erfreuen, und daß sich die strategische Lage für die Engländer durch den Vormarsch nach Norden kaum gebessert hat, geht aus der folgenden Schilderung der Verhältnisse LeydSdorps und der die Stadt im engeren und weiteren Umkreis umgebenden Gelände hervor. Der kleine Ort Leydsdorp ist die Hauptstadt des Zoutpans- bcrg-Districtes. Sie liegt zwischen den Abhängen der Murchison- und der Spihkop-Berge eingebettet, liegt aber immer hin noch über 2000 Fuß hoch. Westlich der Stadt erheben sich die Drakensberge, die bis zum Zoutpansberg hinaufführen und von dem LydenburgSr Hochgebirge nur durch den Olifantsfluß getrennt sind. 4750 Fuß hohe Berge erheben sich schon in un mittelbarer Nachbarschaft von PieterSburg, und nach Osten zu steigt das Gebirge noch höher, so daß wenigstens die direkte Verbindungslinie von Pietersburg nach Leydsdorp einer großen Heersäule Schwierigkeiten bereiten würde, wie sie die Engländer bisher noch nicht kennen gelernt haben. Eine einigermaßen gangbare Straße führt zwar von Pietersburg aus nur bis Hänertsburg am Letaba-Fluß, das ist aber noch nicht die Hälitc des Weges nach Leydsdorp. Von Hänertsburg ab dienen nur noch Saumpfade als Wege, die sich in vielfachen Windungen durch daS Hochgebirge hinziehen. Die Natur selbst hat hier also den Boeren Vortheile in die Hand gegeben, die sie weidlich auSnützen können. Nördlich de» Olifant» dürfte ein Durch bruch der Engländer nach Osten überhaupt ausgeschlossen sein, da das Terrain, je weiter man nach Norden kommt, um so schwieriger wird. Die einzige Möglichkeit, nach Leydsdorp zu gelangen, dürfte die sein, durch das Thal des Olifants over aber von Lydenburg aus vorzustoßen. Hier tritt aber der Uebel- stand ein, daß die Engländer gezwungen wären, ihre Ver bindung mit der Eisenbahn aufzugeben. Dadurch würde in erster Linie die Zufuhr von Lebensmitteln gefährdet, zweitens aber würden zur Deckung der Verbindungslinien Truppenmasseu erforderlich sein, welche die Engländer ohne Gefährdung ihrer sonstigen Positionen nicht entbehren können. Sie werden daher aller Wahrscheinlichkeit nach nicht weiter Vordringen können und werden die Boeren im Zoutpansberg-District unbehelligt lassen müssen. Damit wäre der Krieg auf dem tobten Punkt an gelangt. Der Distrikt von Leydsdorp ist einer der reichsten in Trans vaal. Rings um die Stadt ist goldhaltiges Terrain, und dir bekannten Namen der Murchison-, Woodbush und Thabine- Mincu beweisen uns, welche Neichthümer auch jetzt noch der Boeren-Regierung zu Gebote stehen. Außerdem zieht sich von den östlichen Abhängen der Berge an bis zur portugiesischen Grenze fruchtbares Weideland hin und bietet dem längst in Sicherheit gebrachten Vieh der Boeren einen geschützten Aufent halt. Wer das Klima gewöhnt ist, wie die Boeren, vermag also in aller Ruhe hier die Dinge abzuwarten. Die Fremden aber würden Malaria, Typhus und Dysenterie ergreifen, Krank heiten, welche die Engländer bisher schon zur Genüge kennen gelernt haben, und welche ihnen hier oben doppelt gefährlich werden würden. Allerdings werden ja die englischen Soldaten in der letzten Zeit mit abgetödteten Typhuscultureu immunisirt, man hat aber von einein wesentlichen Erfolge dieser Impfungen bisher nichts gehört, und auch die Erkrankungsziffern zeigen keine Abnahme. Gegen die Dysenterie giebt es indessen über haupt kein einschneidendes Mittel, und unter ihr haben die eng lischen Truppen daher furchtbar zu leiden. Namentlich die indischen Truppen, welche diese schwere Form der Krankheit in Südafrika eingeschleppt haben sollen, werden leicht von der Dysenterie ergriffen, und die ungünstigen hygieinischen Ver hältnisse, die der Krieg mit sich bringt, schaffen bei dieser Anhäufung der Menschenmassen förmliche Brutherde für diese Krankheit. Der Zoutpansberg-District, in dem auch schon Pietersburg liegt, ist als Krankheitsherd geradezu verrufen. Auch unter den gewiß doch wetterfesten Boeren ist in diesem Bezirk die Sterblichkeit die größte. Wie viel mehr werden daher die englischen Truppen zu leiden haben, deren Gcsundlhnt durch die monatelangen Strapazen an sich schon geschwächt ist. Es ist daher kaum anzunehmen, daß die Engländer Pietersburg auf die Dauer besetzt halten können. (Berl. Loc.-Anz.) * London, 15. April. Eine Brüsseler Depesche des „Stan dard" meldet, Schalk Burger und die anderen Mitglieder der Regierung von Transvaal seien jetzt in Rooscnkal unweit Leydsdorp; ein Eommando Boeren unter Beyers sei mit ihrer Bcschützung betraut. Deutsches Reich. Berlin, 15. April. . Die deutsche Volkswirth- schäft hat sich infolge «der nationalwirthschaftlichen Expansion in ihren einzelnen Zweigen zu einem Umfange entwickelt, den man sich voll vergegenwärtigen muß, wenn man den Vor- theil abschätzen will, der daraus für die Lage im Innern er wachsen ist, und wenn man bemessen will, in welchem Maße die Fähigkeit gestiegen ist, auch die für die Fortsetzung und Siche rung dieser Bewegung nothwendigen Mittel aufzubringen. Mit welchen Summen heute das volkswirthschafftliche Leben in Deutschland alljährlich zu rechnen hat, dafür seien einige ziffer mäßige Belege dem jüngst bei G. Fischer in Jena erschienenen Werke von Arthur Dix, „Deutschland auf den Hochstraßen des Wrltwirthschaftsverkehrs" entnommen. Im vorigen Jahre über stieg der Reichshaushaltsetat in Einnahmen und Ausgaben zum ersten Male die zweite Milliarde. Ein Vielfaches dieses Betrages wird jährlich in anderen staatlichen Instituten und Privatunter- nehmungen umgesetzt. So beläuft sich der Jahresumsatz der Reichsbank auf 150 Milliarden, der unserer ersten Privatbank auf rund 50 Milliarden. Das deutsche Volksvermögen wird auf etwa 200, das jährliche Volkseinkommen auf jährlich 26 Milliar den geschätzt. Der deutsche Außenhandel beziffert sich auf zehn Milliarden, das im Auslantde arbeitende deutsche Capital auf 7s,H; 12 Milliarden arbeiten in den deutschen Eisenbahnen, wo sie Betriebseinnahmen von jährlich N/z Milliarden und einen Ueber- schuß von Milliarden erbringen. DerWerth der in Deutschland gewonnenen Steinkohlen beziffert sich in einem Jahre auf an nähernd Milliarde, der Werth des verarbeiteten Roheisens auf weit Wer eine Milliarde. Die deutschen Lebensvcrsicherungs- g«sellschaften arbeiten mit einem Etat, der dem Reichsetat fast genau gleichkommt. * Berit«, 15. April. („Zopf, Drill, Parade- mäßige-.") Dio „Norbd. Allg. Ztg." bringt einen längeren Artikel zur Zurückweisung von Aussätzen des Generals a. D. von Puttkamer über angebliche Mißstände in der Aus bildung, Bekleidung und Ausrüstung in der Armee. Speciell wendet sich da- genannte Blatt gegen diejenigen Behaup tungen, die von dem General unter der Bezeichnung: „Zopf, Drill, ParademäßigeS" ausgestellt sind und kommt dabei zu folgendem Schluß: Ter General von Puttkamer batte doch berücksichtigen sollen, daß auch aus den Reihen der Milizheere sich die Stimmen mehren, welche für strammen Drill als unentbehrliche Vorbedingung für eine krieg-tüchtige Ausbildung ein treten. Nach dieser Richtung sei nur aus die Broschüre des schweizerischen Oberstleutnants Gertsch „Ohne Drill keine Erziehung" hingewiesen. Und was zeigt in der Praxis ein Blick aus die in den letzten Jahren vor dem Feind stehenden Miliz- »nd Söldnerheere? Wahrlich, der Feind von 1870 71, der durch die im Friedensdienst ausgebildete Kraft der deutschen Waffen — geschmiedet bei mehr Drill wir heute — in beispiellosem SiegeSzuge niederqworsen ward, der in diesem Augenblicke im Begriffe steht, ein unseren Ausbildungs grundsätzen nachgebildetes Reglement einzusvbren, der weiß unser System besser zu schätzen, wie der eigene Waffenbruder. Dieser kennt mehr in de» „langen Schritten und krummen Knien", d. h. im Marsch zum Kampfplatz das Geheimniß des Sieges, wie in dem Kampfe selbst, vorbereitet durch eiserne Tisciplin und kriegSgemäße Ausbildung. Tie Arbeit der Heeresverwaltung und innerhalb der Armee ist jetzt schwerer wie je, gilt es doch in der Zukunft noch größere Massenheere mit durch Humanitätsduselei und Zersetzungsversuche immer weicher werdendem Menscheumaterial zum Siege vorzubereiten, und wird doch die kriegerische Erziehung dieses Materials durch die Verkürzung der Dienstzeit wesentlich erschwert. Da ist wahrlich der WarnungSruf angezeigt: von der bewährten Bahn in der Ausbildung der Armee nicht abzuweichen! Dies geschieht sicherlich nicht durch dankenswcrthe Vorschläge, die eine Verbesserung von Reglements bezwecken, wohl aber würde es stattfinden durch Annahme des Theils der Puttkamer'schen Gedanken, die ein Ab weichen von dem Wesen in der Ausbildung in sich bergen. T Berlin, 15. April. (Telegramm.) Zur gestrigen FrübstückStafel beim Kaiscrpaar waren geladen der König von Württemberg, der Erbprinz von Wied undOr.vou Siemens. Heute Vormittag hörte der Kaiser den Vortrag des Reichskanzlers in dessen Wohnung und besuchte den neuen Dom. Die Kaiserin ist mit den Prinzen August Wil beim und Oscar um 1 Uhr 30 Min. Nachmittags nach Plön abgereist. Der Kaiser geleitete die Kaiserin nach dem Babnbofe, wo auch der Reichskanzler Graf v. Bülow erschienen war. (Z. Th. wiederholt.) (-) Berlin, 15. April. (Telegramm.) Tie „Nord- dcutick>e Allgemeine Zeitung" schreibt: „Mit herzlicher Freude und Dankbarkeit verzeichnen wir die Drahtberickile über den großartigen Empfang, den der Kaiser und König Franz Joseph, Deutschlands erhabener Verbündeter, wie auch der Wiener Bevölkerung unserem jungen Kronprinzen bereitet baden. Von der unwanvelbaren Festigkeit und Innigkeit der Gesinnungen, durch welche die Kaiserhäuser Habsburg unv Hohenzollern zum Heile ihrer Völker verbunden sind, ist in den gestern in der Wiener Hofburg ge wechselten Trinksprüchen aufs Neue in waffenbrüderlicher Treue Zcugniß abgelegt worden. Der Kaiser unv König Franz Joseph hat durch die väterliche Liebe und Güte, mit der er seinen jungen Gast ausgenommen bat, auch dem deutschen Volke, das sich in seinem Kronprinzen ».:i;r)Lhrt fühlt, Anlaß zur erneuten Bekundung der warmen Ver ehrung gegeben, die überall im deutschen Reiche dem ritter lichen Herrscher der verbündeten österreichisch-ungarischen Monarchie entgegengebracht wird." (-) Berlin, 15. April. (Telegramm.) Der„Neichsanzeizer" meldet: Dem Generaloberst Frhrn. v. Loö ist der Verb »en st- orden der preußischen Krone verliehe»» worden. L. Berlin, 15. April. (Privattelegramm.) Auf Anfragen über die Einholung von Auskunft in HandelS- augclcgenhcttelt hat der preußische Handels min ister im Einvernehmen mit dem preußischen M inisler deS Aeußern (v. h. dem Reichskanzler) dabin entschieden, daß keine Be denken gegen die unmittelbare Einholung der Auskünfte seitens der heimischen Handelsvertretungen von dem HandelSsachverständigen vorliegt, die den einzelnen kaiserliche»» Generalconsulaten beigeordnet sind. (Die hier entschiedene Frage ist bekanntlich acut geworden in Folge der Ablehnung einer Auskunft durch den Moskauer Handelsvertreter Deutschlands. Red.) — Der Kaiser wird auch in diesem Jahre ein« Nord landsreise antreten, und zwar unmittelbar im Anschluß an die „Kieler Woche". — Der alten Stadt Tangermünde beabsichtigt drr K a i s e r ein mues Zeichen seines Wohlwollens zu geben, indem er die Reste des dortigen SchlossesKaiser Karl's IV. «Capitelthurm und Gefängnißthurm) in ihrer ursprünglichen Gestalt wieder Herstellen lassen will. Die nöthigen Vorarbeiten sollen bereits abgeschlossen sein. K Kiel, 15. April. (Telegramm.) Der Staatssekretär des ReichS-Marineamts Vice-Admiral v. Tirpitz traf gestern Mittag hier ein und besichtigte alsbald mit den» Ober-Werst- director in eingehender Weise die Beschädigungen des Linien schiffes „Kaiser Friedrich III." 8. Bremen, 15. April. (Privattelegramm.) Hu dem Artikel des „Hamburger Correspondenten", in dem erklärt wird, daß der Kaiser entgegen seiner früheren Ueberzeugung jetzt der Ansicht sei, daß in Bremen ein förmliches, bewußter Maßen beabsichtigtes Attentat gegen ibn verübt worben sei, bemerkt die „Weser-Zeitung", daß die Untersuchung bis jetzt keinerlei Momente ergeben habe, die die veränderte Auf fassung der Sache rechtfertige. Posen, 14. April. Der Abzug der Sachsengängee nach dem Westen war vorgestern und gestern besonders stark. Vorgestern früh gingen allein 4 große Sonderzüge vom hiesige»» Hauptbahnhofe über Kreuz nach Berlin. I»» den vier Zügen wurden etwa 2000 Sachsengängcr befördert. Ebenso gingen gestern mehrere Züge mit Sachsengängern direct nach Stettin und in der Richtung Bentschen. Auch mit diesen wurden etwa 2000 Sachsengänger befördert. Unter den in der letzten Zeit von hier abgereisten Sachsengängern befanden sich auch viele polnische Arbeiterfamilien aus Rußland und Galizien. * Kassel, 14. April. Auf -er schon erwähnten Versamm lung des Allgemeinen deutschen R e a l s ch u l m ä n n e r - Vereins trat Professor vr. Paulsen, L«hrer der Päda gogik an -er Berliner Universität, in einem Vortrage „Die höheren Schulen und das llniversitätsstudium im 20. Jahr hundert" für eine volle Gleichberechtigung der Real gymnasien mit bei» humanistischen Gymnasien ein. Der Hauptwiderstand gegen alle auf dies Ziel gerichtete Bestrebungei» liegt nach Ansicht des Redners bei den juristischen Facultäten und den juristischen Berufsständen. Redner bemerkte zum Schlüsse seiner Ausführungen, es sei ein anderer Idealismus, der zum Gymnasium hinführe und der hinausführe. Auch das Wesen des Idealismus habe sich geändert, früher sei er ästhetisch-lite rarisch-romantisch gewesen, jetzt sei ec mehr ein Idealismus der That, der Arbeit, der Hingabe an die großen Zwecke des Ge meinwesens und des Vaterlandes. Ein Hauptvertreter dieses Idealismus sei Bismarck gewesen. Der Idealismus des Gymnasiums aber sei veraltet. Die Juristen sollten nicht ver gessen, daß sie nicht allein auf der Welt seien und daß die Schul ordnung nicht für einzelne Berufszweige gemacht werden könne. Man müsse das Gymnasium entlasten durch das Realgymnasium,
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