Hebu Iar.1 /'«.! S: et. - g d«i rach, z »d rmtrü «acht Mich sei der Zairi sch a hier a der g der ibar." jvrtick, l-ker .klärt: tage». I aller aaaa- »i der aager lmacht -tZa- Zerlia. »u auf oarte» >s< s» irt der Kiarz )eschtz (!) soll Trag- weil !ondo» öaaa. llater- ig vo» Gesuch raudin e md ^reußru Heder in md isr al le voa eutral- 19'. und Anzeiger SMSblall dl« Sönigl. LkMikiW «ck dld AM da Sladl SchM. Sonnabend den 10. Deeember. 187». Zur gefälligen Beachtung Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 11. Deeember nur Bormittags bis «S Uhr ^ «xpeMNoi» a«s Lelpnlirer Zur Nachricht. Di« Einlösung der am 31. Deeember diese- Jahre-, resp. 1. Januar 1871 fällig wtrdendeu - EonpouS vo« Köntgl. Sächf. Staat-papieren — einschließlich der denselben gleich zu achtenden sachs.- schief. Staat-bahu-Aktien nnd AlbertSbahu - Priorität-- Obligationen - sowie von Küutgl. Sächs. LandeSculturrentenbank- Scheinen, j,gleichen der für Denselben Termin anSgeloofte» Eapitalscheiue von vorgenannte« Staatsschulden' re. Gattungen erfolgt bei Unterzeichneter Caffe bereit- vo» IS. diese- Monat- ab i, den Vormittagsstunden von S bi- 12 Uhr. Leipzig, am 6. Deeember 1870. Königliche Lotterte »e Lotterte - DarlehuSeaffe. Ludwig Müller. Marschall. Bekanntmachung, die Abhaltung de- diesjährige« Christmärkte- betreffend. Wrgen deS a« 17. Deeember diese- Jahre- beginnenden Christmarkt- verordnen wir Folgendes: 1) Der hiesige Wocheumarkt wird von DovnerStag den 15. Deeember d. I. ab auf deu Fleischerplatz verlegt, auch während der Markttage den Verkäufern von Töpfer- und Steiugulwaaren von dem vorgedachteu Zeitpunkte ad die Benutzung deS sogenannten Böttcher- und Töpfermarkte- gestattet; 2) der Aufbau der Buden für den Christmarkt hat am 15. Deeember und da- AuSpacken und Einräumen der Maaren nicht vor Mittag di- 16. Deeember d. I. zu beginnen; 3) der Verkauf der Maaren hat nur bi- 10 Uhr Abend- de- 24. Deeember d. Z. statt; 4) die auf dem Markte errichteten Buden und Stände — mit alleiniger Ausnahme Ner beiden mit Glasdächern ver sehenen Budenreiheu - sowie die auf dem AugustuSplatze zur Feilhalturrg von Christbäumeu benutzten Plätze sind von den Verkäufern noch am 24. Deeember bi- 11 Uhr Abend- vollständig zu räumen; 5) der Abbruch der Buden und Stände hat am 24. Deeember um 11 Uhr Abend- zu beginnen und nur die mit GlaSdachung versehenen Budenreiheu dürfen während der Zeit vom 24. zum 27. Deeember d. I. auf dem Markt- Platze stehen bleiben; 6) eS bleibt auch diese- Jahr nachgelassen, die Buden und Stände nach deren Abbruch vorläufig zusammeuzulegeu, jedoch dürfen die Buden, welche zur Neujahrmejse auf dem AugustuSplatze Verwendung finden sollen, keiueSfall- vom Markte dorthin geschafft und daselbst während de- Weihnacht-feste- stehen gelassen werden; 7) wegen Aufstellung der Christbäume ist den bezüglichen Anordnungen unserS Marktvoigt- allenthalben Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geld» oder entsprechender Gefäuguißstrafe geahndet werden. Leipzig, deu 7. Deeember 1870. Der Äath der Stadt Leipzig. , ' vr. Koch. Reichel, Ref. t- t. Bekanntmachung. Die in 8 130 der Gewerbeordnung enthalten« Bestimmung: „dasp Arbeitgeber die Anzahl der von ihnen beschäftigten jugendlichen Arbeiter halbjährlich der Ort-polizeibehörde, da- ist für Leipzig dem Unterzeichneten Rath, anzuzeigen haben", mugen vir unt dem Bemerken in Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen beziehentlich Nichtbeachtung Vieser Vorschrift den avgedrohteu btrafen verfallen Lnpzig, am 8. Deeemkr 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung Unsere »ekanntmachnug vo» SO. Deee«ber 1800, «ach welcher da- Klatsche« »1t Schlittenpeitfcheu der inner« Stadt und 1« de« Stra-e« der Vorstädte bei Geldstrafe bl- z« fünf Lhalern oder ver- yaltaitznräGige« Gesängnip «ad Weg«ah»e der Peitsche verboten ist, sowie daO bet gleicher Strafe, s» lange Strage» mit Schnee bedeckt flad, jede-«tt Pferde« bespannte Fuhrwerk »tt Schellen- oder «loSengelärtte versehen sein muH, wird hierdurch »it dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daH 2^?i5ÄErei»a«»schaste» A«wets««g erhalten haben, darüber zu wachen, daß unseren Anordnungen pweetltch Folge geleistet werde. Da- Polizei-A»t der Stadt Leipzig. Vr. Arider. Trinckler, S. pünktlich Folge geleistet werde. Leipzig, de« 0. Deeember 1870.