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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040614017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904061401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904061401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-14
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Morgen-Ausgabe S8. Jahrgang. Nr. 298. Dienstag den 14. Juni 1904. Anzeigm-PreiS die 6gespaltene Petitzeile 25 Reklame» u»ter dem RrdaktionSftrich (4 gespalten) 75 nach d«, Familie»«ach» richten (6 gespalten) KO Tabellarischer und Lifsernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Ossertenanuahme Lü Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen»Äu-gab«, ohne Postbesdrderung 60.—. mit Postbesbrderuug 70.—. vuuatzmeschlutz für Anzetgeu: Abeud-AuSaab«: vormiUaaS 10 Uhr. Worgeu-Auigabe: nachmittags 4 Uhr. Anzeigen sind stets an die Expedition »»richt«». Di« SrpedÜion ist wochentags ununterbrochen geöffnet »»a früh 8 bi» abends 7 Uhr. Druck und Verlag von U. Pol» in Leipzig tJuh. vr. v, t». L W. MtukhardK Alsr«d Loh ».Vuchhandla., Uatv«rsttSt»str.S (Fern1pr.SK. 4046h«. LSlche, Katharine», sttaße t4 (Fernsprecher Nr LSSb) » Königs» -la- 7 (Ferusprecher Nr. 7V0V). HsvtztHtlüüe DreSSe«: Marieustratze 34 (Fernsprecher Amt l Nr. 1713). Haupt-KUtnie Berit»: CarlDoocke r-Herzgl-BayrHofbuckbaudla- Lützowstraße lOiFernIvrecherAmtVI Nr.4603.) Wger TagMtt Anzeiger. Ämtsölatt -es Hönigkichen Land- und -es Königtichen Amtsgerichtes Leipzig, -es Nates und -es Nolizeiamtes -er Ltadt Leipzig. Br-ugS-PrelS M da« Haupwyadttio» »dar d«r«n AuSgab«. st«ll«n ao-«holtr vierteljährlich 3.—. bei zweimaliger täglicher 8un«llo»g t»S Hau» >4 3.7b. Durch di« Bost b«oa«» für Deüfch. land ». Oesterreich viertellährltch ^l 4chO, für di« übrigen Länder laut Zeitvng-prriSltste. N«D«ttt»»r JahanntSaasse 8. Spr«chft»»d«: 6-0 Ubr Nach». Var lvicbsigile vom rage. * Die Regierung hat den Plan, dem Reichstage noch einen NachtragSetat für Südafrika vor,»legen, auf. gegeben. * Der Kaiser besichtigte gestern auf dem UebungSplatz Döberitz da« erste und zweite Karde-Dragoner» regiment sowie eine weitere für Südwestafrika be stimmte Feldbatteric. * In Bremeu haben sich auch die Bauarbeiter den streikenden Zimmerleuten angeschlossen, so daß die Arbeit auf den Bauten fast gänzlich ruk t. (S.Dtsck. Reich.) * Di« Japaner bauen eine Eisenbahn vom Jalu nach Föngwangtschöng. siecblrptrchung und siechirübrr- reilgiing. Von vr. jur. Richard Tdurow. II.---) Bei der Kritik richterlicher Urteile spielt ein Fehler die Hauptrolle: der Laie vermag meistens nicht die Fälle, in denen der Rechtsprechung Kunstschler vorzuwerfen sind, von den Fällen zu trennen, bei welchen die Entschei dung zwar nach Lage der besonderen Umstände unbillig und verkehrt erscheint, jedoch nach dem Stande der Gesetz gebirng gar nicht anders aussallcn kann. Ein Beispiel für viele: Tie Frau eines Gutsbesitzers erleidet während einer Eisenbahnfahrt einen Unfall: ihr Ehemann muß eine Wirtschafterin annehmcn, — eine Mehrausgabe, die ihm die Arbeitskraft seiner Frau früher unnötig machte. Auf die gegen den Eiscnbahnsiskus angestrengte Klage spricht das Reichsgericht der Frau die Kurkosten zu, weist aber den wcitergehenden Schadenersatzanspruch mit fol gender Begründung ab: sic habe einen Vermögens- ichaden nicht erlitten, denn ihr Ehemann sei kraft des Gesetzes verpflichtet, sic zu alimcntieren, müsse ihr also auch, sofern sie die Wirtschaftsarbciten nicht mehr ver richten könne, eine Wirtschafterin halten. Ter Mann habe freilich einen Vermögcnsschadcn erlitten: aber dem könne nichts zugesprochcn werden, denn er sei ja nicht überfahren worden! — Dieses Urteil entspricht freilich nicht dem Billigkeitsgefühl: aber es wäre grundfalsch, dem Richter hier einen Vorwurf zu machen: nach den be stehenden gesetzlichen Bestimmungen konnte die Entschei dung gar nicht anders ausfallcn. Datz aber in diesem Falle und in hundert anderen Fällen das Gesetz versagt, kommt einfach daher, datz jeder Kodifikation, die ja immer nur Durchschnittsfälle denken kann, der Mangel anhaften wird, nicht für jeden vom täglichen Leben dargebotenen Tatbestand genau passende Regeln zu haben, datz das ge setzgeberische Rechencxcmpcl, die Wirklichkeit der Lebens vorgänge durch die vorausgeschcnen Möglichkeiten zu dividieren, nie ohne Rest aufgehen kann. Eine Rechts regel, die sich in dem einen Falle als segensreich erweist, führt in einem andern oft zu den größten Härten: man denke z. B. an das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten. Kaum ist ein Gesetz in Kraft getreten, so zeigt sich ein prozessualer Fall, auf den cs nicht patzt. Will ein Gesetzbuch nun möglichst erschöpfend sein, so verfällt es leicht in den Fehler geschwätziger Kasuistik. So sagte Friedrich der Große treffend über die Vorlage eines Teilentwurfs des Allgemeinen Landrechts: es ist aber sehr dicke und Gesetze müssen kurtz und nicht weit- künftig seyndt." Achnlich oder vielmehr noch schlimmer stehtS mit dem englischen Rechte und dem Rechte der Ver einigten Staaten: beide gleichen einem unergründlichen Archive verstaubter Statuten und Entscheidungen, in denen sich der englische und amerikanische Jurist schwer, ein anderer überhaupt kaum zurcchtsindcn kann. Aber auch allzu große Kürze ist vom Uebel: ein im Telegramm stil verfaßtes Gesetzbuch läßt zuviel Lücken offen und ver mag der willkürlichen Auslegung keine Schranken zu setzen. Wenn aber die Gesetzgebung fast immer den Lebens- Verhältnissen nachhinkcn muß, wenn selbst die größte Fein heit und Sorgfalt der GesetzcSrcdaktion nicht verhindern kann, daß Rechtsprechung und Rechtsgefühl oft in Wider spruch geraten — wäre es da nicht am einfachsten, die Gesetzgebung auf die Fixierung einiger weniger Grund sätze zu beschränken und die Rcchtsüberzcugung, die freie, durch keine Gosetzesfesscl gebundene richterliche Meinung aus den Thron des Rechtes zu erheben? Taten, die ethisch grundverschieden zu bewerten sind, brauchten nicht mehr in dieselbe Schablone gezwängt zu werden: nicht straf- würdige Handlungen würden nicht mehr aus dem rein formellen Grunde verfolgt werden müssen, weil sie den Tatbestand irgend eines Strafgesetzesparagraphen decken: Vernunft könnte nicht metzr Unsinn, Wohltat nicht mehr Plage werden; das Wort: -uum cuigue konnte dann *) vgl. Nr. 270 d. Atg heißen: jedem Rechtssall die Entscheidung, die nach den besonderen Umständen billig erscheint. Das Strafgesetz buch brauchte nur den einzigen Paragraphen zu ent halten: „Alle Hallunkcn werden nach Gebühr bestraft", das Civilrecht brauchte bloß zu befehlen: „Jeder soll in seinen! Rechte geschützt werden und das zugesprochen er halten, was er zu fordern hat." — Dies alles sind keine leeren Phantasien; bedeutende Meister des Rechts haben derartige Forderungen ernsthaft aufgestellt. Man wies auf die Länder hin, die keine Kodifikationen ihres Rechtes haben, wie zahlreiche Staaten der Union. Mit einem Schlage, meinte man, würde der vielbeklagte Zwiespalt zwischen der Rcchtsanfchauung des unbefangenen Laien und dem toten, vielleicht schon längst verrosteten Buch staben des Gesetzes verschwinden. Ein solcher Idcalzustand ist aber, wenn man näher hinsieht, nichts weniger als wünschenswert. Wo die bloße Rechtsüberzeugung das geschriebene Recht ver drängt, da werden Recht und Willkür identisch; die Recht sprechung würde den Tagesströmungen und den Augen blicksideen der jeweiligen Machthaber dienstbar: was heute noch streng verpönt, wäre morgen vielleicht erlaubt und erwünscht. Im Namen einer angeblichen Rechts überzeugung würden politische und religiöse Leiden- schäften frei walten. Wer könnte dann noch die rechtlichen Folgen einer Handlung, eines Wortes sicher voraus, sehen? Tic Verdrängung des Gcsetzcsrechtes durch ein aut bloßer Ueberzeugung ruhendes Volksrecht' ist eine Utopie. Ueberhaupt ist cs unzutreffend, Volksrecht und Inristenreckst in einen Gegensatz zu bringen; durch seine Vertreter im Parlamente diktiert das Volk sich selbst sein Recht; ist es mit seinem Rechte unzufrieden, so wähle es klügere und geschicktere Abgeordnete! Freilich ist die Rechtsprechung nicht ganz von dem Vorwurfe freizusprechen, zu der Entfremdung zwischen Volk und Recht beigctragen zu haben. „Täuscht nicht alles", sagte einmal der Erlanger Professor Oertmann, „so leben wir in einer Zeit einseitiger und höchst beklagens, werter Ueberschätzung des Intellektualismus. Wie viele Urteile unserer Gerichtshöfe, selbst des höchsten, haben in den letzten Jahren dem Volke und auch den Juristen An laß zu bedenklichem Kopfschütteln und auch herber Kritik gegeben. Liest man sie, so findet man darin gar oft mit einem fast scholastischen Aufwand formell unanfechtbaren Scharfsinns ein Resultat vertreten, das dem unbefange- nen ethischen Gefühl bisweilen geradezu Hohn spricht." Dies Urteil ist hart, aber richtig. Die Auslegung des Ur- kundenbcgriffeS, die Lehre vom ckolus ovsntualis, vom Versuch mit untauglichen Mitteln und am untauglichen Objekt, die Anwendung des Erpressungsbegriffes auf Handlungen von ethisch grundverschiedener Qualität und zahlreiche andere, vom Reichsgericht in teils konstanter, teils im Zickzackkurs schwankender Rechtsprechung ent- wickelte Lehren beweisen zur Genüge, daß eine einseitige Betonung des intellektuellen Standpunktes auf Wege führt, die weitab vom realen Leben liegen. Man geht aber auch nicht fehl, wenn man einen Teil der Schuld derjenigen Eigenschaft des Publikums zu- schreibt, die man mit krimineller Nervosität bezeichnet hat. Tie Statistiken der staatsanwaltlichen Geschäfte beweisen, daß eine überscharfe Anwendung und Auslegung des Strafgesetzes vielfach auf die Reizbarkeit des Verletzten oder dessen, der sich für verletzt hält, zurückzuführen ist. Der Laie hat von der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft fast durchweg einen ganz falschen Begriff; für ihn ist der Staatsanwalt der mitleidlose Verfolger, dec überall auf der Lauer liegt und sich kannibalisch freut, wenn der An- sprung auf das Opfer geglückt ist. Wie verkehrt diese landläufige Vorstellung ist, zeigt die Tatsache, daß die Staatsanwaltschaften im Durchschnitt mehr als die Hälfte aller an sie gerichteten Anzeigen mit der Einstellung des Verfahrens beantworten. Die Reichsstatistik ergibt für die Jahre 1881—97 die Abweisung von 38,5 Proz. aller Anzeigen: hierzu kommen noch 16 Proz. sofortige Zurück weisungen. Man sieht, wie töricht eS ist, diese Behörde der VerfolgungSseuchc zu beschuldigen. Natürlich kom men auch hier Fälle übereifriger Schneidigkeit vor. Weit eher aber wäre man berechtigt, dem Publikum Rach- und DenunziationSwut vorzuwerfen. Wer je bei der Staats- anwaltschaft tätig gewesen ist, weiß, wie viel Zeit und Ge duld darauf verwandt wird, in Abwcisungsfällen die Be scheide in eine Form zu kleiden, die den Anzeigenden zu- frieden stellt, wie schwer eS ist, den Leuten mitunter klar zu machen, daß aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht cingcschritten werden kann. Wer sich auch nur im geringsten übervorteilt glaubt, schreit sofort nach Polizei und Staatsanwalt und ist tief entrüstet, wenn ihl« er- öffnet werden muß, daß für sein Begehren nur der Weg der Civilklage gangbar fei. Für den Beleidigten ist die Strafe des Beleidigers immer zu niedrig: „20 Mark Geldstrafe!" hört man unwillig auSrufen: „ein Jahr müßte der Kerl kriegen!" Die Kritik: viel zu hart! ist rm GerichtSiaal weit seltener zu Horen alS: viel zu milde! Wenn eS schon in der Natur der Dach« liegt, daß jeder Verurteilte sich für viel zu schwer bestraft hält, so entspricht dem mindestens die Gegentatsache, daß der Beleidigte^ Be- stohlene usw. die Strafe für durchaus unzureichend an sicht. Und ebenso liegt es in der Natur der Sache, daß im Civilprozcß, wo ja einer immer unterliegen muß, dieser stets unzufrieden ist und seine prozessuale Nieder lage auf die Unfähigkeit seines Anwaltes oder auf die un begreifliche Verblendung der Richter schiebt. Dies wird natürlich so bleiben, so lange in der Welt Urteile ge- sprachen werden: der Gerichtssaal, den beide Parteien mit zufriedenem Lächeln verlassen, liegt im Monde. Man muß sich alles dies gegenwärtig halten, ehe man über die Rechtsprechung im allgemeinen ein tadelndes Votum abgibt; man muß sich bemühen, die Schranken zu erkennen, vor denen die Wünsche nach einer vollkommenen Harmonie zwischen Rechtsprechung und Rechtsüber, zeugung Halt machen müssen. Gewißlich kommen auch in. der Rechtsprechung Fehler vor: auf ihre Beseitigung hin- zuwirkcn, eine allzugroße Schärfe zum verständigen Maß halten zu ermahnen, ist eine bedeutsame Aufgabe: denn der Richter soll der Erzieher des Volkes sein, sem Aus spruch soll vorbildlich wirken, und in ungleich höherem Grade als dem Lehrer oder dem väterlichen Erzieher steht dem Richter die Macht zu Gebote, seinen Willen erforder lichen Falls durch Zwang zur Geltung zu bringen. Aber eine zügellose, von Leidenschaften überhöhte Kritik schadet einem sich anbahnenden Reformwerk mehr, als alle fach lich begründeten und objektiv abwägcnden Beurteilung der Rechtsprechung nützen. Auch in anderen Berufen kommen Kunstfehler vor; aber die Acrzte haben doch vor den Richtern einen nicht zu unterschätzenden Vorteil voraus: ihre Kunstfehler liegen 6 Fuß unter dem Rasen, während die Kunstfehler der Rechtsprechung ihr Mar tyrium in der Sonne der Ocssentlichkeit spazieren führen und schimpfen. ver rurrirch-japanirche sineg. Ein Gefecht bei Port Adam»? Niutfchwang, >2. Juni. (Reuter.) Hier wird behauptet, die japanische Abteilung, die in Port Adams gelassen war, um die Bewegungen der Russen nach Süden aufzuhalten, wurde angegriffen und umzingelte, nachdem sie vorher einen Scheinrückzug angetreten hatte, die russischen Streitkräfte, die 800 Manu verloren haben sollen. Die Russen siehe» sich auf Kaitschou zurück. Etwa 2000 Mann russischer In fanterie, die auö der Richtung von Kaitschou kommen, sind heute morgen mit großen Proviant- und Lazarettzügen hier durchgekommen. Die Russen haben ihre Stellungen acht Meilen südlich von hier aufgegeben. Die Regenzeit. Die russichen Berichte erklären, daß die Regenperiode bereits binnen wenigen Tagen beginnt, andere Nach richten jedoch setzen den Beginn dieses Regenwetters mit Ende Juli an. Die Periode dauere dann den ganzen August hindurch. Man kann sich in Europa gar keinen Begriff von der elementaren Gewalt dieser Regengüsse machen. Die warme, feuchte Luft dieser Passatwinde, die vom Gestade des Gelben Meeres her weben, staut sich an den kalten Berggipfeln des Tschamboschan und verdichtet sich hier. Die geringste Abkühlung in der Temperatur der oberen Luftschichten genügt, um Platz, regen hervorzurufen. In wenigen Stunden sind die kleinsten Bache und Flüßchen zu reißenden Strömen angeschwollcn, die alles, was ihnen in den Weg tritt, zerstören und oft ganze Dörfer vernichten. Das Regenwasser steht mehrere Fuß hoch auf den Feldern, die Flüsse treten weit aus ihren Ufern, und wo der Mantschure noch vor kurzem mit Sichel und Sense arbeitete, sängt er jetzt die zahlreichen Bewohner des Sungari und seiner fischreichen Nebenflüsse. Zm Sep tember beginnt in der Mantschurei der Herbst, die schönste, vom warmen Wetter begünstigte Jahreszeit; Ende Oktober tritt schon Frostwetter ein. Ergänzungen für Vie japanische Arieg*ftotte. * Paris, 12. Juni. Japanische Unterhändler sind, wie in Marinekreise» versichert wird, in mehreren Ländern tätig, um für Japan weitere Kriegsschiffe anzukaufen. Bon europäischen Staaten hat nur Portugal einige Kanonen boote zu verkaufen, während auf einer englischen Werst ein Panzerkreuzer seiner baldigen Vollendung cntgegensieht, obne daß bisher bekannt ist, für wessen Rechnung er erbaut wird. Voraussichtlich wird er in japanischen Besitz übergehen. Außerdem haben Argentinien und Chile noch vier bis fünf Schiffe zu verkaufen, die einigermaßen brauchbar sein würden. Immerhin kann es sich hierbei für Japan nur um Schiffe dritter Klaffe bandeln, welche sich nur schwer in den GcfechtScharakter der japanischen Flotte cinfügen lassen würden. Die Hauptsache ist für Japan die Vollendung von vier großen Schlachtschiffen, von denen zwei in England und zwei in Japan selbst erbaut werden. Die zwei ersteren wurden drei Monate vor Ausbruch de- Krieges in Auftrag gegeben, sodaß deren Vollendung und Ablieferung von England auS nicht gegen die Neutralitätsgesetze verstoßen würde; doch können die Schiffe nicht vor Februar nächsten JahreS fertig sei». Dagegen sollen die in Japan im Bau befindlichen Schiffe bis Ende November vollendet sein. Die japanische Mantschnrei-Rrmee. Im Petersburger Generalstabe glaubt man, daß die Japaner nahe daran seien, die Grenze ihre- Aufgebote» für di« Mantschurei-Armee in der Höhe von 208 000 Mann zu erreichen, darunter 72 Schwavronen und 72 Genie-Abteilungen. Man schätzt die Zahl ihrer Feldkanonen aus 576, ihrer Berg- geschützt auf 228 und ihrer schweren Geschütz« auf SS2. war kostet der Aries? Die „Nowosti" berechnet auf Grund der Monatsausweise des Finanzministeriums und der Reichsbank, daß in der Zeit vom l. Februar bis 8. Mai d. I., somit in 3 Monaten und 7 Tagen die Kriegskosten deS russischen Staatsschatzes 185,3 Mil lionen Rubel betragen haben. Auf Grund dieser Ziffer könne man annehmen, daß, wenn der Krieg ein Jahr dauern sollte, die Kriegskosten sich beiläufig auf 800 Millionen bis zu 1 Milliarde Rubel stellen werden. Die anfängliche Annahme der Militärs, daß man mit einer Armee von höchstens 400 000 Mann ausreichen werde, bewährt sich nicht. Es zeigt sich vielmehr, daß alles in allem 700 000 bis 800 000 Mann ins Feld gestellt werden müssen. veulsches steich. * Berlin, 13. Juni. * lertiu*. xrtucken;. Der Pariser „Figaro" läßt sich aus London telegraphieren, die deutsche Presse könne sich über die bevorstehende Zusammenkunft Kaiser Wilhelms mit König Eduard nicht genug politische Gedanken machen; sie verspreche sich von dieser Begegnung einen deutsch-englischen Vertrag nach Art der jüngst zwischen London und Paris ge troffenen Abmachungen Diese Behauptung ist nach der hoch offiziösen „Südd. Reichskorr." einfachpourles besoiosck« la eau?6 zurechrgemacht. JnWahrheithatdie deutsche Presse bei bereitwil liger Würdigung der freundlichen Gesinnungen, die König Eduard nach Kiel mitbringt und dort vorfinden wird, von politischen Gründen oder Folgen seines willkommenen Be suchs weniger gesprochen als Pariser und Londoner Blätter, und gerade ter Gedanke besonderer neuer Uebereinkünfte zur wechselseitigen Bindung der deutschen und der englischen Politik ist in deutschen Blättern als außerhalb der Absicht beiter Herrscher liegend behandelt worden. Ueber diesen Punkt macht man sich bei unö so wenig Illusionen wie in England. Das hindert unö aber nicht und sollte niemand Hintern, den Geist verwandtschaftlicher Herzlichkeit, der über der Kieler Begegnung walten wirb, unbefangen anzuerkennen und ibn als cm Unterpfand dafür zu nehmen, daß allmählich auch zwischen der öffentlichen Meinung Deutschlands und Englands die Gereiztheit verschwinden mag, an deren Auf rechterhaltung und Vermehrung die französischen Blätter ein so merkwürdiges Interesse zu nehmen scheinen. * Der BundcSrat stimmte heute den Gesetzentwürfen betr. je einen Nachtrag zum Reichöhaushaltsetat für 1004, zum Hausbaltsetat der Schutzgebiete für 1904, sowie der Vorlage wegen Ergänzung des Vchiffsbauregulativs zu. * Zur Bahnfrage in Ostafrika. Der Schluß der Be ratungen der Budgetkommission des Reichstages über die Bahn Dar-es-Salam-Mrogoro ist nach mehreren Richtungen bin recht lehrreich. Die Spurweite hat zu langen Er örterungen geführt; wie die Sache aber heute steht, hat diese Frage nur eine nebensächliche Bedeutung, denn vor allem kommt es darauf an, daß mit dem Bau der Bahn über haupt begonnen wird. Wie der Kongostaat, meint die „Dtsch. TageSztg.", könnten auch wir uns an einer geringeren Spurweite genügen lassen. Die Verhandlungen in der Budgetkommission über die Bahn haben aber ein Helles Licht auf den Stand der Kenntnisse über unsere Kolonialfragen geworfen, wodurch deren Behandlung erklärt wird. Der Abg. Richter sagte, die vertragschließenden Banken würden gern zurücklreten, denn sie hätten eingesehen, daß in Ostafrika nichts zu holen sei. Das Verhalten der Banken, die trotz aller Aenderungen und Schwierigkeiten durch den Reichstag an dem Vertrage feftgehalten haben, beweist aber das Gegenteil. In vielen Gebieten Afrikas, die nach mehreren Richtungen hinter Ost afrika zurückstehen, haben die Eisenbahnen, wie z. B. in Betschuanaland, die erstaunlichsten Wirkungen zur Hebung des Landes hervorgebracht. Von unmittelbarer Einwirkung auf uns ist aber die Ugandabahn. Sie hat nicht nur einen neuen bedeutenden Handelsverkehr in Uganda hervorgerusen, sondern hat auch die Bebauung deS Bodens durch die Ein geborenen bewirkt, die jetzt erst ihre Erzeugnisse ver werten können. Die Anziehungskraft der Bahn ist so groß, daß auS dem deutschen Schutzgebiete die Leute zahlreich dahinziehen. Das Bedeutsamste aber ist, daß wir dieser Bahn tributpflichtig gewordeu sind und zwar in immer steigendem Maße. Der ganze Handel am Tanganika und im Westen konzentriert sich nach dem Viktoriasee und der UHandabahn. Die Goldriffe u. s. f. können überhaupt nur nnt Hülse dieser Bahn bearbeitet werden. Dazu ist Ost afrika hinsichtlich des Bodens und seiner Bevölkerung un streitig ein besseres Gebiet als das britische Ostafrika bis zum Viktoriasee. Ostafrika ist eine sehr wertvolle Kolonie. * Aus Mecklenburg. Die Proklamation, mittel« deren der neue Großherzog von Mecklenburg-Strelitz die Regierung seines Ländchens angetreten hat, verdient den Archiven entr,ffen zu werden. Sie lautet nach der „Zeit am Montag" folgendermaßen: „Ta nun nach der bestehenden Ordnung die großherzoglicken Lande auf Uns ver stammt sind und Wir auch deren Regierung sofort angetreten haben, so machen Wir solches hierdurch kund und versehen Un§ zu allen Unseren Untertanen, Dienern und Vasallen, sowie überhaupt zu allen Angehö rigen Unserer Lande, daß sie Uns als ihrem nunmehrigen rechtmäßigen Landesherrn unverbrüchliche Treue und unweigerlichen Gehorsam leisten werden, sich auch überall so, wie es treuen Unter- tanen und Dienern gegen ihre Landesherrschaft geziemt, gegen Uns bezeigen und verhalten werden." Zu diesem mittelalterliche« Stil muß bemerkt werken, daß er den Tatsachen insofern vollständig entspricht, als ja der Großkerzog noch absolut ist und Mecklenburg die einzige Oase in dem konstitutionell durchseuchten Deutschland bildet. E- ist sebr bedauerlick, daß nicht eine Reibe unserer ost- elbischcn Magnaten sich in die« Dorado der Untertänigkeit zurückziehen. Das ist der geeignete Aufenthalt für alle die, die nicht« gelernt und nickt« vergessen baden und später wird e« von kulturhistorischem Interesse fern, festzustellen, welcke Auffassungen im Jabre 1901 in riesen „Landen" über da« Berdaltiii- de« Fürsten zu de« übrigen Staatsangehörigen herrschten. In dem Manifest sind übrigen« sehr fein« stilistisch, Nuance» enthalten. Di«
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