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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 15.11.1905
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1905-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19051115012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1905111501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1905111501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-11
- Tag1905-11-15
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Veyrzs-Prei- tzl tz»> H«»pt«xp»tzttt» otzoe tzorwl R>tzg«-» adgeholl: »tMMMrNch 4-a bck täglich PvetmaN-« Z»ft«ÜMW t>» Ha»S »tert«lsal>r1ich 4—. Durch «nser» <mH> wärttge» iän-gad«f««lle» und durch dt« Poft »Wo^u M D«tsch1a»d «ud L»st«rr«tch diurtrljatz^ch 4»S0, für di« übrig«« Liud« laut zj»U»ng-pr«trltst«. Neduktt», m»tz Erpedtttuur Loya«ai-ga,s« «. r«t«pho« «».15^ »r. »4 »de. 117» v«lb« *«daktt»«--vmcr«tt V«rttu tlV 7, Dorvtyeenftratz« 84 r«t. I, «r. «74 vreWuer «edaktions,lvur«ntt v«-d«»<pi„ KSuurrch str. L4 L«l.1.Rr.4S»4 Morgen-Ausgave. MpMer.TWMtt Handelszeitung. ÄmtsSkatt -es Hönigl. Land- und des Äönigk. Amtsgerichtes Leipzig, des Nates und -es Volizeiamtes -er Ltadt Leipzig. -ln^gen-Vrels dl» -g«spaU«« Pettt-MZ« W P4 Fu»M«»» Wohim«^. uud Statt«» «»zeig« A) Pf. Finanziell« Auzeigen, G«schäst-anzetq«n unter Dext oder au besonderer Stell« nach Darts. Für da« Erscheinen au bestimmten Lagen ». Plätze» »trd kein« Sarautt« überuommeu. A»zetge»A»»ahm« Uugustn-platz 8, Eck« Johaunttgafs«. Li« Expedittou ist wochentags «morterdrochen gröffurt von MH 8 dis uveuds 7 Uhr. Fütal-Erpedttiau: lverlin, ».ützomstr. 10. « « Dresden, Marieustr.SL. LrnS und Vertag Mm «. Pol, tu Leipzig (Inh. Dr. », «. » 74 «ttukhardy. Herausgeber: ve. Viktor Kltnkhardt. Str. 582. Mittwoch 15. November 1905. SS. Jahrgang. Var AiÄNgrir vom rage. * Die Enthüllung des Kaiser Wilhelm-Denkmals in Nürnberg nahm einen glanzenden Verlauf. (S. Bericht auf der 3. Seile de- HauplblattrS.) * In der zweiten Kammer de- sächsischen Land» tag- baden gestern die Etatsverhandluagea begonnen. (D. Bericht.) * Die Dergarbeiterbewegung in Schlesien nimmt an Umfang zu. (S. Deutsches Reich.) * Der König von Portugal trifft am 20. November in Pari» ein. * Ein Telegramm au- Havanna meldet, die lnba- nische Negierung fürchte einen Staatsstreich von Seiten des reoolationären Teil- der Bevölkerung. Die Polizeiwachen in dem Regierung-Palast sind deshalb verdreifacht worden. * Die Volksabstimmung iu Norwegen ergab «ine DreiviertelsmajoritLt zu Gunsten der Monarchie und für die Wahl des Prmzeu Karl von Dänemark zum König. Vie neuen ffeichrrtenem. Während die geplante Reichserbschaftssteuer die Einführung eines gänzlich neuen Gliedes in das System der ReichLsinanzen bedeutet, sei eS nun, daß sie an die Stelle der aufzuhebenden einzelstaatlichen Erbschafts steuern oder unabhängig neben diese oder endlich in ein einheitlich geregeltes Verhältnis zu diesen treten soll, handelt eS sich bei der Erhöhung der Bier- und Tabak steuer sowie der Reichsstempelabgaben um den bloßen weiteren Ausbau von Einnahmequellen, die das Reich bereits besitzt. Eine besondere Stellung nimmt indessen in dem Reformprojekte, im Unterschied zur Tabaksteuer :md den ReichSstempelabgaben als reinen Rcichssteuern. die Biersteuer ein, der wir unS jetzt zuwenden wollen, insofern nämlich, als daS Brausteuergebiet nur Norddeutschland umfaßt. Bayern, Württemberg, Baden und Eisatz-Lothringen haben nach Art. 38 Abs. 2 der Reichsverfassung und dem Reichsgesetz vom 25. Juni 1878 8 4 Abs. L an dem Ertrage der Reichsbrausteuer keinen Anteil, erbeben vielmehr eigene, und zwar erheb lich höhere Biersteuern, deren Ertrag sie für sich bebal ten, und zahlen dafür an das Reich besondere Beiträge, die im Verhältnis ihrer jeweiligen Bevölkerungsziffer nach der Höhe der vom Reiche aus seinem Brausteuer gebiet gezogenen Brausteuer festgesetzt werden. Diese- Vorhandensein 5 verschiedener Biersteuergebiete — daS norddeutsche, sogen. Brausteuergebiet, Bayern, Württem berg, Baden, Elsaß-Lothringen — deren Selbständigkeit allerdings in einigen wesentlichen Punkten, wie z. B. Höhe der Steuer, der llebergangsabgabcn (für das aus einem Steuergebiet ins andere eingeführte Bier) und der Ausfuhr- und UebergangS-Rückvergütungen durch von früher her bestehende, nach Art. 40 der Reichsver- fossung in Kraft gebliebene Staats- und ZollvcrtragS- Vereinbarungen beschränkt ist, gewinnt im Rahmen der NeichSfinanzreform mit der beabsichtigten Erweiterung der Biersteuer besondere Wichtigkeit. Es mögen daher im Folgenden einige Hauptziffern über Diergewinnung, Bierverbrauch und Dierzoll- und Steuereinnahme ganz Deutschlands mit Unterscheidung der 5 Steuergebiete Platz finden, die die tatsächlrckw, finanzielle Bedeutung der norddeutschen sogen. Reichsbraustcuer innerhalb der gesamten gegenwärtigen Vierbesteuerung Deutschland erkennen lassen und auch hinsichtlich der Grenzen und Bedingungen ihrer Erhöhung von vornherein gewiss«: Schlüsse nahelegen. Biergewinnuna Bierverbrauch MiUimin« ausd.Sovs Millionen aufd.Koos dk 1 dt t / 1899 42,2 99 45.» 104 Braust,uergebiet 43 3 93 48,3 98 , / 1899 17,7 292 15§ 248 vavru - - - ^ igog 17 5 271 14,8 232 WSettembee» / 1899 4.1 193 4,1 193 Krrttemberq . j 8,7 ZW 3,7 169 «-a-, / Ww 31 170 41 170 u,ao«m. - - - 1 igyz 8,g in z.O 187 8 M U Z / 1899 69.8 128 69,4 125 Zollgebiet - - § rgyg W,g gg^ 1,7 Steuer- und AcklleiunaLme« vom Bier abzüglich Steuer vergütungen, zuzüglich Urbrrgang-abgabeu MMiine» aus den »o»s Strurr aus 1 dl Braufleuer-Geblet . f 1899 s 1903 39,0 39,0 0,89 0,84 0,75 473 / 1899 86,0 6,93 444 i 1903 33,8 8,29 2,34 Württemberg . . / 1899 i 1903 -.1 8,8 4,26 3,84 2.17 2,22 Vaden..... l 1899 42 480 2,61 i 1903 7,« 3^4 2,45 Tssaß-Lothrlnge« . / 1899 1 1903 8,8 8,8 4N 2,20 427 427 Deutsch«- Zollgebiet t 1«V i 1903 941 94S 1,73 1.6» L87 1.« AL» birftt Ue-erffcht springen zunächst die Hohen Er- tragchflstprn der füddevMen Gtaasen in die Lügen, tzor altem Bayern-, dessen Tiru«, und Solleinnahme für KL alktzrn, trotz de- Absätze- und der Versteuerung «tneS grasten DÄkeS seiner Produktion in Norddeutschland. dem ganzen norddeutschen Brausteuergebiet fast die I Wage hält. Zu bemerken ist dazu noch, daß von den! Ll) Millionen Mark Steuer- und Zolleinnahme des > Rraufteuergebictes auf die im Inland erhobene Brau- sleuer einschließlich der Ucbergangsabgabe für die Ein fuhr aus den anderen Gebieten und der Aversa von den autzerhalb der Zollgrenze liegenden Bundesgebieten nur rund 30 Millionen, 9 Millionen hingegen auf Eingangs zölle für ausländisches, insbesondere österreichisches Bier entfallen, während die Zölle bei ganz Süddeutsch- land zusammen noch nicht 1 Million betragen, so dah also dessen überwiegender Anteil an der gesamten in- ländischen Bierbesteuerung in Wirklichkeit noch größer ist, al- eS nach den obigen, Steuer und Zoll nicht ge trennt ausweisenden Ziffern erscheint. Diese hohe Ein- nahmsziffer der süddeutschen Länder beruht, wenigstens bei Bayern, Württemberg und Baden, zunächst auf dem Umfang und der Beschaffenheit ihrer Biergewinnung und ihres DierverbrauchS, betragen doch die hierfür auf den Kopf der Bevölkerung entfallenden Ziffern zum Teil daS Doppelte bi- Dreifache der Ziffern deS Brau- steuergebicts, namentlich beruht sie aber auch mit. dies gilt zugleich von Elsaß-Lothringen, auf der Höhe und der ganzen Natur und Veranlagung der süddeutschen Biersteuern, die auf den Hektoliter gerechnet 3 bis 4 Mal soviel ergeben wie die Steuer des Brausteuerge- bietS. Die Formen der süddeutschen sowie der Neichs- brau-Steuern und ihre Einrichtung im einzelnen zu er- örtern, ist hier nicht möglich, da es sich dabei um zu mannigfaltige und verwickelte Verhältnisse handelt, die sich dem Rahmen einer kurzen, allgemeinen Betrachtung entziehe, doch mögen die Grundzüge der bestehenden Systeme und einige der wichtigsten damit zusammen- hängenden finanz. und wirtschaftspolitischen Svezial- fragen wenigstens angcdeutet werden, da dieS auf die angeführten Ziffern ein etwas näheres Licht werfen und die an sie anzuknüpfenden weiteren Betrachtungen mit unterstützen wird. Die auf dem Reichsgesetz vom 31. Mai 1872 beru hende Reichs braust euer ist, im Unterschied zu anderwärts, z. B. in Oesterreich bestehenden Halbfabri- kats- (Würze-) und FabrikatSsteucr (amerkanische .,Faß steuer'), eme Rohmaterialsteuer. Sie beträgt für 100 Kilogramm von Getreide aller Art (Malz, ev. auch Malz- keime, Schrot usw., auch MaiS), Reis (gemahlen oder ungemahlen) und grüner Stärke 4 Mk., von Stärke, Stärkemehl (einschl. Kartoffelmehl), Stärkegummi (Dextrin) und Syrup aller Art 6 Mk., von Zucker aller Art, Zuckerauflösungen und anderen Malzsurogaten 8 Mark. Für die Erhebung sind drei Formen zugelassen: 1) als Regel, die Versteuerung auf Brauanzeige („Ein- maischsteuer"), bei der das zum Einmaischen gelangende Traumaterial besteuert wird und das Verwiegen der vorher zu deklarierenden Braustoffe sowie das Einmai. schen und der Beginn deS Brauprozesses im Beisein deS Steuerbeamten gescheht; 2) unter gewissen Voraussetz ungen und Kauteln, die wesentliche Erleichterungen bie tende „Vermahlungssteuer", bei der das Nettogewicht der zur Vermahlung auf der Mühle bestimmten unver- mahlenen Stoffe versteuert und nur der Akt deS Ver schrotens amtlich überwacht wird; endlich 3) die fakul tative mittelbare Erhebung im Wege der „Steuerfixa- twn", bei der dec Brauer der Steuerbehörde eine mit ihr vereinbarte, in Monatsraten im voraus zu leistende Abfindungssumme zu zahlen hat, unter gewissen Vor aussetzungen mit, sonst ohne Verpflichtung zur Nachher- steuerung der sich etwa ergebenden Mehrproduktion. Bei der Ausfuhr von Bier wird unter bestimmten Be dingungen eine Rückvergütung von 80 Pfg. bezw. 1 Mk. für den Hektoliter gewährt, bei der Einfuhr aus den anderen Brausteuergebieten eine Ucbergangsabgabe von 2 Mk. für den Hektoliter erhoben. Von den drei bezeich neten Erhebungsarten wird die zweite, z. B. von E. Struve, für die stenertechrrisch befriedigendste gehalten, die jetzt allerdings nur besonders günstig situierten Brauern zugänglich sei, während die erste sehr umständ lich erscheint und die Fixation erheblichen theoretischen wie praktischen Bedenken unterliegt. Nicht vorgesehen ist bei der ReichSbrausteuer eine Steuerstaffelung nach dem Betricbsumfang, wie z. D. bei derbayerische n, die übrigens in mancher Hinsicht, nicht allein finanziell, sondern vor allem ihrer ganzen, hier nicht zu erörternden Einrichtung nach, als die vorbildlichste hingestellt wird. Ihre Sätze sind freilich erheblich höher, nämlich norrna- liter 6 Mark vom Hektoliter ungeschroteten („unge brochenen") Malzes, wozu die größeren Brauer noch einen Zuschlag von 25 und 50 Pfg. zahlen, während be- stimmte kleinere nur 5 Mk. zu entrichten haben. Die AuSfuhrverqütung ist gleichfalls gestaffelt, sie beträgt je nach der Art deS Biere- zwischen 2,10 Mk. und 2,85 Mk. für den Hektoliter, dagegen wird bei der Einfuhr ohne Unterschied 3,25 Mk. vom Hektoliter al- Uebcr- aangSabgabe erhoben. Aehnlich Hobe, ebenfalls ge staffelte Sätze zeigen die Stenern Württembergs (10 Mk. von 100 Kilogramm Malz mit gewissen Er mäßigungen für kleinere und Zuschlägen für größere Brauer, Au-fuhrverglltung nach der wirklich festqestell- tcn Ausbeute, Uebungsabgabe 1,65 bis 3 Mk. für den Hektoliter) und B a d e n S (8 bis 12 Mk. für 100 Kilo gramm Malz, Ausfuhrvergütung 1 bis 2,75 Mk. für den Hektoliter, Uebergang-abgabe unterschiedslos 3,20 Mark vom Hektoliter). Die Brausteuer Elsaß- Lothringens endlich wird als sogen. „Kesselsteuer" nach dem Rauminhalt deS amtlich geaichten Braukessels erhoben und beträgt für den Hektoliter sogen, starken Biere« SZO Mk., für „Dünnbier" 58 Pfg. nnt 2Z0 Mk. bez. 08 Pfg. Au»fuhrveryütung und 3 Mk. heg. VS Pfg UebirgangSabgaHe. Lu« de« ango führten Gtzeruuss ätzen in Verbindung I mit den vorau-geschickten statistischen Ziffern ist wohl I zu schließen, daß dir jetzige ReichSbrausteuer im Der- I gleich zu den süddeutschen Biersteuern einer Erhöhung ßgebuna im Reiche und t der Feuerversicherung i)ie interessierte« öfjent- darüber einig, daß mit der Verband der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten wird nach seinem letzten VerbandlungStaae zu schließen dieses "^ügung stehenden Zwang auf Ver ls -s des , — el den ErwerbSaesell- 'choften zur Deckung sreigegeben war; auch hierin ist seit 2 Jahren eine Bendervng eingetreten, al- die badischen Kam mern^ sich mit der Einbeziehung de- erwähnten Fünftel- in >en w fähig sein müsse, zumal wenn damit Erleichterungen und Verbesserungen in bezug auf Form und Bedingungen der Veranlagung und Erhebung Hand in Hand gehen und zugleich das Verhältnis zwischen Erhebungslosten und Reinertrag günstiger gestaltet wird. Die Folge einer Erhöhung der Reichsdrausteucr würde jeddoch eine gesteigerte finanzielle Heranziehung auch der süddeutschen Staaten durch die oben erwähnten, nach den Ergebnissen der Reichsbraustcuer berechneten Beiträge sein, für die sie sich notwendig durch eine Erhöhung ihrer eigenen Bicrsteuern schadlos halten oder anderer Tcckungsmittcl bedürfen würden. Zu einer erneuten Steigerung ihrer zum Teil erst in den 80er bez. 90er Jahren erhöhten Bisrsteucr werden aber die süddeutschen Negierungen und Parlamente wenig Neigung verspüren, geben doch die Stabilität, ja der Rückgang der Biergewinnung wie deS DierverbrauchS und der Steuereinnahme seit 1899 nach vorausqeganpcner steter Zunahme in dieser Hinsicht wie hinsichtlich einer Erweiterung der Brausteuer überhaup: zu ernsten Bedenken Anlaß. Insbesondere drängt sich die Frage auf, ob eine solche neben der Mehrbelastung der breiten Volksschichten und des die Steuer mittragen- den Brauereigewerbes, wenigstens in Norddcutschlcind, nicht wieder eine Zuriickdrängung des Bierverbrauchs zu Gunsten des Branntweingenusses bewirken und da mit schließlich auch den erwarteten Mchrertrag der Bier steuer selbst wesentlich herabmindern dürfte. Eine sich in engen Grenzen bewegende Erhöhung würde aber wiederum keinen nennenswerten Ertrag liefern, zumal wenn die neue Steuer den Verbrauch leichterer Biere durch die unteren Volksschichten, wie angekündigt und an sich nur recht und billig, tatsächlich schonen und als Auf- wandstener auf den beschränkten Verbrauch teurer Sor ten in den oberen Klassen auftreten wollte. Ucber allo diese Punkte, die Differenzierung der Steuer nach der Art des Bieres, ihre eventuelle Staffelung nach dem Betriebsumfang, das Verhältnis zwischen dem Reichs- brausteuergebiet und den süddeutschen Staaten sowie zwischen beiden und den mancherwärts gleichfalls Bier steuern erbebenden Kommunen, die Bedeutung der ge planten Erhöhung für Konsumenten, Produzenten und Volkswirtschaft sowie ihre Rolle im Nahmen, der ReickO- finakizreform wird sich indes erst urteilen bassen, wenn die Einzelheiten deS Gesetzentwurfs selbst bekannt sind Inzwischen muß eS genügen, die einzelnen Steuern, auf die er nch erstreckte, nach ihrem jetzigen Stande in- Auge zu fassen, wie eS im vorliegenden Aufsatz mit der Brausteuer geschehe und in den folgenden mit der Tabak- steuer und den Neichsstempelabgabeu geschehen soll. veulsGes Lricv. Leipzig, 15. November. * Ein kräftiges Dementi. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: In Petersburg soll e«, wie der dortige Korrespondent de- „Standard" versichert, bekannt sei», daß sich Deutschland und Oesterreich vor einem halben Jahre verständigt hätten, Truppen in Russisch-Polen einrücken zu lassen, fall» sich die Lage so gestalten sollte, daß ihr die rutsiiche Regierung nicht mehr gewachsen sein sollte. Die gegenwärtige Lage in Ungarn würde für jetzt ein solche- Vor geyen Oesterreich- jedenfalls unmöglich machen; doch wisse man, daß Kaiser Wilhelm entschloßen sei, etwaige polnische Aspirationen zu unterdrücken. Die „Time-" läßt sich ähn liche- berichten. Wir haben dazu nur zu bemerken: Gelogen, wie telegraphiertlil Die Gefahr Ser Quittung-steuer scheint immer noch nicht ganz beseitigt, obwohl sich aller Orten die heftigste Abneigung gegen sie kundgibt, und obwohl der Reichsschatziekretär ir allen Tonarten hat verkünden lassen, die Reich-finanzrefonn solle einen großen Zug haben. Aber vielleicht rst da- nur so zu verstehen, daß ein großer Mchrertrag herao-gercchnet werden kann, ohne daß deshalb die einrelnen Steuern eine« großartigen Charakter hätten. Dann allerdings könnten wir un- im Deutschen Reick«, da- bekanatlick wie die garne Welt im Zeichen de- Verkehr- stehen soll? auf sehr döse Erscheinungen gefaßt machen. Da- Schlrmmste an der Quittung-steuer ist natürlich die ungeheure Belästigung- Ader nicht viel weniger schlimm ist der Umstand, daß dre- auch wieder eine der Maßregeln ist, durch die da- Publilum täglich und stündlich verärgert und systema tisch zur Umgehung gedrängt wird. E- werden damit Sitten und Anschauungen großgeiogen, die sich schlecht mit der doch vom Staat geforderten Achtung vor sich und seinen Gesetzen vertragen und die dem Staat-ganzen sicher nicht förderlich sind. Wer sich über diese Seite der Quittung-steuerfrage genauer unterrichten will, braucht nur über die österreichische Grenze zu gehen und mit einem GesckäsiSmanne „ein Wort im Vertrauen" zu reden. Da kann er den ganzen Jammer dieser chikanösen Einrichtung mit praktischen Beispielen be legt erhalten. In manchen Gewerbebetrieben kleineren Um fange« ist geradezu eine allgemeine Unsicherheit infolge der all gemein gewordenen Umgehung-Praktiken eingeriffe«. Daß über dies schöne Seelen daran-wieder Handhaben zurAuSübuog einer weniger schönen, aber einträglichen ErpresserpraxiS gewinnen, dürft« auch nickt gerade zur Empfehlung der Ouittuog-steuer dienen. E- wäre «ine danlbare Aufgabe, allen maßgebenden Körperschaiten und Einzelwesen r»cht eindringliche Vorlesun gen über da« Thema Gesetzesfadrikati-n uud Ethik zu halt«, damit endlich auch auf diese Art Folge« gesetzgeberefcher Maßnahmen gebührend geachtet würde. Da- wäre jedenfalls wen sich tiger« Politik aü die panvre Parteiavdilrons- und > über die neben den bisher nur versicherunossähiaen Maschinen, Appa raten und Geräten auch die Rohstoffe, Ganz- uns Halbfabri- täte unter ihren VersicherunaSjcyutz nehmen zu können. Der Entwurf eines Gesetzes darüber i'oll nach der letzten Debatte über den Jahresbericht der Ti-qndversicherungskammer fer tig vorltegen und die Regierung wird wohl nur die Verab schiedung deS den Reichstag ixmrächst beschäftigenden Ge setzes über den Versicherung^vrrv:"g aowarten, um mit ihrer Vorlage zu kommen. So stehen die Dinge zurzeit in den Einzelstoaten, und im Reiche liegen sie so, daß ihm aus Grund des Reichsaul- sichtsgesetzes vom 12. Mai 1901 über die Privatunlerued- mungen eine Einwirkung auf die Selbständigkeit der Ein zelstaaten bei dem Ausbau ihrer bestehenden bezw. bei Schaf fung ney«r Anstalten vertagt ist. Im ganzen Reich« bestehen zurzeit 55 unmittelbar bezw. mittelbar staatlich« F«u«rver- ncherunaSinstitut«; abgesehen von der freiwilligen Abteilung der Sächsischen und der kleinen Gothaer Brankversicheruags- onstalt beschäftigen sich von diefeu nur die Mehrheit der pr«r- ßischen Provinzialmstitute (Sozietäten) mit der Mobürar- verslcherrrnh, alle übrigen sind ans die Immobiliarverstchr- rung beschrankt. An privaten auf Aktien gegründeten Unter nehmungen «sistieren zurzeit 31, die wahrscheinlich bald um 2 vermehrt sein werben. Die Zahl der ausläninschen G» sellschaften mit erheblichem Geschän beziffert die Statistik des Aufsichtsamts auf 20, tatsächlich find eS mehr. Von de» privaten Äegenseitigkeits-Unternohmnnaen werde« m der gleichen Statistik die größersn auf 15 beziffert. Bedeutender als die Gesamtzahl aller dieser Institute ist die Zahl der meist nur in lokaler Bedeutung oder in BerufSaruppen wir- kenden kleineren Vereine auf Gegenseitigkeit. Angesicht- dj» ser Bielköpsigkeit mag ein Bedauern über die Zersplitterung des Feuerversicherungswesens nicht zu unterdrücken sein, ob wohl einige Institute, wie z. B- die sächsischen Leh rer und die preußischen Eisenbahner, ihre wirt schaftliche Aufgabe innerhalb ihres Wirkungskreises mit überraschendem Erfolge lösen. In jüngster Zeit zeigt sich daS Bestreben seitens der preußischen Sozietäten, kleinere in ihren Geltungsbczirken arbeitende lokale Vereine in sich aus- zunehmen, was vom Standpunkte einer rationell betriebenen Feuerversicherung aus gut zu heißen ist. Nach dem Stande dieser Tinge haben die ans Aktien be triebenen Gesellschaften alle Ursache, durch zeitgemäße Ein richtungen und Wiederherstellung der Konkurrenzfreiheit ihren Geschäftsbestand und ihr Weiterwirken sicherzustelles, worauf sie auch durch «ine Bemerkung im Jahresberichte des ReichS- aufsichtsamtes für 1903 hingewiesen werden. ES wzrd dann den Organisationen der Feuerversicherten die Ursache ent zogen, daS Privatmonopol der Aktiengesellschaften in diesen Punkten überall dort unter die kritische Lupe zu nehmen, wo die zeitigen Verhältnisse ein solche- Monopol znlassen, d. b- wo es an einer öffentlichen Anstalt für Mobiliarversicherung fehlt, und da- ist auf industriellem Gebiete, abgesehen von einigen preußischen Provinzen, zurzeit noch im ganzen Reich«. Die öffentlichen Anstalten stehen, wie anch au- ihre» Reihen verlautete, vor Neuschövsungen und — soweit sie nicht schon auf der Hobe der Zeit find — vor Reformen, die sie »um Segen des deutschen Feuerversicherung-Wesen- um so befriedigender werden durchführen können, wenn sie von der Einbeziehung in da- kommende Gesetz über den Versiche rungsvertrag befreit bleiben. Im andern Falle würde ihre Bewegungsfreiheit, die dem Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anstalten zu gute kommt, auf den die Ver vollkommnung der Feuerversicherung zurzeit angewiesen ist, empfindlich gestört werde». Sur seuelvenicberung in arn kinrrirtaalen. Zu keiner Zeit hat sich die Gese in den Einzelsiaaten eingehender m beschäftigt als in unseren Lagen. ! lichen und privaten Kreise sind sich Reformen auf dem gesetzgeberisch so lange vernachlässigten Gebiete begonnen werden muß In Bayern begrüßt der Landtag in dem vom Zentrum eingebrachten Anträge aus Errichtung einer staatlichen Feuer- versscherungSanstalt für Mobilien — sei sie monopolartig oder nur als Konkurrenzinstitut zu den privaten ErwerbS- aesellschasten gedacht — «inen alten Bekannten. Bor einigen Jahren wurde ein gleicher Antrag in der Zweiten Kammer mit erheblicher aus Zentrum und Sozialdemokratie zusam mengesetzter Mehrheit, die damals schon einige liberale Stimmen umfaßte, angenommen, wenn auch unter Wider streben des Ministeriums. Der Antrag fiel dann in der Ersten Kammer. Heute ist seine Annahme durch beide Kam mern und Regierung wahrscheinlicher, denn oie Stellung des Zentrums und der in dieser Frage mit ihm verbündeten Sozialisten ist im bayrischen Landtage tonangebender als je und die beiden anderen Faktoren der Gesetzgebung werden sich diesem Einflüsse weniger als vordem entziehen können, veil ein Teil der damals von ihnen gegen eine staatliche An stalt vorgebrachten Gründe durch die zum Zwecke der Er höhung der Prämien und der Verschärfung der BertragS- bedingungen erfolgte starre Rinqbilduna dex Privatgesell schaften auf Aktien nicht mehr mit Ersoig wird geltend ge macht werden können. Dieser Umstand wird dem Anträge, der sich überdies der Sympathien des präsumtiven Tjron- solgers erfreuen soll, «ine größere Zahl der liberalen Stim men sichern als früher, weshalb er emer großen Mehrheit gewiß ist. Zudem wird der bayerschen Regieruna, falls sie eine zögernde Stellung einnehmen sollte, die Prosperität ihrer staatlichen Hagelversicherungsanstalt vorgehalten wer den können. Die Errichtung einer bayerschen StaatSanstalt würde einen tiefen Einschnitt in daS gesamte Versicherungs wesen machen, wie ihm in seiner Geschichte an Bedeutung kaum etwas zur Seite zu stellen wäre. In Elsaß-Lothringen wird jetzt, angeregt durch die Verhandlungen im LandcsauSschuß, seitens der Regierung anscheinend das Projekt einer staatlichen Monopolanstalt für Gebäudeversicherung gesetzgeberisch erwogen. Auch diese- Projekt ist in seinem Ursprünge auf da- Verhalten des Rrn- geS der Privatgesellschaften Mriickzuführen. In den Debatten darüber wurden die süddeutichen Staatsinstitute und die säch- fische LandeSanstalt vielfach als Borbilder hingestellt. Auch der Verband der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten Projekt mit den ihm so reichlich zur Verfügung Erfahrungen wohl nach Möglichkeit unterstützen. In Baden erstreckte sich bisher der Zwan„ ' sicherung der Gebäude bei der Staatsanstalt nur auf -4 Taxwertes, während daS letzte Fünftel den Erwer schäften zur Deckung freigegeben war; «»ch 2 Jahren eine Aenderung eingetreten, al- die badischen K< mern sich mit der Einbeziehung de- erwähnten Fünftel- die ZvanaSversicheruna einverstanden erklärten, In Oldenburg stutz tzj« Mängel der dortigen StaatS- anstalt in der neuesten 8erstchernnaSlit«ratnr so eingehond a«fged»at worden, daß die dortige Regieruna über kurz oder lang zu ihrem zoitaemäßen A»-ban wird versckreiten müsse» y» Sochsen kalte bekanntlich die Zweite Kammer unter Zulage, wohlwovmder Erwägungen von Seiten der R«t»- Wvg e»nen Antra^dabinqehend angenommen, die freiwillige , . Abteilung, diese- Ltieffind der Landrs-Brandversicherung--1 Tubtractivn-methode, deren Resultate so vielfach anstalt, gesetzlich derartig anSzngestalten, daß sie befähigt wird, I wichtigste« Gesetze entscheid««.
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