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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19000501019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900050101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900050101
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- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
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Gröbere Schriften laut unserem Preis- verzeichne. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderong 60.—, mit Postbeförderung 70.—. Rnuahmeschluß für Anzeigen: Ab end-Ausgabe: Vormittag- 10 Uhr. Morge ».Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Lei den Filialen und Annahmestellen je eine halb« Stunde früher. Anzeige« sind stet- an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Dienstag den 1. Mai 1900. 94. Jahrgang. Englisch-französische Interessengegensätze in Marokko. v. 8. Den Engländern ist in Afrika eine unerwartete und ge fährliche Gegnerschaft erwachsen, die sie im Hinblick auf den Krieg im Süden des Welttheiles mit ernstem und berechtigtem Besorg nisse erfüllt. Frankreich hat begonnen, seine Pläne in Nord- aftita der Verwirklichung zuzufuhren, die im Grunde darauf hinzielen, das ganze Gebiet vom westlichsten Marokko bis an die Grenzen Egyptens und darüber hinaus in eine ihm unterworfene Provinz zu verwandeln. Im vergangenen Jahre begab sich aus Paris eine „wissenschaftliche Expedition" in die Wüste Sahara, angeblich, um die Tuat-Oasen zu erforschen. In den letzten Tagen des December erreichten die „Reisenden" die Oase Tidikelt und setzten sich dort fest, ohne daß der Sultan von Marokko, der tatsächliche Oberherr des ganzen Gebietes, Wider spruch dagegen erhoben hätte. Vielleicht wäre es den Franzosen möglich geworden, die friedliche Eroberung sortzusetzen und sämmtliche Oasen unter den „Schutz" der Republik zu stellen, hätte nicht die eingeborene arabische Bevölkerung sich diesem Vordringen gewaltsam entgegengestellt. Das gab den Anlaß, daß die „friedlichen Reisenden" militärische Hilfe aus der Heimath erhielten, mit der sie die thatsächlche und förmliche Unterwerfung des Tuat-Gebietes in die Wege leiteten. Die Araber wurden zurückgeschlagen, und Insalah, der Hauptort der Tidikelt-Oase, ohne große Mühe in Besitz genommen. Gegen diese letztere bemerkenswerthe Action erhob nun der Sultan Abdul Aziz, als Beherrscher der Oasen-Gruppe, förm lichen Protest. Mit diesem Augenblick nahm die Angelegenheit eine ernstere Wendung. Die Franzosen allerdings erklärten den Protest für eine äußerliche Hindgebung, die nicht geeignet sei, eine Ver stimmung zwischen beiden Staaten hervorzurufen. Sie be riefen sich auf die Gleichgiltigkeit, mit der der Sultan bisher seine Herrschergewalt zur Geltung brachte, und chatsächlich ist sein Einfluß auf die Bevölkerung der Oasen immer ein recht gering« gewesen. Jedenfalls trafen die Franzosen keinerlei An stalten, das Erworbene aufzugeben und Jnsalah zu räumen; es spricht vielmehr Alles für die Annahme, daß die Republik ihre Erfolge nach Möglichkeit ausnutzen und die Um klammerung Marokkos von Siidosten her so rasch als thunlich zur Thatsache machen will. Daß Frankreich der An gelegenheit nach außen hin ein harmloses Aussehen zu geben sucht, ist durchaus erklärlich. Auffallend dagegen ist die Haltung der Engländer; auch sie sind der Meinung, wie die Londoner Presse officiös erklärt, daß irgend etwas Ernstes bei dem Streit in Marokko nicht herauskommen wird. Diese gegen wärtige Stellungnahme widerspricht aber durchaus einigen früheren Kundgebungen und Maßnahmen, die die unverhohlene Absicht der Briten offenbarten, etwaigen Eroberungsplänen Frankreichs in Nordafrika entgegenzutreten. Man hatte in Gibraltar umfassende Vorbereitungen getroffen; die Festungs werke waren neu befestigt und die Besatzung vermehrt, um nötigenfalls beim Vorgehen der Franzosen eine Truppenmacht in Marokko landen zu können. Auch wurde verbreitet, man warte an der Themse nur auf den Protest des Sultans Abdul Aziz, um seinerseits gegen die Republik mobil zu machen. Nach der Niederlage, die Frankreich in Faschoda erlitten, war es in der That nicht wunderbar, wenn allgemein mit der Möglichkeit eines britischen Vetos nach Paris gerechnet wurde. Ab« die veränderten Verhältnisse und die Gebundenheit in Transvaal haben die Stimmung in London gemildert. Man hofft jetzt nur auf friedliche Beilegung deS ganzen Tonflictes. Für alle Fälle wird noch vorgeschlagen, Marokko zu nrutralisiren und die Franzosen zur Annahme dieses eigentümlichen Wunsches nötigenfalls durch die Waffen zu zwingen. Da aber England selbst sich fernhalten will, vielmehr Deutschland und Italien diese Auf gabe zuweist, so wird daS Verlangen Großbritanniens voraus sichtlich nicht zur Erfüllung gelangen. Genau genommen konnte man im „Foreign Office" über den Vorstoß der Franzosen an der Grenze Marokkos nicht sonder lich überrascht sein. Seit Jahren bemüht sich die Pariser Diplo matie, die entscheidende Stellung in Tanger zu gewinnen. Ihre Vertreter hatten bereits unter dem früheren Sultan, Muley Hassan, einen großen und bestimmenden Einfluß gewonnen, einen Einfluß, den sie stets im Interesse ihrer Heimath zur Geltung brachten. Man gewann die Möglichkeit, sich in innere Fragen einzumischen, entsandte militärische Instrukteure nach Marokko und begann der schlaffen Militärmacht deS Scheriffs neue» Leben rinzuflößen. Der Wunsch, die Tuat-Oasen zu besitzen, ist ebenfalls nicht neu; man hat denselben schon längst verlaut bart, ließ sich ab« imm« durch die Weigerung des SultanS und die drohende Haltung Englands von einer kriegerischen Action abschrecken. Daß Frankreich jetzt, da England gefesselt ist, die Gelegenheit zur Verwirklichung seines Planes wahr nimmt, ist so selbstverständlich, daß kein Wort darüb« verloren zu werden braucht. Die französische Republik hat die Tuat-Oasen n'öthig, um die Strecke nach Timbuktu zu beherrschen und dort nöthigen- fall» eine Eisenbahn anzulegen; sodann um Algerien bis an den Niger und Tschadsee vorzuschieben; endlich um auf Marokko den «forderlichen Druck auSzuüben, falls sich der Sultan nicht gefügig erweist. DaS Letztere hat für England die größte Be deutung. Wird Marokko ein bloßer Vasallenstaat Frankreich», so sind die britische Vorherrschaft und der britische Handel am Mittelländischen Meere ernstlich gefährdet. Bekanntlich ist auch Rußland, der Verbündete Frankreich», seit einiger Zeit in Tanger diplomatisch vertreten. Das ist geschehen, weil da» Zarenreich seine Aufmerksamkeit besonders eingehend auf den westlichen Zu gang zum Mittelländischen Meere richtet, in der richtigen Er- kenntniß, daß die Verdrängung ber Engländer an dieser Stelle ibnen einen schwer zu verwindenden Schlag versetzen würde. Damit im Zusammenhang steht die Abtretung ein« Flotten station an der nordafrikanischen Küste, deretwegen im Herbste de» vorigen Jahre» der Graf Murafew seine vielbesprochene Reise nach Madrid und Part» unternahm. Neben Frankreich und Rußland den bestimmenden Einfluß in Marokko auS und ist «» ihnen «langen, mit Spanien rin befriedigende» Abkommen zu treffen, so ist Vie Bedeutung Gibraltar» für England so gut wie vernichtet. Damit würden dir Briten di, Herrschaft üb« den einen wichtigen Eingang zum Mittelländischen Meere verlieren. Die Entwickelung der marokkanischen Frage muß den leitenden Kreisen Londons die ganze Thorheit des frivolen Krieges mit Transvaal offenbaren. In Persien und Afgha nistan, in Korea und Japan und selbst in Nordafrika dringen Rußland und Frankreich, die historischen Nebenbuhler Eng lands, energisch vor, ohne daß letzteres zur Wahrung seiner Interessen das Geringste zu thun vermag. In Marokko drohen ihm die schwersten Verluste. Sind die Goldfelder von Johannes burg den Schaden wirklich Werth gewesen? Gewerbe-Ansallverstcherungsgeseh. U Die Beschlüsse der 21. Commission des Reichstages zur Vorberathung der Unfallversicherungsnovelle liegen, soweit das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz in Betracht kommt, nun mehr vor. An dem Umfange der Versicherungspflicht, wie er in der Novelle von den Verbündeten Regierungen vor geschlagen war, ist danach nicht viel geändert. Es sind in dieselbe nur die Betriebsbeamten mit einem Gehalte bis 3000 einbezogen. Dementsprechend ist auch bestimmt, daß die Ver sicherungspflicht durch Statut auf Betriebsunternehmer, deren Jahresarbeitsverdienst 3000 nicht übersteigt, erstreckt werden kann. Außerdem können durch Statut die Hausgewerbetreiben den in den ohnedies versicherungspflichtigen Gewerbszweigen der Versicherungspflicht, und zwar auch dann, wenn sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen, unterworfen werden. Die den Versicherten zu stehenden Forde rungen find in mehreren Punkten abgeändert. So ist völlig neu bestimmt, daß, wenn d« Verletzte in Folge des Unfalles nicht nur völlig erwerbsunfähig, sondern auch derart hilflos geworden ist, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen kann, für die Dauer dies« Hilflosigkeit die Rente bis zu 100 Pro-ent deS Jahresarbeitsverdienstes zuerhöhenist. Bei der Berechnung der Rente soll künftig der 1500 übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung kommen. Auch die von den Negierungen vorgeschlagene Unterstützung inner halb der ersten dreizehn Wochen ist abgeändert. Nach dem Commiffionsbeschlusse würde, wenn der Anspruch auf Krankengeld vor dem Ablaufe von dreizehn Wochen nach dem Eintritte des Unfalles weggefallen, aber bei dem Verletzten eine noch über die dreizehnte Woche hinaus andauernde Beschränkung der Erwerbsfähigkeit zurückgeblieben ist, die Berufsgenossenschaft dem Verletzten die Unfallrente schon von dem Tage ab zu ge währen haben, an welchem der Anspruch auf Krankengeld in Weg fall kommt. Erachtet die Berufsgenoffenschaft die Voraus setzungen des Anspruchs schon vor dem Ablauf der dreizehnten Woche nach dem Unfall für gegeben, so hat sie die Rente zu diesem früheren Zeitpunkte festzustellen. Al» Minimum deSSterKe gel d e s sind nicht 30, sondern 50 vorgesehen. Was dieAufbringungderMittel betrifft, so ist al» neu in Aussicht genommen, daß durch Statut für kleinere Betriebe ein einheitlicher Mindestbeitrag, der 2 jährlich nicht übersteigen darf, bestimmt werden kann. Die Arbeit geber der Hausgewerbetreibenden sollen durch Statut angehalten werden können, sowohl für diese, als deren Arbeit« die Beiträge zu zahlen. Eine schwerwiegende Neuerung ist bezüglich der Reserve- fondSin Vorschlag gebracht. Danach würden künftig die Be rufsgenossenschaften dem jeweiligen Bestände der Reservefonds drei Jahre lang je zehn Procent und weiter in Zeiträumen von je drei Jahren je ein Procent weniger, bis herab zu je vier Procent, alljährlich zuzuschlagen haben, und zwar jedeSmal unter Anrechnung der Zinsen. Nach Ablauf dieser Zeit würden aus den Zinsen der Reservefonds diejenigen Beträge zu entnehmen sein, welche erforderlich sind, um eine weitere Steigerung deS auf eine jede versicherte Person im Durchschnitt entfallenden Um lagebeitrages zu beseitigen. Der Rest der Zinsen würde den Reservefonds weiter zuzuschlagen sein. In die Vorschrift über die Feststellung und Aus zahlung der Entschädigungen ist neu ausgenommen, daß nicht blos die Genossenschaft und die Sektion, sondern auch die betheiligte Krankenkasse die Untersuchung eines Unfalles durch die Ortspolizeibehörde veranlassen kann, wenn diese nicht glaubt, daß der Unfall einen Entschädigungsanspruch zur Folge haben werde. An den Untersuchungsverhandlungen selbst sollen künftig auch die gewerblichen Aufsichtsbeamten d« Einzelstaaten theil« nehmen können. Den Entschädigungsberechtigten sollen künftig die Unterlagen, auf Grund deren die Feststellung der Ent schädigung erfolgen soll, durch Vermittelung der unteren Ver waltungsbehörde vorgelegt werden. Diese hat den Ent« schädigungSberechtigten zu Protokoll zu hören, auf Kosten der Berufsgenoffenschaft die ihr erforderlich scheinenden weiteren Er mittelungen dorzunehmen und in jedem Falle auf Antrag den behandelnden Arzt zu hören. Steht der behandelnde Arzt zu der Genossenschaft in einem Vertragsverhältnisse, so ist auf Antrag ein anderer Arzt zu hören. Dem Entschädigungsberechtigten kann gestattet werden, einen Beistand zuzuziehen und im Falle der Behinderung sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die entstandenen Verhandlungen (?) sind der Berufsgenoffen schaft zu übersenden. Giebt der EntschädigungSberechtigte keine Erklärung ab, so ist der Berufsgenoffenschaft hiervon alsbald Nachricht zu geben. Den Re cur» soll da» ReichSversicherungSamt auch dann ohne mündliche Behandlung zuriickweisen können, wenn die bei dem Beschlüsse mitwirkenden Mitglieder einstimmig den Recurs für offenbar ungerechtfertigt erachten. Dte Kosten de» Heilverfahrens und Sterbe gelder sollen binnen einer Woche nach ihrer Feststellung, Renten in monatlichen und, wenn sich der Jahre»b«trag auf 60 -4t oder weniger beläuft, in vierteljährlichen Beträgen im voraus zu zahlen sein, letztere nur insoweit, al» nicht im vorau» anzunehmen ist, daß die Rente vor Ablauf des Dierteljahrr» fortfällt. Die BerufSgenoffenschaften sollen befugt werden, deutschen Staatsangehörigen im Ausland« die Rente fort« zuzahlen. Si, sollen hierzu verpflichtet »«den, wenn der Be zugsberechtigte im Dienst eines inländischen Versicherungs pflichtigen Betriebes im Auslande beschäftigt ist. Ueber die V e r m ö g e n s v er w a l t u n g ist neu in Vor schlag gebracht, daß, abgesehen von der Anlage in der durch die 1806 bis 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Weise, die Bestände der Berufsgenossenschaften außerdem in Werthpapieren, welche nach landesgesetzlichen Vorschriften zur Anlegung von Mündelgeldern zuzulassen sind, sowie auf Beschluß der Genoffenschaftsversammlung in solchen auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen deutscher Hypotheken-Actien-Banken angelegt werden dürfen, welche die Reichsbank in Clafse 1 beleiht. Die Bestimmungen über die Unfallverhütungsvor schriften sind verschiedenen Aenderungen unterworfen. Vor Allem ist dabei wichtig, daß die Berufsgenossenschaften künftig auch zum Erlasse solcher Vorschriften im Äufsichtswege angehalten werden können. Da die gewerblichen Berufsgenossenschaften fast alle solche Vorschriften haben, so würde die Bestimmung prak tische Folge im größeren Umfange nur dann haben, wenn sie auch in das landwirthschaftliche Unfallversicherungsgesetz ausgenommen wäre. Auch behufs der Feststellung der Vorschriften sind Neue rungen in Vorschlag gebracht. Außerdem sollen die Genossen schaften künftig verpflichtet sein, für die Durchführung der Unfallverhiitungsvorschriften Sorge zu tragen. Eine Rege lung des Verhältnisses der Beauftragten zu den staatlichen Gowerbeaufsichtsbeamten ist insofern versucht, als bestimmt werden soll, daß, wenn der tech nische Aufsichtsbeamte der Genossenschaft bei seiner Ueber- wachungsthätigkeit von Anordnungen der staatlichen Beamten Kenntniß erhalten hat, er abweichende Bestimmungen nicht treffen darf. Erscheinen ihm solche geboten, oder glaubt er, daß es eine Anordnung des staatlichen Aufsichtsbeamten einer von der Ge nossenschaft erlassenen Unfallverhütungsvorschrift widerspricht, so hat n an den Genossenschaftsvorstand zu berichten, welcher die vorgesetzte Behörde der staatlichen Aufsichtsbeamten anrufen kann. Hält der staatliche Aufsichtsbeamte Anordnungen des technischen Aufsichtsbeamten der Genossenschaft für zweckwidrig oder den erlassenen Unfallverhiitungsvorschriftcn widersprechend, so hat er dem Vorstande der zuständigen Genossenschaft davon Mittheilung zu machen. Hält der Genossenschaftsvorstand den Einspruch des staatlichen Aufsichtsbeamten nicht für gerechtfertigt, so kann er die vorgesetzte Behörde des staatlichen Aufsichtsbeamten an rufen. Von sämmtlichen Verhandlungen hat der Genoffen schaftsvorstand dem Reichs-Versicherungsamte Kenntniß zu geben. Einige weitere Aenderungen sind noch bezüglich der Haftung der Betriebsunternehmer und Betriebsbeamten bezüglich der Strafbestimmungen, der Zuständigkeit der Behörden, der Zu stellungen u. s. w. getroffen, im Allgemeinen aber sind in der obigen Darstellung die wesentlichsten Aenderungsanschläge der 21. Reichstagscommission zu der Gewerbe-Unfallversicherungs- Novelle dn verbündeten Regierungen enthalten. Der Krieg in Südafrika. —z>. Nachrichten von besonderem Belang sind nicht zu ver zeichnen. Die „TimeS" berichten auS Bloemfontein: „Die zur Säuberungder reckten Flank« derbritischenBerbin- dungslinie und zum Entsätze von Wepener geplanten Operationen seien gelungen; aber die Boeren seien in Folge der geschickten Führung Botha'S dem Eordon, den die Briten um sie zu ziehen beabsichtigten, auSgewicken, Botha kam Montag rn DewetSkorp an, entsandte ein Commando gegen die Cavallerie von French und begann sofort den strategischen Rückzug der ganzen Streitkraft nach dem Leeuwflusse und Ladybrand. Botha scheine den Engländern um 24 Stunden zuvorgekommen zu sein. Die Bewegungen der Boeren deuteten wenig Neigung an, den britischen Truppen die Straße nach Ladh- brand streitig zu machen. Gegen den 1. Mai dürfte die britische Front die ganze geplante Eisenbahnlinie Bloemfontein- Lavybranv decken, deren Hauptpunkte Kareesiving, Krantzkraal, Springfield, Wasserwerke, Thabanchu, Leeuwflußmühlen und Ladybrand von hinlänglichen Streitkräften gehalten werden würben. WaS der Bau einer Eisenbahn von Bloemfontein nach Ladybrand soll, ist nicht recht einzuseben, da sie nur an die Grenze des BasutolandeS führen, nicht aber auf die Linie Ladysmith-Harrismith-Betblehem treffen würde. Nur letztere- wäre von Bedeutung, da aiff diese Weise sich eher eine Fühlung mit der Ostarmee in Natal gewinnen ließe. — Sonst wird noch mitzetheilt: Thaßanch«, 2d. April. (Reut«'» Bureau.) General French sandte zwei Savallerte-Brigaden mit dem Auftrage au«, von einander unabhängig einen Aufklärungsritt um di« östlich von Thabanchu gelegenen Hügel au-zuführen. Der Aufklärung-, ritt ergab, Laß die Boeren die Hügel noch mit starker Macht besetzt halten, daß si» offenbar aber nur den Nachtrab bilden, weil sie über keine Tran-Portwagrn verfügen. Nach einer von un- schon mitgrtheilten Depesche auS Bloemfontein vom 30. April ist die Cavallerie au- Thabanchu bereit- zurückgezogen und in Bloemfontein angekommen. Obige Meldung scheint also überholt zu sein. Wir verzeichnen «och folgende Nachrichten: * LoUtzan, 30. April. (Telegramm.) Der „Standard" be- richtet au- Durban unter dem 29. d. M., Tommandant Tla re tt ort sei auf dem Marsche von den viggarsbergrn nach Mafeking, um dem au-Beira kommenden General Larrington ent- gegenzutrrten. k. Peter-Hur-, 30. April. (Privattelegramm.) Ja einem Leitartikel über dte eaglisch-portugiestschen Beziehungen äußert sich di« „Rowoje Wremja" la scharfer Form über den Neutralität-bruch durch Portugal. Da- Blatt weist auf dir tu dem Vertrage von 1891 entbalirne Bestimmung hin, noch welch« den englischen Truppen d« Durchmarsch durch portugiesisches G«. biet uar zur vertheidiguug Rhodrsia» gestattet sei. Di« Truppen des Generals Carrington dürften sich mithin nur defensiv verhalten; anderenfalls läge »in Bertragsbruch vor, ebenso wie bei einem etwaigen Einmarsch in Transvaal. Aus demselben Grunde sei es ausgeschlossen, daß die Truppen den Entsatz Masekings versuchten. Auf -er Flucht. — Proclamatto» -es Präfi-enten Zteiju. * Einer der Redactcure der „Volksstreem" (Pretoria-, I)r. Tresling, der zum Eolesbcrg - Eommando gehörte, sendet seinem Blatte aus Brandfort, 18. März, folgenden Bericht, den wir der „Mgdb. Ztg." entnehmen: „Es ist mir geglückt, mit drei anderen Mitkämpfern von Edenburg via Reddersburg und Middelport nach hier zu ent kommen; die Reise war titzlich und mußte zum großen Theil Nachts gemacht werden, während wir es an zwei von den vier Tagen, die nöthig waren, um diesen sicheren Hafen zu erreichen, es mehr als schwer hatten. Nachdem wir Mittwoch Nacht und Donnerstag ohne Zwischenfälle unsere Reise fortgesetzt hatten und Dank der freistaatlichen Gastfreundschaft, die nicht genug ye rühmt werden kann, materiell gut aufgehoben worden waren, brach der Freitag unter schlechten Vorzeichen an. Auf dem Platze von Feldcornet Fourie, genannt Paardekraal, theilte man uns mit, daß zahlreiche englische Patrouillen die Ebene unter halb Doukerpoort durchkreuzten und daß längs des ganzen Modderrivers feindliche Vorposten ständen. Wir hielten deshalb stets auf eine Entfernung von drei Reitstundcn zwischen Bloem fontein und unserem Weg und ritten nur mit der größten Vor sicht weiter. Alle Vorsicht war aber vergebens, etwa um 11 Uhr Vormittags am Freitag warnte uns ein Kaffer, daß ein großer Trupp englischer Reiterei kurz vor uns trabe. Während wir mit dem Feldstecher ihre Bewegungen beobachteten, kamen sie plötzlich auf uns zu — jedenfalls hatten sie bessere Gläser als wir. Wir hatten vor einer so großen Uebermachr natürlich keine andere Wahl, als uns „dünn zu machen" und nahmen Zuflucht hinter einem Fclsenrand, der überall dicht be Wachsen war. Nach einem kurzen Kriegsrath beschlossen wir, unsere Gewehre zu begraben und ruhig den Lauf der Dinge ab zuwarten. Nachdem die Fernrohre sicher in einer Decke und einem Regenmantel versteckt waren und das fruchtlose Schießen der Engländer aufgehört hatte, gaben wir der Aufforoerung: „To corne out" Folge. Wir befanden uns bald mitten in einem Haufen von nach unserer Schätzung 100 Mann und wurden zum commandirenden Officier gebracht, der uns in der Höf lichsten Weise fragte, warum wir geflüchtet wären und wo unsere Gewehre sich befänden. Wir erklärten, daß wir keine Luft hätten, gefangen genommen zu werden, und daß wir teinc Ge wehre besäßen, was der Officier nicht glauben wollte. Er gab Befehl, den Rand zu durchsuchen, und während dieses wichtigen Moments wurden wir verhört. Wir theilten dem Mann mii, daß wir freistaatliche Eisenbahnbeamte seien, die wegen Auf brechens des Schienenstranges so rasch wie möglich nach ihrem Wohnplatz Kroonstad wollten, und die keinen activen Anlheil am Kriege zu nehmen wünschten. Eine flüchtige Durchsicht unserer wenigen Papiere leitete zu keinem Mißtrauen in unsere Erklärungen, und nachdem wir dem braven Capitän noch eine Reihe für englische Ohren höchst angenehme Erzählungen über den vermuthlichen Ausgang des Krieges aufgctischt hatten, wurden wir in Freiheit gesetzt, mit dem freundschaftlichen Wink bei unserer Neutralität zu beharren und nicht dadurch muth willig unser Unglück heraufzubeschwören, daß wir mit den Boeren gingen, deren Loos doch binnen einigen Wochen eni schieden sei! Wir sind weder der wenigen Pfennige, die Eisen bahnbeamte und Journalisten für gewöhnlich nur zu besitzen pflegen, noch unserer Uhren beraubt worden, was der Wahrheit gemäß constatirt werden muß. Wir vernahmen später, daß der Trupp auf dem Wege nach Sannabspost war, wo die Bloem fonteiner Wasserwerke liegen, vor deren Zerstörung durch unsere Mannschaften die Engländer bange waren. Gegen 4 Uhr passirten wir eine halbe Stunde oberhalb der Furth den Modder river und verbrachten die Nacht auf der Farm von Jacob Steijn, von wo wir um 1 Uhr bei günstigem Wetter weiter zogen; die Kälte war aber so empfindlich, daß wir kaum unsere Pferde längs der einsamen Pfade über die endlosen freistaatlichen Ebenen führen konnten. Gestern Abend erreichten wir das Lager der Midden-Modderriver-Mannschaften, dem wir uns, in der Befürchtung, von den Vorposten angcschosscn zu werden, unter dem Absingen patriotischer Lieder näherten. Wir wurden dort aufs Herzlichste empfangen. Heute, Sonntag, sind wir zu Brandfort angekommen, wo Alles ziemlich still ist und wo nock kein Engländer zu spüren ist, trotz der tollsten Gerüchte von, Gegentheil. Wir gehen von hier nach Smaldeel. Die Burghers nördlich vom Modderriver eilen sämmtlich wieder zu den Waffen und die Proclamationen der Präsidenten Steijn und Krüger werden ihre Wirkung auf die Burghers nicht verfehlen." Die als Antwort auf die von Lord Roberts von der Regie rung de» Oranjefreistaates erlassene Proclamation hat folgenden Wortlaut: „Da eine gewisse Proclamation unter die Burghers de? Oranjefreistaates verbreitet worden ist, welche angeblich von Roberts, Feldmarschall und Oberbefehlshaber in Südafrika, unterzeichnet ist; da in genannter Proclamation alle Burghers des Oranjefreistaates aufgefordcrt werden, mit weiteren Feind seligkeiten gegen Ihrer Majestät Regierung und die unter seinem Befehl stehenden Truppen einzuhalten: so mache ich, MartinuS TheuniS Steijn, Staatspräsident des Oranjefreistaates. hiermit allen Bürgern des Oranjefreistaates bekannt, daß die Republik des Oranjefreistaates noch besteht und daß die Regierung der selben nach wie vor thatkräftig vorgeht, um ihre Pflichten zu er füllen; daß die gemeldete Proclamation innerhalb der Grenzen der Republik deS Oranjefreistaates null und .nichtig und von gar keinem Werth ist; daß jeder Burghrr, der zu persönlichem Eommandodienst aufgerufen wird, stets verpflichtet ist, dieser Einberufung Folge leisten, widrigenfalls er nach den Bestimmungen des KM»- gesetzt» bestraft werden wird; daß jeder Burqher, d^wurch Rath oder That dem Feinde Hilfe oder Beistand oder Diejenigen der Burgbers, die, ohne dazu durch die L^owendig- keit gezwungen zu sein, ihre Waffen nirdrrlegen, ihr Leben und Eiaenthum zu schützen und zu retten, ui< dadurch dem Feinde Dortheile bieten, als Hochverrather und nach den strengsten Vorschriften des Gesetze» beb'-'^ werden sollen.
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