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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.03.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020322012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902032201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902032201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-03
- Tag1902-03-22
- Monat1902-03
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Morgen-Ausgabe Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Jahrgang Nr. M Tonnabenb den 22. Mürz 1902. gc- * London, 2i. März. (Telegramm.) Unterhaus. Schluß. Harcourt erklärt, er werfe der Regierung nicht vor, daß sie das Land täusche. Die Regierung täuschte sich aber selbst. LloydGeorge (liberal) und Andere setzen die Berathung fort, die stellenweise einen hitzigen Charakter annimmt. George sagt, England erlitt während des Krieges 18 Niederlagen, die schlimmer waren als die von Majuba. Cuys ev (cons.) unterbricht ibn mit den Worten, darüber freuten sich die Boerenfreunde ja. (Zustimmung auf den ministeriellen Bänken.) Brodrick führt aus, in den Operationen sei ein großer Fortschritt erzielt worden. Der Hauptwiderstand im Oranjestaatsei gebrochen, Dewet's Truppen seien nach allen Richtungenzersprengt. (?) In der Capcolonie seien die Operationen mehr in der Hand der Polizei, als daß sie einen militärischen Charakter trügen. Auch in Osttransvaal seien große Fortschritte erzielt. Wahr sei es allerdings, Laß von Delorey, einem der besten Boeren- generale, «ine lebhafte Thätigkeit entfaltet werde, aber im All gemeinen führte der Lauf der Dinge dahin, daß die Boeren einen großen Theil ihrer Streitkräfte für die Organisation der Lebensmittelzusuhr in Anspruch nehmen in einem Umfange, der bei Weitem das Maß der Erwartungen übertreffe. England habe in Folge dessen nur mit einer kleineren Zahl des Feindes zu rechnen. * London, 2l. März. (Telegramm.) Ueber die militärische Lage in Transvaal meldet der Correspondent der „Times" aus Klerksdorp vom 18. März: Im Oranje-Freistaat hat sich der Feind in kleine Gruppen aufgelöst; von diesen sind viele unberitten und halten sich in Höhlen verborgen. Da de Wet sie nicht befehlige, fehle ihnen auch ein hervorragender Führer. In Osttra n Sv aal stehen noch einige organisirle Abtheilungen, aber keine sei über 300 Mann stark; alle würden von den britischen Colonnen fortgesetzt hart bedrängt. Botha's Einfluß sei im Abnehmen begriffen. Uebergaben fänden häufig statt. Anders ständen die Sachen in Westtransvaal. Die dortigen Bocreu seien mit Kanonen, Munition, Transportmitteln und Proviant vollauf ver- sehen, ihre numerische Stärke mache sie zuversichtlich. Das Block haussystem sei noch nicht hinreichend ausgedehnt, um sie zu be- unruhigen, und die britischen Colonnen seien nocb nicht stark genug, um sich mit dem Feinde zu messen, der jetzt gänzlich auS kämpf- fähigen Männern bestehe, die augenscheinlich entschlossen seien, nicht die Waffen zu strecken. (Mgdb. Ztg.) * New Aork, 20. März. Die Boerengesandten WolmaranS und Wessels haben heute die Rückreise angrtrrten. Sie verlachen daS Gerücht, daß beim Dockbrande in Hoboken Munition, die für die Boeren bestimmt war, zerstört worden sei; sie sagen, es sei nicht nöthig, Munition einzuführrn, denn die Boeren bekämen diese ganz umsonst von den englischen Soldaten. Sie bestreiten auch ent- schieden die Behauptung, Präsident Roosevelt habe sich abweisend verhalten und erklären, ihre Reis« sei durchaus von Erfolg gewesen. Anzeigen-Prei- die 6 gespaltene Petitzeile 25 H. Neekams» unter dem Nedactionsstrich («gespalten) 7» H, vor den Famtliennach- richten (»gespalten) KO H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — »«rük - Offertenanna! zum 30. September 1901 erlitten haben. Die Statistik ist geführt von dem Vorsteher des Jdentitats- Departements, H. S. Ovsterhagen, und ihre Rlchtlg- keit zum Ueberfluß von dem Sekretär des General-Com- mandantcn, N. I. D e W c t, bestätigt. Das Idcutuats- Departcmeut ist zu Beginn des Krieges von Professor Molengraafs begründet worden und hat sich stets vurch unbedingte Zuverlässigkeit ausgezeichnet. Nach der genannten Zusammenstellung betragen die Verluste der Boeren während der 13 Monate an o d t e n rund 400, an Verwundeten rund 700, sind also ungleich geringer, als sie von den Engländern angegeben wurden. Von den 700 Vcrwunocten sind zur Zelt die meisten wieder hergestellt. Durch das ungezogene Document wird weiterhin auch die »Zuverlässigkeit" der englischen Berichte wieder einmal zahlenmäßig in s rechte Licht gerückt. So zuerst durch die amtliche Verlustliste über die Gefechte bei Itala (Britisch - Zululund» und Prospcet am 20. September 1901. Wir haben die damaligen englischen Angaben an der Hand authentischer Berichte schon wiederholt als bös willige Verfälschung der Wahrheit gekennzeichnet. „Reuter" depcschirte damals ans Ladysmith, daß 200 Vocreil gctödtct und 300 verwundet worden seien. Lord Kitchcncr telegraphirte, die Engländer, die gefangen gewesen sind, hätten gesehen, daß in dem betreffcnoen Kumpfe 60 Boeren begraben wurden, und General Hamil ton habe gemeldet, daß noch zahlreiche Boeren in der Um gegend bestattet wurden. In einem späteren Telegramm, vom 2. Oetvbcr, meldete Kitchcncr: Es wird bestätigt, daß der Feind bei Jtala und Pro- spcct schwer gelitten hat; der Bericht spricht von 250 ge- tödtcten und 300 verwundeten Boeren. Und was ist nun die Wahrheit? 16 Boeren getödtct und 41 verwundet, von welch' lehtcrcn später noch 4 starben. Aehnlich verhält sich's mit den Verlusten der Boeren bei Bakenlagte im Distrikt Betha, wo am 30. October 1901 die Nachhut der Colonnc Bcnson in die Pfanne gehauen wurde. „Reuter" depcschirte aus Pretoria: 300 Boeren gctödtct und 400 verwundet. Kitchcncr telegraphirte: Zu verlässigen Berichten zufolge verloren die Boeren 44 Todtc und 100 Verwundete. Und die Wahrheit? 13 Boeren gctödtct und 40 verwundet. ür Nachweisungen und iS H («xcl. Porto). Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-AuSgabe, ohne Postbrförderung SO.—, mit Postbesörderuug 70.—. Deutsches Reich. * Leipzig, 2l. März. Der Verein Dresdner Presse bat, wie schon vor einiger Zeit die Vertretung der Münchner Presse, an den Reichstag eine Petition gerichtet, für baldigste Abschaffung deS journalistischen Zeugniß- zwange« eintreten zu wollen. Zur Begründung wird aus- geführt: Der g 52 der Strasprozeßordnnng bestimmt zu Gunsten einer Reihe von Personen, iabesoudrrr der Berufsstände der Geistlichen, Rechtsanwälte und Aerzte, eine Ausnahme von dem allgemeinen Zeugaißzwang. DaS gesetzgeberische Motiv dieser Bestimmung ist klar: e« soll allen Denen, die sich in ernster^ Lebenslage an einen Jur Frage der Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande. 8. Bukarest, 19. März. In der Sitzung des deutschen Reichstages vom 3. März dieses Jahres hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Freiherr v. Richthofen, den fortdauernd ab lehnenden Standpunct der Reichsregierung gegen die Er richtung deutscher Handelskammern im Auslande damit motivirt, daß „sehr viele kaufmännische Kreise deutsche Handelskammern im Auslände für durchaus unwichtig" hielten. Wir wissen nicht, worauf Herr v. Richthofcn diese Aeußcrung stützt, die jedenfalls in schroffem Gegensätze zu den wiederholten, die Errichtung deutscher Handels kammern im Auslände fordernden Beschlüße» des Handelstages und der einzelnen Handelskammern im Reiche steht. Hat er eine Enquete veranstaltet'? Es ist darüber nichts bekannt geworden, auch — wenn man von den Ausführungen des Abgeordneten Frese im Reichs tage absicht — nicht von Kundgebungen, aus denen der Herr Staatssekretär die Berechtigung zu seinem Aussprüche ableitcn könnte. Im Gcgentheil, sowohl in den Kreisen der Exporteure, als auch in der Fachpresse ist eine immer stärker werdende Strömung zu Gunsten der Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande wahrzunehmen. Der Herr Staatssekretär kann also wohl nur Privat ansichten Ausdruck gegeben haben, deren Gewicht einer öffentlichen Prüfung nicht unterzogen werden kann, die also auch für die Öffentlichkeit gegenüber den fach männischen Ausführungen im Deutschen Handclstage nicht ins Gewicht fallen können. Möglicher Weise liegen ihm auch Berichte deutscher Eousuln vor, welche der Er richtung deutscher Handelskammer»: im Auslande widcr- rathen. Falls diese Annahme zutreffend sein sollte, wäre cs interessant, diese Berichte kennen zu lernen und einer Prüfung zu unterziehen. Im Allgemeinen darf man voraussctzen, daß solche Berichte schon deshalb nicht ganz objectiv seien, weil den Consuln bekannt ist, daß der Reichskanzler Graf v. Bülow trotz der völlig veränderten Verhältnisse den vom Fürsten Bismarck in der An gelegenheit eingenommenen verneinenden Standpunct einnimmt, und weil es ihnen schwer fällt, anderer Ansicht, als ihr hoher Vorgesetzter, zu sein. Außerdem werden die Eonsuln in dieser Sache, die ihre eigene Wirk samkeit so außerordentlich nahe berührt, von vornherein geneigt sein, pro ckomo, d. h. gegen, zu sprechen. Es »vird gewiß mancher» Consul geben, der von dem Entstehen einer deutschen Handelskammer in seinen» Amtsbezirke eine gewisse Concurrcnz befürchtet, oder auch argwöhnt, daß seine amtlichen Berichte mit der» Berichten der Han delskammer in manchen Puucten nicht übcreinstimmcn würden. Namentlich Eonsuln, die sich weder großer kauf männischer Kenntnisse rühmen dürfen, noch in engerem Erfahrungsaustausch mit den deutschen Kaufleuten ihrer Bezirke stehen, werden dies besorgen, und sich auch deshalb zur Befürwortung von Handelskammern, für die von „oben" her kein günstigerWind weht, kaum entschließen. Ein maßgebendes Urthcil könnte also den Berichten der Con suln in dieser Frage nicht bcigcmcssen werden, wenigstens so lange nicht, als diese Berichte — ihre Existenz voraus gesetzt — der öffentlichen Kritik entzogen bleiben. Durchaus einverstanden kann man sich damit erklären, daß die Handelskammer in» Auslände sich finanziell selbst ständig erhalte»» muß. In den» Augenblicke, wo ihr eine Subvention von Rcichswcgcn zugcsprochen würde, würde sie wohl „der übel in ein gewisses Abhängigkcttsverhältniß zur Rcichsregicrung gerathcn und es würden Zeiten kommen, wo sie sich in ihre»» Urthcilcn und Handlungen beengt fühlten, selbst wenn ihr die Subvention be- dingungslos zur Verfügung gestellt würde. Schon der Umstand, daß der Consul diejenige Amtsperson sei,» wird, durch deren Vermittelung die Subvention ir» dci» Besitz der Handelskammer gelangt, würde eine Art Aufsichtsrccht des Consuls über die Handelskammer hcrbciführen, wenn eil» solches vielleicht auch nicht beabsichtigt sein sollte. Die deutsche Handelskammer im Auslande muß frei und unabhängig in jeder Beziehung sein, wenn sie für die deutsche Erpvrtindustrie ersprießlich wirken soll. Sic darf nicht durch persönliche oder amtliche Rücksichten verhindert werden, offen und ehrlich die Wahrheit zu sagen. Rei bungen zwischen ihr und dem Consulat, die so oft befürchtet werden, brauchen darum nicht -u entstehen, wenigstens nicht öfter, als dies im gewöhnlichen Leben sonst zu ge schehen vflcgt. In der Hauptsache wird es auf den Tact der dabei bethciligtcn Personen ankommcn, und man wird sich in dieser Beziehung hüben wie drüben von vorn herein vorsehen müssen, damit nicht etwa „rauhbeinige" Herren mit dem gegenseitigen Verkehr beauftragt werden. Es »nag ja manches der abfälligen Urtheile begründet sein, die über einzelne deutsche Consuln und ihre Amtsführung gefällt werden, aber liebenswürdig und entgegenkommend im persönlichen Verkehr sind die Herren zu meist, und da im Allgemeinen von den deutschen Kaufleuten im Auslände das Gleiche gesagt werden kann, so ist die Schwierigkeit eine» tactvollen gegenseitigen Benehmens sicherlich keine allzu große und sie könnte wohl auch nur da hervortrctcn, wo auf der einen Seite die Neigung einer Bevormundung sich bemerkbar machen sollte. Gerade um das zu ver meiden, muß die völlige Unabhängigkeit der Handels kammer angestrebt werden. Da der Nutzen, den die Auslands-Handelskammer schaffen soll, vornehmlich der Ervortindustric in der Heimath zu Gute konnncn wird, so ist cs auch nothwcndig, daß diese Industrie sich an der Handelskammer direkt bethciligt. Wer im Auslande eine deutsche Handels kammer ins Leben ruft und an ihr mitwirkt, arbeitet zu meist für die Aufklärung der Deutschen in der Heimath über die Verhältnisse des betreffenden Landes; er gicbt den Landsleuten daheim Fingerzeige, wie sic ihren Ex port einrichten, welche Artikel sic fabricircn müssen, welcher Art die fremde Concurrcnz ist, auf welchem upMer TaMalt Anzeiger. Amtsblatt des Königliche« Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Raches und Polizei-Amtes der Ltadt Leipzig. sind, und tausend andere Rathschläge mehr; er giebt Auskünfte über die Leistungs- und Kreditfähigkeit von Finnen, »nacht geeignete Agenten namhaft, leiht seine Mitwirkung bei Einziehung ausstehender Forderungen, erstattet Gutachten über Handclsgebräuche rc. rc. Gegen über dieser Thätigkeit kann man nicht verlangen, daß der Deutsche im Auslande auch noch allein für die Un kosten der Handelskammer aufkomme. Es müssen also alle Exporteure, Handels- und Gewerbekammern, sowie alle wtrhtschaftlichen Vereinigungen, die ein Interesse an den wtrthschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Lande, in welchem die Handelskammer sich be findet, haben, zu den Spesen der letzteren mit beitragen, und das können sie dadurch, daß sic außerordentliche Mit glieder der Kammer werden. Damit kommt »na»» auf die Organisation der Aus lands-Handelskammer selbst. Diese kann natürlich nicht, »vie in Deutschland, auf einem Bcitrtttszwange beruhen, sondern »nutz freier Bethätigung überlasse,» bleiben. Jeder, der in dem betreffenden Lande ein selbstständiges kaufmännisches Geschäft betreibt, oder Vertreter oder Be vollmächtigter einer deutscher» Finna ist und die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt oder doch wenigstens direkter Nachkomme im ersten Gliedc eines deutschen Reichs angehörigen ist, wird ordentliches Mitglied der Handels kammer sein können, berechtigt zur Wahl in den Vor stand. Da cs nun aber auch sehr viele andere Firmen in dem betreffenden Lande geben wird, deren Inhaber, ohne deutsche Reichsangchörige zu sein, dirccte deutsche Handclsintercsscn vertreten, so wird cs zweckmäßig sein, schon um der Handelskammer eine breitere Basis für ihre Wirksamkeit und ihre Einnahmen zn geben, auch diese Firmen mit zur Handelskammer heranzuziehen, jedoch nur als außerordentliche Mitglieder ohne Sitz und Stimme bei Len Verhandlungen. Dieselben werden also in der Handelskammer denselben Rang cinnchmen, wie die in der Heimath wohnenden Exporteure und Fabri kanten, die dortigen Handclscorporationcn und wirth- schaftltchen Bereinigungen, die ihr Interesse an der Aus- lands-Sandclskammcr -urch ihren Beitritt zu derselben bekunden wollen. Es unterliegt kaum einem Zweifel, daß auf diese Weise bet zielbewusster, geschickter Leitung eine lebensfähige und ersprießlich wirkende Handels kammer im Auslande errichtet werden kann, »vie das Beispiel in Brüssel zeigt, das soeben, wie schon im volks- wirthschastlichen Theile des „Leipz. Tagcbl." gemeldet worden ist, hier in Bukarest Nachfolge gefunden hat. Die hier nach den in Vorstehendem entwickelten Grundsätzen errichtete deutsche Handelskammer trägt auch den Namen einer solchen. Ihre Gründer theilcn also die Bedenken nicht, die gegen die Wahl dieses Namens geltend gemacht worden sind und zu dem Vor schläge geführt haben, man möge derartige Institutionen unter der Firma einer „Vereinigung" ins Leben treten lassen. Gerade im Auslände bedeutet die Bezeichnung einer »virthschaftlichen Corporation als „Vereinigung" gar nichts; man würde einer solchen jede Beachtung ver sagen. Der Name „Handelskammer" dagegen hat sich überall Bürgerrecht erworben und selbst die kleinste und unbedeutendste der von Italien, Oesterreich, Frankreich, England, Nordamerika und Spanien im Auslände ins Leben gerufenen Handelskammern erfreut sich gerade dieser ihrer Bezeichnung wegen eines Ansehens, das sie sonst nicht genießen würde. Seien wir nicht bescheidener als unsere Concurrcnten auf dein Weltmärkte und nennen wir die sich hoffentlich bald ver mehrenden deutschen Handelskammern im Auslände tröst — deutsche Handelskammern. Bezug--Preis t, der Hauptexpeditiou oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus gabestellen abgshokt: vierteljährlich ^l 4.80, — zweimaliger täglicher Zustellung in« HauS 8.80. Durch di» Post bezogen für Deutschland u. Oesterreich: virrteljährl. S. Man abountrt ferner init entsprechendem Postausschlag bei den Postanstaltrn in der Schweb», Italien, Belgien, Holland, Luxem burg, Dänemark, Schweden und Norwegen, Rußland, den Donaustaaten, der Europäischen Türket, Egypten. Für alle übrigen Staaten ist der Bezug nur unter Kreuzband durch di« Expedition diese« Blatte« möglich. Ne-action und Erpeditio«: Johanntsgaffe 8. Fernsprecher 183 und »LS. FUialorpeditionei» r Alfred Hahn, Buchhandlg., UniversitäUstr. 8, st. Lösche, Katharinenstr. 14, u. KönigSpl. 7. Haupt-Filiale in Serlin: Königgrätzerstraße IIS. Fernsprecher Aust VI Nr. S3S8. Auvahmeschluß für Anzeigen: Ab end-Ausgabe: vormittag« 10 Uhr. Morgeu-Au-gab«: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen j« «in« halbe Stund« früher. Anzeigen sind stet« «m di« Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentag» unuuterbrochea geöffnet von früh 8 bi« Abend« 7 Uhr. Angehörigen dieser Berufsstände, Trost, Rath und Hilfe flehend, wenden, die Ueberzeugung gegeben werden, daß ihr vertrauen ihnen nicht zum Verhängniß werden könne, «S sollen andererseits aber auch die Angehörigen dieser Stände nicht in die Zwangslage versetzt werden, an Denen, die ihnen vertrauensvoll ihr Herz öffneten, zunr Berräther zu werden. Auch der Redacteur einer periodischen Druck schrift, ihr Drucker, ihr Verleger gehören nach allgemein verbreiteter Anschauung zu diesen Personen öffentlichen Vertrauens. Auch ihnen werden häufig in Ausübung ihres Berufs Mittheilungen gemacht, deren Geheimhaltung von ihnen ebenso als Berufs« und Ehrenpflicht betrachtet wird, wie von den Angehörigen der oben genannten Berufsstände. Aber bei ihnen versagt der gesetzliche Schutz. Gegen sie findet vielmehr in vollem Umfange da- Zeugnißzwangsverfahren der Strafprocrßordnung statt. Gerade für den Redacteur, Drucker, Verleger wäre der angeregte gesetzliche Schutz vor Erzwingung des Zeugnisses umso eher zu rechtfertigen, alS nach § 20 Absatz 2 deS Neichspreßgesetzes der verantwortliche Redacteur, in weiterer Linie auch der Verleger und der Drucker, für den Inhalt der Druckschrift hasten, in den meisten Fällen also der Journalist, der das ihm anvertraute Geheimniß der Autorschaft treulich bewahrt, ohnehin mit Strafe bedroht ist. DaS VolkSbewußtsein wie die Anschauung der StandeSgenossen fordert von dem Journalisten die strengste Wahrung deS RedactionSgeheimnisses; sein Bruch gilt al» Verletzung eigenster Berufs- und StandeSpflicht. DaS Widerstreben gegen eine staatliche Anforderung zur Zeugnißablegung wird damit zum Kenn zeichen ehrenhafter Gesinnung; im Constict der Pflichten wird dec Journalist, wie Beispiele der jüngsten Zeit belegen, häufig genug zum Märtyrer seiner Berussehre. Der Staat soll aber keine Märtyrer schaffen und nicht den Ehrenhaften in einen schweren Conflict der Pflichten drängen. Seit Jahrzehnten habe» daher weite Kreise unseres Volkes Einspruch erhoben gegen den jour nalistischen Zeugnißzwang, Juristen- wie Schriftstellertage haben sich gegen ihn ausgesprochen. Unlängst erst hat die bayerische Kammer der Abgeordneten eine dahingehend« Petition der Staats- regierung einstimmig zur Würdigung empfohlen. Der ehrerbietigst unterzeichnete Verein richtet daher an den hohen Reichstag die ergebenste Bitte, auch seinerseits die Wichtigkeit der angeregten Ergänzung des 8 52 der Strafproceßordnung für die Freiheit und Unabhängigkeit der Deutschen Presse würdigen und in dem Sinne dieser Petition zu der Frage Stellung nehmen zu wollen. Der Verein Leipziger Presse hat sich dieser Petition angeschlossen. Berlin, 21. März. (Polnische Versammlungen und die deutsche Sprache.) Die Polen in Westfalen und Rheinland sollen sich entschlossen haben, keine öffentlichen Versammlungen abzuhalten, bevor das Oberverwal tungsgericht in Sachen des Zwangsgebrauchs der deutschen Sprache bei polnischen Versammlungen ent schieden hat. In Bezug auf Versammlungen in den östlichen Provinzen ist ja das OberverwaltungSgencht früher der Ansicht gewesen, daß der Gebrauch der polnischen Sprache statthaft sei; es ist aber zu hoffen, daß es wenigstens hinsichtlich der west lichen Provinzen anderer Ansicht ist. In diesen Provinzen bilden die Polen nur einen geringen Bruchtheil der Bevölke rung, und es kann deshalb von dem überwachenden Beamten nicht verlangt werden, daß sie die Kenotniß der Sprache dieses geringen BevölkerungSbruchtheils besitzen. Damit aber würde die Ueberwachung vollständig illusorisch werden und deshalb muß von den Polen verlangt werden, daß sie sich bei der Verhandlung politischer, also den Staat angehender Angelegenheiten auch der Staatssprache bedienen. * Berlin, 21. März. (Klatsch und Naivität.) Wenn in der socialdemokratischen Presse irgend ein Schreckschuß wegen einer Militär- oder Marineforderung loSgelaffen wird, dann erschallt ein mißtönigeS Echo sofort in freisinnigen und CentrumSblättern mit Hinzugabe eigener Wehe- und Anklage ruse. Dieser Tage erst wurde eine solche von unS gar nicht erwähnte Machenschaft der „Genossen" von anderer Seite gebührend als Klatsch gekennzeichnet. Trotzdem hielt eS die „Germania" nachher noch für angebracht, die Ente in ihren Spalten aufmarschiren zu lassen; endlich heute aber schreibt sie: „Neue Schiffsgeschütze. Wir gaben vor einigen Tagen eine Notiz der socialdemokratischen „Leipz. Volkszeitung" wieder, wonach aus den Krupp'schen Werken neue Schis f-kanonen, für welche der Reichstag kein Geld bewilligt habe, in beschleunigter Eile angefertigt würden. Wie unS dazu von parlamentarischer Seite geschrieben wird, ist diese Mitlheilung deS socialdemokratischen Blattes ein großer Unsinn, da der auch von den Socialdemokraten bewilligte Marineetat pro 1902 eine große Anzahl Geschütze, insbesondere der großen 28 Centlmeter-Geschütze enthält (rund etwa 18 Millionen Mark sind pro 1902 für Geschütze bewilligt). Die 12 und 15 Centimer-Ge- schütze sind vom Reichstag einschließlich Socialdemokraten mit 8 Millionen Mark gleichfalls für 1902 im ordentlichen Militär etat bewilligt worden, als Armirung der neuen Berthridigungs- linien im Westen. Daß sogar die „Freis. Ztg." auf diese Ent« hineingefallen, ist bemerkcnSwerth." Dazu meinen die „B. N. N.": DaS Köstlichste ist die naive Selbsteinschätzung: Daß eS selbst „auf diese Ente hineingefallen", wundert das CentrumSblatt nicht im Min desten; bemerkenswerth ist ihm der Hineinfall nur bei der -Freis. Ztg."! D Berlin, 21. März. (Telegramm.) Der „Nord deutschen Allgemeinen Zeitung" zufolge beehrte der Kaiser nach seiner heute früh 8 Uhr erfolgten Rückkehr nach Berlin den Reichskanzler Grafen Bülow mit einem längeren Besuche. Die Kaiserin wohnte gestern der ReligiouS-Prüfuog und heute der Consirmation der Zöglinge der Kaiserin Augusta-Stiftung in Eharlottenburg bei. Am Abend fand bei der Kaiserin eine Abendgesellschaft statt, zu welcher geladen waren: die Herzogin von Albany und Prinzessin Tochter mit Umgebung, die Prin zessin Feodora zu Schleswig-Holstein, die Prinzen Eitel Friedrich, Friedrich Heinrich, Joachim Albrecht, Prinz Chlod wig von Heffen-PhilippSthal, Gras und Gräfin SolmS- Baruttz, Crbgraf und Erhgrgsta Erbach-Schönberg, Geperal Oer Krieg in Südafrika. . Aerzte für die Boeren! Die schwerste Calamität, unter welcher die Boeren zu leiden haben, ist bekanntlich der fast gänzliche Mangel an Aerzte»», herbcigeführt dadurch, daß die Engländer keine Ambulanzen zu ihnen lassen. Lord Kitchcncr würde sich daher, nachdem England ja sdinc Bereitwilligkeit zu einer entsprechenden Gegenleistung bereits zu erkennen gegeben hak, für die ritterliche Hochherzigkeit Dekarey's bei der Freilassung Methüen's am besten durch Zulassung europäischer Ambulanzen auf deyKrtegs- schauplatz revanchircn können. Methue« und Delarey. Wie cs in englischen Blättern hieß, habe General Dcla- rc») Lord Methue»» deshalb so ritterlich behandelt und be dingungslos freigcgebcn, weil sich Delarey durch die menschenfreundliche Behandlung, die Lord Methue»» seiner Frau habe zu Theil werden lassen, dazu verpflichtet ge fühlt habe. Wort», bestand nun diese menschenfreundliche Handlungsweise Methüen's? Es war während des vorigen transvaalschcn Sommers, als aus dem Lydenburgschen im Pilgrtmsrust ein telepho nischer Rapport General Delarey's cinlangtc, worin über das Vorgehen Lord Methüen's in Lichtenburg Fol gendes berichtet wurde: . Auch habe ich eine« Bericht empfangen, daß meine Frau von Lord Methüen's Colonnc von unserer Farm vertrieben worden ist. Unsere Wohnstätte ist ver wüstet, die Häuser niedcrgebrannt und meine Frau nach einem Orte geschafft worden, wo Stunden im Umkreis kein Hans mehr steht. Sie hat sich darauf in ein Kaffcrn- Strohhaus geflüchtet, wo sie geraume Zett zugebracht habe»» muß, ehe sie von unseren Leuten aufgefundcn wurde. Zu welch' herzlosen Maßregeln unsere Feinde auch ihre Zuflucht nehmen, welche persönlichen Beleidigungen mir auch zugefügt werden, und grüben sie sich zu Tiefst mir in die Seele, ich werde nicht erlahmen in meinem Eifer, unseren Kampf, der gerecht ist, zu führen bis zu einem glücklichen Ende." Die Verluste der voere«. Ein officielles Document der Transvaal-Regieruna . .. - , . enthält eine Statistik über die Verluste, die die Bveren der billigsten und bequemsten Wege die Bqqrui -n yertzn-ey^lzsMrikqnilchen Rkpubltk vom 1. Seem b e x 190Y bis 's
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