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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1904
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040504022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904050402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904050402
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-05
- Tag1904-05-04
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sm. Abend-AusgaVe b Ikta. !sd»upt»t. Jahrgang. Nr. 226 Mittwoch den 4. Mai 1904. > c wo IM etwa 6,3—14 den obigen Ziffern hinzuzurechnen. Feuilleton os>. Iiuo- ch) vo^ar wie des Les «>s. nk. r«r. Sodvr,- ta L»M- o Lottar» r d»»t»«, >r VUI«' »1. ch« oll Oro»»»r tw»Ur «rar 1«»r 8»ote- 221LS- »ll kV dir. :»uk. Lr»- >kak»w». schon jetzt fast in allen Gemeinden. Nicht so die Grund steuer. Für diese will aber die Deputation gegenüber der Regierungsvorlage große Milderungen geschaffen wissen. Die Regierung wollte, daß 25 Prozent des Gesamtbedarfs an direkten Steuern in den Gemeinden durch eine Grundsteuer gedeckt würden. Die Deputation will von einer solchen Vorschrift absehen; al« Mindeslbetrag für eine Gemeinde-Grundsteuer soll dagegen der Betrag der StaatSgrundsteuer gelten. Nach dem Regierungsvorschlage hätte z. B. Plauen, daS keine Grund steuer erhebt, bei einem Steuerbedarf von 1 600 000 .F, die Grundbesitzer mit etwa 400 000 .L belasten müssen. Da gegen beträgt das „Aufkommen der Staats-Grundsteuer" (so drückt sich der Deputationsbericht aus) in Plauen nur 50 295 Diese beiden Ziffern geben einen ungefähren Anhalt für den Unterschied zwischen Regierungsvorschlag und Deputations antrag. Endlich soll „in der Regel" (also nicht unbedingt) von den Gemeinden eine Zuwachs st euer erhoben werden, für die jedoch ein Höchstmaß zu bestimmen ist. Die Sache liegt noch so weit im Felde, daß man nicht gleich Stellung zu nehmen braucht. So die Deputationsanträge. Sie werden sicher ein Ge fühl der Befreiung von schwerer Last im Lande Hervorrufen. Zugleich aber sind sie zu begrüßen als ein tüchtiger Schritt aus dem Wege zur Schaffung fester Verhältnisse. Selbstverwal tung der Gemeinde auf gesetzlicher Grundlage, das muß, kürzlich Iustizrat vr. Gensel in der Versammlung Nationalliberalen Vereins sagte, auch für die Regelung Gemeindesteuerwesens als oberster Grundsatz gelten. ver vepulationsbericbt über «sie gemeinäertruerrekorm. In der Beurteilung des von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurfes über die Neuordnung des Gemeindesteuer wesens ist unzweifelhaft ein großer Umschwung eingetreten. Man weiß, mit welcher allseitigen Gegnerschaft das Dekret, das am 26. Januar dem Landtage zuging, im Lande ausge nommen wurde. Alle Vereinigungen und Verbände, soweit sie öffentlich Stellung nahmen, verwarfen das Gesetz ohne weiteres im ganzen, und nur der Vorstand des sächsischen Gemeindetages, ein allerdings gewichtiger Faktor, erklärte sich dafür, daß das im Dekret gegebene Material zunächst einer eingehenden Prüfung unterzogen werde, ehe man zu einer endgültigen Entschließung gelange. Hierzu erbat man sich die nötige Zeit. Diese Oppositionsstimmung färbte auch im Landtage ab. Bei der allgemeinen Vorberatung in der Zweiten Kammer am 10. März wurde dem Entwürfe von keiner Seite eine günstige Zensur erteilt, und nachdem der Antrag auf Verweisung an eine Zwischendeputation mit 44 gegen 33 Stimmen abgelehnt worden war, wäre man vielleicht auf die sofortige Ablehnung zugekommen, wenn nicht der Minister v. Metzsch den verfassungsmäßigen Anspruch auf Deputationsberatung erhoben hätte. Seitdem hat sich die Stimmung im Lande merklich geändert. Unser Leipzig selbst bietet ein Beispiel dafür. Noch in der allgemeinen Hausbesitzerversammlung, die am 17. März im Zentraltheatersaale stattfand, herrschte ein mütige Opposition, aber in der Versammlung des National liberalen Vereins am 14. April sprach man sich wesentlich günstiger über die Regierungsvorlage aus, und wenn auch die Stadtverordneten am 23. April gegen 17 Stimmen eine Petition annahmen, in der die Stände um Ablehnung der Gesetzesvorlage ersucht wurden, so wurde doch gerade in jener Sitzung dem Entwurf manches Lob gespendet. Auch der Deputationsbericht klingt nunmehr anders, als man nach der Debatte in der Zweiten Kammer erwarten konnte. Ursprünglich verlautete, daß man nur in einer kurzen Resolution zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen wollte. Jetzt ist die Gesetzgebungs-Deputation zu eingehend begrün deten Anträgen gelangt, die zugleich Grundlagen für eine künftige Verständigung zwischen den Ständen und der noch wenig zu der Stunde, zu der für gewöhnlich die Der- Handlung abgebrochen wird, und ich glaube, annehmen zu dürfen, daß nach den nervenabspannenden An strengungen der letzten Tage keiner von uns fähig sein wird, heute noch mit der nötigen Aufmerksamkeit den Aussagen der Zeuaen zu folgen, die mein Klient stellen wird. Hierzu kommt, daß unser wichtigster Zeuge augen blicklich noch nicht zur Hand ist. Ich bitte daher um Ver tagung bis Montag, vormittags zehn Uhr, und gebe iLuer Gnaden und den Herren Geschworenen die feste Versicherung, daß wir alsdann das ganze verwickelte, mit so vielem Fleiß ausgeführte Gewebe feingesponnener Be schuldigungen in so wenig Stunden zerreißen werden, als Tage zu seiner Herstellung erforderlich waren." Ter Oberrichter gab dem Anträge Folge, und die Versammelten gingen unter Zeichen der lebhaften Auf regung auseinander. Am folgenden Montag faßte der Gerichtssaal kaum die sich in ihm drückende Menge. Jeder tm Saale fühlte die unmittelbar bevorstehende Krisis, und als Herr Sutherland nach Eröffnung der Sitzung das Wort er griff, wagte kaum jemand zu atmen. „Meine Herren Geschworenen", begann er mit fester, den ganzen Raum durchdringender Stimme, „Sie haben die gk»gen meinen. Klienten erhobene Anklage gehört; Sie haben die Aussagen vernommen, die zu Gunsten des Klägers sprachen; es ist ein ungeheures Beweismaterial vor Ihnen aufgehäuft und daraus ein Gebäude zu sammengefügt worden, das wohl blenden kann, und doch — der ganze mühsam und kunstvoll errichtete Bau wird letzt zufommcnstür-en wie ein Kartenhaus. Nicht mit langen Worten, sondern mit nackten, unumstößlichen Tat sachen werden wir zu Ihnen sprechen. Nur durch solche werden wir den Beweis liefern, daß das als eine Fäl schung bezeichnete Testament echt ist wie die Bibel, und daß es von der Stunde seiner Aufstellung ab bis zu seiner am 7. Juli dieses Jahres erfolgten Entdeckung in be trügerischer Wette der Veröffentlichung entzogen und von dem verstorbenen Hugh Mainwaring unterschlagen und verheimlicht wurde. Ganz ebenso werden wir auch nicht den Schatten eines Zweifels lassen, daß der hier vor Ihnen sitzende Herr Harold Skott Mainwaring der legi ¬ time Sohn des in dem Testament eingesetzten Erben und mithin der alleinige, rechtmäßige Erbe der von Ralph Maxwell Mainwaring hinterlassenen Besitztümer ist. Und mehr noch — wir werden auch den Schleier lüften, der bis jetzt immer noch das in Schöneiche verübte Verbrechen verhüllte; damit werden gleichzeitig auch alle die bös willigen Schmähungen und Verleumdungen ein Ende finden, mit denen man versucht hat, den Charakter meines Klienten zu verdächtigen." Der Anwalt hielt inne, um den Anwesenden Zeit zu geben, sich nach der furchtbaren Aufregung, die seine Worte hervorgerufen hatten, zu beruhigen. Darauf fuhr er, zu dem Oberrichter gewandt, fort: „Euer Gnaden muß ich bitten, mir eine Abweichung von dem sonst üblichen Verfahren zu gestatten. Unser Hauptzeuqe befindet sich im Nebenzimmer und wird auf Befehl erscheinen, doch stellen wir das Ansuchen, daß in diesem Falle der Name nicht genannt, sondern seine Per sönlichkeit erst von dem Privatkläger und dessen Anwalt festgestellt werde." Der Oberrichter gab seine Zustimmung, und unter einer Grabesstille öffnete sich auf einen Wink des An- walts die Tür des Nebenzimmers. Der stumme Zeuge. Ein leises Geräusch ließ sich vernehmen. Dann folgten Tritte wie von Männern, die eine schwere Last tragen. Unmittelbar darauf erschienen, langsam schreitend, sechs Gerichtsdiener nut einer Bahre, worauf ein Sarg stand, gefolgt von Merrick und dem der Versammlung bekannten Schreiber des englischen Advokaten, der fetzt aber die Uniform eines Londoner Kriminalbeamten trug. Unter atemlosem Schweigen wurde die Bahre vor dem Richtertische uiedergestellt, und Herr Sutherland — von dem Ernste des Augenblicks erfaßt — sprach mit leiser, feierlicher Stimme wiederum zum Oberrichter ge- wandt: „Ich bitte. Euer Gnaden, nuninehr zu gestatten, daß der Sargdeckel abgehoben werde und ich den Rechtsanwalt Willam Wbitnev zur Ablegung eines Zeugnisses an den Sarg berufen darf." Var llkichtigtte vom Lage. * Der Kaiser ist heute früh 7 Uhr von Berlin nach der Wartburg abgereist. * Generalleutnant v. Trotha soll bereits zum Ober- kommandierenden in Südwestafrika ernannt worden sein. * Die Wahl des konservativen Reichstagsabgeordneten vr. Dröscher (Schwerin-Wismar) wurde von der Wahl- prüfungSkommission einstimmig für ungültig erklärt. Dröschers Gegenkandidat war der Nationalliberale Büsing. * Auch von russischer Seite wird jetzt zugegeben, daß die Niederlage am Jalu schwer und sehr verlust reich war. .nu) — XU 90LS Selbst Diejenigen, die Anhänger einer völlig unbeschränkten Gemeindeautonomie sind, werden zugeben müssen, daß die Erhebungssätze in manchen der vorgenannten Gemeinden geradezu peinlich wirken. So werden im Verhältnis zur Staatssteuer in Leutzsch, Mockau und annähernd auch in Möckern die kleinen Steuerzahler, die Aermsten, fünfmal stärker herangezogen, als die Steuerzahler mit 9400—10 000 Einkommen. Weiter ist bei den Ge meinden Leutzsch und Oetzsch-Gautzsch, das sind die jenigen in landschaftlich günstiger Lage, die Absicht nicht zu verkennen, dieser natürlichen Anziehung für die bessersituierte Bevölkerung noch dadurch nachzuhelfen, daß man den Steuer satz in den betreffenden Klassen absichtlich niedrig bemißt, um so aus der benachbarten Großstadt bessere Steuerlräfte zum Zuzug zu veranlassen. Die schrankenlose Gemeindeautonomie gibt daher, wie auf anderen Gebieten, so auch auf dem des Steuerwesens zu schweren Bedenken Anlaß, und es dürfte Wohl das ratsamste sein, den staatlichen Tarif als maßgebend für die Gemeinden einzuführen, und Abweichungen hiervon an die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zu knüpfen. Es würde dann den Gemeinden nachzulassen sein, einen bestimmten Teil ihres Gesamtbedarss durch die Einkommensteuer zu decken, denn wenn man eine Ueberschreitung der Staatssätze gänzlich ver bieten wollte, so würden diejenigen Gemeinden, die keine Steuerkräfte in den höheren Klaffen aufweisen, gar nicht in der Lage sein, ihren Bedarf zu decken. Wichtig ist weiter bei den Vorschlägen der Deputation die Neuregelung der Veranlagung der Festbesoldeten zur Gemeindeeinkommensteuer. Die Festbesoldeten genießen jetzt den bekannten Fünftelabzug. Die Deputation will nun den Fünftelabzug für alle Festbesoldeten beseitigt wissen (die Regierung wollte ihn für die Staatsbeamten aufrecht erhalten), jedoch mit der Maßgabe, daß die Vergünstigung von denen, die sie jetzt haben, so lange weiter genoffen wird, bis sie nicht eine GehaltS- oder Lohn erhöhung erhalten und annehmen. Jeder kann also abwägen, ob ihm die Gehaltserhöhung oder der Fortbezug der Ver günstigung vorteilhafter erscheint. Eine Ablösung der Ver günstigung lehnte die Deputation ab, da es sich um keine persönlich erworbenen Rechte handelt. Im übrigen ist von dem Steuerbouquet, daß den Ge meinden zur zwangsweisen Einführung überreicht werden sollte, wenig übrig geblieben. AuSgeschaltet wurden die Gewerbesteuer, die Schanksteuer für Gast- und Schankwirt schaften, die Biersteuer und die Tanzsteuer. Ueber die Durch führbarkeit der letzteren sollen erst noch Erörterungen angestellt werden und wenn dieselben ergeben, daß die Steuer die Tanz wirte belastet, so soll sie nicht erhoben werden. Die Er hebung einer Bier- oder Schanksteuer ist Len Gemeinden nachgelassen, waS bisher schon der Fall war. WaS aber die Gewerbesteuer, diesen größten Stein des Anstoßes, anbe langt, so erklärt sich die Deputation ganz direkt gegen die Erhebung einer allgemeinen Gewerbesteuer. Damit kann diese Steuer als beseitigt gelten, denn einzelne Gemeinden dürften kaum an die Einführung einer Gewerbesteuer denken. Borgeschrieben soll werden die Erhebung einer Grund steuer und einer Besitzwechselabgabe. Die letztere besteht »K. L u » Lok- ., 1410 8., 5475 8., >. 1725 »r Oro»e» vornttölck Lr>«ck- 6, Sorto- o 8850 S„ 7700 8.. LU,»d«1k 10 SM 7sr»iu!Ut« odUrdnak »525 8., >8.. VIK- I 5050 >: Or»kL« «ruüaroo- i «MO 6., ror voll stodsn- N 4150 L, NNdelw.- »r Li—o- Ter nächste Tap Heparin mit der Beweisführung der Anklage. Als erste Zeugen wurden die beiden obersten Bankbeamten Hugh Mainwarings, die Herren Elliot und Chittendcn, aufgcrufen. Sie sollten die unantastbare Rechtschaffenheit ihres früheren Chefs bestätigen, mußten aber in dem langen Kreuzverhör doch einige vorge kommene belastende Unlauterkeiten zugebcn. Ändere von auswärts herangezogene Zeugen bekundeten dagegen ein- stimmig die bittere Feindschaft, die seit vielen Jahren zwischen dem angeblichen Pflegevater des Beklagten und den übrigen Mitgliedern der Familie Mainwaring be stand. Ebenso traten Zeugen auf, die es für undenkbar dielten, daß Ralph Maxwell Mainwaring bei seiner tiefen Erbitterung gegen feinen ältesten Sohn plötzlich noch anderen Sinnes geworden sein sollte. So stellte Ralph Mainwaring eine lange Reihe Zeugen, die alle zu seinen Gunsten aussagten. Dann kamen die Sachverständigen, die Ralph Main waring für seine Sache gewonnen hatte. Sie sollten be weisen, daß das Testament eine Fälschung fei, allein, alle ihre Ausführungen machten auf die Geschworenen und das Publikum keinen Eindruck. Eine allgemeine Gleich aültigkeit trat bereits an Stelle des früher so gespannten Interesses. Da, am dritten Verhandlungstage, wurde Herrn Sutberland eine Devesche in Chiffreschrift über bracht. Er übertrug ihren Inhalt schnell auf einen Zettel und überreichte ihn Harold mit dem Ausdruck unver kennbarer Besorgnis. Dieser wechselte beim Lesen die Farbe, und auch die beiden Bartons wurden erregt, als sie den Zettel lasen. Es folgte eine kurze, eilige Be ratung, worauf die Herren Barton und Montague den Saal verließen. Am Spätnachmittag des letzten Sitzungstages der Woche nahmen endlich die umfangreichen Zeugenverneh mungen, sowie die weitschweifigen Beweisführungen und Erklärungen der Sachverständigen des Klägers ihr Ende. In fieberhafter Unruhe sah man nunmehr der Gegen partei entgegen. Unter lautloser Stille erhob sich Herr Sutherland. Anstatt sich aber den Geschworenen zuzuwcndcn, richtete er sein Wort an den Oberrichter Bingham. „Euer Gnaden", begann er langsam, „es fehlt nur Regierung schaffen, so daß das erstrebte Ziel, die Regelung des Gemeindesteuerwesens, ein gutes Stück näher gerückt worden ist. Den Deputationsanträgen ist daher eine größere Bedeutung beizumessen, und es erscheint uns deshalb eine Erörterung derselben geboten. Der wichtigste Punkt, nach dem sich alles andere regelt, ist für die Gemeinden die Frage, in welchem Verhältnis Gemeinde einkommensteuer und Staatseinkommensteuer zu einander stehen sollen. Hierzu wird in der Hauptsache dreierlei vorgeschlagen: 1) Die Gemeindeein kommensteuer darf in ihrer Höhe einen bestimmten, gesetzlich noch sestzulegenden Prozentsatz der Staatseinkommensteuer nicht übersteigen; 2) für die Gemeinde ein sch Ltzung ist die staatliche Einschätzung maßgebend; 3) die Gemeinden können ihren Bedarf durch Zuschläge zur Staatseinkommensteuer oder auch auf Grund eigener Steuersätze regeln. Bon diesen Punkten spricht der zweite für sich selbst, und durch den ersten wird erreicht, daß von einer Gemeinde die Einkommensteuer nicht schrankenlos auSgenutzt werden kann. Nicht erreicht wird aber etwas anderes, und das ist gerade die Hauptsache: nämlich die Feststellung, wie die Steuerpflichtigen in den einzelnen Klaffen belastet werden. In dem Regierungsentwurf war nämlich vorgeschrieben, daß die Gemeinden, wie in Preußen, ihre Einkommensteuer nur in Form von Zuschlägen zur Staats steuer erheben dürfen. Das hat die Deputation gestrichen; sie will eigene Steuersätze zulafsen. Damit geht jede Uebersicht über die wirkliche Höhe der Belastung verloren. Wie verschieden diese Belastung sein kann und tat sächlich ist, dafür seien als Beispiel die Steuersätze, die in den größeren Gemeinden der Umgegend Leipzigs Geltung haben, angeführt. Wir geben folgenden Vergleich für einige Steuerklassen der Einkommen bis zu 10000 Es wurden erhoben 1801 in Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 25 Reklamen unter dem Redaktionsstrich («gespalten) 75 «j, nach den Familiennach richten (6gespalten) 50 Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 -H. Ex1ra-Veila«en (gesalzt), nur mU der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung 60.—, mit Postbksördcrung -Zt 70.—. «nnahmefchlutz sür Anzeige«: Abend»Ausgabe: vormittags 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: nachmittags 4 Uhr. Anzeigen sind stets an dse Expeditton zu richte«. Die Expedition ist wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig (Inh. vr. B., R. L W. Klinkhardt). 34, Das Testament des Bankiers. Roman von A. M. Barbour. Nachdruck verboten. Am folgenden Morgen füllte sich der Zuhörercaum schon lange vor der zur Eröffnung der Gerichtssitzung an gesetzten Stunde. Allmählich erschienen auch die beiden Varteien mit ihren Advokaten. Selten noch hatte der alte Gerichtssaal eine Zahl so hervorragender juristischer Größen in sich ausgenommen. Aus der einen Seite die Anwälte Hnnnewall und Whitney (New Bork), sowie Upham und Blackwell (London); auf der Gegenseite die beiden Brüder Barton lind Herr Sutherland mit feinem langjährigen Freunde und Berater Doktor Montague, bene» sich noch als Unbeteiligte Ponfonby Roget, der Rat der Königin, nebst einem Kollegen gleicher Stellung und eine berühmte juristische Leuchte Bostons anfchlossen. Auf den vordersten Plätzen des Zuhörerraumes saßen anscheinend im besten Einvernehmen der alte Skott und William Thornton zusammen und daneben Hugh mit seiner Braut und Lizzy Carleton. Nachdem der Gerichtshof eingetretcn war, fand die Auslosung der Geschworenen statt, worauf der Vorsitzende die seit Unterbrechung des Prozesses ein^etretenc Sach lage bekannt machte und mit dem Bemerken schloß, daß er für heute, einiger noch rückständiger Vorbereitungen wegen, ini» dem Privatkläger zur Begründung der An klage das Wort erteilen könne Hieraus erhob sich Herr Whitney, der die Katastrophe in Schöneiche schilderte für die Ehrenhaftigkeit deS er- morderten Hugli Maiinvaring in beredten Worten ein trat, die Ansprüche Ralph Mainwarings feststellte und gegen Harold Skott Mainwaring die Anklage auf Fäl schung des Testaments erhob. Dabei wählte er scharfe Worte, die die Anwälte der Gegenpartei zu energischen Erwiderungen bewogen. So verging der erste Vei hand- lungStag unter hestigcn Auseinandersetzungen, der Kamps wurde bis aufs Messer geführt. vrt RuManO Her Herero. Generalleutnant v. Trotha, Gberbefehlrhaber. Während noch gestern gemeldet wurde, Generalleutnant v. Trotha habe die Nachricht von seiner Berufung nactt Südwestafrika selbst dementiert und während auch die offiziöse „Köln. Ztg." noch gestern abend wirklich schrieb, es stehe „endgültig" fest, daß Oberst Leut wein in Südwest- asrika bleibe, bringt heute früh der „kleine" Reichsanzeiger, für gewöhnlich Berliner „L.-A." genannt, die überraschende Meldung, daß Generalleutnant v. Trotha doch vom Kaiser zu mO b erko m mand irrend en inDeutsch-Süd westafrika ernannt worden ist. Seine Berufung, die ihm anscheinend selbst ganz überraschend gekommen ist) erfolgte durch den Kaiser direkt und zwar nach den gemeinschaftlichen Vorträgen des Reichskanzlers, des Kriegsmmisters und des Chefs des Großen Generalstabes, zu denen, wie gemeldet, auch der Kolonialdirektor vr. Stübel hinzugezogen worden war. Generalleutnant v. Trotha, der als Oberst in den neun ziger Jahren längere Zeit Kommandeur der Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika war, ist dann durch seine Teilnahme am chinesischen Feldzuge 1900—1901 allgemein bekannt geworden; damals war er Kommandeur der 1. Ostasiatischen Infanterie- Brigade. Nach seiner Rückkehr in die Heimat erhiett er die 16. Division in Trier. Ueber seine Abreise nach Südwest afrika ist noch nichts bestimmt. Man darf darauf gespannt sein, ob nun Oberst Leutwein gleichwohl noch in Süd afrika bleibt. Möglicherweise behalten doch diejenigen recht, die schon neulich behaupteten, Leutwein werde nach Windhoek zurückgehen und von dort aus lediglich die Ver waltungsgeschäfte leiten. Die Stärke des neuen Truppen nachschubs dürfte übrigens, wie eine Notiz in der „Köln. Zeitung" vermuten läßt, die Zahl von 2000 Mann über- KO 4S0 Bezugs-Preis k« der Hauplexpeditton oder deren Ausgabe stellen abgeholt: vierteljährlich 3.—, bei zweimaliger täglicher Zustellung inS Hau« 3.75. Durch die Post bezogen für Deutsch land u. Oesterreich vierteljährlich 4.50, sür die übrigen Länder laut Zeitvnqspreisttste. Redaktion: Johannisgasse 8. Sprechstunde: 5—6 Uhr Nachm. Fernsprecher: 153. Expedition: Johannisgasse 8. Fernsprecher: 222. Ftliolerprdtkioneu. Alfredtzahn, Buchhandlg., UnioersitätSstr. 3 (Fernspr. Nr. 4016), L. Lösche, Katharinen- siratze 14 (Fernsprecher Nr. 2935» u. Königs- platz 7 (Fernsprecher Nr. 7505). Haupt-Filiale Dresden: Marienstraße 34 (Fernsprecher Amt I Nr. 1713). Haupt-Filiale Berlin: CarlDuncker, Herzgl.Bayr.tzofbuchbandla., Lützowstraße 10(FernfprecherAmtVI Nr.4603.) u/Lukr verdaten.) »tck ! ttriak M Z42S - SbSO Bringen wir nun diese Erhebungssätze in ein einheitliches Verhältnis zum StaatSstcuersatze und setzen wir den letzteren in allen Klassen mit 100 ein, so ist daS Ergebnis folgendes: ErhebunaStah tn L—t. >o — »der w«kr nten 8«»:t- u-kt vnrck, . »nk n»ok- r Lrkainn^ —r. at» Ls 72 .75 ML In a«r —marNt— o S.itao« MpMer TaMM Anzeiger. Ämtsölatt des Königlichen Land- und des Königlichen Amtsgerichtes Leipzig, des Rates und des Rolizeiarntes der Ltadt Leipzig. Mark Staats steuer 1904 er- -L s? ri V N ß Z ßi »b Ä s .'S Zs 4» L o § 400- SM I- — L.40 7,— 6,40 4,— 2.20 2,60 X SSO- UM 10,— 10,80 20,2S 24,— 20,- 13,- 12,10 15,60 I6M— 1900 28,— 28,85 48,60 52,— 48,— 29,— 24,20 33,80 21 2SM- 28M 56,- 56,70 83,70 so,— 74,— 51,- 42,90 65,— 3700- 4000 10S,- 94,23 153.90 ISO,— 132,- 86,— 85,70 117,- X 6tM— 7300 242,— 248,40 310,20 360,— 346,— IM,— 231,— 265,20 21 S400-1MM 314,— 886,10 475,20 SM,— 490,- 282,— 313,50 366,60 21 'N a Z ZZ 4^ s- Schöne feld rr Z Möckern § 's -- A» Ls ZS 'ö 400- 5M IM — 540 700 640 400 220 260 950- 1100 IM 108 202 240 200 ISO 121 156 1600- ISM IM 100 187 200 485 112 98 130 2500- 2800 IM 101 150 161 132 A 77 116 3700- 4006 IM SS 147 143 126 82 82 III 6800- 7300 IM 108 141 148 143 81 96 110 0400-10000 IM 10S 134 140 138 80 SO 104 *) In Leipzig wird außerdem Kirchensteuer besonders erhoben (für Einkommen über 800 Dieselbe ist verschieden; eS sind
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