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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.02.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19100210015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1910021001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1910021001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1910
- Monat1910-02
- Tag1910-02-10
- Monat1910-02
- Jahr1910
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.02.1910
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54. Jahrgang, 40. Donnerstag, 10. Februar 1910. Bei»,«gebühr vterleljäbrl. für Dre4- den bei täliltch zwei- maliger Aurraguug (an S»ttn- und Montagen nur einmal) 2.LO Mk.. m:mo»are » Ä) Mt. Bet eunnaltger »in- Peilung durü) die Pott UM.(ot,ne Bestellgeld». Tie den Lesern von Dresden n. Umgebung oin Tage vorder zu- gestellten '.'«de,id-Au<^ gaben erkaltendteaus^ wattigen 2i*jjel,cr nnr ter Morgen ^ ÄltSgabe «usantmen -ugesrellt. Htnchdt uct nur mlt deut. licher Quellenangabe („Dreav. Nachr."» zu lässig. — Unverlangte ManuikrttNe »oerdett nicht ausbewahrr. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: 11 » 20i)ti » !l<»K1. Druck und Verlag von Licpsch öc Reichardt in Dresden. Il-obeok L vo. Vsrols-Vdooolaäe. I llokliskemutoo 8r. Llsj. <l. Königs v Sachsen. Livrelvorlisuk: Vcvscjei, 1Itm»r1t2. A»;e>gk»-Daris Auuadme von Aitküi, dlguiigei» di- nachm -t Ubr, LonntagL nur NanenOrutze 38 van N bi2 » 2» Uhr Die emlpaliige Grund(e,le iea. 8 Ltlben» 2b P».. Familitn .'lacht ichleu au«, Dresden 20 Pt . (beschall).Anzeigen aus der Privatst,te Heil« UO Ps. j die zmelwallige .'jellea.Tertseiie60P' — In Nununern nach Sonn u. ^riertagcn^ dre einspaltige Hit und > zeile 30 Ps. aus Privat seile lOPs., Faiuilicu« Nachrichten a Dresden dieOirundzetle'-'.'iPs. AliSwartige AuProgr . nur gegen DorauLbc- zahlung - Jede., Be- legblai: kostet 10 P». Hauptgeschästsstclle: Mnrirnstraste !K 40. l^Ltumktmsl v>'6sclsn-/i.. Victoriasli-alZs 5 ?. : Vi'llk-IliiüOl't M okiklilsliielien Ikpulelieii. : keicliliglligite älimslil inISniIizeliki' Ikpiiiklik. kVLiltLlßtr-t« k»eio<r»S^«ire»I«r Lvko-Papier IVloclsr'NSL IVlsrr-OKLliQiitpktpjSr'. -Vei^niis ». er>n,.>. lioss. l.LlI NlLUI, ^susir. 25. llLul-VLviekvremv nIt«.. Drvxivn, l.kliei'Ml'kll. Kel8e-Ül'1l!ce>. Wr'tv eilige Aefev. :>A'iitmastliche W i l t e r n u g: .Kühl. veränderlich. Prinz Heinrich reist am !I. Februar nach Eng- land und bleibt dort dis Ende März: er isi diveit vom König eiugelaüen worden. Das Plenum des preustischen G c s a in t w a s s er st r a h e n b c i r a t ö ist für den 21. Februar zu einer Sitzung nach Berlin cinüernfen. Der deutsche Botschafter in Madrid Graf ? a t 1 e i:- back, liegt im Sterben. Der achtfache Mörder von Bvgnslawice ist v c r!»astet worden. Die Seine ist gestern »m 21 Zentimeter g e st ieae n : heute erivartet man ein weiteres Steigen um :!ü Zentimetc'.. Das spanische 5t abi » ctt Bi v r e t gab seine E n t - lassuu g. Der E r s u l t a n ?l b d n l ft a mid ist g c i s! esIr a n k geworden. Im Jahre 1!)Iä soll in Newport eine Weltaus- st c l l n n g stattfinden. ^Sir.ASdSna8hS in Mt«! IMMKNMalgeMl - lilil! «oo» rskraeerStraWs SK. ScftiNabttrabgabe«. In der Presse findet sich mehrfach die Mitteilung, dast in Angelegenheit der Schiffahrtsabgaben die vrenstische Regierung bereits B v r » e r h a n d l n n g e n mit O c st e r reich und den Niederlanden angetnnpft habe. Nie berichtet wird, sott am I. und 2. Osterseterlag in Düsseldorf eine Konferenz von Vertretern der drei Staaten siatt- sinden, und in amtlichen Kreisen 'Berlins werde bestimmt erwartet, das; von Oesterreich und den Niederlanden gegen die Einräumung besonderer B vrrccbt e u n d .K on ; es - sioncn die vrenstischen 2^ertrngscntiv!irse zur Ein- ftihrnng von Schiftalfttöabgaben 2!»nalnne finden. ES ist schwer nnchzuprüsen, inwieweit diese Angaben ans Tatsachen beruhen. Aber wir möchten doch die K v n i g l i ch Sächsische S t a a t s r c g i e r n n g drin g e n d ersuchen, eine Aufklärung hierüber beim Reichskanzler und der vrenstischen Regierung herbeiznslihren. Es ist nicht leicht verständlich, wie in einem Zeftp-.liftt, wo die Verhandlungen über eine Einigung der Interessen der deutschen Bundesstaaten noch schweben, die .Königlich Preustischc Negierung bereits mit dem Ausland in Unter handlungen tritt. Blau darf aber auch daraus gewannt sein, wie die diesbezüglichen Einladungen der prcnstnchev Regierung von dem Auslände ausgenommen werden. Nach den verschiedenen ganz offiziellen Erklärungen, welche der österreichisch-ungarische Botschafter seinerzeit nach dem Er scheinen der vrenstischen Denkschrift, welche die Einführung von SchiffabrtSabgabcn vertritt, in Berlin abgegeben hat, kann der Reichskanzler nicht im Zweifel sein, dast die öfter rcichische Negierung cs grnridsätzlich ablehnt, ans die Ab- gabcnfreihcit, die ihr durch die Elbschtsfahrts-Akte zugc- sichert ist, zu verzichten. Erklärungen in demselben Sinne sind auch neuerdings wieder seitens des Berlreters der österreichisch ungarischen Monarchie in Berlin erfolgt »nd der österreichische ftandelsininister hat sie in dem öster reichischen Parlament wiederholt. Ebenso zweifellos ab lehnend verhält sich die Königlich Niederländische Negie rung. Seltsam must es allerdings berühren, dast sich der Reichskanzler nicht bewogen gefunden hat. diese Erklärun gen der interessierten AnSlandsstaaten zur Kenntnis der Negierungen der übrigen Bundesstaaten zu bringen. Mit erhöhtem Interesse möchte man ferner auch die Frage aufwerscn, worin die „Vorrechte und Konzessionen", welche Oesterreich und den Niederlanden ctngcränmt wer den sollen, bestehen könnten. Das Auftailchen solcher Ge rüchte kann nnr immer von neuem die in verschiedenen Blättern ausgesprochene, ganz absurde Annahme verstärken, als ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen der Frage der Schiffahrtsabgaben und her -Haltung der Regierung des Deutschen Reiches in den Balkanfragen bestehen könnte. Es erscheint an der Zeit, dast der -Herr Reichskanzler und das Auswärtige Amt in Berlin sich davon überzeugen, dast eine Behandlung der ganzen Angelegenheit auf den seht eingcschlagenen Wegen in Zukunft nicht mehr beob achtet werden darf, wenn nicht der innere Frieden in dem Verhältnis der deutschen Bundesstaaten untereinander ge fährdet und auch das Ansehen Deutschlands im AuKlandc beeinträchtigt werden soll. Das letztere ist nur zu sehr zu erwarten, wenn das Ausland sieht, wie divergierende Fragen zwischen den einzelnen Bundesstaaten der Ent scheidung durch die Macht unterstellt sind. Der Umjtand. ^ das, in der Verfassung des Deutschen Reiches die Mög lichkeit einer B e r s a s s n n gsände r n n g durch die Festlegung formaler Bedingungen vorgesehen ist, recht fertigt nickt den Standpunkt einer knappen Majorität, ihr Verlangen diirchzuselze», wenn hierdurch die tief greifendsten Interesse» einer Anzahl Bundesstaaten verletzt werden. Tie Anwendung der AensterungSmöglichkeir must logisiheriveiie unterbleiben, wenn hierbei das föderative Prinzip, a»s dem die ganze Verfassung beruht, g e s ä h rdct w i r d. In anderen Fällen kann die Möglichkeit einer Aeiidernug durchaus segensreich »nd ihre Anwendung sehr gerechtfertigt sein. lieber Laien- uncl keruftricktmum baden sowohl der Reichstag wie der vrenstische Landtag letzthin eingehende Beratungen gepflogen, die wegen der Wichiiateit der Frage für eine gesunde Fortentwicktung unserer Rechtspflege ein viel iveitergeliendeS Interesse be anspruchen dürfen, alS cs Angelegenheiten juristischen Elia- rakrers gemeinhin zu erwecken pflegen. ES ist ganz unver kennbar, dast die Einrichtung der Laienrichter sich im Lauft der Zeit steigende Sympathien im BollSemvsinden errungen bat. Man rühmt dem Laien, der sich nur im Nebcnamie mit der Jurisprudenz beschäftigt, im Vergleich mit den ge lehrten und ständigen Vertretern des Richtcramtes eine frischere Eindruckssähigkeit und eine gröherc Neigung zur 'Berücksichtigung des Billigleitselementes gegenüber dem strengen Rechte nach, zwei Eigenschaften, die ihre Träger als besonders aeeianet erscheinen lassen, die individuellen Eigentümlichkeiten dtö strafrechtlichen Einzelfnlles in mög lichst weitem Umfange zu würdigen und dadurch der Gefahr einer Schablonisieriina der Rechtsprechung entgegen znwirken. Die Bewegung zugunsten deS Laienrichtertum-? ist schlicstlich so nachdrücklich geworden, dast auch das Neichs- snstizamt nicht umhin tonnte, mit ihr Fühlung zu nehmen und dein öfscntlichen Rechlsbewustticii! ans diesem Gebiete entgegcnznkommcn. In dem Entwürfe der neuen Straft prozestvrdnnnq tritt die Wirkung des non leitender Stelle gezeigten Bestrebens, zwilchen den Bednrsnip'en der Rechts pflege und dem allgemeinen Wunsche nach einer vermehrten Heranziehung des Laienclemcntcs einen vermittelnden Ausgleich zu schassen, in dem wesentlichen Zugeständnis in die Erscheinung, dast die bisherigen Strafkammern in sogenannte graste Schöffengerichte nmgewandelt werden sollen. Das gelehrte Fünfmänner-Kollegiilm kommt dem nach fortan in Wegfall und die erkennende Strafkammer der Zukunft wird sich ans drei Laien- »nd nur zwei BcrnsS- richtern ziisammenietzen. Die frühere Besebnng der Land gerichte ansschliestlich mit gelehrten Richtern hatte in Ver bindung mit dem Mangel einer Berufung im Publikum eine Miststimmnng wachgernsen, als deren Ausdruck das Wort von der „Allmacht der Strafkammer" geprägt wurde. Diesem Zustande soll nun ein Ende gemacht werden, nicht blvst durch die Erweiterung der Strafkammern zu grostcn Schöneiigerichten kür die erstinstanzliche» Urteile, sondern auch durch die endliche Einführung des langersehnten Rechtsmittels der Berufung, deren sich der militärische Strgfprozest im Gegensatz zu dem in diesem Punkte zurück gebliebenen bürgerlichen bereits erfreut. Nach der Aufnahme, die der Entwurf einer neuen Strafprvzestvrdnnng bei der ersten Lesung im Reichstage gesunden hat, must angenommen werden, dast die Neu ordnung -er Strafkammern von der Mehrheit gebilligt werden wird. In der Debatte traten namentlich die beiden sächsischen Abgeordneten richterlichen Berufes, der konser vative D r. Wagner und der ngtionallibcrale D r. -Hcinze, hervor, die sich in gründlichen sachlichen Aus führungen für die Mitwirkung des Laienrichtertums cin- setztcn und betonten, dast die Schöffen mehr persönliche Fühlung mit dem praktischen Leben »nd den sozialen Ver hältnissen hätten, als die gelehrten Richter, und dast nach der ganzen Entwicklung, wie sic sich nun einmal vollzogen hat, ohne die Beteiligung von Laien kein Vertrauen z»r Rechtspflege mehr ins Volk kommen könne. Die Aendcrung in der Zilsammensehung der Strafkammern allein vermag aber eine gründliche Abhilfe der zutage getretenen Mistständc noch nicht zu bringen, sondern es mutz unbedingt auch die Einführung der Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammern hinzukommen. Je notwendiger dieser zweite Teil der Reform ist, wenn sic zu einer wirk lich organischen gestaltet werden soll, nm so mehr must eS auch bedauert werden, das; gerade hier eine ziemlich lebhafte Meinungsverschiedenheit zwischen der Regie rung und dem Reichstage sich geltend macht. Während nämlich die Vorlage die Laienrichter bei den zu bildende» Veriifiingssenatcn ausschliesten will, ist die überwiegende Mehrheit des Reichstages geneigt, das Laienelemcnt auch hier zu berücksichtigen. Ter 'Abgeordnete Tr. Wagner er ltärle, dast seine konservativen Parteifreunde znm grössten Teile bereit seien, die Schössen auch an den Berusungs geeichten Mitwirken zu lassen, und der Abgeordnete Dr. Hctnzc gab namens der Nationalliberalen der Meinung Ausdruck, dast die Laien ebenfalls zu der BerufnngS Instanz binzugezogen werden müssten, weil dort in Zu knnft der Schwerpunkt der Strafjustiz liegen würde. In ähnlichem Sinne äustertcn sich die Redner des Zentrums und des Freisinns, während der Vertreter der sreikon servativen Partei sich ans den Standpunkt der Vorlage stellte, indem er befürwortete, erst einmal die vraktischen Erfahrungen der Ncurcgcliing bei den Strafkammern in erster Instanz abzmvarten. nm ein zuvcrläniacs Urteil darüber zu gewinnen, ob die Laienrichter der ihnen damit übertragenen neuen Aufgabe genügend gewachsen seien. Der Reichstag wird sich bei dc-r weiteren Behandlung dieser Streitfrage vor Augen halten müssen, dast cs seine oberste Pflicht ist, keinessalls die Einführung der Be rufung überhaupt zu gefährden. Eine neue deutsche Straf prozehordnung ohne dieses schlechtweg unentbehrliche Rechtsmittel wäre nur ein unzulängliches Stückwerk, und es ist daher unter allen Umständen besser, dast eine Be rufungsinstanz zunächst ohne Laienrichter geschaffen wird, als dast sie gänzlich scheitert. Einer solchen Regelung kann der Reichstag um sv leichter zilstimmen, als der vrenstische Iustizministcr Beielcr bei der Beratung des gleichen Gegenstandes im Aügcordnctcnhaiisc den Standpunkt der Negierung dahin erläutert hat. dast sie sich durchaus nicht grnndsätzlich ablehnend verhalte, sondern sich im Interesse der Rechtspflege lediglich eine Priisungsfrist sickern wolle: bewährten sich alsdann die Laien in erster Instanz, so tonne man schlicstlich auch noch weiter gehen iuid sic gleichfalls zu den Bcruftingsscnatcn hinzuzicken. Es hicste die treibenden Kräfte einer gedeihlichen Recht sprechnng in einem wesentlichen Punkte verkennen, wen» man bei der Erörterung des Verhältnisses zwischen ge lehrten »nd Laienrichtern nicht auch daran erinnern wollte, dast die Grundlage der Beziehungen das g c a c n s c i i i g e Vertrauen bilden must, das wiederum mit dem allge meinen VolkSempfinden zusammcnhängt. Die Vvrzugsstell »ng des gelehrten Richters must dabei zweifellos gewahrt werden. Die Jurisprudenz will gründlich studiert und gelernt sein, und gerade bei schwierigen und verwickelten Rechts fragen versagt -aS Laienelemcnt nnr zu oft. wie die Ur teile der Geschworenengerichte zur Genüge beweisen. Wer es dghcr mit einer geordneten und zuverlässigen Rechts pflege ernst meint, wer in ihr eins der höchsten nativ nalcn Güter erblickt, der wird mit allen Kräften darauf hinmirkcn, dast gelehrte Richter, Laien und öffentliche Meinung ein festes Band von vertrauensvollem, die Ucbcr lcaenhctt der Bcrufsrichter würdigendem Verständnisse nmschliestt n»d dast eine im Einzelfallc sich als notwendig ergebende Kritik auch an den Urteilen gelehrter Nickte, niemals die sachlichen Grenzen überschreitet. Gerade in diesem Punkte ist aber durch unausgesetzte sozial demokratische Hetzereien unter Mitwirkung eines Teiles der bürgerlichen radikalen Presse so viel gesündigt worden, dast cs nicht wundernchmen darf, wenn den Richtern darüber endlich der Geduldsfaden reiht. Wie stark der Un mut in richterlichen Kreisen über derartige mastlose An griffe bereits geworden ist, liehen die jüngsten Verhand lungen deS ersten Deutschen Richtertagcs in Nürnberg er kennen, bei denen als unliebsame Nebenwirkung der nur zu berechtigten Miststimmnng auch eine ziemlich scharf bc tonte Abneigung gegen die Beteiligung des Laienclcmcnts an der Rechtspflege zutage trat. Es ist die unabwets- lichc Pflicht der nationalen und staatSerhaltcnden Presse, unsere deutschen Richter, in denen wir ein nicht hoch genug zu schätzendes, vom Auslände viclbeneidctcs Kleinod an »»abhängiger, nur auf die strengste Aufrcchtcrhaltung der Gesetze ohne Ansehen der Person bedachter Gesinnung bc sitzen, nachdrücklich gegen solche unaiialisizierbarcn Anwürse z» schützen, wie sic von sozialdemokratischer Seite fortgesetzt in offener und versteckter Form ausgehcn. Alles in dieser Beziehung bisher Geleistete hat wohl die selbst einen Stadt Hagen in den Schatten stellende Rede übertrosscn, die dei sozialdemokratische Abg. Liebknecht dieser Tage im preuhischcn Abgeordnetenhaus«: bei der Beratung des Iilstizetats gehalten hat und in der er sich ». a. zn der »»erhörten Behauptung verflieg, die Angeklagten hätten
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