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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.07.1932
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19320726013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932072601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932072601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-26
- Monat1932-07
- Jahr1932
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.07.1932
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, ,M,«Z! VW««. 26. guli 1SW VG» A-hEAMNlt SN kll o Der Ausnahmezustand wird aufgehoben 92.0 n.o »3,3 u.» Sie Sedelm»rsanlsMl»n »er RMmtkSmM ro« »lont»l«»rl» « tionck. 0-1«. «sttro »3 9 23,9 o o »0,2» 2 9 27,22, 22,2, 22.11, 49,9 «1,0 2, 7. 32,0 2,,0 O O 0 O <1 23,, 29.» 2,2, 24.0 es.o »3 9 9 0 9 9 9 o 0 9 9 o o 8 44,7, 22,«2 22,7 9» 9 2«>r o o o o 8 o o o 8 o 8 o o o 8 o o 29.9 22.7, 52,0 27.1, 9 0 9 9 s 9 ü 9 3 d 9 9 9 9 9 9 8 9 230,0 20.7, 49.9 »0.0 7V.0 22,0 30., 22,»2, 0 0 ti O 0 0 O 22,1 22, «7,» 9 9 9 d 9 0 0 « 9 230,0 20.1, 4«,v 3U.V 79,0 23.1. 30,212 ein daß Ab- 22,0 22,, 29.0 44.» 32.» 229., tv»od««il»rtst» »a-s<V«n Lkrsdni 8rrn>v«chn-V«mmelnummeri »L»42 Nur wi Nachl,ek>r»ch-i «r. 30922 «chrtlMUiln» «. -auPI««Ich»IUstrllei Lre-dco > L. 2, «arUnlkad« »3/4» »neck «. V«k«»l «epsch 6 V«lch«d^ Dietdkn. V-sticheck-Mo. 203» »r«4de« «ach,nick nur mli deull-vuellanangab« (Drrtdn. «achr.) »ulästlg. 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Die hiesige Pressestelle der NSDAP, übergibt der Oeffentltchkeit einen Geheim bericht des hessischen PolszeiamteS (LanbcS- kriminalpoltzctamt) iiber den Rotfrontkämpferbund. Der Bericht stammt vom 27. Oktober 1681 und enthält eine genaue Darstellung von Mas,nahmen des Notfrout- kämpfcrbundeS ftir einen bcmasfneten Ausstand. Einleitend heißt es in dem Bericht: Von dem verbotenen Notfront- kämpscrbund werben in letzter Zeit energische Versuche unternommen, die illegale Organisation zu beleben und neu auszubauen. Nach einem vertraulichen Bericht Uber eine Anfang September v. I. in Braunschweig statt- gesunbene Gaukonferen» gelte eS, den Rotsrontkämpserbund und bi« Jungfront ««««ehr aus den akkut-revolutionären KnrS «inznftelle«, also alle Maßnahmen zu tresfen, die fiir einen bewaffneten Ausstand erforderlich seien. In allen Bürgerkriegen sei die wichtigste Aufgabe, sowohl in der BorbereitungSzett, wie auch In dem offenen Kampf, den Terrorgruppcn betzumessen. Vorwiegend mitsttcn fiir diese Gruppen junge, unver heiratete Leute fNote Jungfront) gewonnen werben, da diese unabhängiger und auch zuverlässiger seien. Aus dem Bericht geht weiter hervor, daß bet einer am 12. und 18. September 1681 in Hagen (Westfalen) auf- vehobenen Junkttonärkonferenz des Untergaues Hagen daran»» Ldtl» nct>. p. >« Vii >«.-8st. u. a. ein Schreiben beschlagnahmt wurde, wonach der Rot- frontkämpserbund in seiner neuen Form mit Wissen «nb mit aktiver Hilfe der KPD. und deren Bezirksleitung aufgebaut ist. Aus einer In formation und Dienstanweisung der NDL. (Nachrtchten- dtenstlettung) des Notfrontkämpferbundes vom Gau Nieder- rhetn vom Anfang des Jahres an die ND.-Letter des Un- tcrgaueS ist in dem Geheimbericht bann wörtlich wieder gegeben, wie das vorgesteckte Ziel erstrebt ,verden soll. Zu nächst werben die Organisation des Nachrichtendienstes und die Aufgaben der leitenden Persönlichkeiten genau fest gelegt. Insbesondere wird die Notwendigkeit betont, bi« Polizei so z« bespitzeln, daß ste nicht in der Lag« sei, etwas gegen bi« Organisation z« unternehmen, ohne daß dies« rechtzeitig Gegenmaßnahme« tressen könne. Muftsche Beamte m» «SSM DaS veitrittSverLot a«sgehobe« Berlin, rii. Juli. Der kommissarische preußisch« Minister des Innern hat dem prentzifchen Staatsministe rin« «ine Borlage gemacht, wonach der Beschluß des preußischen StaatSmtntftertnmS vom rö.Inni 19»0 insoweit aufgehoben wird, als er di« Deik« nähme von Beamten an der Nationalsozialistische« Dent» scheu Arbeiterpartei «erbietet. Berlin, iö. Juli. DaS ReichSkabinett hat hente eine Berorbnnng fertiggestellt, die die Aushebung des militärischem Ausnahmezustandes stir Berlin «nd Brandenburg ab Dienstag vorfleht. Die Verord nung ist znr Unterfchrist an den Reichspräsidenten von Hin denburg nach N«t»deck geleitet worden und wird im Laufe des DteuStagS veröffentlicht werden. Die Beratungen über das Wirtschaftsprogramm wird die Regierung am Mittwoch fortsctzen. Am Montagnachmittag wohnten der Reichskanzler v. Pape«, der RetchSinnenminifter v. Gaql und der ReichSwehrminifter v. Schleicher der Sitzung des sogenannten UeberwachungöauSschnfleS des Reichs tages bet. Der Reichskanzler' hatte bekanntlich am vergangenen Freitag seine Teilnahme an den Verhandlungen des Aus schusses zugesagt. Wie schon das letztemal, blieben die Fraktionen der Nationalsozialisten, der Deutschnattonalen, der Deutschen VolkSpartci und des Landvolkes der Sitzung fern. Ihnen schlossen sich heute noch die Vertreter der WtrtschaftSpartei an, so daß von den 28 Mitgliedern des Ausschusses nur noch 16 zugege» waren. Bon Liesen IS Mitgliedern wurden, wie das nicht anders z« erwarte« war, Anträge angenommen, die die Aushebung der Notverordnungen fordern, ans Grund deren l« Preuße« eingeschritten wurde. Irgendeine Verpflichtung, diesen sowie wettere Anträge, auch die Notverordnungen vom 1-1. und 28. Juni d. I. außer Kraft zu setzen, besteht aber stir die NeichSregterung nicht. Relchslnnenmlnisler v. Gayl hatte vor der Abstimmung den MumpsauSschuß ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß ihm wed'er ein An teil an der vollziehenden Gewalt noch etwa eine Aussicht Uber die NeichSregterung zustchc. Auch sei die Regierung ihm in gar keiner Weise verantwortlich. Aus diesen Gründen entspreche sogar die Bezeichnung des Aus schusses als „U e b e r m a ch u n g S a u S sch u st" nicht der Verfassung. Diese Benennung sei bereits vor längerer Zeit auf Verlangen der damals amtierenden Nctchs- regierung aus dem Entwürfe der jetzigen Geschäftsordnung des Reichstages gestrichen worden. Der ReichStnncn- mintster legte weiter dar, baft fiir die Negierung keine Verpflichtung bestehe, Maßnahmen, die der Reichs präsident aus Grund des Artikels -18 treffe, diesem Zwtschcn- ausschust zur Kenntnis zu bringen. Die Retchsverfaffung verpflichte lediglich dazu, Maß nahmen ans Grund des Artikels 18 dem Reichs» tagsplenum zur Kenntnis z« bringen. Das sei aber infolge der Auflösung nicht mehr vorhanden. Ebensowenig habe der Ausschuß das Recht, die Außer kraftsetzung von Maßnahmen, die auf dem Artikel 48 be ruhen, zu verlangen. Die Reichsrcgiernng stehe mit dieser, durch langjährige StaatsprartS und von der StaatSwtssen- schast grundsätzlich anerkannten Stellungnahme auf dem gleichen Boden wie die früheren Netchsregierungen. Reichskanzler v. Papen nahm einige Fragen von ZentrnmSseite zum Anlaß, z« erklären, baß die ReichS- regiernng jede Ausschreitung, gleichgültig von welcher Seit« ste komme, verurteile. Gegrünoek 1SSS >««a»awUr 3«t Uatlch Zustellung monatlich 3.20 vu. (einichlietllch 7» Vs», fst» Lwstw» lostnl/durch Powe,»,3.3»«2. NnIchNeplch »3 Via- Postgkbsth,lohn« Vosttust-llim»»,-»«,) »et »mal «»chenlllchem verland. Linzelnummee 2» Psg., aubechalb Sachten» 2» «g. Tliuetgenpreil«! Li« NnIvalUg« 3» mm »reit« Zeil« 33 Pf»., sst, aulwLrU 4» Psg., dl« »0 mm »reit« NellameieU« »09 Pf»., «udechald »9» Vs«, ad». Nrilenailchlag n. Laris, yamillenanjeigen und «tellen^suche o»n« «adatt 2» VI».. außer»-» »3 Vs». 0llerlen,e»a»r 3» Vs» NuIwirUg, «uftr«g, »ege« v-r-u»»e,-dluna. Spruch -es Staatsgerichts Der Staatsgerichtshof hat das erwartete Urteil ge sprochen. Er hat die Anträge der abgesctzten preußischen Minister auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurück- gewiesen. Damit ist der Schritt der NeichSregterung, der zur Brechung der schwarz-roten Herrschaft in Preußen ge führt hat, rechtlich bis zum endgültigen Entscheid, der ja der Ablehnung einer einstweiligen Verfügung folgen must, sanktioniert. Auch das cndttltige Urteil wird dem Sinne nach kaum anders ausfallen können, als der Vorentscheid des Gerichts. Die klagenden Minister, die abgesetzt werden mutzten, weil sie dem kommunistischen Mordterror nicht mit jener inneren Freiheit entgegcntraten, die zu seiner Bekämpfung notwendig ist, haben die Schiefheit ihrer Stel lung selbst gefühlt. Der beste Beweis dafür ist, bast sie ihren ursprünglichen Antrag, das NcichSkommisiartat für verfassungsmäßig nicht zulässig zu erklären, dahin abänderten, daß sich der Neichskommisiar nicht als preu ßischer Ministerpräsident oder Mitglied der StaatSregie- rung bezeichnen dürfe. Man hatte sich schon mit dem Staatskommissar abgefundcn. Wetter wurde verlangt, daß der StaatSkommtssar den preußischen Ministern nicht die Eigenschaft als Staatsminister absprechen dürfen. Nun, unterdessen sind ja auch die nichtabgesetzten schwarz-roten Minister in parteipolitischer Sympathie freiwillig zu rückgetreten. DaS schwarz-rote System hat kampflos sein preußisches Bollwerk geräumt, und zwar auch da, wo sein Abgang noch gar nicht verlangt wurde. Wenn die Klage vor dem StaatSgerichtShos einen Sinn hätte haben sollen, bann hätten die nichtabgesehten Minister ihre Aemter be halten und zum mindesten bas Ergebnis des endgültigen Urteils abwarten müssen. Wer freiwillig verzichtet, kann nicht hinterher Klage erheben. ES ist ja mittlerweile von der Neichsregierung völlig klar und eindeutig bargestellt worden, bast sich bas Vorgehen gegen gewisse Parteimtnister nicht gegen die Selbständigkeit Preußens richtet, die nicht angetastct werden soll. Das Vorgehen der ReichSregicrnng hatte den Zweck, die ordnungsgemäße Durchführung der NcichStagSwahlen auch im größten, drei Fünftel des Reichsgebietes umfassenden Land sicherzustellen. Daß dort Propagandasreihcit für die Rechte in demselben Maße wie für die Linke herrschte, kann nie mand behaupten. Ma» erinnere sich nicht nur des kom munistischen Terrors, den gewiße sozialdemokratische Parteibuchbeamtc durch ihr passives Verhalten geradezu er muntert haben, man denke vor allem an die fortwährenden Verbote der nationalen Preße, die in Preußen bei den ge ringsten Anläßen z« befürchten waren. Die Wiederher stellung der Preße- und Meinungsfreiheit durch die NeichS- rcgierung hat in Preußen auch nicht dte geringste spürbare Erleichterung zur Folge. So hatte cS das einseitige Partei regiment, von dem sich längst die Mehrheit der Bevölke rung abgewcndet hatte, ferttggebracht, das Gefühl des z w e i e r le i N ech t S in der Bevölkerung immer mehr zu verstärken. Dieser Zustand einer gcschästSsührcnben, aber trotzdem einseitig parteipolitisch linksgerichteten Negierung, die nicht mehr fähig war, den roten Terror nicberzuhaltcn, sollte nach dem Willen der preußischen Machthaber zum Dauerzustand werben. Es war die Pflicht der Reichs regierung, hier einzugreifen, und sie ist dazu auf Grund der ReichSverfaßung eindeutig befugt, weil alle Voraus setzungen der erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit leider in Preußen gegeben waren. Sie hat ja, im Gegensatz zu den bisherigen Macht habern, von Anfang an betont, daß bas NeichSkommißartat nur eine vorläufige Maßnahme sein soll, die in dem Augenblick ihr Ende findet, wo die preußische Volksver tretung eine verfassungsmäßige LanbeSregie« rung wählt. Wenn es auch verständlich ist, daß es dem Zentrum, das als Nebenkläger auftrat, von seinem parteiegoisttschen Standpunkte a«S angenehmer erscheint, mit der Sozialdemokratie zusammen eine von den Kom munisten tolerierte gcschästSftthrende Regierung ohne Ver antwortung vor dem Parlament zu bilden, so wird ihm nach dem 81. Juli doch nichts anderes Ubrtgbletben, als mit der Rechten eine arbeitsfähige Negierung in Preußen zu bilden. ES konnte nicht der Sinn eines StaatSgerichtS- urteils sein, bas Zentrum von einer ihm unangenehmen Pflicht zu entbinden! Wenn bei Len Hanptverhandlungen -er Staatsgerichts- Hof das Material prüft, das zur Einsetzung des StaatS- kommtffartatS in Preußen geführt hat, so wtvd daran ge rade das national« Deutschland «in lebhaftes Interesse haben. Denn eS wird nur lehrreich sein, di« Taten -es schwarz-roten Systems einmal gerichtlich festlegen und prüfen zu laßen. Nachdem -te Gegenseite nun einmal -en StaatSgerichtSbof angerufen hat, soll sie -te Folgen auch bis zur Neig« auskosten. Di« Ablehnung des Erlaßes einer Einstweiligen Verfügung geht auf die Sache selbst nicht ein. Der Staatsgerichtshof stützt sich ausschließlich auf formal rechtliche Gründe, wie es ja auch nicht anders zu erwarten war. Endgültig wur-e dabei bestätigt, daß einstweilige Ber- fügnngen zwar grundsätzlich rechtlich zulässig Nn-. daß ste aber in einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht er- laßen werden können. Denn Einstweilige Verfügungen flnd nur sinnvoll, wenn «S sich um StreUtgketten «rtvatrechds Im übrigen sei eS Sache der Länderregierungen, Aus schreitungen zu verhindern. Die NeichSregterung habe jeden falls alle Anordnungen getroffen, um dte Wahlfrethett nach jeder Richtung hin völlig zu sichern. Von besonderem Jntereße waren sodann noch Dar legungen des Reichswehrmlnlslers v. Schleicher, der es bedauerte, daß dte Reichswehr tu die Ereigntße der letzten Tage htnetngezogen werden mußte. Wenn aber ein mal derartige Maßnahmen notwendig gewesen seien, dann feien unter Umständen scharfe Maßregeln nicht zu ver meiden. Mit besonderer Betonung erklärte der Reichswehr minister dann noch, daß es die Reichswehr niemals zu lasten werde, mit irgend jemand, wär eS auch immer sei, die ihr verfassungsmäßig zugewieseucn Rechte zu teilen. Ste würde gegen diejenigen, dte sich ähnliche Funktionen an maßen sollten, energisch vorgehen. — In den rechtsstehenden Kreisen bedauert man es, daß die NeichSregterung Ver anlassung nahm, der zwecklosen Demonstration des Rumpf- ausschusseS überhaupt bcizuwohncn. Auch ein anderer Schritt, -en -te Reichsregierung im Lause -eS heutigen TageS unternahm, bzw. bekanntgab, findet nicht die Zustimmung der Rechten. Es handelt sich um die deutsche Vettrtttöettlürung zu dem «Konsultstivvakt-, der vorsieht, baß die Staaten, die sich ihm anschlteßen, ihre Ansichten austauschen und sich gleichzeitig über alle Fragen unterrichten sollen, die »ber Frage ähnlich sind, die jetzt tn Lausanne so glücklich geregelt worden ist"; daS mag zu nächst ziemlich bedeutungslos auSschen, dürfte aber, entgegen der Auffassung, dte man tn den Kreisen der Regierung hegt, praktisch doch tn eine Verpflichtung auSlauscn, die dte Reichsrcgiernng nötigen kann, dte wichtigsten deut schen politischen Fragen aus der Basis schon vorher er folgter englisch-französischer Einigung behandeln zu laßen. Die ReichSregicrnng betont, daß die nun künftig er folgenden gemeinsamen Besprechungen enropäischer Fragen sich in keiner Weife gegen Amerika richten oder mit der «riegsschnldensrage besaßen würden. Auch sei keinerlei Beschränkung unserer Handlungsfreiheit tn bezug auf den Statu» quo verbunden. Maßgebend für das Verhalten der Negierung ist offenbar die Erwägung, daß es keinen Zweck mehr habe, sich abzusondern, nachdem auch Italien seinen Beitritt erklärt hat, und daß wir uns durch Fernbleiben politisch nur noch mehr isolieren würden. In den rechtsstehenden Kreisen befürchtet man allerdings, daß die politische Isolierung, tn die Frankreich Deutschland hincinmanövriercn konnte, auch mit dem Beitritt zu diesem Pakte nicht aufgehoben werben wird, um so mehr, als ja der ganze Pakt nach dem Wunsche Frankreichs nur als Kulisse für eine englisch-französisch« Zusammenarbeit in entscheidenden Fragen dienen soll. Man ist in rechts stehenden Kreisen der Meinung, daß die Negierung besser bet der Auffassung verblieben wäre, die die deutsche Dele gation auf der Lausanner Konferenz äußerte, daß Konsultativpakt bedeutungslos set, und es für Deutschland sogar besser wäre, einem solchen kommen sich nicht anzuschlteßen. WM und SM M dem RMstMÄmMuß vradtmolcknng ««»»rar AarUnar SoI»rUUalt««g »»» >rn .?»p. Sol. MONN '«d. >». st. -8cl> !w. -nst. no: trcunckUclick »9. 7. 33.9 8 13.9 8 2.29 dO 34.9 0 9.9 0 19.9 0 3»9 0 13.9 c 20.» - 39,9 — n — I91N 1»»e». »9,9 39,0
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