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Sächsische Volkszeitung : 24.12.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-12-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193512240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19351224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19351224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1935
- Monat1935-12
- Tag1935-12-24
- Monat1935-12
- Jahr1935
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 24.12.1935
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Nummer 297 — I4.Iattra Scs-elsi I mal «öchenlllch. Mosatllch« Bezug,prel» durch leig« elnlchl SO Vtg dz». « PIg Trügrrldhn t,70; durch d»e Po» 1.70 etnIchUegUch PoftllberweUungsgebllhr, »uzüglich >0 PIg PoH-Bestellgeld. kluzelnumm« 10 PIg.. »i« Sonnoken»-. Sonnlag. uu» gestiagnumm« 70 Plg. Verlag,«« Vie,»«» Anzelgespress«: »I» Ilpattlg« 71 »» »reit« gell« d Vt» > lllr gomMenonzelgeu t Pt» Allr PIatz»a»Ich« Uuue» »U lei», Lewih» l«>K«» SachMe volkssettung EchrlfNrltung: Vreden-«.. PoN«ftr. 17. F«vn»f WNt«.v0U LeichSslostell«, Druck «ad Verlag: Levnania Buchdrucker« >m» Verlag DH. ,i» L- Makel. PoNerftrah» 17. Seraruf 71011, P-stlcheck: 7!r. IST», vaak: ktadtbaak vr««x» Re. «7«7 Dtenslag. 24. Dezember 1935 Am Falle »a» höher« Lewalt, verbot, elatreteab« velrleb» ftörungen hat der Bezieh« »der Vlerbunglreldend« telne <» «piüche, lall, dl« Zeitung ln belchrönltem Umiang«, -«t-iitet oder nicht «lcheint. — LilLNung,»« Deeoden. — — Siuüari über das Reichsbürgergeseh Q Wer wir- deutscher Reichsbürger? Auch die nationalen Minderheiten — Der Begriff des öffentlichen Amtes Berlin, 23 Dez. Der Staatssekretär im Ncichsinneniilinisterium, Dr. Stuckart, veröffentlicht im Deutschen Recht eine ausführliche Betrachtung zum neuen Reichsbürgergesetz. Er stellt dabei fest, daß die subjektive Voraussetzung des Reichsbürgerrcchts, nämlich der Wille, dem deutschen Volke und Reiche zu dienen, grund sätzlich bis zum Beweise des Gegenteils als vorliegend angenommen werden könne. Das Reichsbürgergesetz bezwecke keineswegs, die Ausübung der po litischen Rechte auf einen kleinen Bruchteil des Volkes zu be schränken. Es sei aber Sinn und Aufgabe des Gesetzes, nicht wahllos jedem Angehörigen des Staatsverbandcs mit der Er reichung eines bestimmten Alters die Staatsbürgerrechte zufal len zu lassen, sondern sie ihm nach Prüfung seiner Würdigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt, die Verleihung de» Reichs bürgerbriefes. zu erteilen. Das Relchsbürgerrecht werde demgemäß dem weitaus größten Teil aller Staatsangehörigen bei der Erreichung eines bestimmten Lebensalters verliehen werden. Nur Ungeeignete, der offenbare Staatsfeind, der Verbrecher usw., würden ausgeschieden. Während bisher der junge Deutsche nur das Alter von 2N Jahren erreicht zu haben brauchte, um bereits als Reichstagswähler über Wohl und Wehs do» Reiches rnitbestimmen zu können, werde das Reichsbürgcrrecht in Zukunft in einem späteren Le bensalter verlieben werden, nachdem der junge Deutsche vorher Gelegenheit gehabt habe, sich Im Ehrendienst am Volke (Wehrdienst, Arbeitsdienst), im Dienste der Partei, des Staates oder ln beruflicher Tätigkeit zu bewähren. Staatsfeindlich« Betätigung oder der erkennbar gewor- dene Will« zu feindlicher Haltung gegenüber dem neuen Reich, Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten, wie zum Beispiel Nichterfüllung der Wehrpflicht, werde den betreffenden Staatsangebörloen vom Relchsbürgerrecht ausschließen. Der Staatssekretär betont ausdrücklich, daß die Relchsbürgcr- schaft auch den in Deutschland lebenden artver wandten Volksgruppen, wie Polen, Dänen usw. offen stehe. Die Eignung eines Angehörigen einer Minderheit zum Dienst am Deutschen Reiche liege dann vor, wenn er ohne Preisgabe seiner Volksgruppcnzugchörigkeit in Treue zum Reich seine staatsbürgerlichen Pflichten, wie Wehrdienst usw., erfüllt. Dagegen müsse art- und blutsfremdcn Staatsangehörigen, also den Juden, die Rcichsbürgerschast versagt bleiben. Der Rcichsbiirger sei der alleinige Träger der staatspolitischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze. Nur er könne zum Reichstag wäh len oder gewählt werden, sich an Volksabstimmungen beteiligen, Ehrenämter ausüben oder zum Berufs- oder Ehrenbcamten er nannt werden. Kein Jude könn daher in Zukunft ein solches öffentliches Amt ausüben. Der Staatssekretär hält es für not wendig, daß der Begriff des öffentlichen Amtes eine gewisse Ausweitung erfährt. Man werde ihn dahin be stimmen können, daß. ohne Beamter zu fein, auch derjenige ein öffentliches Amt bekleidet, der obrigkeitliche oder ho heitliche Aufgaben erfüllt, beispielsweise wie Notare, Handelsrichter, Schöffen, Geschworene, Konkursverwalter, Zwangsverwalter usw. Dagegen werde man den Testaments vollstrecker, den Vormund, den Psleaer, Rechtsanwalt und Arzt nicht als Träger eines öffentlichen Amtes in diesem Sinne an sehen können. Da der Verleihung des Reicksbürgcrrechtes in folge ihrer Tragweite für die Nation wie für den Einzelnen hervorragende Bedeutung zukomme, könne sie nur mit größter Sorgfalt und nur durch die hierfür geeigneten Stellen der ober sten Reichs- und Parteiführung voraenammen werden. Der Reichsbürgerbrief werde die wertvollste Urkunde sein, die die Nation zu vergeben habe und die ein Deutscher in seinem Leben erwerben könne. Für alle Zukunst werde damit das Schicksal der Nation in die Hände der Träger guter deutscher Erbmasse und deutschen Geistes gelegt. Familie Lindbergh auf -er Flucht nach Europa? Angebliche Todesdrohungen gegen das zweite Kind Newyork, 23. Dez. Die Familie des Obersten Lindbergh soll sich, einer Meldung der „Newyork Times" zufolge, aus einem nicht näher bekannten Dampfer als einzige Fahrgäste aus dem Wege nach England befinden, um dort dauernden Aufenthalt zu nehmen. Der Grund dieser aussehenerregenden Flucht soll, wie da» O Blatt schreibt, in den zahlreichen Entsührungs- und r-e- Todesdrohungen gegen das dreijährige zweite Söhnchen liegen, die Oberst Lindbergh in der letzten Zeit erhielt und in der Unmöglichkeit, seiner Familie ein ungestörtes Leben zu " sichern. Das Fliegerehepaar habe sich daher veranlaßt gesehen, die Vereinigten Staaten zu verlassen und hassen, In England ihr Kind in Ruhe und Sicherheit erziehen zu können Die Meldung der „Newyork Times" hat in ganz Ame- rika größtes Aussehen erreg«. Die Aiisweisima der schwedischen Missionare ans Mienisch-Soniali'and Kopenhagen. 23. Dez. Die neun aus Italienisch-Tomaliland ausgewiesenen schwe dischen Missionare sind am Sonntag in Malmö angekommen. Sie erzählten dem dortigen Vertreter der „Berlingske Tidende", daß sie den Ausweisungsbefehl ganz unerwartet am 23. No vember erhalten hätten mit der Weisung, das Land in sieben Tagen zu verlassen. Am 30. November habe sich Militär ein gefunden und vier Missionsstationen sowie zwei Kinderheime geschlossen. Mit einem italienischen Dampfer seien sie nach Italien gebracht worden. Sine Mahnung des Mchseniehunasminlslers an die Sllmlbehörden Geldte über das kommende Baurecht Berlin, 23. Dez. Für die Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiete des Städtebaues, des Wohnungs- und Siedlungs wesens müssen ausreicl>end« gesetzliche Grundlagen zur Ver- füguna stehen. Der Bedeutung nach steht hier im Vordergrund die Schaffung ein es einheitlichen deutschen Baurechts und, soweit es mit dem Bauen und Siedeln zu« sammenhängt. eines neuen Bodenrechts lieber die in Vorbe reitung besindliäien Gesetze auf diesem Gebiet teilt der Reicks und Preußische Arbeitsminister Seldte in einem Leistungsbericht über die Sozialpolitik des Dritten Reiches mit, daß es sich hier nicht nur darum handle, eines der zersplittcrtsten, in der Fülle seiner Bestimmungen kaum übersehbaren Rechtsgebiet nach Möglichkeit zu vereinheitlichen und zusammenzufassen, sondern in erster Linie darum, dieses Rechtsgebiet entsprechend den Zie len natianalsozlalistischer Staats- und Wirtschaftsführung auf neue geistige Grundlagen zu stellen. Mit diesem Geist sei vor allem der lil»eralistiscl)e Grundsatz von der unbe schränkten Baufreiheit nicht mehr zu vereinbaren: er müsse schon heute als überwunden angesehen werden Das neue Baure cht werde, entsprechend dem Parteiproaramm. grün d- sätzlich das Privateigentum anerkennen. Das Eigentum müsse aber Dienst an der Allgemeinheit sein, und es werde seine Nutzung nur so weit zngclassen werden, als sie nicht dem Wohle von Volk und Staat abträglich ist. Die Vor arbeiten für die gesetzliche Regelung des Planungsrechts, des Fluchtlinien-, Anlieger- und Bauvolizeireckt seien im Gange. Ein Gesetz zur Gesundung der Altstädte lei ebenfalls In Vor bereitung, ebenso ein Gesetz zur. Beschaffung des für Woh nungsbau und Siedlungen lnuiötiaten Bodens. Eine arbeits tätige Organisation für die Durchführung der Planung sei be reits geschaffen. Ale Stellungnahme der Mtelmeermachie zur englischen Anfrage Eine Darstellung des Daily Herold. L*ndon. 23. Dezember. Der außenpolitiselie Mitarbeiter des Dail» Herold will wissen, daß die in Frage kommenden Bölkerbundsstaaten liefriediqcnde Erklärungen hinsichtlich eines etwa erforderlichen Beistandes zu Wasser und zu Sand« im Mittelmeer abgegeben hätten. Der Mitarbei ter hält eg für wahrscheinlich, daß die Botschafter und Gesandten der erwähnten Nationen Mussolini gegenüber entsprechende Mitteilungen maclnn würden. Griechenland sei ersucht worden, im Notfall nicht nur Kriegsschiffe zu senden, sondern auch der britischen Flotte die Benutzung des Hafens Navarino und des Hafens von Kreta zu ermöglichen. Der britisch)« Gesandt« in Athen habe mehrere Be sprechungen mit dem griechischen Ministerpräsidenten gehabt. Die ser habe erklärt, er sei entschlossen, sich genau an die Völker« bundsverpflicktungen zu halten. Die Türkei und Iugoslavlen seien bereit, ihre Ver sprechungen durch Entsendung von Kriegsschiffen und Soldaten zu erfüllen. Die Tschechoslowakei habe zugesagt, sich be- reitzuhaltcn, ebenso Rumänien. Die Türkei habe dl« Frage der entmilitarisierten Zone an den Dardanellen aufgewor fen. aber keine Vorbehalte hinsichtlich ihrer Hilfeleistung ge mach:. Zwischen dem britischen und dem französischen Admiralstab seien bereits Besprechungen über französisch« Hilf« im Mlttefm««r und Benutzung französisch«» Flottenstützpunkt« durch britisch« Kriegsschiffe geführt worden. Llnierzeschnung eines Protokolls über den Warenverkehr zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei. Berlin. 23. Dezember. Die 3. gemeinsame Tagung des deutschen und des tschecho slowakischen Regierungsausschusses. die in der Zeit vom 10. bis 23. Dezember in Berlin stattgefunden hat. ist am Montag mit der Unterzeichnung eines Protokolls al>geschlosscn worden, durch das der Warenverkehr zwischen Deutschland und der Tschechoslo wakei für das Jahr 1030 geregelt wird. Die neue Vereinbarung bedeutet — mit gewissen Aenderungcn bei einzelnen Warenarup- pcn — im wesentlichen eine Verlängerung der bisl-erigen Rege lung. Ueber den Inhalt im einzelnen werden die Wirtschafts kreise durch ihr« Spitzcnverbände unterrichtet werden. 25 Menschen verbrannt - Moskau, 23. Dez. Wie die „Prawda" zu dem vor eini gen Tagen gemeldeten Brand eines Arbclterwohnhauses in Irkutsk berichtet, sind dem verheerenden Feuer nicht 0, wie cs ursprünglich hieß, sondern 25 Menschen zum Opfer gefallen. Unter den Verbrannten befinden sich 5 Frauen und 4 Kinder. Außerdem haben 0 Personen schwere Brandverlchungen crlit- ten, während 17 Einwohner mit leichten Brandwunden davon- gekommen sind. Eine Untersuchung hat ergeben, daß überhaupt keine Feuer- schutzmaßnahmen ergriffen worden waren, und auch die Feuer wehr nichts unternommen hatte, um die Menschen aus den Flammen zu retten. Besondere Aufmerksamkeit sür gesundheitliche Ueberwachung. Berlin, 23. Dez. Der Rcichscrzichungsininister nimmt Ver anlassung. die Nachgeordneten Behörden erneut daraus hinzu weisen, ihre besondere Aufmerksamkeit dein gesundheitlichen Schutz der deutschen Schuljugend zuzuwenden. Insbesondere meist der Minister daraus hin, daß Gefahren entstehen könnten, wenn die schulpflichtige Jugend dem Zusammensein mit tuber kulosekranken Mitschülern und Lehrern ausgesetzt ist. Mit Nachdruck verweist der Minister aus die Notwendigkeit, die gel tenden Vorschriften über dss- Schuloesnndheitsvflcge gewissenhaft zu handhaben. Er- ersucht, den Schulleitern usw. erneut die Vervflichtung aufzucrlegcn, bei jeder Art von Begegnung mit Scküler- und Lehrerschaft auch die gesundheitlichen Belange zu beachten und in allen Fällen des Verdachts ans ansteckende Erkrankungen, insbesondere auch tuberkulöser Art. sofort wei teres bestimmungsgemäß zu veranlassen. Im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminister ersucht der Minister, den Gesund heitsämtern und Schulärzten von dieser Mahnung Kenntnis zu geben. Geschenksendungen Berlin, 23. Dez. Durch Verordnung vom 3. Dezember 35 sind Erleichterungen hinsichtlich der Einfuhr von Butter. Käse, Speck. Schmalz und Eiern von le 1 kg im Reisefernverkehr und bei Geschenksendungen aus dem politischen Auslande insofern zuaelassen, als ein Uebcrnahmeschein der zuständigen Reichs stelle für diese Waren nicht erforderlich ist. Neben Zoll- und llmsatzausgleichssteuer wird lediglich von der abfcrtigenden Zollstellc ein in der Verordnung festgesetzter Unterschicdsbetrag erhoben Die Regelung sollte insbesondere dazu dienen, die Einfuhr von Geschenksendungen In der Weihnachtszeit zu er leichtern. Es hat sich jedoch inzwischen ergeben, daß auslän dische Firmen versuchen, diese Erleichterungen geschäftlich aus- zunuken, indem sie auf die Möglichkeit verweisen, die genann ten Waren bei ihnen zu bestellen und innerhalb der Freigrenze zu bezahlen. Es wird darauf hingewicsen, daß die Ausnutzung der Erleichterung zum käuflichen Erwerb dieser Waren im Auslände strafbar Ist. und zwar mit Gefängnis- oder Geldstrafe, und daß diese eingeführte Ware der Beschlagnahme unterliegt. Das gleiche gilt auch in den Fällen, in denen die Ware einem anderen als dem inländischen Käufer übersandt wird. Dl« Zollstellen sind gehalten, strenge Anforderungen an den Nach weis der Geschenksendungen zu stellen. Lafflrafftvaeen fährt tn SMlergruvpe Paris, 23. Dez. Bei Einbruch der Dunkelheit snhr ^n Lastkraftwagen, dessen Fahrer am Steuer cingeschlafen war, in einer Ortschaft bei Dünkiräien auf den Bürgersteig und in eine Menge heimkehrender Schulkinder hinein. Zwei Brüder im Alter von 10 und 8 Jahren sowie ein dritter Schüler im Allee von 11 Jahren waren auf der Stelle tot. Fünf weitere Kinder trugen schwere Verletzungen davon. Dec Fahrer des Laltkrast- wagens wurde verhaftet. Ny I)r?2 y
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