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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-07-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010702013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901070201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901070201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-07
- Tag1901-07-02
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Ämtsölatt des königlichen Land- und Äintsgerichles Leipzig, des Mathes und Volizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Dienstag den 2. Juli 1901. Anzeigen.Preis die 6 gespaltene Petitzeile 25 ,2. Reklamen unter dem RedacnonSstrich (»gespalten) 7b H, vor den Familiennach» richten (6 gespalten) SO H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren sür Nachweisungen u«d Offertenannahme 25 L, (excl. Porto). Grtra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderuug 60.—, mrt Postbesörderung 70.—. Änuahmeschluß fir Iluzrigea: Abeud-Au-gabe: BormittagS 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei de« Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen find stets a« die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh S bi» Abend» 7 Uhr. Druck Lud Verlag von E. Pol- i» Leipzig 95. Jahrgang. Der Toleranzantrag im Reichstag. vr. 8. Nach langen Kämpfen hat die IX. Commission des Reichstags einen Gesetzentwurf und Bericht zu Stande ge bracht und e» herrscht darüber in Kreisen, denen man bessere» Berständniß zutrauen sollte, ein gewisser Jubel, weit der zweite, allerdings noch gefährlichere Theil des Initiativ-An trages vo« den Antragstellern vorläufig zurückgezogen wurde und nur der erste Theil noch droht. Abgesehen davon, daß der Kampf um den zweiten Theil nur vertagt, nicht siegreich beendet wurde, birgt aber auch der erste Theil Gefahren genug, so daß die Zufriedenheit mit dem noch immer drohen den Gesetzentwürfe schlecht genug am Platze ist, wie eine kurze Kritik zeigen wird. Der Z 1 soll Freiheit des religiöse» Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung gewährleisten. Ein Beisatz sagt: „Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." DaS liest sich außerordentlich tolerant. Allein die Frei heit deS religiösen Bekenntnisses und der gemeinsamen häus lichen Religionsübung war schon bisher nicht bedroht; eS sei denn von der „Toleranz" der ultramontanen Partei. Man denke an daS Verhalten derselben gegen die altkatholische Richtung und gegen die Uebertritte zum Protestantismus in Oesterreich. Noch weniger bedarf eS eines Gesetzes, nach welchem die bürger lichen und staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt werden müssen. Der Staat pflegt diese Erfüllung zu erzwingen; aber schon der Gedanke, die Religionsfreiheit könne unter Umständen dieser Pflichterfüllung hindernd in den Weg treten, ist eine mittelalterliche Remi- niScenz von Bannflüchen und Entbindungen vom Untertyanen-Eid, welche in staatlichen Gesetzen besser keine Stätte findet. Warum spricht man aber nur von den Pflichten und nicht auch von de» Rechten? Sollte dabei ein Hintergedanke an Staatsreligion und RechtS- minderung der dieser StaatSreligion nicht Angehörcnden bestehen? Man könnte daran wohl glauben, wenn nicht die Lage in Deutschland so wäre, daß kaum der Katholi- ciSmuS Aussicht hat, Staatsreligion zu werden. Den Pferde fuß deS H 1 finden wir aber vor Allem in der Gewähr leistung öffentlicher Religionsübung. Man kann den regel mäßigen Gottesdienst nicht als öffentliche Religionsübung be zeichnen; denn derselbe findet im Innern der Gemeinde statt. Als öffentlicher Gottesdienst erscheinen aber Pro- cessionen, Missionspredigten und dergl. In diesen macht der Protestantismus dem KatholiciSmuS keine Concurrenz. Sollten dieselben unbedingt freigegeben werden, so wäre der Vortheil einseitig. Kann aber der Staat solche öffentlichen Religionsübungen unbedingt frei geben? Nebensächlich ist die Verkehrsstörung in Städten durch öffentliche Aufzüge, ob gleich au Orten mit sehr regem Verkehr von einiger Be deutung, vor Allem schon deshalb, weil die vielleicht weit überwiegende andersgläubige Bevölkerung doch keine Ver pflichtung hat, den Verkehr durch eine leicht zu vermeidende ReligionSübung der Minderheit stören zu lassen, ohne daß die FeniHetoir. Die mythischen Volkssagen Les sächsischen Erzgebirges?) Bon vr. P. Zinck. ItL-truck »ertöte«. I. In den mythischen Sagen de» Erzgebirges spiegelt sich der Glaube unserer heidnischen wie christlichen Vorfahren an über sinnlichen Dingen wider. Unser« heidnischen Vorfahren, auf die wir die meisten unserer mythischen Sagen zurückführen müssen, — viel« 'derselben -werden nämlich durch die christlichen Siedler unseres Gebirges al» ein alles Erbe ihrer heidnischen Väter erst zu uns verpflanzt worden sein —, waren ein Naturvolk, und bei einem solchen „knüpft sich der Glaube an da» Uebersinnliche, in der Regel! an die täglich oder periodisch wietderköhrenden Erscheinungen in der Natur, an die Erlebnisse, kurz an aller das, waS die menschliche Brust bewegt. Man fühlt hinter diesen Erscheinungen und Vorgängen etwas Höheres, dem gegenüber der Mensch schwach und hilflos dasteht. Ueberläuft un» Culkurmenschen, di« wir uns üder all« Vor gänge in der Natur einigermaßen Rechenschaft geben können, nicht auch oft ein leis«» Schauern, wenn wir das Brausen -de« Sturme», da» aehermnißvoll« Rauschen de» Wald«» oder auch nur ^HM^Knistern «r Zweige hören, verrichtet nicht Mancher sein fnlleS lGebeilein, wenn die Blitz« draußen um ihn zucken und der Donnen grollt? Diesem Höheren, über ihnen StShenden, -nahen di« Manschen eine Gestalt ihrer Umgebung, einer Menschen oder Thierefi, die dann natürlich auch -dieselben Bedürfnisse und Leidenschaften -wie diese Geschöpfe hatten. Man sucht« sich ihre Hukd dürch Darreichung von Speise und Trank zu gewinnen, man fleht« wohl gar um ihr« Hilft im Gebet. Man sprach auch vtpl von ihnen im Verkehr, und phantafisbegabte Geister wußten manches Neu« von diesen Wesen zu berichten.. So bevölkerte sich auch unser Erzgebirge mit einer Menge geheimnißvoller Gestalten, in deren Abhängigkeit sich sein« Bewohner fühlten, die nach ihrer Meinung heil- und unheilvoll in ihr Leben «ingriffrn. Die Belebthert der Natur wird nach «Mein Glauben zum großen Theile herbeioeführt durch di« G e e l« n d e r Dah ta ge s ch i« d« N « n. Der Glaube an «in Fortlehen der Seele tn der Natur ist allen Naturvölkern eigen. Man fühlte, daß bei dem Tode au» dem Körper de» Menschen etwa» gowichen war, daS man zwar nicht sehen könnt«, da» aber doch der Quell aller 2eden»Sutz«rung«n gewesrn sein mußte. Nun sah man auch, daß « Beschränkung auf da» sächsisch« Erzaehirg« ist wegen de» Stoffe» erfolgt; auf böhmischer Seit« find fast alle Gogengestalten v«rtnt««< für die öffentliche Ordnung verantwortliche Polizei auch nur einschränkend auf die Zahl solcher religiöser Auszüge einzu wirken die Macht haben würde, wenn ein Gesetz auch der Minderheit vollste Freiheit gewährleistete. Nun denke man sich vollends öffentliche Missionspredigten mit allen den typisch gewordenen Hetzreden und Beschimpfungen Anders gläubiger und den ihre Pietät und Verehrung bean spruchenden Personen und Einrichtungen. Dagegen hilft auch nicht der Absatz 2; denn er sprich! ja von bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten; hier handelt eS sich aber um Rechte, die jeder Religions genossenschaft eingrräumt werden sollen. Die Pflicht zu dulden hätten die Andersgläubigen. Es handelt sich aber auch gar nicht um bürgerliche und staatsbürger liche Pflichten, sondern um religiöse Rechte; ein reiches Feld, um über die Tragweite deS § l zu streiten. Die katholische sedsmL wilitans würde sich die gute Gelegenheit nicht entgehen lassen, jene Tragweite möglichst auSzudehnen, und ein Richter über die zu steckenden Grenzen wäre nicht vorhanden. Man wende nickt ein, daß eS zu den staatsbürgerlichen Pflichten gehör», Vie Gesetze zu beobachten. Auch der Entwurf der IX. Commission des Reichstags soll ja Gesetz werden, also Gesetz wider Gesetz. Wer würde entscheiden, welches Gesetz das wirksamere wäre: dasjenige, welches der Polizei daS Recht einräumt, die öffentliche Ordnung zu schützen, oder dasjenige, welches der Kirche das Recht einräumt, die öffentliche Ordnung zu stören, wenn sie eS für ihre Religions übungen nöthig findet? Die Polizei kann ja die öffentliche Ordnung dadurch schützen, daß sie die öffentlichen Religions übungen beschützt, und damit wäre die mittelalterliche Prälension erreicht, daß der Staat dazu da ist, der Kirche Polizeidienste zu leisten. Der Staat kann aber nicht einmal Richter über die Grenzen der kirchlichen Befugnisse sein, denn gerade ihm soll ja das neue Gesetz die Pflicht aufer- legen, öffentliche Religionsübungen unbedingt zu dulden und wohl auck zu schützen. Es bedarf keines AuSmalenS, zu welchen Consequeuzen man gelangen könnte, wenn dieser Weg einmal betreten Ware. DaS ist der harmlose § 1. Die 2—5 beschäftigen sich mit per confessionellen Kindererzrebung und verlangen verschiedene Zwangsmaßregeln gegeu Pfleger, Vormund, überlebeudea Elterutheil gegen Acnderung deS Bekenntnisses eines Kinde«, um schließlich dem Kinde mit dem 14. Lebensjahre die freie ReligionSwahl einzuräumen. Da» ist ein Alter, in welchem die Phantasie am mächtigsten wirkt, und man weiß ja, welche Wirkung hierbei gewisse Ceremonien und gewisse Lehren von Hölle und Fegefeuer auf Kindergemütber baden, also weiß man auch, wer den Dortheil von der freien ReligionSwahl in einem Alter hätte, in welchem daS Kind noch nicht über einen Pfennig seines EigenthumS verfügen darf; und wer würde dabei nicht an die sich immer wiederholenden Ver schleppungen von Kindern in entfernte Klöster, an die Vor enthaltung der Kinder gegen den Willen der Eltern oder Vormünder erinnert? Gegen solche nickt seltene Vor kommnisse erscheinen die entworfenen Paragraphen wie ein Spott. Man weiß, daß Thatsachen zuweilen mächtiger sind, als daS Gesetz. Die tztz 6 und 7 endlich ordnen den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mit bürgerlicher Wirkung. Die Baum und Strauch auf unsichtbare Weise bewegt -wurden, daß -die Halme deS «Saatfelder wogten. Wer anders konnte diese Be wegungen Hervorrufen als ähnliche Wesen, wie die Seelen der Menschen oder diese selbst? Selbstverständlich ist e», daß man in Gebirgen, -besonders im Sturme, der über die Wipfel dahinbraust, -der selbst kräftige Bäume entwurzelt, ein ganzes Heer von Sielen ver einigt glaubte, das -man mit dem Namen wilde Jagd oder wüth«nd«S Heer bezeichnet«. Don diesem 'wußte man sich auch im ober» Erzgebirge Mancherlei zu erzählen: Es erschien ein«m Priester auf dem Wege von Oberwiesenthal nach Annab « rg , eS führte in derselben Gegend d«n betrunkenen Junker Rudolf v. Schmertzing irre. Auch bei Weißbach an dem nach Kirchberg führenden Hohlwege und bei CarlSfeld hat man e» oft gehört. Hier ist man auch der Meinung, daß es auS Seelen von Jägern, die Böse» gechan haben, sich zusammensetze. Zwischen Stangengrün und Hirschfeld wurde ein Spitzcnhändler von ihm überrascht; er hörte dabei «in Gekläffe wie von Dachs hunden. Da» wilde Hier hat theil» ein«» Führer, th«ils tritt e» führerko» auf. Im ersteren Falle hat sich der Gerlenglaube mit dem Dämonen- oder Götkrgkaüben verbunden. — Der Führer ist meist der Milde Jäger" genannt, unter dem man nach Köhler (Sagenbuch des Erzgebirge») Wuotan zu verstehen bat (der aber in keiner einzigen Sage genannt ist). BeiSchön - lind« (allerdings schon auf böhmischem Gebiete) nennt man ihn Banditterch, — ein Zeichen, wie auch die alte Heldensag« beroinspielt. — Diesen begleiten „hölzern« Hund«", unter denen Köhler Odin'» Wölfe Gen und Freki verstand«» wissen will. — Drr wilde Jäger ist «zürnt, wenn man sein Ho, ho! oder da» Hundegekläff nachahmt. Lei einem Bauer rn Neustadt bei Falkenstem. der da» that, lag am andern Tag« auf d«m Fenster stock« «in tckdt« übelriechend« Hase, der trotz driimaltgen Der- scharr««» immer wieher »um Vorschein kam und erst verschwand, alt man ihn an einem Kreuzweg« v«rgrüb. Setzkn di« Steilen in Wind und Sturm di« Beschäf tig u n g de» Evdenlebrn» fort, so mußten sie auch Ort« haben, an denn sie au» ruhten, wo sie zu Zeiten der Windstille sich aufhielten. Man sucht« sie dann in den Bergen; denn au» diosen scheint d« Wind zu komm««, in diesen scheint er seinen Sitz zu haben. In ihnen wohnen di« noch zu «wähnenden Horden od« Perchten; sie schein«» auch üb« dem Wasser zu schweben mkd die Wellen zu erregen, »Vie da» Fräulein zu KlSsterletn Zelle bei Aut; sie Hausen in Brunnen und Wolken vd«r im NSbel wir di« Jungfern bei Wiesenthal. Siir» die di« Luft in Wind unck Sturm durchziehenden Geister meist körperlo» -gedacht, so lebten ab« nach drm Glauben unserer Väter viele derftlben auch in allen möglichen Thier« und Menschengestalten fort. E» li«ße sich, wie Prof. Mogk in seiner von mir fleißig benutzten Mythologie sich autftmcht, ein« voll- l ständig« Peelenfauna zvsammenstelle«. Illustration für diese Paragraphen bietet täglich Oester reich. Don deutsch - juridischem Standpuncte aber möchten wir fragen: WaS heißt Austritt aus einer NeligiouSgrscllschaft mit kärglicher Wirkung? Die Gewissen sollen frei sein; also soll die religiöse Ueberzeugung des Einzelnen ohne alle bürgerliche Wirkung sein. Boll« Religionsfreiheit fordert, daß der Staat nach den religiösen Ueberzcugungen seiner Staatsangehörigen nicht einmal fragt. Doch davon ein andermal. Die Bestimmungen jener Atz 6 und 7 über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erscheinen, wenn in ibnen die bürgerliche Wirkung für Hand lungen abgesprochen wird, welche sie ohnehin nicht haben sollen, als ein Widerspruch. Wozu hierbei noch die Vermittlung deS Amtsrichters dienen soll, ist unerfindlich. Der Krieg in Südafrika. Englische Greuel. II. General Smuts schließt seinen Bericht wie folgt: „Dieser Krieg gegen wehrlose Frauen und Kinder, das Niederbrcnnen von Wohnungen, ja ganzer Dörfer, verstößt gegen das Völkerrecht. Lord Roberts beruft sich in seiner Proclamation auf den Guerillakrieg, der ihn zu solchen Handlungen ermächtige. Aber wir führen keinen Guerillakrieg. Wir sind keine Räuber oder Missethätcr, sondern gesetzlich anerkannte Combattanten, und als solche können wir uns auf das Völkerrecht berufen. War es Guerilla, als General Delarey und ich am 3. December bei Sterkstroom nach heißem Gefecht das englische Lager einnahmen, 120 beladene Wagen und 3000 Ochsen erbeuteten, über 100 Gefangene machten und dem Feinde einen Verlust von mehreren Hundert Mann zu fügten? Oder war es Guerilla, als die Generale Delarey, Beyers und ich am 13. December die Lager der Generale Clements und Legge in den befestigten Stellungen am Magaliesberg bei Nooitgedacht ansielen und diese Generale nach heftigem Gefecht schlugen? Damals fiel uns das ganze Lager mit 300 Gefangenen in die Hände. Unter den 240 Tobten fanden wir die Leiche des Generals Legg«, 160 Verwundete nahmen wir in vorläufige Ver pflegung.- Nur diese beiden Gefechte greife ich heraus aus den zahlreichen blutigen Kämpfen der letzten Monate. Wir haben eine neue Weise von Kriegführung erdacht, die der Feind Guerilla zu nennen beliebt. Wir stehen stets in Verband mit anderen Abtheilungen und zu geeigneter Stelle können wir uns immer mit gewaltigem Erfolg gegen feindliche Ab theilungen entwickeln. Wir führen keinen Guerilla; die Boeren- art, ihre militärische Auffassung Widerstreiten dieser Kriegs führungsweise. Das barbarische Auftreten der Engländer hat das Gute gezeitigt, daß die Boeren sich ihrer Pflicht bewußt ge worden sind und nunmehr untergeordnete Interessen hintansetzen. Sie haben nicht Haus nicht Hof mehr; viele haben selbst Frau und Kinder verloren. Jetzt erst, unter dem Joch, fühlen sie, wie theuer ihnen ihre Unabhängigkeit ist; sie brennen von heiligem Eifer, um ihr Theuerstes, ihre Angehörigen, aus der Gefangenschaft zu er lösen, um die colonialen Brüder, die um ihrer Unabhängigkeit willen im Gefängniß schmachten, von ihren Fesseln zu befreien, und um für ganz Südafrika einen Frieden zu erwirken, der der vielen Opfer, des Blutes und der Thränen, in diesem Kriege ver gossen, würdig ist." Im Erzgebirge, wie überhaupt in Sachsen, weiß man sich besonders viel von feurigen oder schwarzen Pudeln und Hunden zu erzählen, die meist Unheil verkünden. So gehen zwischen Rittersgrün und Pöhla Fwei weiße Pudel mit -glühenden Augen an glühender Kette um; wer sie sieht, muß balv sterben. Auf dem Hem berg bei Bockau haust innerhalb eines Kreises ein schwarzer Hun-d;-wer in den Kreis tritt, 'sieht den Hund und trägt eine schlimme Krankheit davon. In Grünthal um schleicht ein solcher, auf z>wei Beinen laufend, den Kupfer hammer; in derselben -Gegend, bis nach Rothenthal und Olbernhau, läßt -sich der Hüttenmops sehen. Beide springen dm Leuten auf; «in Fleischer, dem letzterer bis zur Wohnung aufhockte, starb nach drei Tagen. Ein anderer Hund macht di« Straße zwischen Bockwa und Nieder haßlau bei Zwickau unsicher; er zwingt die Leut« oft, ihm in den Graben auSzuweichen und verschwindet dann in den Muldenbüschen, wo sich manchmal Leute erhängt haben. Aber auch in anderer Thiergestalt leben die Seelen fort. So zeigt sich auf dem Gleesberg bei Schneeberg auf -dem soge nannten Pandurenfelsen, ein -weißer Widder mit feurigen Hör nern, auf dem Wildenfelser Friedhöfe ein Schaf. Bei Blauenthal gehen ein weißer Hase und andere Spuk gestalten um, in denen die Seelen vom Blitz erschlagener Fuhr leute stecken, die während eines Gewitters in einer Höhle sich die Zeit mit Kartenspiel vertrieben hatten. Bei Stollbera lassen sich zu Zeiten schwarz und grau gefleckte Raben ,n Be gleitung eines kopflosen Reiter» sehen. Wer sie allein sieht, muß nach drei Tagen sterben. Besonder» oft gingen und gehen aber im Erzgebirge auch Sielen in Menschengestalt um, die sogenannten Gespenster. In -der Regel sind eS Todt«, die im Grobe keine Ruhe finden können, weil sie entweder selbst während ihres Lebens gefrevelt haben, oder weil ihnen von den Uebeplebenden die dem Tobten gebühren den Ehren nicht erwiesen worden sind. Besonders zahlreich zeigen sich im Erzgebirge die Jäger und Reiter ohne Kopf: so im Hofbusch bei Schlettau ein Jäger, der bei Leb zeiten arme Reisig suchende L«ut< mißhandelte, jetzt aber der Schrecken d«r Holzdiebe ist, die er zu Tod« ängstigt und ftstbamnt — auf dem Ziegenberg« bei Zwönitz ein Reiter, drr au» Eifersucht seine Braut mordet«. — Aehnliche Erscheinungen hat man «blickt auf der Chaussee zwischen Hainsberg und Tharandt, hei der Waschleite, zwischen Bernsbach und Beierfeld, Lößnitz und Stein, Bärenburg und Altenberg, Schnee berg und Bockau; bei dem letztgenannten Dorfe läßt sich da» Ge spenst oft nsben einem hell erleuchtchetrn Geisterschloß erblicken. Auch in anderer Gestalt müssen Bösewichte ihre Sünden büßen: Bei PoberShau geht ein hartherzig« Gutsbesitzer mit Stöhnen und Poltern um. Awische^'P lößa und AuerS. walde bei Chemnitz treibt der böse Seidelmanki sein Wesen, der Schatt«» eine» ungerechten und gr/usamen Beamten. Ein hartherziger Graf von Deldrnfel» ist in «in Pfund Hirse P. Steuerwald, Kundschafter unter Malan's Corps, dcr den Bericht des Generals Smuts durck die englischen Linie» beförderte, hat demselben ein Begleitschreiben beigefügt, dem wir Folgendes entnehmen: „Im Allgemeinen steht die Sache dcr Afrikaner in der Cap- colonie sehr günstig und trotz dcr gewaltigen Anstrengungen der Engländer halten die Commandos von Kruitzinger, Malan und van Rheenen und die der Capitäns Schcepers und Fouchs nicht nur sehr gut Stand, sondern haben sich seit dem Uebergang über den Oranjcfluß selbst vervielfältigt. Wir haben solchen Ueberfluß an erbeuteten Gewehren und Munition, daß wir einen Theil vernichteten und den Rest begruben. Als Beweis führe ich an: Am 17. Februar nahmen 5 unserer Leute einen MunitionS- und verschiedene Proviantwagen. Nach den ersten Schüssen er griff die Bedeckung von 19 Mann die Flucht. 3 Mann nahmen wir gefangen. 12 Kisten Patronen vergruben wir. Am 26. Februar, als wir bei Klipkraal unweit Richmond lager ten, kam eine 120 Mann starke feindliche Colonne mit 5 Karren in Sicht. Wir fielen sie an, worauf sie in den Rand flüchteten, den 17 der Unfern stürmten. In der eroberten Stellung fanden wir 22 Todte und 32 Verwundete. Es waren Kitchener's Fiqh- tings Scouts, deren nagelneue Ausrüstungen uns sehr zu Statten kamen. 150 000 Patronen wurden überdies erbeutet. Am 10. März ergaben sich 6 Engländer ohne Widerstand. Ein Khaki war darunter, den wir nun zum dritten Male gefangen nahmen. Solche Leute müßten mehr Vorkommen, sie sind unsere besten Ausrüstungslieferanten. In Hoekdorn verbrannten wir 80 Ge wehre, weil sich die Colonisten nicht im Verhältniß zu den er beuteten Gewehren anschlossen. Unser Commando war seit der Trennung von Dewet, beim Uebergang über den Oranjefluß, von 25 auf 80 Mann angewachsen. Jeder von uns hatte drei Pferde und völlig neue Ausrüstung von Kitchener's Fighting» Corps erbeutet. Bei den anderen Commandos ist es gerade so. In 2 Monaten verloren wir in zahlreichen Gefechten nur 4 Mann." * London, I. Juli. (Telegramm.) Eine Eapstädter Draht- Meldung der „Daily Mail" vom 30. Juni besagt, di« neueste» Depeschen aus der Capcolonie erwähnen, daß gestern ein Kampf mit Fouchs's Commando im District Macleae stattgesunden habe, Verstärkungen marschiren dahin ab. Da» Ziel der Boeren sei der Bezirk Elliot, wo die Farmer zu meist Holländer sind und Pferde besitzen, weil der Belagerungs zustand im TranSkeibezirk nicht herrsche und deshalb den Farmern gestattet sei, ihre Thiere zu behalten. Die Lage wird al- ernst betrachtet, aber nur, weil die Boeren die Eingeborenen-Reserva- tionen verletzen. Anderen Drahtmeldungen zufolge plünderte Fouchö's Commando die Stadt RhodeS, 25 Meilen nordöstlich von Barkly East. * London» 1. Juli. (Telegramm.) Eine Depesch« au- Ber muda meldet, während der Reise deS Dampfers „Armenian" von Südafrika wurde erfolglos versucht, eine Meuterei unter den Boerengesangenen an Bord anzuzetteln. Die Rädelsführer, ein Deutscher und rin Franzose, wurden in Eisen gelegt. (?) verbannt, und zwar so lange, bis der Haufen, von dem jedes Jahr ein Körnchen absällt, verschwunden ist. Bei CarlS- feld muß ein reicher Geizhals ein Viertel Hirse zählen. — Ein Beweis dafür, wie tief Die Frömmigkeit in unserem Erzgebirgler wurzelte, sind die Sagen von -dem Umgehen solcher Menschen, di« ihren Tod «durch Verunglückung gefunden haben und wohj deshalb nicht zur Ruhe kommen können, weil sie vorher nicht ihre Abrechnung mit Gott halten konnten. So hört man, um nur ein Beispiel dazu anzuführcn, bei Bockwa aus einem Schachte oft ein Winseln; es rührt von einem Officier her, der dort verunglückt -ist. Recht häufig sind auch Gespenster in Frauen gest a l t. Von weißen Frauen weiß man in Neustädte!, Schnee-berg, Wildenthal, Karlsfeld und Hartenstein zu erzählen. Zwischen Blumenau und Olbernhau treten sie in Trupps von vier bis sechs auf. Im Pfarrgarten zu Meerane geht ein« -weiße Frau um; sie rst der Geist einer jungen HerzogSwittwe, di« ihre zwei Kinder mordet«, um einen Liebhaber he-irathen zu -können, und die dann, reuevoll nach Rom ziehend, starb, ehe sie beichten konnte. Ein ähnliche» Schicksal lastete auf der Pflege tochter des Gründers von Greifenstein, Otto von Greifen. Dieser hatte si« wegen verbotenen Umganges mit seinem Söhn« ekngc- kerkert. Sie tödtete aus Verzweiflung ihr Kind und dann sich selbst; nun kann sie keine Ruhe fin'den. Am Brautstock zuA l t« n- berg, einer Porphyrsäule, erscheint in gewissen Nächten ein« weißgekleidete junge Frau, seufzt und betet daselbst und versinkt wieder; sie soll den Gatten betrauern, der hier im Duell gt- fallen ist. Im Schlosse zu Venusberg ging ein« weiße Frau immer einige Tage vorher tbdtverkündend durch bi« Thür, durch welche dann ein verstorbenes Familienmitglied zur letzten Ruhe getragen wurde. Der Umstand, daß diese -weißen Frauen wie hier den Tod irgend einer Person verkünden, uäd cmderer- seit», daß dieselben oft, wi« die a-m weißen Fel» zwischen Stein und N i ed « r s ch l« m a , «inmal al» Jungfrau, dann wieder als altes Mütterchen erscheinen, hat Manche diese Spukgestakten auf Vie Göttin H e l zurückführcn lassen, disse Göttin mit der Doppelnatur, die Leben gab und nahm. — Auch ohne -weiße Hülle gehen Frauen um: So läßt sich «ine mit Hellem Licht« auf drm Schloß-Hofe zu Rabenau sehen. In der früheren Kirch« zu Wildenfels spielt« «in« junge Gräfin die Orgel. In der Begräbnißhalle der alten FrisbhofeS zu Eibenstock hört man oft ein« Frau, die «in Kindlein auf dem Arme trägt, heftig Minen. Die bis jetzt erwähnten Sagen lassen un» auch einen Blick khun in das sittliche Leben unserer Vorfahren: Diese Gestalten, welch« nicht zur Ruhe kommen können wegen eine» Unrechte» ckder weil sie auf ungesühnteS Unrecht Anderer aufmerksam machen müssen, sind ein Zeu-gniß für das tief wurzelnd« Gerech tigkeitsgefühl, welche», nicht befriedigt damit, daß jene Menschen Gottes Arm nicht entgehen können, am liebsten jed« schlimm» That schon auf Erden gesühnt sehen möchte.
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