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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.02.1913
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1913-02-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19130202018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1913020201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1913020201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1913
- Monat1913-02
- Tag1913-02-02
- Monat1913-02
- Jahr1913
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.02.1913
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S7. Jahrgang, ^ SS. Ver»-»-«ebü»r ^ettelgthrl. ft»r Dr«». den bei idgitch ,wet> «alstierZiur^ungt«, Sonn. un» iokonlaaen nur einmal) r,L» M., durchouiwilrNaegom. »tMonIr« di»5.doM. >»I einmaliger Zu- itellun, durch die Post »M.<ö»ne«<yeUgeId>. Dt« den Lesern ,on Dr«»den u. UmgSun, «m Tage oorlser pt> »estelllen illxnd^lu». »aden erhallen d t« «e». «Orttnen «e,tLr «U »er Vl-rzen-Su^Nb« «nsammen. — Ngch- druck nur mit beut- itcher Luillenan^d« ,lDr«»d. «ach».') P»- Wg. - lln»«rl«nst- N-mlNrlVt« werde» »tchl Lusdewuhrt. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: 11 » 20VÜ » S6«1. Lomrtag, 2. Februar ISIS« IGLE Druck und Verlag von Liepsch äc Reichardt in Dresden. 5iI«-E5,in,cIiai«Ii»rr ßs»rl,l vrrielail. , fonc/sn?- Lstoco/scks l > N»/im - ll/iocotscko ) M 7»fek 8ÜL Lstocolscks t Lavso /»5 Lore 2,40 II. -er Lanko«, 2. 3 p.4l öl. ^ Anieigen-Tartl^ Annnhnie von ÄiiNU» biaungen bi» nachni- i! Uhr, L-»inlag» nur Mariens,ruhe UN von II bi» >/:> Uhr. DU »inspailig« ibrundzeüe <-a. i« Silbe») :iii Ps„ gnmilien «uchruhUa »ui Dresden 2r Pi-l bie zweispaltige Zelle LusIkrlseilc7NPI.,die zweispalnge Aeklame- zeiie >,!>« M. — I» diunimer» nach Lau», nnb Feiertagen die einspomge Grnndeeüe Pi., ganlUie». Nachrichlrn au» Dru den die Giundzelle iig Ps. — Auswärtige Aufträge nur gegen Vorausbezadluna. — Jede» Peicgbiait lostet. >0 Ps. Hau-tgeschSftSstclle: Maricnstrastc kadeber^er ?Ü8ner aus cker I. . I —s 1 r,/?rrrä//wd<7 o4?r/z«/,ck/aoi7/'/)'«r/-7-e Hirkli'iiuIliialtLl.oiilik H »gellen, »toplen, »äiiea ».»iunii.»-». F/D-Ä »»OL-otoe«» »Nse S»»t<»nv ZA » WKM MsMükmiilrlM IR vor- unä lüc^vliltL- :: WU Hsrienslrasse 14. >» -tx n-n «ei-ritoN. Lekminksn k»ar»amsns waldlose, ALLv ertrgo Leserr, Mutmaßliche Witterung: Wechselnde Bewölkung, kein erheblicher Niederschlag. Der Reichskanzler betrachtet nach einer Korre- spondenzmeldung das Mißtrauensvotum des Reichs tages als für ihn nicht vorhanden. Der Reichstag setzte gestern die Beratung des Etats des Rcichsauits des Innern bei den Kapiteln Gesund- Lei t s a m t und Patentamt fvrt. Die Petition deo Ausschusses für den „Parsifal"- Schutz wird den Reichstag dem Vernehmen nach am nächsten Freitag beschäftigen. Alle fehlenden M a s ch i n c n g c w e h r - K v m p a g - «ien werden bis zum 1. April d. I. ausgestellt werden. Im preußischen Abgcordnetenhause wandte sich der Minister des Innern v. Dallwitz gegen die Ab stimmung des Reichstages über die polnische Ent eign u n g s i n t e r p c l l a t i o n. Aus der Hamburger Hochbahn wurde gestern früh durch einen unerwarteten Streik säst der gesamte Betrieb lahmgelegt. Erneute diplomatische Schritte der Mächte In Konstanttnvpel sind vorläufig nicht geplant. I« Konstantinopel und Umgebung herrscht feit drei Tagen fürchterliches W i n t e r w e t t c r. das die Wiederaufnahme de» Kampfes am Montag sehr erschweren dürfte. ">', Italien hat die Einsetzung eines Ausschusses zur Untersuchung der gegen die mohammedanische Bevölke rung begangenen Grcueltatcn angeregt. wiederholt verlautbart ist, daß selbst in den Kreisen der, Leben und im Sterben, dann kann die Antwort nur die eine Ne nationalen Parteien in Sachsen nach dem Scheitern der Bolksschulgcseßreform. Wie es von allen Beurteilern während der Diskussion über die BolkSschulgesetzvvrlaae vorausgesagt worden ist, kommt die tiefgehende Bewegung, mit der die Frage der Volksschulqesetzrekorm seit Jahren verbunden gewesen ist. trotz des Abschlusses der Verhandlungen im Landtag nicht zur Ruhe. Die Parteien, welche sich im Kampfe gcgen- übergcstanden haben, wollen vielmehr das Fazit ziehen und gegenseitige Abrechnung halten. Sie wollen feststellen, wer das Scheitern der Reform verschuldet hat. So sind in letzter Zeit im konservativen „Vaterland" sowohl, wie von seiten des Vorsitzenden der nationalliberalcn Fraktion im Land tag. des Herrn Landgerichtsdirektors Hettner, in der nationalliberalen Parteiprcssc Aeußerungen erschienen: die radikalen Kreise in der Lehrerschaft haben Erklärungen schärfster Art erlassen und die Sozialdemokratie verbreitet Flugblätter, in denen sie die Konservativen und die Erste Kammer der rücksichtslosesten Reaktion zeiht, und den Nationalliberalen, die zwar mit ihr und dem Fortschritt den „Grvßblock" gebildet hätten, vvrwirft, das; es nicht zur Eini gung gekommen sei, weil ein unbedingtes Nachgeben gegen die radikalen Forderungen auch für die Nntionallibcralcn unmöglich gewesen sei. So ergibt sich die Ueberzciigung, daß die unselige Agitation sortdauerl, durch die nicht nur die Kluft zwischen den Parteien, sondern auch die zwischen der Lehrerschaft und den Vertretern der Kirche sich immer mehr erweitert. Das ernsteste Bedauern über das Scheitern der Volks- schulgcsetzvorlage ist darin begründet, das, damit von allen Setten anerkannte notwendige Fortschritte in der Entwicklung unseres BolkSschulwcsens jetzt auf laR>e Zeit vertagt sind. Fortschritte, die nicht nur der Schule selbst und der uns anvertrauten Iiugend, son dern vornehmlich auch der Lehrerschaft zugute gekommen wären. Das konservative „Vaterland" gibt einen Haupt- tcil der Schuld an dem Scheitern der Reformbestrcbunqen einem Teile der Lehrerschaft, die durch zu große Zurück haltung die Führung der Angelegenheit den Drängern und Stürmern überlasten habe: zum anderen Teile der Haltung der nationalltberalen Partei in der Zweiten Stände- kammcr. die das unerläßliche Zugeständnis der konfessio nellen Volksschule nur gezwungen gemacht habe und auf der Beseitigung des bisherigen Neligionsgelübdes der Lehrer bestanden hätte. Im „Vaterland" wird ausgeführt, daß die Regierung die Erste Kammer in voller Geschlossen heit und die konservative Fraktion in der Zweiten Kammer als „bewußt staatserhaltende Elemente" diese Forderunq -er Nationalltberalen als unannehmbar hätten zurück- weisen müssen. ES wird dabei angedeutet, was schon liberalen Abgeordneten Stimmen laut geworden seien, die sich gegen zu radikale Forderungen gewendet hätten im Interesse des ganzen Rcsormwerkes. Diese Annahme von einem Zwiesvalt innerhalb der nationalliberalcn Fraktion stützt sich u. a. auf das Verhalten von zwei ihrer Mitglieder, die der im vorvorigen Jahre abgchaltenen Landessynode an gehört haben. Die Landessynode hatte am 11. Oktober 1V11 mit allen gegen die Stimme des Synodalen Schuldirektors Philipp einen Antrag v. Pank angenommen, in welchem der Punkt 2 heißt: „Dem konfessionellen Charakter der Volksschule entsprechend, hat als Grundsatz zu gelten, daß der Lehrer, wie allen anderen, so auch den Religionsunter richt erteilt und demgemäß das Religio nsgelöb- niS ab legt." Da sämtliche Synodalen, mit Ausnahme eines einzigen, für diesen Antrag stimmten, so ergibt sich, daß auch die zwei nationalltberalen Landtagsabgcord- ncten für diesen Antrag gestimmt haben. Im Landtag haben sic die entgegengesetzte Haltung eingenommen. Landgerichtödircktor Hettner nimmt in einem Artikel des „L. Tgbl." für seine Partei in Anspruch, daß sie durch ihre Anregung im Jahre 1907 die Regierung zu einer Ge- setzeSvvrlage zu bestimmen vermocht habe. Dies ist ge wiß ein Verdienst, aber zu übersehen ist dabet nicht, daß die nattonalliberalc Fraktion während der Ver handlungen über die Regierungsvorlage sich zum Wortführer viel weiter gehender Forderungen der Lehrerschaft gemacht hat- Sowohl vom Staatsmiuisttzr Dr. Heck wie vom Vizepräsidenten der Ersten Kammer Oberbürgermeister Dr, Beutler ist dies den Gegnern der Regierungsvorlage in der Zweiten Kammer vorgchaltcn wor den, und diese Tatsache ist es auch, welche die Behauptung des Landgerichtsdtrektors Hettner, seiner Partei wäre ein Ausgeben ihrer grundlegendsten Forderungen zugemutet worden, als unbillig erscheinen läßt. Die Zustimmung zu diesen iveitergel,enden Forderungen der liberalen Partei würde für die Regierung, die Erste Kammer und die Kon servativen der Zweiten Kammer auch nichts weniger be deutet haben, als ein Aufgeben ihrer Grundsätze. Gegen die Erste Kammer und die Konservativen der Zweiten Kammer ist weiter der Vorwurf gemacht worden, daß sie nicht einmal die Schulgeldfreiheit, deren sich Preußen längst erfreue, zugestanden hätten. Abgesehen da von, daß durch Herrn Ftnanzminister von Seydewitz in aus führlicher Begründung dargelegt worden ist, welch starke Erschütterungen der ganze Staatshaushalt erfahren würde, wenn der Fiskus das Schulgeld übernehmen wollte, haben sich die Regierung und die Konservativen grundsätzlich mit der Schulgeldfreiheit einverstanden erklärt, nur sollte die selbe nicht zwangsweise eingeführt werden, sondern in das Ermessen der einzelnen Gemeinden gestellt bleiben. Bon liberaler nnd radikaler Seite ist das Scheitern der Reform darauf zurttckgcführt worden, daß sich in dem Kampfe um die Schulreform zwei unversöhnliche Welt anschauungen gcgcnübergcstandcn haben. Das ist ge wiß richtig. Es sind die beiden Weltanschauungen, von denen die eine die Religionölehrc in positiv christlicher Form, die andere mehr oder weniger eine allgemeine Morallehre ohne Festhalten an religiösen Dogmen zur Grundlage hat. Unhaltbar ist aber die Behauptung, daß die in der Ersten Kammer sitzenden Geistlichen dem Grundgedanken der liberalen Forderungen zngestimml hätten. Die vornehmsten geistlichen Sprecher in der Ersten Kammer waren die Herren Oberhofprediger l). Dibelius und Superintendent Cordes. Oberhofprediger v. Dibelius sagte am 11. De zember v. I.: „Daß ein evangelisch-lutherischer Religions unterricht auch wirklich evangelisch-lutherisch ist, darauf muß die Kirche beharren. Luther sagt an einer sehr bekannten Stelle der Schmalkaldischen Artikel: „lieber manches Lehrstück unserer Kirche lasse sich mit Gelehrten und vernünftigen Leuten und unter uns selbst wohl ver handeln, aber von den Artikeln, auf deren Bergcshöhe die Stadt Gottes, unsere Kirche, gebaut sei, dürfe man nicht weichen noch lassen, es falle Himmel und Erde ober was sonst nicht bleiben möge." Wenn wir — ich habe zum Frieden geredet, und habe cs ernstlich, sehr ernstlich damit gemeint — den Frieden damit erkaufen sollten, daß wir ab- lassen von dem. was mir als unseren köstlichsten Schatz unserer Jugend vererben wollen, dann wäre cs ein fauler Friede, und wenn wir unsere Zustimmung dazu geben sollten, daß der Jugend im evangelischen Religionsunter richt das nicht mehr gegeben wird, was unser Halt ist im sein: „Niemals!" In derselbe» Sitzung äußerte sich Superintendent Cordes: „Ich möchte davon ausgehen, das; die Anträge in der Zweiten Kammer veranlaßt worden sind von einem Notstand, und ich möchte meinerseits diesen Notstand durch aus anerkennen. Es ist sogar ein doppelter: ein Notstand bei den Lehrern und ein solcher bei den Schülern. In der Tat kommt ein Teil der Lehrerschaft, wenn er verpflichtet ist, den Religionsunterricht aus bekeniilnismaßiger Grund lage zu geben, in eine Gewissensnot. Ich brauche das nicht weiter auszusühren. Es liegt auch ein Notstand vor auf seiten der Kirche. Die Folge davon, daß ein Lehrer nicht mit vollem Herzen in dem Bekenntnis der Kirche, in dem er unterrichten soll, wurzelt, ist die, daß der Religionsunter richt »»lebendig werden muß. daß infolgedessen allerlei Dinge sich ereignen, die ungehörig sind, uitü daß vor allem das Kind innerlich von dem Religionsunterricht nicht be rührt wird, daß es ihn leicht als das langweiligste und überflüssigste Ding empfindet. . . . Nun hat man versucht, diesem Notstand zu begegnen, indem man dem 8 2 den Ab satz 3 angefügt hat. Dieser Versuch aber, dem Not stand zu begegnen, ist verfehlt. Er ist schon ver fassungsrechtlich nicht haltbar, denn er greift «in in daL. was nach der Verfassung der Kirche zusteht nnd nicht der staatlichen Gesetzgebung. Er greift mehr oder weniger iv die Materie dessen ein, was als Religion zu bezeichnen ist und gelehrt werden soll. . . . Man kann nicht einsach über VNkM'irche hinweg dekretieren, was als Religion in der Schule gelehrt wird, solange Staat und Kirche so eng ver bunden sind und solange der Kirche verfassungsmäßig das Recht gegeben ist, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu ordnen Auch aus inneren Gründen ist der Vorschlag der hohen Zweiten Kammer unannehmbar. Wenn es heißt: „Im Geiste der betreffenden Kirche, ohne Bindung an den Buchstaben der Bckcnntnisformcln," so ließe sich darüber an sich wohl reden, denn es ist keiner unter uns, jedenfalls unter uns führ enden Geist lichen in der Landeskirche, der etwas anderes wollte, als einen Ncligionsnnterricht frei von starrem Dogmatismus, aber wir haben es ja in den religiösen Kämpfen der Gegen wart erlebt, was unter dem „Geist" der Kirche und der Freiheit vom „Buchstaben der Erkeniitnisformelu" ver standen wird, wie bis hin zum Pantheismus nnd Agnostizis mus, Atheismus und Monismus alles mit der Flagge des Christentums bedeckt wird. Darum ist es schlechterdings unmöglich, einer Fassung zuzustimmen, die d i e Bahn für einen unheilvollen Subjektivismus frei macht. Um die Wahrhaftigkeit des Lehrers zu schützen, wird der Kirche zu- gcmntet, ihrerseits gegen ihr Gewissen und untren zu han deln, indem sie die Bekenntnisse ihres Glaubens erweichen läßt, mehr oder weniger prcisgibt. Um die Kirche vor einem unlcbendigcn Religionsunterricht zu bewahren, will man jegliche Bürgschaft dafür auf heben, daß der volle Christenglaube in seiner durch die Jahr hunderte bewährten Lebenskraft den Kindern über mittelt wird. Man will die christliche Religion den modernen Bedürfnissen anpassen, gibt sie aber tatsäch lich preis und verurteilt die Kinder dazu, daß sie heute der Religion des Herrn A., morgen der Religion des Herrn B., übers Jahr der Religion des Herrn C. über antwortet und so in das ganze Gewirr der religiösen Kämpfe unserer Zeit hineiiigczvgeii werden, und in einem Alter» wo cs ihnen ganz unmöglich ist, selbständig Stellung dazu zu nehmen." Es wird niemandem leicht fallen, ans diesen Aeußc- rnngcn der geistlichen Redner eine Zustimmung zu den von liberaler Leite vertretenen Forderungen htiisichtlich des Religionsunterrichts abzulciten. Eine merkwürdige Er scheinung ist es auch, daß von maßgebender nationalliveralcr Seite das Vormasten einer G r o ß b l o ck p o l i t i k bei den Beratungen über die Schulgcsetzvorlagc bestritten worden ist. Angesichts des Umstandes, daß die Bvrlagc durch die Bereinigung der nationalltberalen, fortschrittlichen und sozialdemokratischen Stimmen zu Fall gebracht worden ist. begleitete das Organ der Freisinnigen Volkspartei, die „Zttt. Morgenztg", das Zusammenhalten der Opposition in der Zweiten Kammer mit folgenden Auslassungen: „Die große Frage war: Wird sich in der Zweiten .Kammer eine genttgcndc Mehrheit gegen das Gesch finden? Man be fürchtete einige Absplitterungen bei den Nationalliberalcn t!>. Aber der Block von Bebel bis Nasser mann hat prächtig z u s a m m e » g c h a I t c n : Nicht einer siel »m. Die Hoffnungen der Rechten und der Regierung sind zuschanden ge worden."
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