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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192903122
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19290312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19290312
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1929
- Monat1929-03
- Tag1929-03-12
- Monat1929-03
- Jahr1929
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1929
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Riesaer O Tageblatt ««d Attretsvr iLldtdlM »nd Ameiaer). «0 r«^»iatt Alls«. Uenmes NL *>. Postfch» «Q«, Postsch«ckk»nt» Dresden 1S-L. Girokaff« MIesa Nr. ÜL Die „Emden" in Mombaffa. )( B « r l i n. Kreuzer Emden ift in Mombaffe ringe, laufen. ««d A«r»tger (LldtdlM Ml» AnMM. Da» Riesaer Lageblatt ist da« zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amt-Hauptmannschaft Großenhain, de» LmtSgericht» und der Alntsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de« Rate« der Stadt Riesa. de» Finanzamt« Riesa und de« Hauptzollamt« Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Ilk SlWiWll Ikl WWW Ak WM MIkMI W SkllWIMk». aus der Arbeit aller vier Ausschüsse ein brauchbare» Ge- samtprogramm für die Rcichsreform hervorgehen soll. Man sieht, die Ausgabe ist einigermaßen kompliziert. Wer aber Deutschlands Geschichte kennt, wird sich darüber nicht wundern. Man muß schon zufrieden sein, wenn die Aufgabe überhaupt ernsthaft und mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen wird. Das scheint nach diesen zu erst vorliegenden Beschlüssen des Organisationsausschusses der Fall zu sein. MM bu deMw KlMtitt m Mül. Dr. Strrsrmann nach Gan Rem» abgefahren. )( Genf. Reichsminister Dr. Gttefemau« ift gestern abend kur» vor 10 Uhr nach San Remo abaereift. wo er heute nachmittag gegen 1,8V Uhr eintraf. Zum Abschied batten sich zahlreiche deutsche Studenten eingefunden, ferner Vertreter der deutschen und ausländische» Dresse, einig« Herren der deutsche» Delegation, die noch an Kommission»- üdungen teilnrbmen, darunter Ministerialdirektor Dr. Gauß und der deutsche Preffereferent de»' Völkerbunds- kekretariat« Dr. Beer. Einige Stunden vorher batte StaatSsekretör Dr. von Schubert mit den übrige« Heere« »er deutsche« Delegation »i, Rückreise «ach Berlin a«getrete», wo ste beute nachmittag mit dem fahr- planmäßigen Zuge wieder eintraf. . Nach dem Abschluß der Ratstagung batte Reich-- Minister D«. Etreiemann am Sonntag noch eine längere Unterreduna mit Reich-arbeit-minister VSiffell, und am gestrigen Nachmittag erhielt er noch den Besuch deS Präsidenten der Genfer Kanton-Regiernn«, BoissonaS. scheidung gestellt. Der eine Borschlag geht dahin, baß der Preußische Landtag mit de« Reichstag ««reinigt wird und die gemeinschaftliche Gesetzgebung für die Länder auf dem Wege der Retchsgesetzgebung im Sinne der jetzigen Vorschriften der Reichsverfassung erfolgt. Dabei soll zu erwägen sein, ob an die Stelle sämtlicher Mitglieder de» Reichsrat» die von de» beteiligten Ländern entsandte» Mit- glteder de» RetchSrat» treten sollen. Ein zweiter Borschlag, der von Ministerialdirektor Dr. Brecht vertreten wird, geht dahin, daß di« gemeinschaft liche« Gesetze siir die preußische» Provinz«» als Länder »»» eiue« a»S diese» Länder» gewählte« gemeias«haftliche» Landlag mit Zustimwnng der Reichsresiermig, oder, weu« keine Uebereinftimmnng erzielt wird, ans Anrusen der Reichsregiernng oder des gemeinschaftliche« Landtags von de« Reichstag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werde» Ueber die Qrganifatto« »er »«mittelbare« Neichsver- walt«ng i« de« Ländern werden folgende Vorschläge ge macht: Soweit die Reichsverwaltung durch eigene Organe, also als unmittelbare Reichsvcrwaltnng ausgeübt wird, gelten für ihre Organisation in den Ländern folgende Richtlinien: as die zivilen Reichsbehörde« i« dr« Ländern solle« — soweit mehrere Reichsoerwaltunge« bestehe« bleibe« — i« Interesse der Berwalt«ngsvereinsach««g i« der Spitze zo- sammeugefaßt werd««; es ift nicht erforderlich, daß der obersteReichsbeamte i« sämtliche sachliche« Ausgabe« aller Reithsbehörde« eingreise« kann, doch m«ß er alle« gegen über weitgehende Aussicht»- und Anweisungsrechte a«s de» Gebiete« der Berwaltungsverei«fach«ng habe«. b) der Amtsbezirk deS mit der Oberaufsicht über die zivile« ReichSbehörde« betraute« Beamten stimmt mit de« Landesbezirk überein. Anzuftreben ift, daß die Amtsbe zirk« die Landesgreuze »icht überschneide». c) Die Poftbehörde« könne», soweit erforderlich, von der Unterstell«», «»ter die Oberaufsicht ausgenommen werde». Besondere Vorschriften werde» vorgesehe«, «« eine möglichst enge Verbindung zwischen dem oberste« Reichsbeamte« in einem Lande «nd der Regier«», des Landes herzrrstelle». Um die Verwaltung burch Sänderbehörden auch in solchen Angelegenheiten zu ermöglichen, in denen ihnen die selbständige Verwaltung nicht zustcht, wird die Ein richtung der Auftragsverwaltung zwischen Reich «nd Län der« geschaffen. In Austragsangelegenbeiren kann die Reichsregierung Anweisungen aus dem Gesichtspunkte der Gesetzmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit geben. Die An weisungen sollen in der Regel nur allgemeiner Art lein und nur erforderlichenfalls auch für den einzelnen Fall erteilt werden; sie dürfen sich aber nicht auf die Auswahl der mit der Ausführung betrauten Personen beziehen. Die oberste Landesbehördc ist der Reichsregiernng für die Ausführung der Anweisungen verantwortlich. Ueber schuldhafte Verstöße entscheidet nötigenfalls ans Antrag der SiaatSgerichtShos. Der Rei^rat soll i« wesentliche» i« seiner bisherige« Bersaffnng beibehalt«» werden, auch unter Erhaltung des Prinzips der Instruktion durch die Reg ungen und der einheitlichen Stimmabgabe des einzelnen Landes. Tic Instruktion für die preußischen Provinzen als Länder wird von dem Landeshauptmann unter Mitwirkung von drei Mitgliedern des Landesansschusses erteilt. Die Vorschläge wollen hauptsächlich den Dualismus Reich—Preußen in der Zentrale Berlin beseitigen, ohne jedoch dadnrch Preußen zu zerschlagen. Die süddeutschen Länder sollen al» taugliche Körper der Landesverfassung erhalten bleiben. Für die kleinsten Länder werden noch keine Vorschläge gemacht, cs ist nur gegebenenfalls eine Sonderregelung vorbehalten. M SmnlliM Ltt.«ns UpM" M ri. ÜW? * München. lTel.) Dr. Eckener erklärte einem Be richterstatter der »Münchener Neuesten Nachrichten", daß da« Luftschiff -Graf Zeppelin feine Orientfahrt voraussicht lich am LI. Mär» antreten wird. Die Fahrt, di« sich auf etwa 4 Tage auSdehnen soll, wird die bedeutendsten Städte des Mittelmeerbecken« berühren; wenn möglich, wird in Paläftftia ein« Landung vorgenonnnen werden. vdz. Berlin. Bon dem Unterausschuß der Länder konferenz für bi« OrganisattonSfragcn, der sich au» Mini sterialdirektor Dr. Brecht sPrenhenj, Ministerialdirektor Dr. Poetzsch-Hefster (Sachse»), Staatspräsident Dr. Bolz (Württembergs und Präsident des Senats Dr. Petersen- Hamburg zujammensetzt, ist das Referat über .Ak SrilMMp Ar App« M Ar WW »kl App« Ml Ppp WA" herauSgegeben worden. Diese» Referat betrifft natürlich nur eine Teillösung deS Reformproblems «nd gibt daher «och kein Bild über die gesamte« Vorschläge für die Problemlösung. Infolge dessen behandelt dieses Referat nicht die den anderen Unter ausschüssen vorbehaltenen Kragen der territorialen Neu gliederung, der Verteilung und Sicherung der Zuständig keiten und der Gestaltung des Finanzausgleichs. Die Vor schläge des Organisationsausschusses beruhe« auf einer ein heitliche« Beschlußfassung der genannte» »ier Mitglieder. Der Organisationsausschuß schlägt die Bild««, einer zen trale« Regierung i« Reiche vor; eine gesonderte preußische Zentralregierung fällt fort, die preußische« Ministerien werde» mit den Reichsministerie« vereinigt, ersorderlichen- falle» unter Erhöhung der Zahl der ReichSmiuister. Di« preußische« Provinzen werben vorbehaltlich »er- änderter territorialer Gliederung ebenso wie die süddeut schen Länder, als „Länder" behandelt «nd bezeichnet, aber »er historisch und verwalinngsmäßig engere Zusammenhang dieser Länder soll durch besondere Formen ihrer Verwal tung und Gesetzgebung aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck wird die Verfassung der Provinzen als Länder ge meinschaftlich durch zentrale Gesetzgebung festgesetzt. Eine Zuständigkeit zur Gesetzgebung kommt ihnen nur zu, so- wett ste ihnen besonders übertragen wirb, in ihrem Gebiet soll neben der Verwaltung durch die Laude»- sbtSher Pro- vinzial-jbehörden «nd ReichSsonderbehörben sz. B. Post und Eisenbahn) eine allgemeine Reichsverwaltnng nach Art der bisherigen preußischen Siaatsverwaliung, vorbehaltlich von ZustSndigkeitSverfchiebungen bestehen. Die BersassnugSgrundsätze Sb« die Wahle« zur VolkS- vertrettmg tu »e« Länder« (Artikel 17 RB.) finden ans alle Länder Anwendung. Der DerfaffungSgrundsatz, daß die Landesregierungen -e» Vertrauens der Volksvertretung bedürfen, wird durch folgende Vorschriften ergänzt: Die Landesverfassung kam« vorsehen, daß die Landesregierung auf bestimmte Zeit, jedoch höchstens für -te Dauer der Wahlperiode bestellt wirb. Die Regierung bedarf in die sem Falle -er Erklärung des Vertrauens beim Amtsan tritt; ste muß znrücktreten, wenn ihr -aS Vertrauen später mit Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von Zweidrittel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten entzogen wird. In -en bisherigen preußischen Provinzen kann die Landes regierung über die Dau« der Wahlperiode hinaus bestclli werden, wenn die Landesverfassung der Reichsregierung LaS Recht vorbehält, die Mitglied« der Landesregierung zu bestätigen. Ferner soll in dem gemeinschaftlichen Verfaffungsgesetz für die Länder ihre Verfassung den bestehenden preußischen Provinzialverfaffungen (Landeshauptmann, Landtag, Lan- deSanSschuß) nachgebildet werden. D« Landeshauptmann wird «ns bestimmte längere Zeit vom Laudt«, gewählt, von der Reichsregierung bestätigt. In allen Ländern sollen untere Kommunalverbände dev öffentlichen Recht» (Kreise) besteht«. Diese Vorschrift ist besonder» für Babe« von Bedeutung, wo e» bisher keine unteren Verwaltungsbe hörden gibt. Für die zentrale Gesetzgebung für die preußischen Pro vinzen und Lände, werben zwei «»gliche »eg« zur Ent- MStMIksMMm. Bekanntlich hatte der BerfassungsauSschutz der Länder, kouferen» eine» Arbeitsausschuß gebildet, der sich seiner- seit» Wied« in vier Delle gliederte, um die Frage der Reichsreform ernsthaft au bearbeiten. ES handelt sich um die Frage der Organisation, der Zuständigkeiten, des Finanzausgleich» und der Gremregulierung. Die Sachver ständigen für die Organisation!»fragen sind Ministerial direktor Dr. Brecht, Preußen, Ministerialdirektor Dr. Poetsch, Dachsen, Staatspräsident Holz, Württemberg, und Bürgermeister Dr. Petersen, Hamburg. Sie sind nun zu einem einheitlich gefaßten Gutachten gekommen, das heute vorliegt. Dr. Brecht hat vom preußischen Standpunkt au» di« Reichsreformfrage schon seit längerer Zett ein gehend bearbeitet. Der Hamburger Bürgermeister konnte seine Erfahrungen bei den erfolgreichen Verhandlungen üb« einheitliche Organisation des Hginburgisch-preußi- schen Hafengebietes an der Elbe sammeln. Der Grundsatz, der bei Regelung der letztgenannten Frage sich als rich tiger Schlüssel erwies, lautete bekanntlich: man wolle so verfahren, als ob es in den geographisch und wirtschaft lich zusammengehörigen Gebieten gar keine partikularistikch- politische Grenzen mehr gäbe. Gan» so einfach löst sich nun freilich die Organisationsfrage für das ganze Resch noch nicht. Der Ausschuß schafft gewissermaßen zwei verschiedene Typen der Verwaltung, einen norddeutschen Nnd einen süd deutschen, wobei es Mr die Länder in Mitteldeutschland noch besonderer Feststellung dedürfcn wird, ob sie mehr für die Anwendung des einen oder des andere« Typus ge eignet sind. Der Bund für Reichsreform unter Leitung deS früheren Reichskanzlers Dr. Luther hatte bekanntlich «inen schroffen Hegsnsatz »wischen Nord- und Süd deutschland schaffen tvollen. Nach ihm sollte der ganze Norden zu einem besonderen einheitlichen Reichsland zu- faminengesatzt werden, während die süddeutschen Länder weiter für sich beständen. Daß eine so krasse Verschieden heit der Verfassung in Nord- und Düodeutschlano in vieler Hinsicht bedenklich sein müßte, liegt auf der Hand. Es kommt doch nickt darauf an, diesen alten traditionellen Gegensatz, wie ihn die vielgenannte Main-Linie bezeichnet, »u konservieren oder womöglich gar noch Hu steigern, son dern vielmehr darauf, ihn möglichst zu mildern. Man kann ihn freilich auch nicht kurzerhand durch eine mecha nische Neueinteilung des Reiches aus der Welt schaffen. So schnell springt man über historische Entwicklungen nicht hinweg. Die Sachverständigen haben deshalb ver nünftigerweise einen mittleren Weg gewählt. Sie differen zieren zwar noch zwischen Nord- und Süddeutschrand, aber sie nähern daber doch die beiderseitige Berwaltungsreform einander an. Nach dem preußischen Typus bleibt die Selbstverwaltung unter dem Landeshauptmann, aber neben ihr wttd eine allgemeine abhängige Reichsverwaltnng geschaffen. Die preußische Zentralinstanz wird mit der Reichsregierung vereini. So kann das bisherige preu ßische Verwaltungsshstem erhalten bleiben, und man braucht trotz des Verschwindens einer eigenen preußischen Zentralregierung nicht von einer Zerschlagung Preußens zu sprechen, auch ivenn jetzt in Norddeutschland eben» falls „Länder" gebildet werden. In Süddeutschland sollen die bisherigen Landesregierungen Träger einer Selbstverwaltung des Landes bleiben. Auf dem Wege be sonderer Beauftragung weist ihnen die Reichsregierung aber gleichzeitig Reichsaufgaben zu, so daß auch hier zwar eine gewisse Zweigleisigkeit der Verwaltung entsteht, ab« ebenfalls schon durch die Personalunion die Einheit lichkeit der Arbeit gesichert wird. Diese Einheitlichkeit ist in den Ländern des preußischen Typus dadurch ge währleistet, daß der Reichsgesetzgeber, der ja nun zu- gleich auch preußische Zentralinstanz ist, die Verfassung der preußischen „Lander" bestimmt, so daß die Zuständig keit der preußischen „Länder" vom Dillen dö Reiches abhängig bleibt. Natürlich bleibt nun «och im einzelnen zu bestimmen, welche Berwaltungszweige als „Reichsauf trag" und welche al» Aufgabe der Selbstverwaltung zu gelte« haben. _ Hier wird vor allem di« Frage brennend, wo die Justiz untergebracht werden soll. Man entsinnt sich, daß -er salzburger Juristentag sich für die „Verweichlichung der Justiz", was ja zugleich, eine Vereinfachung bedeuten würde, ausgesprochen hat. ES kam aber damals zu dem bekannten Zwischenfall, den der bayerische Vertreter her- vorries, als er mit rein pariei-politischxn Argumenten gegen die Mehrheit d«S Juristentages Stellung nahm. ES scheint aber, al» ob sich jetzt auch Bayern nicht mehr ganz so eigensinnig gegen die Reichsreform sträuben werde, wie bisher. Die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, die eine finanzielle Erleichterung der Berwaitungstätig- kcjt im Reiche dringend fordern, machen sich in Bayern sogar mehr als in den meisten anderen Ländern geltend. Die Vorschläge des Sachverständigenausschusses sind vor sichtig genug, um die süddeutsch«« Landesregierungen nicht vor den Kops zu stoßen. Auch die Ausführungen, die der russische Staatspräsident Adelung kürzlich vor dem Land tage zur Frage der Reichsresovm machte, würden sich mit den Beschlujsen deS SacMierständigenäusschusses leicht ver einbaren lassen. Hessen stellt freilich aus geographischen Gründen besondere Ansprüche an die territoriale Neuglie derung. Uno so wird man daran erinnert, daß nun alles daraus anlommt, wie die Beschlüsse der drei anderen Ar beitsausschüsse, also auch des für die Grenzregslung, auS- fallen werden. Sie nrüssen sich mit den Vorschlägen der Organisatioiiskommissiön vereinigen lassen, rvienn »ületzt Dienst«», 12. März 1»2S, «dendS. 82. Jahr,. «d ffefttage. Vez»a»prtt», »ege« A««i»»chbm^ für «in« Monat 2 Matt » Pfennig Hm ZaftH « und Mattttallenprets» behalte« iMr in,« da» Recht der Prtt»«ch»h«m und Nach fordern», om. Auzttcht» len; eine GemLhr für da» Erschein«» m» bestimmten Tagen «nd Plätze« mftd nicht übernommen. Gamdpret» für MeNamezeU« 100 «old-Psemrige; zeitraubender «nd tabellarischer Satz SO'/. Aufschlag. Arft« T«rf«. Auftraggeber i» Koni»» gerät. Zahlung»- «ad Erfüllung»»««: Ni^fa. Achttägig« UnterhalMng-bttlag« gen d» Betriebe« der Druckerei, der Lieferant« »der der AefördernngSeinrichtnngen — hat d« Bezieher - - - - - Lanner » winterlich, «ieseu Seschöft»fteü«: «—he»«»« »» Heinrich UHleman«, Nttta: kür Ameioenteil: Wilhelm Dittritb. Mirka.
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