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Sächsische Radfahrer-Zeitung : 03.09.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1683809971-189809039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1683809971-18980903
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1683809971-18980903
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Radfahrer-Zeitung
- Jahr1898
- Monat1898-09
- Tag1898-09-03
- Monat1898-09
- Jahr1898
- Titel
- Sächsische Radfahrer-Zeitung : 03.09.1898
- Autor
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Sächsische Radfahrer-Zeitung. Amtliche Zeitung des Sächsischen Radfahrer-Bundes. VII. Jahrg. Leipzig, 3. September 1898. ZExsclxe5ja.t aller l'i Tage SorxziaToerxcLs. No. 19. Für die Schriftleitung verantwortlich: Bernhard Böhm, Leipzig-Plagwitz, Ernst Mey-Strasse 20. Amt III, 5752. Für den .Anzeigenteil verantwortlich: Julius Maser, Leipzig-Reudnitz, Senefelder-Strasse 13. Amt I, No. 235. Alle redaktionellen Einsendungen ( sind nur an die Schriftleitung der Sächsischen Radfahrer-Zeitung Leipzig-Plagwitz, Ernst Mey-Strasse 20, zu richten. Nachdruck von Original-Artikeln der Sächsischen Radfahrer-Zeitung bei genauer Quellenangabe gestattet. Schluss der Schriftleitung: Dienstag vor dem Erscheinungstage. ( k£) —•» Anzeigen-Bedingungen: -— die zweigespaltene Petitzeile 60 Pf.; J / x Seite M. 80; Seite M. 45; bei Gmaliger Aufgabe 15°/ 0 , bei 13maliger Auf gabe 25°/ 0 , bei 26maliger Aufgabe SS 1 /« 0 /© Rabatt. 3 Alle die Inserate betreffenden Einsendungen sind nur an die Expedition der Sächsischen Radfahrer-Zeitung, Leipzig-Reudnitz, Senefelder-Strasse 13, zu richten. •y) Schluss der Anzeigen-Annahme: Mittwoch vor dem Erscheinungstage. Die Zeitung erscheint alle vierzehn Tage (Sonnabends) und wird allen Mitgliedern des Sächsischen Radfahrer-Bundes und auf Wunsch jedem Fahrrad-Fabrikanten sowie Fahrrad-Händler Deutschlands und Oesterreich-Ungarns kostenlos zugesandt. Die Radlerkleidung vor Gericht. ‘ ; c ^ on me h rnia l s hatten wir das zweifelhafte Ver- gnügen, zu lesen, dass Personen, welche in fr Radfahrerkleidung vor Gericht erschienen, zu Ordnungsstrafen verdonnert wurden; ein Rich- ter verhängte kürzlich eine solche, da er das Erscheinen in Radlerkleidung vor Gericht für unanständig hielt und begründet^ seine Ansicht damit, dass es jedem andern Sportliebhaber gleichfalls einfall en könnte, in der Kleidung seines jeweiligen Sports zu erscheinen, z. B. ein Rudersport-Liebhaber könnte im Ruderkostüm kommen. Diese letztere Art des Erscheinens und ähnliche Beklei dungen würden, das wird jedermann einsehen, wohl ge eignet sein, eine Bestrafung zu rechtfertigen. Diesem Kostüm entspricht aber doch im Radfahrsport wohl nur das Kostüm eines Fahrers auf der Rennbahn, also der Renntricot, im ganzen Leben aber doch gewiss nicht der Strassenanzug des Radlers. Was ist denn an letzterem das Unanständige und deshalb Strafwürdige? Nach An sicht des Richters sind es doch wohl nur die von Strümpfen bekleideten Waden. Ich frage den Richter, ob er wohl einen schwäbischen Bauern bestrafen würde, welcher gleichfalls in Kniehosen erscheint; ich frage, ob ein Richter die von Sr.Maj. Kaiser Wilhelm II. eingeführte Hoftracht mit ihren Escarpins (Kniehosen mit langen Strümpfen) ebenfalls für unanständig hält; ich frage, ob jemals ein bayrischer Oberländer bestraft worden ist, weil er mit seinen Wadenstrümpfen mit nackten Knöcheln und dito Knieen vor Gericht erschien; oder hat man jemals davon gehört, dass eine Altenburgerin ihrer Tracht wegen in Strafe genommen wurde? Das Radfahrerstrassen kostüm ist heute nicht mehr Sportskleidung, son dern ein mit dem Rad-Verkehr entstandenes und unbedingt nötig gewordenes Strassenkleid. Durch die Belegung dieser Kleidung mit gerichtlichen Strafen wird mancher Zeuge in seiner Freiheit, den ihm als Radfahrer passendsten Weg zum vielleicht stunden weit entfernten Gericht zu wählen, ganz entschieden be schränkt. Es dürfte sich deshalb empfehlen, die Ent scheidung der höchsten Instanz bei Gelegenheit einer diesbezüglichen Bestrafung herbeizuführen eveut. durch eine Massenpetition an die massgebende Behörde den ver donnernden Richtersprüchen zu begegnen. Dr. Bau er-Markneukirchen. Die Eröffnung der Rennbahn in Bad Elster. In unserm lieblichen Elsterbad ist dieses Jahr eine Bahn für radfahrende Kurgäste entstanden, welche gegen Entgelt auch anderen Radfahrern zugänglich ist. Diese Bahn liegt wundervoll am Fusse eines mit Nadelwald be deckten Berges, mitten in grünen Wiesen in unmittelbarer Nähe des Bades. Sie ist innen 250 m lang, 6 m breit und chaussiert. Die Kurven sind auf 1 m 80 cm erhöht, müssten allerdings für Rennen bis zu 2 m 50 cm erhöht werden. Das ganze Terrain eignet sich sehr vorzüglich zur Anlegung einer grossen Rennbahn, doch wurde hier vonausverschiedenen Gründen Abstand genommen. Trotz dem hat die Badeverwaltung mit Anlage dieser kleinen Bahn einen Schuss ins Schwarze gethan, wie der tägliche Ver kehr von Seiten der Kurgäste auf der Bahn beweist. Nachdem am 7. Augusta, c. die Bahn zur Benutzung dem Publikum übergeben worden war, fand am 14. August die I eigentliche Einweihung statt. Die Königl. Badedirektion hatte die Arrangierung des Festes dem rührigen R.-V. „Frisch auf!“, Markneukirchen, Bundesverein desS. R.-B., I übertragen. Dieser veranstaltete Rennen, Blumenkorso I und Konzert mit Preisverteilung. Nachmittags 2 Uhr fanden je 2 Vorlänfe zu den 3 ausgeschriebenen Rennen statt, welche ohne Unfall ver- | liefen. Um 5 1 / 2 Uhr bewegte sich der gut besuchte Korso
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