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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-08-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010821015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901082101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901082101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-21
- Monat1901-08
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Mittwoch den 21. August 1901. Anzeiger«-Pret- die Sgespaltene Petitzeile LS Neelamin unter dem Redacrton«strich («gespaltea) 78 vor dea KamUteuuoch» richte» («gespalten) SO Tabellarischer und Htsfernsatz entsprechend Häher. — Gebühren für Nachweisungen und Offrrteaauuahm» LS H (rxcl. Porto). Ertra -Beilagen (gefalzt), uur mit der Morge».Slu«gab«, ohne Postbefärderung ^4 60»»-, mit Postbefärderung 70.—» ^unahmeschluß für Tiuzrige«: Lbend-Anägab«: vormittag« 1v llhr. Morgen-Anägabe: Nachmittag« 4 Uhr. Bei den Filiale» »nd Annahmestelle» je ein« halb« St»»dr früher. Anzeigen sind stet« a» di« Vxpedttton z» richte». Die Expedition ist Wochentag« ununterbrochen gräffnet von früh S bi« Abend» 7 llhr. Druck u»d Verlag von E. Polz tu Leipzig 95. Jahrgang. Gefallene und vermißte Chinakrieger. vr. L. Die Feindseligkeiten gegen China sind eingestellt. Ein Theil unserer Truppen ist in die Heimath zurückgekehrt, ein anderer ist unterwegs und wenige nur bleiben dort. Mögen die Angehörigen der Letzteren die fortdauernde weite Trennung bedauern, so sind doch noch weit mehr diejenigen Familien zu beklagen, deren Söhne gefallen oder in der Ferne verschwunden sind, ohne daß man weiß, wo sie geblieben. Wenn man genau weiß, wann Jemand gefallen ist, so sind die Rechtsfragen, die sich an seine Beerbung knüpfen, verhältniß- mäßig einfach. Selbstverständlich ist er durch die Theilnahme an dem ausländischen Kriege nicht dem heimischen Rechte ent rückt, sondern seine rechtlichen Beziehungen zu seinen Bluts verwandten und seinem Ehegatten bleiben unverändert fort bestehen. Die Beerbung ist im Augenblicke deS Todes ein getreten. In diesem Momente ist der Nachlaß auf diejenigen Angehörigen, welche damals am Leben waren, vererbt worden. Complicirter liegt die Sache, wenn der Soldat oder sonstige Angehörige der bewaffneten Macht nicht gefallen, sondern ver schollen ist, d. h. wenn an derjenigen Stelle keine Nachricht über ihn vorliegt, auf welcher eine solche nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge vorhanden sein müßte, wenn also jede Nach richt über Leben oder Tod fehlt. Zum ersten Male wird in nächster Zeit die Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung kommen, welche vorschreibt: „Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege theilgenommen hat, während des Krieges vermißt worden und seitdem verschollen ist, kann für todt erklärt werden, wenn seit dem Friedensschlüsse drei Jahre verstrichen sind. Hat ein Friedensschluß nicht stattgefunden, so beginnt der dreijährige Zeitraum mit dem Schluffe deS Jahres, in welchem der Krieg beendigt worden ist. Als Angehöriger einer bewaffneten Macht gilt auch Der jenige, welcher sich in einem Amts- oder Dienstverhältnisse oder zum Zwecke freiwilliger Hilfeleistung bei der bewaffneten Macht befindet." Schon sind Meinungsverschiedenheiten unter den Juristen entstanden, ob diese Vorschrift auf die vermißten Chinakrieger Anwendung zu finden habe. Man bestreitet nämlich, daß wir im Kriege mit China gewesen seien, weil keine Kriegserklärung erfolgt ist. Da aber daS Gesetz den Begriff Krieg nicht er klärt, so wird man alle von unserem Heere auf Anweisung seines obersten Befehlshabers unternommenen Feindseligkeiten gegen einen fremden Staat als Krieg im Sinne des Gesetze» aufzufassen haben, auch wenn die völkerrechtlich übliche Kriegs erklärung nicht erfolgt ist. Zum größten Theile sind unsere Landsleute, die al« Frei willige an der Expedition nach China theilgenommen haben, allerdings vermögenslose Leute. Aber irgend etwas, und wenn «S auch nur einige Anzüge und Wäsche, ArbeitSgeräthe, Fahr rad, Bücher oder dergleichen sind, hinterläßt doch jeder und die Erfahrung zeigt, daß gerade bei dem kleinsten Vermögen die heftigsten Meinungsverschiedenheiten unter den Erben ent stehen. Selten freilich wird der Nachlaß auSreichen, um dieserhalb bei Gericht die Anordnung einer Nachlaßpfleg- schaft zu beantragen zu dem Zwecke, Fürsorge zu treffen, daß der Nachlaß nicht abhanden kommt, sondern mit Sorgfalt ver wehrt und gepflegt wird. Stellt sich eine solche Pflegschaft als nothwendig heraus, so kann sie beantragt werden ohne Rücksicht darauf, ob der Abwesende lebt oder verschollen ist. Im ersteren Falle wird ein Abwesenheitspfleger, im letzteren ein Nachlaßpflrger auf Antrag von dem Vormundschaftsgerichte bestellt. Zuständig ist dal Gericht, in dessen Bezirke der Soldat seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist oder wird nachträglich festgestellt, daß der Soldat irgendwo gefallen oder im Lazareth oder sonstwo gestorben ist, kurz, ergiebt sich eine Gewißheit Uber seinen Tod, so entsteht für die Beerbung die Frage, ob er ein Testament errichtet hat oder nicht. Für KriegSzeiten ist bekanntlich die Testaments errichtung erleichtert. Es gilt jedes Schriftstück als Testament, das vom Testator eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, also z. B. Bestimmungen, welche der Soldat in einem Briefe an seine Eltern, seine Braut oder seinen Bruder oder an sonst Jemanden getroffen hat. Diese Bestimmungen sind giltig, auch wenn der Brief kein Datum enthalten sollte. In diesem Falle müßte allerdings auf irgend eine Weise glaubhaft gemacht werden, daß der Brief auS der KriegSzeit hcrrührt. Giltig sind auch letztwillige Verfügungen, welche der Soldat nur eigenhändig unterschrieben hat, wenn sie von zwei Zeugen, also z. B. zwei anderen Soldaten oder einem Auditeur oder einem Ofsicier mit unterzeichnet sind, oder auch, wenn ein Auditeur oder ein Officier unter Zuziehung zweier Zeugen oder eines Auditeurs oder OfsicierS über die mündliche Er klärung des Soldaten ein Protokoll ausgenommen hat. Der artige letzwillige militärische Verfügungen verlieren mit dem Ablaufe eines Jahres von dem Tage ab, an welchem die Mobil machung aufhöct oder der Soldat aufgehört hat, zu dem Truppentheil zu gehören, ihre Giltigkeit. Ist keine letztwillige Verfügung vorhanden, so tritt die ge setzliche Erbfolge ein. Da die Krieger in der Regel unver- hcirathet sind, so kommen als Erben Ehegatten und Kinder nicht in Betracht. Etwaige uneheliche Kinder erben zwar nicht von ihrem Vater, können aber in erster Linie die Bezahlung der von dem verstorbenen Vater schuldig gebliebenen Unterhalts beiträge als Nachlaßschuld verlangen und die Erben haften, wenn sie die Erbschaft antreten, auch für die zukünftigen» Unterhaltsbeiträge. Der Nachlaß fällt ausschließlich den Eltern zu. Ist ein Elterntheil verstorben, sei eS Vater oder Mutter, Iso fällt die Hälfte, welche der verstorbene Elterntheil geerbt haben würde, dessen Nachkommen, also den Geschwistern des Krieger-, zu und es gilt hierbei der Grundsatz, daß, wenn ein Bruder oder eine Schwester verstorben ist, dessen Kinder, also die Neffen und Nichten, den Erbtheil ihre- verstorbenen DaterL oder ihrer verstorbenen Mutter erhalten. Wenn beide Eltern des Soldaten noch leben, erhalten die Geschwister nichts. Die halbbürtigen Geschwister, z^ B. diejenigen, welche mit dem Soldaten von der gleichen Mutter abstammen, erhalten, wenn die Mutter verstorben ist, von deren Nachlaßhälfte ihren An- theil ohne Rücksicht darauf, ob sie auch den gleichen Vater haben oder nicht: von der Nachlaßhälfte deS Vaters erben diese halb bürtigen Geschwister natürlich nichts. Läßt sich nun aber der Tod nicht genau feststellen, so wird eine gerichtliche Todeserklärung nLthig. Diese kann, wie die oben mitgetheilte Vorschrift ergiebt, nicht schon jetzt, sondern erst nach drei Jahren bei dem Gerichte beantragt werden, wenn bis dahin noch keine Nachricht über den Verbleib des Kriegers eingegangen ist. Die Todeserklärung kann er folgen, einerlei in welchem Lebensalter der Krieger gestanden, ob er volljährig oder minderjährig war, 31 Jahre alt geworden ist oder nicht. Zuständig dafür ist das Amtsgericht deS letzten Wohnsitzes. Den Antrag kann Jeder stellen, der an der Todes erklärung ein rechtliches Interesse hat. DaS Amtsgericht erläßt ein Aufgebot, durch daS eS den Verschollenen auffordert, sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werde, und durch welcher zugleich Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod desselben zu ertheilen vermögen, ersucht werden, dem Gerichte Anzeige zu machen. DaS Aufgebot wird an die GerichtStafel angeheftet und in den „Deutschen Reichs-Anzeiger" einaerssckt. Es muß eine Frist zur Meldung von mindestens sechs Nochen gesetzt werden. In dem dann stattfindenden Aufgebotstermine wird, wenn Niemand sich gemeldet hat, der Verschollene für todt erklärt und al« Todestag der Zeitpunkt de» Friedensschlüsse» festgesetzt. Welcher Tag al» solcher anzusehen ist — vielleicht der' 6. Juni 1901, der Tag der Einstellung der Feindselig keiten —, wird amtlich bekannt zu machen sein. Für die Be erbung kann eine etwa vorhandene lehtwilliqe militärische Ver fügung noch in Betracht kommen, weil dir Vorschrift, daß solche Verfügungen nach Ablauf einer Jahre» ihre Giltigkeit verlieren, keine Anwendung findet, wenn der Soldat vermißt oder festqestellt wird, daß er verschollen ist. Liegt keine letzt willige Verfügung vor, so erfolgt die Beerbung nach Maßgabe des Gesetzes, wie wir oben gesehen haben. Für die dreijährige Wartezeit kann auf Antrag bei größeren Nachlässen ein Ao- Wesenheit-Pfleger bestellt werden. Der Krieg in Südafrika. * L»Udon, 20. August. Dem „Standard" wird au» Brüssel von gestern telegraphirt: Leyd» und andere Ver treter von Transvaal bestreben sich, di« hollänvischc Ne gierung zu veranlassrn, die Anregung zu einem euro päische« Protest gegen Kirckener'S Proklamation zu geben. Ter neue holländische Ministerpräsident Kuyper soll diese« Borbaben begünstigen, aber der Minister de« Auswärtigen Lynden betrachte eine solche Anregung al« hoffnungslos, da die Großmächte gegen ein Einschreiten in irgend einer Form seien. (M. Z.) * Brüssel, 19. August. Die Thatsache, daß Kaiser Nikolaus den Präsidenten Krüger einlud, sich bei der Hochzeit der Großfürstin Olga vertreten zu lassen, sowie der freundliche Empfang von Krüger'S Vertreter Jonkbeer van der Hoeven durch den Zaren und den Grafen LamSdorff machen in hiesigen Boerenkreisen den günstigsten Eindruck, da sie beweisen, daß der Zar Krüger noch immer als Oberhaupt eine« selbst ständigen Staate« betrachtet. (M. N. N.) Deutsches Reich. Berlin, 20. August. (Die Alters- und Sterb lich k e i t s v e r h ä l t n i s se der Direktoren und Oberlehrer in Preußen.) Im preußischen Abgeord netenhaus wie in der Tagespreise ist die Frage der Vitalität der Oberlehrer häufig Gegenstand der Erörterung gewesen. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung dieser Frage für die Unter richtsverwaltung setzte Cultusmimster Studt im vorigen Jahre eine besondere Commission zur Prüfung jener Verhältnisse ein. Dieser Commission gehörten zuletzt an: Geheimer Regierungsrath Professor Or. Löcky als Vorsitzender und die Herren Geheimer Rath v. d. Borght, Professor Vr. Huckert-Neiße, Professor vr. Klatt-Berlin und Professor Or. W. Kruse-Bonn. DaS Er- gebniß ihrer Untersuchungen überreichte die Commission am 28. Februar d. I. dem Cultusministerium in Form einer Denk- schrift, die im „Pädagogischen Wochenblatt" Ende Juli d. I. eine ruhige, objective und durchaus anerkennende Würdigung fand, in der als Hauptergebnih der Denkschrift bezeichnet wurde: „Die Sterblichkeitsverhältnissr sind anfangs günstig, im Laufe der Jahre aber macht sich die Einwirkung der geistigen und kör perlichen Arbeitslast geltend, welche dazu führt, daß die Ober lehrer vor dem Beginne des eigentlichen Alters, sei eS durch Tod, sei cs durch Pensionirung, mit 57Vr Jahren aus dem aktiven Dienste scheiden. Es ist also eine Mylhe, daß Diejenigen, welche sich dem Oberlehrerberufe widmen, aus körperlich schwächlichen Elementen bestehen. Aber ebenso ist eS eine Mythe, wenn man in Kreisen, die dem Schulfache fernstehen, geglaubt hat, daß die Oberlehrer uralt in ihrem Berufe werden; die Zahlen der.Denk schrift beweisen unwiderleglich daS Gcgentheil." Wenige Tage darauf, Anfang August, besprach auch die halbamtliche „Berliner Correspondenz" diese Denkschrift, kam dabei aber zu einem an deren Resultat, als da« „Pädagogische Wochenblatt", weil daS halbamtliche Organ befremdlicher Weise statistische Zahlen ein ander gegenüber stellt«, dir unserer Ansicht nach für die Bestim- mung der DitalitätSverhältnisse der Oberlehrer nicht zutreffend find. Auf Grund dieser Gegenüberstellung gelangte die „Ber liner Correspondenz" zu dem Urtheil: „Die Oberlehrer und Direktoren stehen also nicht, wie vielfach behauptet wurde, schlech ter, sondern erheblich besser (nämlich hinsichtlich der Vitalität), als die übrige männliche Bevölkerung. Zahlen von ähnlicher Ge nauigkeit für andere Berufsstände fehlen zwar, aber die mitge- theilten Derhältnißzahlen sind so überraschend gllnstia, daß schon dadurch die Bemühungen, die SterblichkeitSverhältnisse der Ober lehrer als besorgnißerregend hinzustellcn, ausreichend widerlegt werden." Mit Recht bekämpft fetzt das „Pädagogische Wochenblatt" eine solche Schlußfolgerung deS amtlichen Organs Man stelle die Thatsachen geradezu auf den Kopf, wenn man die Sterblichkeit der Oberlehrer direkt mit der der gestimmten männ- lichen Bevölkerung vergleiche und darau» den Schluß ziehe, der Beruf der Oberlehrer sei weniger angreifend, alS andere Berufe. Man habe ganz ander« zu schließen, nämlich zu sehen, wie die Vitalität drr Ooerlehrer unter sich sich entwickelt, und daneben die Vitalität der anderen Bevölkerung jedes Berufsstande« für sich zu betrachten. — Ein Vergleich einer social hochstehenden Be- rufSclaffe kann nur mit einer ähnlichen stattfindcn. Das ist auch in der Denkschrift deutlich genug gesagt worden. So lange diese Vergleiche mit den evangelischen Geistlichen, Richtern, Staats anwälten, Oberförstern fehlen, hält daS „Pädagogische Wochen blatt" daS Ausscheidealter der Oberlehrer mit 5714 Jahren und einer ActivitätSdauer von rund 24 Jahren für besorgniß erregend. Dieser letzte Punkt, durchschnittliche Aktivitäts dauer von 24 Jahren, zeigt übrigens auch mit zwingender Noth- wendigkeit, daß daS Höchstgehalt nach 21 Dienstjahren und nicht erst nach 24 Jahren eintreten muß. />'. Berlin, 20. August. (Centrum und religions feindliche Socialdemokratir.) Der badische socialdemokratische Landtagsabgeordnete Tendlich bestreitet in einem soeben von ihm herauSgegebenen Handbuche für social demokratische LandtagSwähler die ReligionSfeindlich keit der Socialdemokratie. Wohl in der Besorgniß, daß bei den bevorstehenden Landtagswahlen dieser Be hauptung von katholischen Wählern — man denke an die Er fahrungen bei der Reichstagsnachwahl in Duisburg-Mühlheim! — Glauben geschenkt werden könne, giebt der klerikale badische „Beobachter" Aussprüche maßgebender Socialistenführer wieder, die das Gcgentheil darthun. „Genosse" Tendrich hilft sich mit der Ausflucht, dergleichen seien persönliche Ansichten und nicht programmatische Ziele; die socialdemokratische Provinz presse, die jene persönlichen Ansichten als Knüppel zwischen den Beinen verspüre, könne die schuldigen „Genossen" nur des Ver stoßes gegen principielle Forderungen der Partei zeihen. Von badischer klerikaler Seit« «wird diese Ausflucht mit Recht als pharisäisch abgethan und darauf hmgewiesen, wie leicht eS für die Parteileitung wär«, die systematisch« Verhöhnung der Religion durch Genossen aus oer Welt zu schassen, wenn der Programm satz „Religion ist Privatsache" ernsthaft gemeint wäre. Da» ist ganz richtig. Aber daß die socialdemotratische Parteileitung gegen die religionsfeindlichen „Genossen" nicht mit derselben Energie, wie z. B. gegen den Halberstädter Ferienredacteur Heine, vorgeht, hat daS Derhältniß zwischen Centrum und Socialdemokratie gerade In Baden keineswegs zu trüben vermocht. Trotz der socialdemokratischen Religionsfeindlichkeit hat daS Centrum in Karlsruhe, Pforzheim und Mann heim den „Genossen" zum Siege über die Nationalliberalen ver halfen. Warum sollte da die socialdemokratische Parteileitung gegen die religionsfeindlichen „Genossen" Energie zeigen? * Berlin, 20. August. (Der deutsche Kaiser auf der Weltausstellung in St. Louis?) Herr Schroers, Geschäftsführer der „Westlichen Post" in St Louis, des führenden deutschen Blattes daselbst, hat an einen vertrauten Correspondenten im Auswärtigen Amte die vertrauliche Anfrage gerichtet, ob wohl Aussicht vorhanden wäre, daß der Kaiser die für das Jahr 1903 geplante Weltausstellung in St. LouiS be suchte. Die selbstverständlich gänzlich unofficielle Antwort soll gelautet haben, die Möglichkeit, daß der Kaiser veranlaßt werden könnte, die Tradition bei Seite zu setzen und die Weltausstellung mit seiner Gegenwart zu beehren, sei immerhin nicht ganz aus geschlossen. Der Kaiser habe die Gewohnheit, sich über die Tradition zu erheben, wenn die Gelegenheit ihm dies zu recht fertigen scheine. Die „New Uorker StaatSztg." meint, eS würde nun dem Präsidenten McKinley obliegen, eine formelle Ein ladung zu erlassen und zur Uebrrmittelung derselben eine Com mission hervorragender Deutsch-Amerikaner zu ernennen. Gleichzeitig damit würde natürlich eine Einladung von Seiten der Weltausstellungs-Gesellschaft, deS MayorS von St. LouiS und deS Gouverneurs von Missouri ergehen. Um diesen Ein ladungen noch mehr Gewicht zu verleihen, sollten speciell sämmt- liche Gouverneure der Luisiana Ankaufs-Staaten, sowie im Weiteren sämmtliche Gouverneure der Union ersucht werden, sich derselben anzuschließen. Eine weitere Einladung würde von den Ncdacteuren der 942 in den Vereinigten Staaten erscheinenden deutschen Zeitungen ergehen und eine dritte von den Bürger meistern der Großstädte^ Nachdem eS die Bedeutung eines kaiser lichen Besuchs für die Ausstellung selbst gestreift hat, führt daS Blatt au«: „Vom Standpuncte der internationalen Diplomatie und freundnachbarlichen Beziehungen aus würde der Besuch deS Kaisers von unberechenbarem Nutzen sein. Die Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten sind immer eng und freundschaftlich gewesen und haben auch, soweit die beiden Völker in Betracht kommen, durch gelegentliche Reibungen auf handelspolitischem Gebiete nicht gelitten. Zeitweilige Ver wickelungen, die das Wachsthum deS größtmöglichen Handelsver kehr», der beiden Ländern zum Nutzen gereichen muß, behindern, können hernach in Folge des besseren gegenseitigen Verstehens, das der kaiserliche Besuch zeitigen würde, viel leichter geschlichtet werden. Die Dorurtheile, die fremder Einfluß während de» spanischen Krieges gegen Deutschland zu erwecken suchte, fanden in dem amerikanischen Volke keinen Halt, weil es ihre Quellen er kannte. Die Hetzereien waren und sind ausländischen Ursprungs; aber nichts wurde so sehr dazu mithelfen, solche europäischen Jn- triguen zu nichte machen, wie ein Besuch des Kaisers Wilhelm in unserem Lande. WaS er in Amerika sehen würde und waS die Amerikaner an ihm während seiner Reise durch daS Land und während seines Aufenthaltes auf der Weltausstellung sehen wür den, müßte dazu dienen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern. Unter den mannigfachen Dingen, die die Aufmerksamkeit des Feuilleton» Entdeckungen und Erfindungen. Technische Revue. Don Rudolf Curtiu». Nasdruck verboten. AuS dem Gebiet der metdlcinischen Wissenschaften, von welchem, abgesehen von Koch'- erst noch der Fructificirung harrenden Entdeckung deS Malarioparasiten im Körper der Mo», kito», schon lange nicht« Erhebliches mehr zu berichten war, sind au» den letzten Wochen einig« hochinteressante Entdeckungen mit- zutheilen. Am sensationellsten Wirkte die Meldung, daß e» einem Blindenlehrer, dem Director de» Blrndeninstitut» auf der hohen Warte in Men, Namen» Heller, gelungen sei, ein Verfahren zu entdecken, welche» einem Theil der deS Augenlichter Beraubten die Sehkraft wiedergiebt. Go ungeheuerucy die Sach« in den ersten Meldungen unwissender Berichterstatter auch übertrieben und alidann wieder verkleinert wurde, so muß die Entdeckung doch al» eine sehr werthdolle angesehen werden. Die Dolktmeinung bezeichnet al» Blindheit nur jene Fälle, wo in den optischen Apparaten deS Augapfel» oder im Strange und in der Ausbrei tung de» Sehnerven krankhafte Veränderungen vorgrgangen sind, welch« da» Zustandekommen ein«» Bilde» cuf d«r Netzhaut und dessen Fortleitung nach den empfindenden Stellen des Gehirn» verhindern. Hier ist Hilfe fast immer ausgeschlossen, weil Apparate de» Sesichtrsinne» zu Grunde gegangen find, di« keine noch so subtile menschlich« Kunst ersetzen kann. Außerdem be- zeichnet man al» Blinde aber auch noch solche Menschen, welchrn von dem weitumfassenden Gesichtsfeld« nur noch ein kleiner, Win ziger Theil übrig geblieben ist. Kinder, welche mit diesem Fehler geboren sind, lernen ihren so hochgradig eingeschränkten Gesichts sinn gar nicht gebrauchen und gelten deshalb praktisch als total blind, obwohl sie dies eigentlich nicht sind. DaS Verdienst Heller'» ist eS nun, diese Unglücklichen, WaS natürlich erst vom Eintritt einer gewissen geistigen Reife an möglich ist, durch «ine syste matische Erziehung dahin zu bringen, daß sie sich dieser geringen Lücke in der sie umgebenden Nacht zum Erkennen der Außenwelt bedienen. Ein von ihm, wir schon berichtet, vor Kurzem auf einer mcoicinischen Versammlung vorgestellter Zögling ist durch seine Methode dahin gelangt, nicht nur sämmtliche Gegenständ:, die er bisher nur mit dem Gefühl erkannte, auch durch da» Auge wahrzunehmen, sondern selbst eine große Druckschrift zu lesen. Wenn di« für diese Behandlung geeigneten Fälle zwar nur eincn kleinen Procentsatz aller Blinden bilden, so eröffnet sich doch immerhin vielen Tausenden die Hoffnung, dereinst von der un» umgebenden farbenprächtigen Welt wenigsten» einen Theil mit dem Auge zu erschauen. Ein« epochemachende Erfindung hat da» RettungSwesen auf See zu verzeichnen. Wenn heute auf den Dampfern in finsterer Nicht der Alarmruf „Mann über Bord" ertönt, bedeutet da» in den meisten Fällen den Verlust «ine» Menschenleben», da «», selbst wenn Scheinwerfer vorhanden sind, selten gelingt, die mit den Wogen ringend« Person zu sehen. Diesem Mangel, an dem schon Lausende zu Grund« gegangen find, wird di« von drr Marine-Forch-Componh in Baltimore fobrictrte „See fackel" abhelfrn, die, so bald der unglücklich« Aifall eintritt, au» einer auf drr Commandobrück« de» Schiffe» befindlichen Blechbüchse entnommen und in dir See geworfen wird, worauf binnen wenigen Sekunden «in Licht von 2000 Kerzen Stärk« di« Wogen beleuchtet, so daß namentlich bei AuSwerftn mehrerer Seefaiftln auf einer Fläch« von mehreren Hundert Metern im Quadrat Lage-Helle herrscht. DaS Princip der Seefackel beruht darauf, daß in einem im Wasser senkrecht stehenden Blechcylinder daS in diesem enthalten« Calciumkarbid durch Berührung mit dem Seöwasser AcetylengaS entwickelt, welches durch eine automatisch: Zündvorrichtung, die CalciumphoSphor enthält, in Brand gesetzt wird. Die Idee an sich ist nicht neu, sondern ddtirt bereits aus dem Jahre 1897, war in der damaligen Ausführung jedoch unbrauchbar, weil der Zündstoff bald den Dienst versagte. Die heutige Form der Aus führung gestattet aber Verwendungen, welch« über Den Zweck der Rettung einzelner Leute hinauigehen. Denken wir un» z. B. in die Lage eine» vom Curse abge- kommenen Schifft», welches in Gefahr ist, auf einen nahen Strand aufzulaufen und zu zerschellen. In diesem Falle ge nügt e», einige Seessackeln mittel» kleiner Mörserkanonen auf mehrer« Hundert Meter in die See zu schleudern, um den Führer de» Schifft» über die Näh« der gefahrdrohenden Küste zu orien- tiren und ein rechtzeitige» Wenden de» Schiffe» zu ermöglichen. Arhnltch liegt der Fall, wenn ein Schiff auf den Verderben bringenden Küsten der Nord- und Ostsee gestmndet ist. Die Mannschaften der bter so zahlreichen Rettungsstationen hören bei schlechtem Wetter zwar die RettungSsignale, ohne aber, da nur hier und da ein kleine« Licht sichtbar wikd, die Lag« deS Schiffe» genau feststellen zu können, wa« ebenfalls beim Hinaus, feuern einiger Seefackeln mit Mörsern unschwer gelingen wird. Aber nicht nur im Frieden, sondern auch im Seekrüge wird die Seefackel Bedeutung gewinnen. Dor der Seeschlacht bei Cavit» auf den Philippinen forcirtrn die Amerikaner bei Nacht den engenEingang zu derBucht, in welcher die spanische Flotte ankerte. Umgekehrt ist e« trotz Scheinwerfern fast immer der blocktrten Partei gelunaen, mit kühn geführten Schiffen bei Nackt den vlockadegürtel zu durchbrechen oder mit Torpedobooten dem Feind auf den Leib »u rücken, vor Beiden, können sich nun di« Bedrohten leicht schützen, indem sie besonder» große Sersackeln viele Hundert Meter weit in dir Finsterniß hinauSschießen und auf diese Weise rechtzeitig von den Unternehmungen deS FeindcS Kenntniß erhalten. Es war übrigens besonders mühevoll, die Seefackel so zu construiren, daß diese, ohne zu zerbrechen, mittel» einer Kanone abgeschossen werden konnten, und «S soll der Er finder zur Lösung dieser Specialaufgabe ein volles Jahr ge braucht haben. Die furchtbare Explosion in der chemischen Fabrik Griesheim bei Frankfurt a. M. soll bei der Fabrikation der Pikrinsäure entstanden sein, welche in der Herstellung des rauchlosen Pulver» und als Füllung für Sprenggranaten eine wichtige Rolle spielt. Die medicinische Forschung, welche sich deS gefährlichen Stoffe» bisher nur zur Härtung mikroskopischer Präparate bediente, bat die interessante Entdeckung gemacht, daß eine gesättigte wässrige Lösung von Pikrinsäure ein ausgezeichnete» schmerz st illen- des Mittel ist. Sie wirkt in dieser Hinsicht ganz gleich, ob die Verbrennung in einfacher Röthung besteht, oder ob e» bereit» zur Blasenbildung oder Entstehung offener Wunden gekommen ist. Pikrinsäure wirkt zwar innerlich al« Gift, ist aber bei äußerlicher Anwendung gänzlich unschädlich. Man hat die Brandwunden mittels eine» Wattebausche» so lange mit der Lösung zu betupfen, bis eine starke und gleichmäßige Gelbfärbung eingetreten ist. Sollte der fast augenblicklich schwindende Schmerz nach einiger Zett wiederkommen, so führt eine erneute Be streichung zu dauerndem Erfolge. Dem Ei de» Columbu« gleicht ein auch von Laienhänden au»« führbarer Verfahren, größere Schnitt- und Rißwunden zu schließen, wa» bei Verwendung von Seide sachverständige Hilfe vorau»setzt, deren Mangel bei lknglückSfäklen auf dem Lande oft verhängnißvoll werden kann. Man hat nun eine außerordent lich fest klebende Art Heftpflasterstreifen erfunden, welche auf der oberen Seite hakenartige Knöpfe, wie sic an den Schnürschuhen üblich sind, tragen. Man klebt nun derartige Streifen in ent sprechender Länge hart an die beiderseitigen Wundränder und
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