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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-11-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19011114013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901111401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901111401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
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- Monat1901-11
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Bon Ernst Teja Meyer Kürzlich brachte die „Allgemeine Marine-Corresponvenz" einen Artikel über Fahrgeschwindigkeiten von Kriegs- und Handelsschiffen, in dem gesagt ist, «daß Vie größten Erfolge in Hinsicht auf Geschwindigkeit mit Kreuzern unbedingt die Fran zosen erreicht hätten und daß, was Schnelligkeit der Torpedo boote anbelangt. Deutschland noch immer mit England in Wett streit um die besten Erfolge stehe. Diese Behauptung ist ebenso unrichtig wie unbegreiflich und bekundet «ine bedauerliche Unkenntniß der Thatsachen. Man könnte sie unbeachtet lasten, denn der Mistende, der Fachmann, auch der französische und der englische, wird darüber nur ver wundert den Kopf schütteln. Da aber die „Allgemeine Marine- CorrespoNdenz" einem großen Theile der deutschen Zeitungen das Material für maritime Mittheilungen liefert und obige Be hauptung leider vielfach nachgedruckt ist, so muß sie sehr ent schieden zurückgswiesen und widerlegt werden. Sir vermag im großen Publicum ganz falsche Ansichten zu erwecken über den «tand des deutschen Schiffbaues, der mit Fug und Recht durch aus als der führende in der Welt gilt und anerkannt wird. Unbedingt einer deutschen Werft gebührt der Meisterschafts titel im Bau der schnellsten Kriegsschiffe, ebenso Kreuzer, wie Torpedoboote, — Schichauin Elbing und Danzig —. DaL ist nicht unwürdige nationale Ueberhebung, sondern schlichte Wahr heit, wie nachstehende Daten erweisen mögen. Bei Erwähnuttg der schnellen französischen Kreuzer war eine Fahrtgefchwindigkeit von 23 Knoten genannt. Das ist ganz richtig. Ob nun die französischen Schiffsingenieure mit ihrem leicht etwas nervösen Maschinenpersonale diese Geschwindigkeit auf die Dauer werden halten können, ist wieder eine Sache für sich, die aber hier nicht weiter erörtert werden soll. Lasten wir die Geschwindigkeit von 23 Knoten gern gelten, sie ist ja doch längst überholt durch den bei Schichau für die russische Marine erbauten Kreuzer „Nowik", «welcher im Durchschnitt bei schwerer Belastung über 25 Knoten läuft, .... u. s. w.; ich verzichte auf Weiteres! Und nun der sogenannt« Wettstreit zwischen Deutschland und England betreffs ider höchsten Geschwindigkeit der Torpedoboote. Davon kann schon lange nicht mehr die Rede sein, denn di« deutsch« Werft ist den sämmtlichen englischen Werften, welche den Bau von Torpedobooten als Specialität betreiben, sowohl in Ge- schwindigkeitsersolg, wie in Hinsicht auf Stabilität und see tüchtige Constructwn, längst und weit voraus. Bereits 1887 lieferte Schichau für die italienische Marine 5 Torpedoboote mit 27 Knoten Durchschnittsgeschwindigkeit und 1888 an die russische Marine den Torpedojäger „Adler" mit 28 Knoten. Und so ging es weiter. 1896 lieferte Schichau an China jene vier vor Taku genommenen Boote mit durchschnittlich 35V? Knoten. 1898 be stellte Italien 6 Boote zu kontraktlich 30 Knoten, welche aber durchschnittlich 32 Knoten auf hoher See liefen. Und England? Eins der schnellsten dort je gebauten Boote sollte das 1898 von Thornycroft für die deutsche Marine gelieferte „Musterboot" „D 10" sein. Es machte bei d-n Probefahrten in England an 30 Knoten, aber wohl zu merken, nach englischen Probefahrts gepflogenheiten, welche nur Sand in die Augen bedeuten, das beißt, auf der Themse mit Strom und Tide und mit Personal der erbauenden Werft. (!) Als „v 10" dann in Kiel zu ernsten, seiner Bestimmung als Hochsreboot entsprechenden Ausnahme fahrten vorgenommen wurde, war das Resultat «in ganz anderes, und erst nach Jahr und Tag, nach Um- und Einbauten vermochte man es auf 27 Knoten zu schrauben. Wo bleibt da der Erfolg? Dann, im Sommer 1900, erhob sich in der englischen Presse ein wahres Triumphgeheul, — es sollten mit Turbinenbvoten Ge schwindigkeiten von 323/4 Knoten erreicht fein. Hm! Jedenfalls also doch noch immer geringere Geschwindigkeiten, als sie Schichau mit seinen soäbilen Hochseebooten längst übertroffen. Wer an dem vorjährigen Schiffbaucongresse in Paris theilgenommen hat, erinnert sich des überaus peinlichen Eindruckes, den die Vor führung eines solchen englischen Wunderbookes auf der Seine hervorrief; es versagte und blamirte feine Erbauer und Lobredner schmählich. Die feierlichst geladenen Congreß-Mitglieder fanden ihre AnsiW bestätigt, daß diese mit Dampf-Turbinen aus gerüsteten Boote Spielerei seien, daß es Humbug sei, mit ihnen auf hoher See fahren zu wollen, und gewissenlos, auf ihnen Menschenleben zu riskiren. Das hat sich ja inzwischen auch völlig bewahrheitet. Die „Cobra" ist (am 18. September) mit 60 Mann an Bord bei stillem Detter und ruhiger See in Folge ihrer ganz unverantwortlich leichten und unsachgemäßen Bauart durchgebrochen, ihr Schwrstersckisf „Viper" aber, zum Glücke für die Besatzung, auf den Strand gegangen und zertrümmert. Das sind ganz naturgemäße Ereignisse.' Es fehlt« diesen Booten durch die Turbinen-Anordnung jegliche Manövrirfähigkeit. Außerdem arbeiten solche Turbinen derartig unökonomisch, daß die Kessel, um den nöthigen Dampf zu schaffen, stet« überheizt werden müssen. Ferner kann man mit solchen Schiff«» weder größere Distanzen schnell dampfen, noch überhaupt größere Seereisen machen, und schließlich ist «in solches Fahrzeug, weil man mit ihm nicht ordentlich rückwärts fahren kann, manövrirunfähig, — daS wird durch die Strandung der „Viper" erhärtet. Außerdem stellte sich bei beiden Unfällen auch heraus, daß die Geschwindigkeit dieser Renommirboote auf Kosten der Seefähig keit der Struktur hcrausgeschlagen werden sollte; diese eng lischen Torpedojäger waren nicht viel stärker, als Sardimn- schachteln construirt. Das sei hiermit einmal festgenagelt. Dies Urtheil hat auch das «nglische Marinegericht im Falle „Cobra" einmüthig abgegeben. (Erkenntniß vom 19. Oktober 1901.) Es hat die SpeculationSwuth der Constructeur«, ihre Turbinen in den Vordergrund zu bringen, verdammt, und e« hat der Schiffs, abnahm«- und Prüfungskommission der britischen Admiralität ein ebenso schweres, wie vollauf berechtigtes Tadelsvotum aus gesprochen. Jawohl, vollauf berechtigt, denn fortwährend kommen seit einiger Zeit Meldungen über Unfälle englischer Torpedo jäger Doppekschraubenboote neuester Constructwn, wie sie be zeichnender nicht sein können, ebenso Kesseldefect«, wie Havarien in Folg« zu schwacher Constructwn und dergleichen kurzum, die englischen Torpedojäger «riveiscn sich al« durchaus nicht fähig für das, was sie Kisten sollen: ernstlich die hohe See zu halten, bei schwerem Wetter an Seite der Schlachtschiffe zu bleiben, sie zu schützen, feindliche Schiffe anzugreifen. Es ist alarmirend für England uwü geradezu vernichtend für den Ruf seiner SchiffSconstructeure und für die Comvetenz seiner Admiralität, das Urtheil, welches ebenso kühl - sachlich, wie muthig der wohl unanfechtbare Marine-Expert Mr. Halliday fällt: „Unsere Tor- ledojäger zeigen, daß kein Verlaß auf sie ist; kein Eapitän wagt, sie mit Volldampf gegen eine hohe See angehcn zu lassen, denn sie sind bei stürmischem Wetter überhaupt untauglich zum See dienst!" — Tas sind englische Torpedoboote, die neuesten, „besten"! Und die deutschen, von Schichau für alle Welt gebauten Boote? Der Sachverständige weiß, daß man ihnen das Aeußerste unbedingt zumuthen darf. Sie durchkreuzen bei Sturm und jedwedem Wetter den Ocean auf Reisen nach Brasilien, China, Japan u. s. w., wohl^emuth und wohlbehalten, ohne die geringste Havarie am Schiffskörper oder an den Maschinen. Sie durch dampfen Strecken von 3550 Seemeilen, wie von Port Said bis Colombo, ohne Aden wegen Wasser oder Kohlen anlaufen zu müssen, sie bringen sogar noch Kohlenvorrath mit nach Colombo. Man nenn« ein einziges englisches Boot, welches derartige Re sultate auch nur annähernd aufweisen könnte! Ich ziehe als Gewährsmann «inen französischen Marineminister heran, dem man wahrlich nichts weniger als Lobrederei für den deutschen Schiffbau anmuthen kann, — Mr. Jules Krantz. Als dieser im Jahre 1889 vom brasilianischen Marin«-Beoovmächtigt«n über seine Ansicht betreffs der Schichau-Boote befragt wurde, rief er: „Ost grnnck ckommage, es sollt los moillours batouux cko tont Io mcmcis!" Das Alles sind Thatsachen, die man überall im Auslande anstandslos anerkennt. Daß sie in Deutschland noch nicht allgemein bekannt sind und nach Gebühr geschätzt werden, daß noch «in deutscher „Marine-Correspondent" von einer Rivali tät zwischen deutschem und englischem Torpedoboot-Bau sprechen kann, ist sehr zu bedauern. Das heißt, offenkundige Thatsachen nicht kennen oder ihnen widersprechen. So sei hiermit Unwider legliches festgelegi, ein- für allemal, zum Steuer der Wahrheit und zur Ehre des deutschen Schiffbaues! — Der Krieg in Südafrika. Bau Maritz'S Eommaudo ist in Holland ein Bericht eingetroffen, wonach Maritz mit seinen Leuten in Busmansland, im äußersten Nordwesten der Capcolonie, an der Südostgrenze des deutschen Gebietes, und ferner in dem auSgebreiteten Landstrich, der die Distrikte Calvinia, Clanwilliam und Southerland umfaßt, operirt. Schon Anfang Juni tauchte dort sein Vertreter, Steuerwald, Sohn eines Professors in Delft, mit einigen Mannschaften auf und bearbeitete die Colonisten mit solch' gutem Erfolge, daß sechs Wochen nach Maritz's Eintreffen gegen 350 Colonisten sich dem Commando angeschlossen hatten, das nun hauptsächlich dem englischen Major Jendwine, der dort mit 150 Europäern und 450 bewafsneten Kaffern operirt, energisch zu Leibe ging. Maritz ließ, dem Befehle Dewet's gemäß, nur solche gefangene Kaffern erschießen, die sich der Spionage schuldig gemacht hatten. Werden Koffern mit den Waffen in der Hand gefangen genommen, so läßt Maritz sie mit einer Ermahnung ziehen. Diese Taktik bewährt sich ausgezeichnet. Die losgelassenen Kaffern kehren nicht mehr zu den Engländern zurück, sondern verhalten sich ruhig und kiefern den Boeren wichtige Berichte. Bei einem gefangenen englischen Leutnant fand Maritz In structionen des commandirenden Officiers, denen zufolge den Bewohnern des Landstriches befohlen werden muß, ihre Pferde innerhalb der Concentrationslinie zu bringen, wo sie von den Engländern dann leicher requirirt werden können. Diese Maß regel reizt begreiflicher Weise selbst die loyalen Boeren zum äußersten Widerstand. Die von den holländischen Hafenarbeitern vorgeschlagene Sontinentalspcrre «egen England durch Boycottirung englischer Schiffe, um dadurch die Eng länder zu einem raschen und für die Boeren ehrenvollen Frieden zu zwingen, stößt nach wie vor auf energischen Wider spruch der deutschen socialdemokratischen Gewerkschaftsleitung. Von dieser Seite wird darauf hingewiesen, daß ein solcher Boykott, der unbedingt zur Massenaussperrung der Hafen arbeiter führen müßte, in einem Monat mehr als eine Million Mark Unterstützung erfordern würde. Ehe die Schifffahrt im Frühjahre recht in Gang komme, der Boycott also erst dann seine Wirkung erwarten lasse, seien die Kräfte der Arbeiter bereits erschöpft und sie, die Arbeiter, blieben als Kämpfer für den Weltfrieden in Südafrika selbst auf der Strecke liegen. — Das Amsterdamer CentralcomitL will nun eine internationale Transportarbeiterconferenz zusammenberufen, wo die Frage der „Continentalsperre" durch Boycott der englischen Schiffe entschieden werden soll. Es scheint sehr fraglich, ob diese inter nationale Conferenz überhaupt zu Stande kommt. Denn weder bei den englischen noch den deutschen Transportarbeitern ist große Neigung vorhanden, die Conferenz zu beschicken. Aufruf. Der Exportverein für das Königreich Sachsen stellt uns einen Hamilton, Bermuda, 28. September, datirten Brief zur Verfügung, den wir mit Rücksicht auf die Nothlage der kriegsgefangenen Boeren zum Abdruck bringen. „Dieses Mal, werthe Herren, ist eS nicht eine Anfrage wegen Waarenfirmen, um deren Beantwortung ich Sie höflich ersuche und worin Sie mir so oft gefällig gewesen sind, sondern ich richte eine Bitte an Sie. Ich weiß, daß die Mitglieder des Exportvereins ihr Mitleid nicht versagen werden, wo es Noth thut, und deshalb theile ich Ihnen Folgendes mit: Die hier gefangenen Prisoners of War-Boeren, etwa 4000 Mann, sind mittellos, und eS fehlt ihnen am Nöthigsten — an Unter kleidern, Strümpfen, Hosen, Hemden u. s. w. So lange unser Sommer dauerte, konnten sich die Gefangenen zur Noth helfen, jetzt aber, wo der Winter cinsetzt, ist es un bedingt nöthig, daß sie zum Mindesten einigermaßen ihre Blöße bedecken können. Besitzen wir auch ein Klima, in welchem Schnee nie gesehen wird, so haben wir doch häufig im Winter anhaltenden Regen, der es bei der beständigen großen Feuchtig keit des Bodens und der Luft sehr oft erwünscht erscheinen läßt, Feuer in den Räumen der Häuser zu haben. Ich würde mich nicht an die lieben Deutschen in der Heimath gewandt haben — es wäre dieses wohl die Pflicht des Consuls des deutschen Reiches gewesen —, aber leider ist dieser Herr ein Engländer. Dies ist um so mehr zu bedauern, als sich unter den Gefangenen 60 bi« 80 Deutsche befinden. Abgesehen davon, daß natürlicher Weise seine Gesinnung für England ist, denke ich, daß es für deutsches Interesse und für den Handel nicht vortheilhaft ist, wenn die Consuln des deutschen Reiches Ausländer sind. Ich unterlasse alle Bemerkungen über die Behandlung der Gefangenen und will nur folgend- kurze Notizen senden: Die 4000 Gefangenen sind auf vier Inseln oertheilt und bekommen die Rationen der Soldaten. Es befinden sich unter ihnen ungefähr 20 Greise, der älteste nahe an 80 Jahre; ferner 125 Knaben im Alter von 9 bis 16 Jahren. Ich will nur noch bemerken, daß, da einige keine Eltern hier haben, sie selbst nicht wissen, wo diese sind. Wie nöthig die armen Leute der Kleidung bedürfen, sagt der Umstand, daß Viele über 15 Monate in Gefangenschaft den Rest der Kleidung tragen, die sie zur Zeit der Gefangennahme besaßen, während"Andere sich aus den ihnen von der englischen Regierung gelieferten Decken Hosen angefertigt haben. Die Noth ist groß, und deshalb wende ich mich mit fester Zuversicht an das fühlende Herz meiner Landsleute um Abhilfe und Unter stützung. Ich weiß ja nicht, denke jedoch, daß Viele von Ihrem Vcerin mit den Freistaaten und der Republik Geschäfte gemacht haben. Doch, abgesehen davon, hoffe ich, daß selbst da, wo dieses nicht der Fall gewesen, das Mitleid für die armen, aller Mittel entblößten Gefangenen Viele bewegen wird, ihnen zu helfen, da Hilfe noth thut." Spenden nimmt der Exportverein Dresden, Niedergraben 5, an. Da die Dampferlinie von New Pork unentgeltlich von Amerika die Sachen für die Gefangenen befördert, so ist zu erwarten, daß die Hamburger Packetfahrt- Gescllschaft sich diesem lobenswerthen Vorgänge anschließen wird. Mit Genehmigung des königlichen Ministeriums des Innern gedenkt der Vorsitzende des Exportvereins, General konsul Commerzienraih Lindemann, in allen größeren Städten Sachsens Sammlungen zu veranstalten. * Johannesburg, 13. November. (Telegramm.) Tie eng lischen Militärbehörden baben die Inbetriebsetzung weiterer Hundert Pochstempel gestattet. Deutsches Reich. -s- Berlin,- 13. November. (Die mecklenburgische Berfas SfraHc rind die "! i: tonauric der E,nzct - staat en.) ' Ein natioualliberales Blatt hatte der Absonder lichkeit, daß Mecklenburg noch immer einer Verfassung ent behrt, eine Erörteruug gewidmet und ein Eingreifen der Reichsregierung zwar nicht gefordert, aber doch daran er innert, daß vor einem Menschenalter im Reichstage ent sprechende Versuche gemacht worden sind. Schon diese bloße Andeutung bringt die „Kreuzztg." in Harnisch. Sie schreibt: „Mit aller Entschiedenheit müssen wir von Neuem den Standpunkt betonen — und wir glauben dabei im Sinne aller wirklich konservativen Männer zu reden—, daß eS sich hierbei um eine innere Angelegenheit Mecklen burgs handelt, daß also hier allein die berufenen Organe der Großherzogtbümer zu entscheiden haben und daß ein Eingreifen der Reichsgesetzgebung .. . zwar nicht formell, Wohl aber sachlich einer Vergewaltigung Mecklen burgs gleichkommen würde." Wenn die „Kreuzztg." hier so energisch die Autonomie der Einzelstaaten wahrt, so darf man vielleicht daran erinnern, daß sie nicht immer auf diesem Standpunkte beharrt. Als im Beginne der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts die meisten deutschen Fürsten sich beeilten, die in der „Sturm- und Drangzcit" von 1848/49 gegebenen Verfassungen rückwärts zu revidiren, da griff der Bund, wenn in einem Staate Widerstand gegen diesen Verfassungsbruch sich regte, mit starker Hand in die Autonomie des EinzelstaatS ein — unter dem Beifall der „Kreuzzeitung". Herzog Ernst von Coburg-Gotha aber war nicht gewillt, dem Drängen seiner Standesherren nachzugeben und die verliehene Verfassung wieder aufzuheben. Der Bundestag forderte deshalb am 20. Januar 1853 die herzog liche Regierung zu einer Erklärung auf, was doch wohl eine gröbliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines EinzelstaateS war. Der Herzog war mannhaft genug, sich diese Einmischung mit Entschiedenheit zu verbitten. Er hätte also den lauten Beifall der „Kreuzztg." finden müssen, die ja „mit aller Entschiedenheit" betont und damit „im Sinne aller wirklich konservativen Männer zu reden" behauptet —, daß diese Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Bundesstaates unstatthaft ist. Aber ganz im Gegentheil: man griff in reaktionären Blättern den „Jakobinischen Fürsten" auf das Gröblichste an, beiläufig auch ein Beweis für die Stützung deS Throns durch den ConservatiSmus. Dies — nämlich dem Herzog Ernst Grobheiten zu sagen — war, wie Oskar Jäger in seiner Weltgeschichte berichtet, ein Geschäft, dem sich mit besonderem Eifer die in Berlin erscheinende „Neue Preuß. Ztg." unterzog. Aber auch gerade in die mecklenburgische BerfassungSfrage hat man sich damals von außen her eingemischt, und zwar ebenfalls unter dem Beifall der „Kreuzztg." Auch Mecklenburg nämlich hatte sich in der Sturm- und Drangzeit eine Verfassung gegeben, die zwischen dem Großherzog und der constitnirenden Versammlung ver einbart worden war, also volle Gesetzeskraft hatte. Die mecklen- burgischen Junker aber wußten Rath, um sich ihre Privi legien, die ihnen die Verfassung nehmen wollte, wieder zu sichern. Sie wandten sich an die Höfe von Wien und Berlin und Friedrich Wilhelm IV. brachte ein Schieds gericht zu Stande, das durch die Könige von Hannover und Preußen gebildet wurde. Dieses Schiedsgericht erklärte die Verfassung von 1849 für aufgehoben und dieser „Schiedsspruch von Freienwalde" wurde am 24. Sep tember 1850 bekannt gegeben. Damit war der kurze mecklenburgische VerfassungStraum beendet. Die mecklen burgische Ritterschaft, doch wohl sämmtlich „wirklich konser vative Männer" im Sinne der „Kreuzztg.", hatten also gegen eine Einmischung in die inneren mecklenburgischen Angelegen beiten'nickt nur nicht« einzvwenden gehabt, sondern sie selbst herbeigeführt. Zur Beseitigung von Verfassungen also soll eine Einmischung in die Autonomie der Bundesstaaten wohl gestattet sein; nur gegen eine Einmischung zum Zwecke der Ernsiihrung verfassungsmäßiger Zustände ver- wahren sich die „wirklich konservativen Männer" vom Stile der „Kreuzztg.". Auf diese Moral mit dem doppelte» Boden braucht das führende konservative Blatt nicht eben stolz zu sein. * Berlin, 13. November. Die neuen Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an de» höheren preußischen Lehranstalten. Einen wesentlichen Beitrag zur Weiterführung der Reform des höheren preußische» Schul wesen« bilden die unter dem 25. Oktober vom CultuSminister erlassenen Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten und die mit diesen Vorschriften im Zusammenhänge stehenden unter dem 29. Oktober er lassenen Bestimmungen über die Schlußprüfung an den sechsstufigen höhere» Lehranstalten (Pro gymnasien, Nealprogymnasien und Realschulen). Bisher waren die Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an Len höheren Lehranstalten nicht einheitlich geordnet; sie lagen zerstreut in den Directoreninstructionen der einzelnen Provinzen oder in Berfügungeu der verschiedenen Provinzial-Schul- collegien. Mit dem 1. Januar 1902 wird dies anders werden, indem von da ab auf Grund der neuen Bestimmungen Einheitlichkeit im BersetzungSverfahren in allen höheren Schulen Preußens «intritt. Außerdem wird durch die neuen Versetzungsvorschriften die Ber- setzungsprüfung, die an vielen Schule» üblich war, im Allgemeinen beseitigt. Die Grundlage für die Versetzung bilden in Zukunft die während LeS ganzen Jahres abgegebenen Urtheile und Zeug nisse der Lehrer, insbesondere aber da« Zeugniß am Schlüsse Les Schuljahre«. Dein Direktor steht es indessen frei, jo weit es ihm in einzelnen Fällen erforderlich erscheint, diese Grundlagen noch durch mündliche Befragung und aus nahmsweise auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständige». Nur bei der Versetzung nach Obersecunda bildet diese Ergänzung der Unterlagen auch nach den neuen Bestimmungen noch die Regel. DaS erfordert die Rücksicht auf die sech-stufigen Lehranstalten (Progymnasien, Realgymnasien und Realschulen), die am Schluffe ihres LehrcursuS zwecks Erlangung der ein- jährigen Berechtigung nach den Bestimmungen der Wchrordnung eine Prüfung abzuhalten haben. — Die Bestimmung«» für diese Prüfung richten sich im Wesentlichen nach den An- sorderungcn, die für die Versetzungen an den neuostufigea höheren Lehranstalten gelten. Damit wird auSgleichende Gerechtig- keit geübt. Wie man im Jahre 1892 die Abschlußprüfung am Schlüsse deS Untersecunda - Lehrganges einfügte, um die Schüler der Vollanstalten unter gleiche Bedingungen zu stellen mit den Schülern der Nichtvollanstalteu, die am End« des sechsstufigen Lehrgangs eine Reifeprüfung abzulege« hatten, fo stellt man jetzt die Schüler an den Nichtvollanstalten den Unter- secundanera der Bollanstalten gleich, indem man von ihnen nur eine mit gewissen Formen umgebene Versetzung-Prüfung fordert. (Kreuzztg.) * Berlin, 13. November. (Die Boeren und das Haager Schiedsgericht.) Die Nachricht, daß der Ver- waltungörath des Haager SchicdSgerrchtshofeS zu einer Sitzung auf den 20. November einberufen worden ist, um über den Antrag der Boeren auf Entscheidung der südafrikanischen Frage Beschluß zu fassen, dürfte nach der „Köln. Ztg." folgende Grundlage haben: Bereits ani 10. September d. I. haben die Bevollmächtigten der südafrikanischen Republik und des OranjefreistaatS, vr. LeyoS, A. Fischer, WolmaranS und Wessels eine Eingabe an den Ber- waltungsrath des ständigen SchirdSgerichtshofS gerichtet, in der sie ihre Bitte um schiedsgerichtliche Austragung des Krieges zwischen England und den beiden Republiken vortragen. Sie weisen in dieser Eingabe darauf hin, daß diese beiden Republiken bereits vor dem AuSbruch d«S Krieges den Schiedsspruch namentlich auch über die Fragen beantragt hätten, ob die englische Behauptung zutreffend sei, daß beide Republiken Handlung«» be gangen hätten mit dem Ziele, das englische Element in Südafrika zurückzudrängen, oder gar ganz daraus zu verjagen, und ob im Allgemeinen die beiden Republiken sich einer Handlung schuldig ge mocht hätten, die England nach den internationalen Grundsätzen berechtigt hätten, ihnen ihre Unabhängigkeit zu entziehen. England habe damals daS schiedsgerichtliche Verfahren abgelehnt. Inzwischen aber hätte es sich während des Krieges unzählige Male Verletzungen des Völkerrechts zu Schulden kommen lassen, über die gleich falls ein Schiedsspruch erbeten werde. Die Eingabe erkennt un umwunden an, daß allerdings die wesentlichste Grundbedingung, einen Schiedsspruch zu erlange», nicht vorhanden sei, da eine Zu stimmung Englands dazu unbedingt erforderlich sei, diese aber bisher fehle; aber sie bitten jetzt den VerwaltungSrath, diese Zustimmung Englands seinerseits einzuholcn, oder wenigstens zu versuchen, sie zu erhalten, sei es durch seine Vermittlung» sei eS durch die der Cabinette, die im Verwaltungsrathe vertrete» seien. Sie beziehen sich zur Rechtfertigung dieser Bitte auf den Grundsatz, der im Art. 27 deS Haager Abkommens vom 29. Juli 1899 ausgestellt sei. — Um diese Eingabe zur Kenntniß des VcrwaltungSraths, an den sie gerichtet ist, zu bringen und sie zu erledigen, hat jetzt der holländische Minister deS Arnßeren und die einzelnen Mitglieder des Drr- waltungsrathS, die durchweg die am holländischen Hose beglaubigten Gesandten sind, zu einer Sitzung auf den 20. November einbrrnfen. DaS Ergebniß dieser Sitzung kann nicht zweifelhaft fein, nachdem die Eingabe selbst anerkannt hat, Laß «in Schiedsspruch nicht statt finden kann, bevor sich auch England einem schiedsgerichtlichen Ber- sahren unterworfen hat. Das ist bisher nicht geschehen und stets von der englischen Regierung nachdrücklich abgelehnt worden; der von der Eingabe erwähnte Artikel 27 deS Haager Abkommens sieht nicht eine Thätigkeit des VerwaltungSrath«, sondern der Sig- natarmüchte vor; er lautet: ,,Die Signatarmächte betrachte» es al« Pflicht, in dem Falle, wo ein ernsthafter Streit zwischen zwei oder mehreren von ihnen auSzubrechen droht, diese daran zu erinnern, daß ihnen der ständige Gerichtshof offen sicht. Sie erklären demzu folge, daß die Handlungen, womit den im Streite befindlichen Theilen die Bestimmungen dieses AbkoicküienS in Erinnerung gebracht werden, und der im höheren Interesse des Frieden- erthrille Rath, sich
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