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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 24.08.1912
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1912-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19120824011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1912082401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1912082401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1912
- Monat1912-08
- Tag1912-08-24
- Monat1912-08
- Jahr1912
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 24.08.1912
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S6. Ja-rr«tg. ^ 2SS. Vq»,«-«t»ühr »tn«,1«,rl Ilr Dr»»- »«, »«I Ulrich »xI. Milt»«' Zutraiun, <»» 2»nn. un» M»nla»en nur «Inmal) r,»<> M . durch »u»«SrNa« Nom. mtlstinlre dtot.do«. »«I «lnmalt,»r Lu. »,»un, durch dl« -o,t » A. l»dn,»«II«IIi«l»>. Di« >>«n Lrlrrn »an Dr«»d»n u. Umgedun, am Da,« oorhrr po »ri»«ll,«n «d-nd.«u». >aden «rhalirn di« au», mdrliarn «»,i^»r mt« drr Morgcn.«u»aata «iammrn p>,«l>»M. Nuchdnick nur m>« d«u>. Itch«r Oukllenan-oix l,Drr»d, Nach'.") zu- Mig. — Unxrianii« Manulkri»l« a>«rd«n »ichi auldrmahri. Telegramm-Adresse: Nachrichten Drestzen. Fenisprecher: II » 2VSS « LÄ-I. roiinabeilb, »4. Auguft 1912. KsgvünSeL 18S« Druck und Verlag von Liepsch öc Reichar-t in Dresden. stiel« ürriemn. , 5<7Nl/sn/--L/,oco/sl/e > fsskim- 5/>oco/»«1o c ore Tsfe! 50-A cdoeol-6« 1 Lsoso /,»<- Er Lore 2,-0 fss. xre Lradoa 2, 3 1». - lis ^ Anzeigen-Tarif. Annahme von Anfirn» dtaungen drs nack»m. N Uhr. Connlag- nur Marienslrahe von N dir. >/-1 Uhr. Tie einspaltige is.rund'.ti'.- ira. n Ättden» :u, Pl. -«mitten .'icichrich.en ouc Tre»den Ps- die rweifpaltrgr ^eile aufrcrkfeite7ttPf d,e z»eispaltige ÄeNan.r. -eile l.^t M. In Nummern naas Sonn- und -eiertagen die einspaltige «nrnndzetle !tü Vf. -omilien» Nachrichten our DreL« den die ikruttdvile :«1 Pf. — Aurw«jrlige Aufträge nur gegen Borau»dezohlung Jedes Belegdlati lostet w Pf. Hauptgeschäft» st ellr: Maricnstraße.18 49. Veeaieltelil, Versilbern, Verxeläen, Vvrmessinxen, Verbnptern et«. »Iler StetAlIirexenstÄinie vrssclnsr VsmiekslunAs-^fislsll OHO OÜUdlLk^, ^slkskislrasss dlo. 1—3, ttos§sbäu6s. —^— l'slspiion t>io. 7359. ertrgo Lefsv, Mutmaßliche Witterung: Wechselnde Bewölkung, kühl, zeitweise Regen. Bon der Regierung sind über die Einberufung der Zwischcndeputationen de» Landtages und des Landtages selbst noch keine Entschließungen gefaßt worden. Der Gesundheitszustand der Kaiserin hat sich in der letzten Zeit gebessert. Der deutsche Kronprinz wird zunächst nicht ins Gardckorps zurttckkchrcn. sondern auch inr kommenden Winter in Danzig bleiben. Die Ankunft des Prinzen Heinrich in Tokio wird am 10. September crsoigcn. Die „N vrdd. A l l g. 3t g." wendet sich gegen die Be hauptung. daß bei der Erbschaftssteuer große Hinterziehungen vorgekvmmcn seien. Die bäurische Kammer der Abgeordneten setzte am Freitag die M i l i t ä r b c b a t t c fort. Ein schwedisches Geschwader wird vom 3. bis 8. September.,der Stadt Danzsg einen Besuch abstattcn. An Genua droht für den 1. September der Ansbruch eines Ä e n e r d l st r e i k s. Die Stadt Marrakcsch ist nach Abzug der Europäer geplündert morden. England wird bei der Trauerfcicr sür dc„ ver storbenen Mikado durch den Prinzen Arthur von E o n n n n g h t vertreten, der dem jetzigen Mikado zugleich den Hosenbandorden übcrbringt. Der javanische Landtag ist zu einer anberordent- lichen Sitzung zusammengctreten. tzhauvinistenbluss der Dollar- Divlomatte. Sio» ltz. Lpcriicr - Aewyork. „Wenn ein Hasen oder ivnstiger Ort ans dem „ameri kanischen Kontinent e" derartig gelegen ist. daß deren Okknpicrnilg für militärische oder F-lottenzweckc die Verbindungslinien oder die Sicherheit der Bercinigteik Staaten bedrohe» würde, so kan» die Negierung der Ber einigten Staaten nicht ohne schwere Befürchtungen cs an-, sehen, daß dieser Hasen oder Ort in den Besitz einer Kor poration oder Gesellschaft übergeht, die derartige Be ziehungen zu einer anderen, nicht amerikanischen Regierung hat. daß diese tatsächlich die Kontrolle sür nationale Zwecke auSübcn könnte" Vorstehende verklausulierte Resolution, welche eine alles umfassende Dehnbarkeit in sich cinschlicßt, hat der Senat der Bereinigten Staaten am 2. August 1St2 als eine Erweiterung der sogenannten Monroe-Doktrin angenommen. Abgesehen nun davon, daß die Monroe-Doktrin schon längst von den Amerikanern selbst z» einem ganz wertlosen Stück Papier iiingcstcmpclt worden ist. und zwar an dem Tage, an welchem die Bereinigten Staaten die rein amerikanische Sphäre verlassen »nd sich i» Asien Kolonie» ziigclcgt haben, ist auch dieselbe bisher von keiner außer- amerikanischen Macht jemals ordnungsgemäß anerkannt worden. Wenn aber bisher trotzdem die Monroe-Doktrin anscheinend von allen Seiten respektiert worden ist. so ist dies mehr bloßer Zufall als etwas anderes, denn bisher hat die Monroe-Doktrin noch niemals die Feuerprobe ernst lich zu bestehe» gehabt, und ob sie eine solche tm gegebene» Falle würde bestehen können, »ins, daher füglich erst abge- wartct werde». Außerdem haben die Amerikäner wissent lich oder unwissentlich ganz den Ursprung resp. die ur sprünglichen Gründe vergessen, welche den Präsidenten Monroe im Jahre 1823 jenes Schriftstück nbiafsen hieß. Dem Präsidenten Monroe ist rS ans leicht begreiflichen Gründen »iciiialS eingefallen, die Anwendung seiner Dok trin aus den gesamten amcritanischcn Kontinent dabei im Auge zu haben, sondern er dachte ausschließlich an dt« Bereinigten Staate» von Nordamerika, FSdcm, der nur einigermaßen mit der amerikanischen Geschichte etwas vertrant ist, muß auch bekannt sein, daß zur Zeit des Präsidenten Monroe die Bereinigten Staaten von Nordamerika ein herzlich kümmerliches Dasein fristeten und ganz besonders scharf vom Katholizismus, vom Nor den und Slidcn her. bedroht ivurdc». Leicht lasse» sich cin- wandSfrei historische Belege dafür erbringen, daß Monroe mit seiner Doktrin, oder besser gesagt seinem „Bluff", die aggressiven Bestrebungen des Katholizismus hauptsächlich ircsfe» und abschrcckcn wollte. Tic llmmodelniig dieser Doktrin in ihren späteren Sinn hat erst viel später und mir nach und nach siatt- gesnnden, »m mit der Begründung der »cncn „pan-amcri- kaniichcn Bewegung", welche von Washington aus im Zatirc 1890 ins Leben gerufen winde, langsam ans ganz Amerika Anwendung zu sin-e». Heute fühlen sich »>in die Bereinigten Staaten bereits stark geling, um der ganzen Weit einen neue» „Blnss" vor- spicgeln zu können, welcher nichts mehr und nichts weniger in sich entschließt, als die „Entmündigung" aller ion- vcränen Staaten aus dem gesamten ainciikanischcii Kon tinent. Denn die Erweiterung der Monroe-Doktrin besagt klipp und klar, daß ohne die Zustimmung der Bereinigten Staaten von Nordamerika lei» amerikanischer Staat mehr Häfen oder sonstige, crstercn wichtig erscheinende Punttc an ausländische Korporationen oder Gesellschaften abgcbcn dürfe. Man muß daher da- ganze Machwerk, will man es ernst nehmen, als einen „brutalen leichtsinnigen Streich" der amerikanischen Gesetzgeber bezeichnen, in dem sie dadurch das Wohlergehen der gesamte» amerika- nisä)en Nation auf einen Billkni, setzen: oder ist »io» in diesen Kreisen in Wirklichkeit so naiv niid glaubt, daß sich die sübamerikanischcn Großmächte eine solche arrogante Bevvrmundling durch die Union werden gesallcn lassen? Ganz abgesehen davon, daß man gerade in Nord amerika eine ganz rührende Zgilvranz über die tatsäch lichen Bedürfnisse aller lateiiiamerilanischci, Länder besitzt und diese lediglich als eigene Domäne der Bereinigten Staaten zu betrachten gewöhnt ist, schließt diese Erweitc rllng der Monroe-Doklrin eine 'chmcrc wirtschaftliche Ge fahr für ganz Latcinamerika in sich ein. Alle Länder LateinamcrikaS benötigen zu ihrer vollen wirtschaftlichen Entwicklung in allererster Linie Einwande rung und Kapital, »nd zwar Großkapital. Letzteres nun geht hauptsächlich nach solchen Ländern, wo es volle Sicher heit und Garantien erhalten kan». Die Erweiterung der Monroe-Doktrin aber verhindert in Zukunft, daß das Großkapital sich gefahrlos ans dem amerikanische» Kon- tinenle bei Hafenbauten. Eisenbahnen mit Hasenprivile- gien »nd dergleichen beteiligen lann. Ohne Ver gebung von besonderen Hasengcrechtsamcn werden die süd- anlcrlkanischcn Länder noch lange ans ihren natürlichen Rcichtllmern „hungernd" sitze» können, che cS dem aus ländischen Großkapital cinfallcn wird, sich a» die .Hebung niid Ausbeutung derselben zu machen. Denn weder der moderne Handel, noch viel weniger die moderne Schifs- sahrt kan» heute ohne solche Sonderrechte anskommea, welche jetzt durch die Vereinigten Staaten allen übrigen amerikanischen Staaten zu verleihen verboten werden. Einwanderung und Kapital aber könne» alle amerika nischen Länder ausschließlich nur von Europa in gciiügcn- dcn Mengen erhalten, denn auch Nordamerika zählt noch immer, im volkswirtschaftliche» Sinne, zu den borgenden und nicht zu den Geld auSleihenden Ländern. Tic also durch die Erweiterung der Monroe-Doktrin geschossene wirtschaftliche Gefahr für alle übrigen aiiicrikaiiischcn Länder ist dadurch nicht nur bewiesen worden, sondern auch in Wirklichkeit viel größer, als cS für viele den Anschein haben mag. Was aber bezweckt nun die Union i» Wirklichkeit mit dieser brutalen und leichtsinnigen Erweiterung der Monroe-Doltri»'? Das Märchen von de» japanischen Absichten auf die Magdalcnabucht im metzitäiiischen Niederkalisornie» ist purer Unsinn, den» ein Blick ans die Karte genügt, um davon zn überzeugen, daß dieselbe sür Zapan militärisch eine regelrechte Mausefalle ist »nd auch so lange bleiben wird, wie San ,Francisco, Panama und Hamas sich in amerikanischen Händen befinde», »nd Amerika die Bucht von der Landscstc her erreichen und ailgreisen kan». Die Magdalenabucht hat ilftt der Angelegenheit daher nur insofern zu tun als gute Krcnnde im Senate jenen Leuten helfen wollen, welche dort bedeutende Kapitalien auf Spekulation hinetngcsteckt haben, in der Hoffnung, die Bereinigten Staate» würden diese Bucht von Meriko über nehmen. Als diese sich in dieser Boranssetzung getäuscht sahen, verkauften sic volle 8ä Prozent ihres Aktienbesitzes an Japaner, nur durch dieses Manöver die Bereinigten Staaten zu zwingen, einzuschreiten. Dies dürfte auch in allererster Linie der wahre Grund sein, weshalb sich der amerikanische Senat so schnell bereit finde» ließ, den ftim selbst wahrscheinlich unverständlichen Absichten der Dollar diplomaten so willig -Haiidlaiigerdienste zn leisten, Biel mehr als die angeblichen Gelüste der Japaner ans die Magdaleiiabncht hat die Hamburg Amerita Linie noch damit zn tun. Diese befindet sich bctannllich schon seit mehreren .fahre» im Besitze guter Hasenländereien au» der Düncmart gehörende» westindischen Zniel Si. Thomas und will diesen Punkt als handelogevgraphischeü Zentrum ftir ihre Schiffe ausbauen. Ebenso sind die Landenverh- nngen der deutschen Plantagengesellschaft in Evliimbien am Atratoslussc, hart an der Grenze von Panama, den Amerikanern schon längst ein Dorn im Auge. Da nun auch ivrcinlrcich versucht, sür seine Handelsmarine eine passende Kohlenstatioil von Panama zn erwerben, und da englisches Kapital, besonders in Peru, günstige Hase»- lonzessioncit schon besitzt, glaubte» die Washingtoner Diplomaten nicht mehr länger damit warte» zn tönnen, ihre längst angestrebte Suprematie über den gesamten ameritanischcn Kontinent offiziell auszudehnen. Der wirtliche Grund, der zu der sonderbaren Erweite rung der Monrocdoktrin geführt hat, ist also anSichlicßtich der, sich dadurch gewisse TberboheitSrechte, unter Bor- spicgelung falscher Tatsache», über den gesamten amerila- Nischen Kontinent anzueigncn. »in sorta», nngestvrt von europäischer Konlurrenz, diese» als die ureigenste Domäne der Bereinigten Staate» von Nordamerika betrachte» und sich nutzbar machen zu können. Daß dies der tatsächliche Grund ist. läßt schon die Znjiung der vom Senate angenommenen Resolution er kennen, den» im anderen Falle hätte dieselbe spezialisiert »nd nicht so allgemein und dehnbar gehalten werden müssen. Durch die heutige Auffassung jedoch „gibt" sich Nordamerika da» ausschließliche Recht, allein bestimmen zn dürfen, welcher Hasen oder Ort nach seiner Auslassung die eventuelle Sicherheit der Union bedroht, sofern der selbe unter Kontrolle von Ausländern kommt. Sollten aber die Bereinigten Staaten jemals ver suchen, die erweiterte Monrocdoktrin in der Praris zur Anwendung zu bringen, so können sie von vornherein versichert sein, daß sie gegebenenfalls nicht nur mit einer eventuellen allßeramcri'anischeti Macht in Konsliti ge- rate», sondern auch in Latcinamerika ans sehr energischen brwassnetcn Widerstand stoßen würden. Tic Monroedoktri» in ihrer spateren Anssasfting und heutigen Erweiterung iß schon längst keine Friedens garantic mehr, als welche sic stets von der Union »in- gcstellt wird, sondern in des Wortes verwegenster Be deutung ein hcraiissordcrnder Kricgsrnf. welcher nicht immer ungchvrt verhallen wird. Die vom anieriianischen Senate angenommene Resolution über die Erweiterung der Monrocdoktrin muß daher mit Recht als ein tnpi'chcr „Ehauvinistcnbinsf der Dollardiplomatcn" tlainsizierl werden. Irahtmeldungerr vom 23. August. Die angeblichctt Ttciterhiu1crzieh»nifelk bei der Erbschaftssteuer. Berlin. Die „N v r d d. A l l g. Zig." schreib!: Die Presse beschäftigt sich ans Grund von Aenßcru»gen des Znstizrnts Ba m berge r svrtwährend mit der Bebaup- tnng, daß angeblich bei der Erbs ch a s t s s> e n e r »»geheure Hintcrziehutige» Vorkommen. Z„ Nr. X07 de, „Kölnische» Zeitung" hat Bamberger es neuerdings als richtig be zeichnet, daß nach seiner wohl aus amtliche Schatzungen ge stützten Berechnung die jetzige Erbschaftssteuer 00 Millionen an Stelle von 1«! Millionen jnllrltch bringen müsne, una daß cs sica bei diesen sehlenden -st«, Millionen um Ansjstile einer wirklich geschuldete» Steuer handele. Die Behanp tnng enthält einen ichwcre» Borwnrs auch gegen die Tätig keit der Erbichast s st e »erb e t> ö r de», die es z» laßc n sollen, daß sich mehr als die Hälfte der Steuer der Er hebung entziehe. Die Ertrngsschätznngcn sür die Erbsäiaits stcncr und sür das IllOll voraeschlagene erweiterte Erb recht des Staates habe» iümttich znr Grundlage das jähr lich tu Deutschland voraussichtlich ererbte Bcrmöae», »nd me berechnen dieses ans dem i» Preuße» zur Ergänziinas Neuer veranlagten Bermögen, Es ist leicht einzusehen, daß sich dies Vermögen, wem, es zur Vererbung tvmml, un möglich der Berai,lagnna der Erbschaftssteuer entzielnn lann. da es ia den Steuerbehörde» völlig bekannt in. Eine Kritik der Baiiibcracrschc» Zahle,, im einzelnen würde nü) erübrigen, wenn cs nickt anssallen müßte, daß übcrlia'il't die amtlichen VoranSschüviingeii so außerordentlich iollte» fthlgegrisfen haben. Dies ist indessen nicht der Fall: denn
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