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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19041018010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904101801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904101801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-18
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Morgen-Ausgabe. MpWr.TagMM Anzeiger. ÄmlsVlatt -es KSnkgNch«« Land- ««d des königliche« Amtsgerichtes Leipzig, -es Nates und des Nokizeiamtes der Stadt Leipzig. . Nr. 532. Dienstag den 18. Oktober 1904. S8. Jahrgang. Vas Wichtigste vom Lage. * Gestern abend erfolgte dieUeberführungder Leiche de» König» Georg von Pillnitz nach Dresden. (S. Sonderartikel S. 3.) * Der Kaiser empfing gestern mittag 12»/. Uhr den sächsischen Generalmajor von Altrock, der ein Handschreiben des König» Friedrich August von Sachsen überbrachte. * Der oldenburgische Landtag nahm die Thron- folgrvorlage endgültig an. (S. Dtsch. Reich.) * Al» Nachfolger de» demnächst zurücktretenden bayer- scheu FinanzmrnisterS Riedel wird jetzt Ministerialrat v. Pfaff genannt. (S. Dtsch. Reich.) * Der gestern früh im Hamburger Hafen eingetroffene Dampfer „Gertrud Woermana" brachte mehrere ver wundete und kranke deutsche Krieger aus Südwestafrika mit. * Bei der Blockstatiou Hausbergen sind, wie ein Telegramm an» Straßburg meldet, gestern vormittag zwei Güterzüge infolge de» Nebel» zusammengestoßen; ein Beamter ist tot, drei sind verletzt. (S. Neuigkeiten.) * Der Mikado hat der mantschgrischen Armee Dank für ihre Haltung in den letzten Kämpfen ausgesprochen. (S. ruff.-jap. Krieg.) * In Tokio wird nach Reuterscben Berichten die Ein stellung de» Krieges au» HumanitätSgrünbeu gewünscht; e» erheben sich Stimmen gegen die Abhaltung der Sieges feier. (S. ruff.-jap. Krieg.) König Georg -j». Ve» formell« Regierungsantritt der Asnigr Friedrich Angnft. * Dresden, 17. Oktober. Da» „Dresdner Journal" veröffentlicht folgende Be kanntmachung, die das Versprechen des Königs wegen Auf rechterhaltung der Verfassung ausgefertigte Urkunde betrifft: lieber da» von Er. Majestät dem König bei dem Antritt der Regierung verfassungsmäßig abgegebene Versprechen ist Allerhöchster Anordnung zufolge die nachstehend abgedruckte Urkunde in doppelten Exemplaren ausgefertigt worden, wovon das eine Exemplar den beiden Kammerpräsidenten der letzten Ständevrrsammlung eiu- grhändtgt, das zweite Exemplar aber den Obrrlausitzer Ständen zur Aufbewahrung im ständischen Archive übergeben worden ist. Dresden, 17. Oktober 1901. Gesamtministerium. v. Metzsch. Bei dem Antritte Unserer Regierung haben Wir am brütigen Tage in Gegenwart der mit unterzeichneten Staatsminister und der beiden Kammerpräsidenten der letzten Ständeversammlung gemäß - 138 der Berfasiungsurkunde vom 4. September 1831 und 8 5b der Urkunde vom 17. November 1834, die durch Anwendung der Verfassung deS Königreichs Sachsen auf dir Oberlausitz bedingte Modifikation der Partikularverfassung dieser Provinz betreffend, bet Unserem fürstliche« Worte versprochen, daß Wir die Verfassung de» Lande», wie sie zwischen dem Könige und den Ständen verabschiedet worden ist, sowie den Inhalt der zuletzt erwähnten Urkunde in allen ihre» Bestimmungen während Unserer Regierung beobachte«, aufrecht erhalten und beschützen werden. Hierüber haben wir gegenwärtige Urkund« in doppelten Exem plaren ausfertigen lassen, eigenhändig vollzogen und mit Unserem Handpetschaft besiegelt. Gegeben zu Dresden, den 17. Oktober 1904. Friedrich August. Georg v. Metzsch, Dr. Paul v. Seydewitz, Dr. Wilhelm Rüger, Dr. Victor Otto, Max Frhr. v. Hause«. Die Aufbahrung -er Aönigeleiche. * Pillnitz, 17. Oktober. Don Dresden und den Ortschaften der Umgegend sind viele Tausende herbeigeströmt, um den verewigten König »och einmal z« sehen. Im WafferpalaiS neben den Räumen, die er im Leben bewohnte, hat man ihn aufgebahrt. In endlosen Reihen ist da» Publikum angetreten und hält geduldig au», bi» der Zug sich zur Eingangspforte fortbewegt hat. In der Säulenhalle am Eingänge steht die Ehrenwache der Leibregimenter mit aufgepflanztem Seitengewehr, Grenadiere, Schütze», Gardereiter, Artillerie. Paarweise mit feierlichem Ernst schreiten die Trauergäste durch den stillen Raum. Kein Laut ist zu hören. Im rot- au-geschlageneu Sarge ruht der verewigte Monarch in großer Galauniform. Friede ist über seine Züge gebreitet, die Hande sind über der Brust gefaltet. Ein Flügel-Adjutant, «in Leib- arzt, ein Geistlicher, ein Hosbeamter halten neben der Bahre Wache. Barmherzige Schwestern knien betend zur Seite. Tiefbewegt Wersen wir noch einen letzten Abschiedsblick auf den dahingeschiedenen Landesherrn, dann treten wir hinaus in das flutende Licht de« Tages, von der hohen Plattform schweift der Blick hinab auf da» Elbgelände, hinüber zu der schwarzverhangenen Brücke, über die man, wenn der Abend herangebrochen ist, den toten Sachsenherrscher hinabtragen wird, damit der heimatliche Strom ihn seiner letzten Ruhe stätte zuführt. Lrauerknnvgebnngen. * Berlin, 17. Oltober. Der königliche Hof legt heut« für König Georg Trauer auf 3 Wochen an, und zwar einschließlich den 4. November. * Stuttgart, 17. Oktober. Der König erließ heute folgendes Dekret: König Georg von Sachsen ist au» dem Leben geschieden. Um Meiner und Meines Armeekorps Trauer um den Heimgang Seiner Majestät Ausdruck zu geben, bestimme Ich: Die Offiziere, Sanitäts offiziere und oberen Beamten Meines Armeekorps legen von heute ab auf sieben Tage Trauer an. Bei dem Infanterie-Regiment Alt-Vjjirttemberg Nr. 121 dauert diese Trauer 14 Tage, eine Ab ordnung dieses Regiments, bestehend aus dem Regimentskommandeur, etnem Stabsoffizier, einem Hauptmann, einem Oberleutnant und einem Feldwebel, nimmt an den Trau«rseterlichkeiten teil. Schloß Friedrichshafen, 15. Oktober 1904. Wilhelm. * Wie», 17. Oktober. Für den verstorbenen König von Sachsen ist eine vierwöchige Hoftrauer vom IS. Oktober ab angeordnet worden. (Fortsetzung stehe 3. Seite.) Vie lippirche frage. Eikrenartig ist es, welchen Grad von Edelmut ein Teil der Presse von der Linie Lippe-Biesterfeld fordert. Die „Rheinisch-Westfälische Zeitung" bemängelt es, daß der Minister Gevekot den Geheimvertrag des Hauses Schaumburg mit dem Fürsten Leopold veröffentlicht hat. DaS Blatt sagt, daß hier ein Bundesstaat dem andern einen Verstoß gegen Treu und Glauben vorwerfe und daß dies im Reich und außerhalb des Reiches Eindrücke Her vorrufe, die geeignet seien, unser Ansehen zu schädigen. Unbedingt richtig. Aber soll der Minister Gevekot, der nur eine Pflicht hat, nämlich die, die Interessen seines Fürsten und seines Landes wahrzunehmen, den Patriotis mus so weit treiben, daß er sich das Fell über die Ohren ziehen läßt, ohne sich zu wehren? Das ist denn doch etwas viel verlangt. Es ist nur wünschenswert, daß in dieser Angelegenheit in die dunkelsten Winkel hineingeleuchtet wird, denn die öffentliche Meinung hat das lebhafteste Interesse daran, hier klar zu sehen. Unmöglich konnte der Minister Gevekot darauf verzichten, durch Veröffent lichung des Vertrages den Kontrast aufzuzeigen, der zwischen den Worten und den Taten des Hauses Schaum burg besteht. An die politische Klownerie streift eS, wenn dem Staatsminister Gevekot zum Vorwurf gemacht wird, daß er nach dem Nomintener Telegramm nicht Auskunft beim Reichskanzler eingeholt hat. Er hätte dann die „nach Form und Inhalt jedenfalls unantastbare Erklärung" erhalten, die dem lippischen Abgeordneten Hoffmann zugegangen ist. Nun, wir meinen, das Telegramm des Kaisers hat wirklich nicht an Zweideutigkeit gelitten und wir wüßten nicht, wie Minister Gevekot dazu gekommen wäre, sich vom Grafen Bülow einen Kommentar darüber zu erbitten. Kein Mensch konnte vorauSsetzen, daß die Angelegenheit beim Grasen Bülow einen Kommentar Hervorrufen würde. Ein Demissionsgesuch, ja, das wäre wahrscheinlicher gewesen. Wenn übrigens Minister Gevekot sich unmittelbar nachüemRomintenerTelegramm an den Reichskanzler gewandt hätte, so würde er wohl als Ertrag nur ein Achselzucken erhalten haben. Graf Bülow ist ja außerordentlich gewandt, jedoch hat sein Brief den höchsten Offiziösen des deutschen Reiche» sicher manche schlaflose Nacht gekostet. Wir leugnen ja gar nicht, daß Graf Bülow mit seinem steten Charpiezupfen sich ein nicht unbedeutendes Verdienst erwirbt, aber schließlich darf doch auch dies nicht höher eingeschätzt werden, al» eS eine Iohannitertätigkeit eben verdient. Bei der Gelegenheit ist e» nicht zu umgehen, mit ein paar Worten noch einmal auf die ganz unglaubliche Leistung der hochoffiziösen „Süddtsch. NeichSkorresp." einzugehen. Dieses Organ läßt sich auS Berlin schreiben, daS Telegramm deS Kaisers erkläre sich vollständig auS der bloßen Tatsache, daß er überhaupt vom Regenten antelegraphiert sei: „Es kommt hierbei nicht sowohl auf Form und Inhalt der lippischen Mitteilung, wie darauf an, daß der Kaiser unmittel- bar antelegraphiert wurde. Gewiß konnte der Grafregent sich direkt an den Kaiser wenden; jeder kann das. Aber bet den besonderen Umständen gerade dieses Falles wäre eö vielleicht doch richtiger, jedenfallsvorsichtigergcwesen, fürdielippisch«Mitteilung an den Kaiser die Vermittlung deS Reichskanzlers in Anspruch zu nehmen. Die Antwort wäre dann auf demselben Wege er- folgt, und ein Zeitungsspektakel hätte gar nicht ent stehen können." Weiter heißt es dann in vollständiger Verkennung der Lage: „BiS auf weiteres gehört er (der Regent) nicht zu den psres deS Kaisers, und es ist rechtlich, wie sachlich unbegründet, ihn in einem Atem mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz regenten von Bayern so zu nennen, wie dies für preßpolemische Zwecke geschehen ist." Das ist natürlich absolut unhaltbar, denn an der Regenteneigenschaft des Grafen zweifelt ja nicht einmal der Kaiser. Ueber das weitere wird der lippische Land- tag beschließen. Dort hat es, wie erinnerlich, noch einen heftigen Kampf um die Ordnung der Thronfolgefrage gegeben. In der Hauptsache war man sich einig darüber, daß die Thronfolge durch ein lippisches Landesgesetz ge- ordnet werden könnte, Meinungsverschiedenheiten er- gaben sich aber darüber, bis zu welchem Zeitpunkte LieS geschehen sollte. Während dis Regierungsvorlage eine Regelung durch ein Schiedsgericht oder ein ordentliche» Gericht vorsah vor dem Ableben des Fürsten Alexander, im übrigen aber den jetzigen Zustand zeitlich unbegrenzt weiter bestehen lassen wollte forderte der Landtag unbe dingt die Regelung innerhalb eines IahreS. Ein Kom- promißantrag der Kommission, die Regelung binnen längstens zwei Jahren stattfinden zu lassen, fand nicht die erforderliche Zweidrittsl-Mehrheit deS Landtags, der deshalb vertagt wurde. Don einer Auflösung wurde abgesehen, um nicht denjenigen lippischen Landeskindern, die augenblicklich als Ziegelstreicher außerhalb der Lan desgrenzen weilen, die Ausübung ihres Wahlrechts un möglich zu machen. Von Biesterfeld-offiziöser Seite wird noch folgende andere Erklärung veröffentlicht: „DaS Volk hatte eine Landtagsauflösung gewünscht, die Regierung hat sich aber von dieser Strömung nicht beein- flussen lassen, Wohl, weil der Landtag so wie so am Ende ist — die Wählerlisten für die Neuwahlen liegen schon auS — und besonders, weil di« Regierung auf die Annahme der Vor lage keinen so großen Wert legt. Die Sachlage hat sich nur insofern geändert, al» Graf Leopold nunmehr nach der vo» ihm abgegebenen Erklärung beim Tode deS Fürsten Alexander, auch wenn bis dahin ein Richterspruch noch nicht erfolgt sein sollte, nicht weiter al» Regent regieren, sondern die Herr schaft als Fürst antreten wird." Diese Auslassung darf man wohl als „authentische Interpretation" der bereits im Auszuge mitgeteilten Botschaft deS Grafregenten Leopold an den Landtag an sehen. Kompliziert wird die Sachlage dadurch, daß die Re gierung des Grafen Leopold den Bundesrat angerufen hat, um die Einsetzung eines Gerichts zur Entscheidung -er Lhronfolgefrage herbeizuführen. Sollte nun Fürst Alexander plötzlich sterben und Graf Leopold demgemäß, wie er in der Botschaft andeutet, aus eigener Machtvoll kommenheit als Fürst an die Spitze des Landes treten, so würde er bei einem ihm ungünstigen Ausfall des Schiedsspruches ohne weiteres seine Krone niederlegen müssen. Die Absicht, sich gegebenen Falles als Fürst zu proklamieren, halten wir nach dem heutigen Stande der Dinge, nämlich nach der Unterwerfung des Regenten unter ein neues Schiedsgericht, überhaupt für ein bedenk- liche» Vorhaben. Ganz anders wäre eS, wenn der Regent sich von vornherein, wie eS sein gute» Recht war, auf den Spruch des Dresdner Schiedsgerichts als endgültige Lösung gestützt hätte. DaS Heikle dieser Situation be ginnt man auch bereits in Detmold zu empfinden, wie folgende Drahtmeldung beweist: * Detmold, 17. Oktober. Große Beunruhigung ruft hier eine an Len Vizepräsidenten gerichtete Drahtung de- Herrn KekulS von Stradonitz hervor. Al» besondere Gefahr wird diesseits angesehen, wenn
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