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Dresdner neueste Nachrichten : 24.01.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-193501243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19350124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19350124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1935
- Monat1935-01
- Tag1935-01-24
- Monat1935-01
- Jahr1935
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- Dresdner neueste Nachrichten : 24.01.1935
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Januar 1SZZ 5uttc>r inarkk >«g N>«M Ul' slien U»Si8 !>-5s»NN« W drtLIe« «rNcncstc« lirrvelt okn^ikmell triiuohv üserküllv Leon ttickc» n« mit äem lorüliu «Kontor o«r ll«,oll,<nas» -ilr <Ies II> rrn ttNaltor, i»«Nm->nn t tlkk» «m >r ron»Um »n 4«u««n, «> «oroen . Knutmnnn großes konzert IMIIIIttNMIIIIIUIIIIIIII',1 irneval a Chorliedein, »e Dekoration 88VN inlliolivQ ses <ii« «tu» fsäcles !.— kl. an 1v.4S.- tä. plSiSwölt rnrLäks SlKSllL »ns öarNe' s8trsöe 10 «riikknet ^Ilmnckl. . KuKktm». <llo, Kiääu- alerkn,se. 0.»0-2.»0 Ke ?reise r Kasse V.kä !8UIV> 7«I. 17ZSS «I«« echt r Schutze, tiii cs gcuUictc'!»« üickäiühe ^Ic». SaiidclSieU! nd vermilctiü Port: Hcidcit leiter: «iitl n. Schrlflleltung. Verlag und SauptgefthMflelle: VreSden-A., Zerdlnandslraße 4 Nr 20 Donnerstag, 24. Januar 4033 43 Jahrgang ürNLtiatNvrLlre» Grundpreis: die rr row drrltt ww-Zette lm - — AnzrtgrnteU 14 Rpf., die rs wn- breit« wm-Zetle Im T«rtt«Il 1,1» IM. Rabatt nach Staffel v. Anzeigenpreisllst« Nr. 3. 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Einführung der Handwerkerkarte Oer Führer bei General Lihmann - Llmorganisation der GÄ. - plötzlicher Regierungswechsel in Bulgarien Großer Befähigungsnachweis vorgeschrieben Meisterprüfung Voraussetzung für selbständige Berufsausübung - Wicht ge Uebergangsbestimmungen Bericht unsrer Berliner T ch r i f t l e i t u n g I-F Berlin, 28. Fauna» Im Ztcichögcsctzblatt sind heute die Zweite und Dritte Berordnung über den vorlänsigen Ausbau dcS deutschen Ha n d w c rk ö erschienen. Bor allein die Dritte Berordnung ist siir die Eingliederung des Handwerks in den ständischen Ausbau von entscheidender grundlegender Wichtigkeit. Lie bring« die Einrichtung der Handwcrtcrrolle und der Handiverkerkartc. Oie Zweite Verordnung schasst dnrch die Bestimmungen über Führung, Zu sammensetzung und Latznugen der Handwerkskam mern gewissermaßen die technischen und juri stischen Voraussetzungen siir diese Einrich tungen, mit denen eine alte Forderung des Hand werks erfüllt wird. ES heißt darin, daß die Handwerkskammern nach bam FUHrergrunbsatz geleitet werden und der Aussicht des RcichswirtschastsministerS unter stehen. Ter Vorsitzende und sein Ltcllvcrtrcter werden vom ReichswirtschastSminislcr nach Anhörung des Deutschen Handwerks- und Gcwerbckammcrtags er nannt »nd abberuscn. Der Borstand der Handwerkskammer» besteht anS dem Vorsitzenden, seinem Llcllvertrctcr, aus höchstens sieben von dem Vorsitzenden besonders -tu berusenden Mitgliedern und einem von dem Vor sitzenden zu ernennenden Obmann der Gesellen. Zur Beratung und Untcrslütznng des Vorsitzenden und les Vorstandes wird ein Beirat gebildet, dessen Mitglieder von dem Vorsitzenden ans die Dauer von drei Fahren ernannt werden. Ter Rcichswirt- schaftSministcr erläßt nähere 'Bestimmungen über die Ernennung und Abbcrusnng der Mitglieder des Vor stands nnd des Beirats. Der Vorsitzende führt die Handwerkskammer. Lie wird von ihm gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Tic Tatzung der Hand werkskammer wird dnrch den Ncichswirlschastsminisler erlassen und abgeändcrt. Oie Dritte Verordnung gliedert sich in vier Abschnitte. Der elfte Abschnitt enthält die Bestimmungen über die Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Handwerks. Tie Hand werkskammer hat ein Verzeichnis cinznsührcn, in das alle natürlichen nnd juristischen Personen cinzutragen sind, die in dem Bezirk der Handwerkskammer selb ständig ein Handwerk als stehendes Gewerbe be treiben (Handwerkerrollej. In die Handwcrkerrollc sind auch die mit einem Unternehmen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder sonstiger Gruppen der Wirtschaft vcrbnndcnen Handwerks betriebe cinzutragen, in denen in der Regel Waren zum Absatz au Tritte aus Bestellung hcrgcstcllt oder handwerkliche Leistung aus Bestellung Dritter be wirkt werden. fHaudwcrklichcr NebcnbctricbF Der ReichSwirtschastsministcr erläßt Vorschriften darüber, wie die Handwcrkerrollc cinzstrichten ist. In die Handwcrkerrollc wird nur cingctragcn, wer dir Meisterprüfung siir daS von ihm betriebene oder sür ein diesem verwandtes Handwerk bestanden hat, oder die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen In einem dieser Handwerke besitzt. Eine juristische Person darf in die Handwcrkerrollc nur eingetragen werden, wenn der Betriebsleiter den entsprechenden Erforder nissen genügt. Nach dem Tode eines selbständigen Handwerkers darf die Witwe den Betrieb fortsührcn. Der zweite Abschnitt regelt daS Verfahren für Eintragung nnd Löschung in der Handwcrkerrolle. Ucber die Eintragung in die Handwerkerrolle hat die Handwerkskammer eine Be scheinigung auSzustcllcn. sHandwerkerkartc). Ten Wortlaut der Handwerkerkarte und di« Höhe der für ihre Ausstellung zu erhebenden Berwaktungsgebühr, die in dt« Kasse der Handwcrks- lammer fließt, setzt der Deutsche Handwerts- und Ge werbekammertag mit Genehmigung des Reichswirl- schaslsministcrs fest. Wird der. Gewerbetreibende in der Handwerkerrolle gelöscht, so ist die Handwerkerkarte zurüctzugebcn. Tie Eintragung in die Handwerler- rollc kann nicht erfolgen, wenn binnen vier Wochen nach dem Empsang der Mitteilung, daß die Handwerks kammer eine Eintragung beabsichtigt, der Gewerbe treibende oder die gesetzliche Bcrnisvertretnng von Industrie nnd Handel gegen die beabsichtigte Ein tragung Einspruch erhebt. Will die Handwerkskammer einem Antrag auf Eintragung in die Handwerkerrolle Nachkommen, so hat sic die beabsichtigte Eintragung der gesetzlichen Bc- russvcrtretung von Fndustrie und Handel schrist- 'ich mitzuteilen, wenn der Antragsteller in daS Handelsregister ein getragen ist. Lehnt die Handwerkskammer einen An trag ab, so hat sic dem Antragsteller hiervon binnen vier Wochen Mitteilung zu machen. Gegen die Ab lehnung kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben. Fst ein Antrag ans Ein tragung in die Handwcrkerrollc deshalb abgclehnt worden, weil cs sich nm keinen Handwerksbetricb handelt, so kann -er Antrag erst nach Ablauf eines Jahres wiederholt werden, und zwar nur dann, wenn inzwischen eine erhebliche Veränderung in den sür die Eintragung maßgebenden Verhältnissen eingetretcn ist. Der orttte Abschnitt äußert sich über Anzcigcpslicht, Anstnnstspslicht und Ltrafbcslimmnugen. Danach muß jeder, der den selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ansängt, gleichzeitig mit der nach den Vorschriften der tzsewerbcordnung zu erstattenden Anzeige der zu- stänbigcn Behörde die Handiverkerkartc vorlcgcn. Tie Gewerbetreibenden sind verpflichtet, der Hand werkskammer siir die Eintragung in die Handwcrkcr- II. Paris, 23 .Januar Der Quai d'Orsan beginn« heute die sranzösijchc und gleichzeitig auch die englische Oesfcntlichkcit ans die bevorstehende Londoner Reise Flau di ns und Lavals vorzubcrciten. In einigen französi schen Blättern wird heute behauptet, daß die englische Regierung tatsächlich uorzuschlagcn gedenke, aus Teil S des Versailler Vertrages über die einseitige Entwasfnung Deutschland zu verzichten. DaS soll angeblich unter folgender Formel geschehen: „Die ehemaligen alliierten Mächte erklären dem Völkerbund, daß nach ihrer Ansicht gewisse Klauseln des Versailler BcrtragcS nicht ansrecht, erhalten werden können zu Lasten gewißer Mit unterzeichner. Dieses geschieht unter der Bedingung, daß die Mitunterzeichner sich zur Durchführung der Befreiung von den fraglichen Vertragsbestimmun gen a n de n V ö lk e rb u n d wenden. Weiter mül len die genannten Unterzeichner selbst auch wieder aktive Mitgli« der des Völkerbundes werden." Nach dieser Formel soll also Dcntschland, nm seine volle Gleichberechtigung zu erhalten, erst einmal in den Völkerbund znrückkehrcn nnd dann im Rahmen des Völkerbundes eine AbriistungSkonvcntion mit den „ehe maligen alliierten Mächten" abschließen, die dann den rolle Auskunft über Ar« nnd llmsang ihres Be triebes, über die Zahl der beschäftigten Personen, über Zahl und Art der Maschinen und über hand werkliche Prüfungen des Beiriebsinhabers zn geben. Äser entgegen den Vorschriften der Verordnung selbl'ändig ein Handwerk als stehendes Gewerbe be treib«, wird mit Geldstrafe oder Haft bestraft. Der vierte Abschnitt enthalt die Uebergangs- und Lchlnßbeslimninngen. Danach bleiben natürlich die Personen, die vor dem I. Faunar 1932 in die Handwerksrvlle eingetragen sind, weiter eingetragen, auch wenn sic den neuen Bestimmungen über die Eintragung in die Hand- iverksrolle nicht entsprechen. Diese Personen sind be reits vor der Eintragung zur Forl'evnng ihrer Ge werbebetriebe berechtigt. Die Eintragung ist zn löschen, wenn der Gewerbe treibende nach dem 3l. Dezember 1698 geboren ist und nicht bis znm 81. Dezember 1838 den Nach weis erbringt, daß er den Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrollc genüg«. In allen diesen Füllen gellen für die nachirügliche Ab legung der Meislerpriisnng fdie nach der neuen Ver ordnung bekanntlich die entscheidende Voraussetzung sür die Eintragung in die Handwerksrollc ist« die ent sprechenden Bestimmungen der Gewerbeordnung mit solgendcn Maßgaben: 1. Tic Zulassung znr Meisterprüfung darf nicht von dem Nachweis einer ordnungsmäßigen Lehr zeit oder von der Ablegung einer Gesellenprüfung abhängig gemacht werden. 2. Für die Zulassung znr Meisterprüfung genügt der Nachweis einer sünsjährigen praktischen Tätig keit als Facharbeiter oder selbständiger Gewerbe treibender in dem Handwerk, in -em die Meister prüfung abgelegt werden soll, oder in einem ihm verwandten Handwerk. Ist die Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk oder in einem ihm ver wandten Handwerk abgelegt, so genügt der Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit, ans die die Zeit der Lclbsländigkeit anznrcchncn iß. Beide Verordnungen sind von -cm kommissarische» ReichswirtschastSminislcr l)r. Lchacht und dem ReichS- arbeitsminisicr Lcldle unterzeichnet. Lie tragen das Datum vom 18. Januar. In den Schlußsätzen heißt cs, daß die Verordnung mit dem ans ihre Verkündi gung folgende» Tag in Kraft tritt. Teil 5 des Versailler Vertrags zu ersetzen imstande wäre. Man sucht also wieder einmal Deutschland nach Gens zn locken, indem man ihm, wenn es „brav" ist, allerlei unverbindliche Zuknnstsvcrsprcchnngcn macht. Ans französischer Leite hat man anscheinend gegen diese englischen Vorschläge an sich nicht viel einzu wenden. Gewisse Zeitungen stellen folgende Be dingungen: - 1. England muß einen Garantiepakt der gegen seitigen Hilfeleistung mit Frankreich abfchließcn, der in seiner Wirkung über den Locarnovrrtrag hinauogcht und England im Ernstsell keinerlei Optionsrecht mehr offen läßt. L. Dcntschland muß dem französisch - russisch - italie nischen Paktfyfkcm sLstpakt, Tonaupaktj bcitrctcn. 8. Frankreich muß das Recht erhalten, die vom Obersten tlricgsrat schon am 8. Dezember 1881 prinzipiell beschlossene Wiedereinführung der zweijährigen Dienstzeit durchzusiihren. Man glaubt in Paris hosscn zn können, daß Eng land nunmehr geneigt ist, den sranzösischcn Licherbcits- intinschen nach einem bindendere» Garanticvcrtrag nachzukommcir. Englische und französische Pläne Diplomatisches Gpiel um die Londoner Neise Telegramm unsres Korrespondenten Brücken oder Krücken? Der Weg ver tschechoslowakischen Kulturpolitik * ES ist in einer gewissen AnSlandpresse Mode ge worden, Beifall zu klatschen, wenn wertvolles deutsches Kulturgut tu Fremdslaaicu mi« Füßen getreten wird, und Zelcrmvrdio zu schreien, wen» in Deutschland irgendeinem mehr oder weniger belanglosen Künstler, der sich gegen seine Nation inüinlilos nnd latllvs benommen hat, die richtige Antwort erieili wird. Au der Lpitze dieses sei»d«eligeu Ehores marschiert Prag mit seiner Preise. Ausgerechnet Prag, das seine hervorragendsten Kalturschöpsungen, seine maß gebenden Baudenkmäler deutschem Geiß »erdantt. In dieser Ltadt, der der deutsche .Nauer Karl IV. ihr kulturelles Gepräge gab. dunen heute deutsche Menschen öffentlich nicht mehr deutsch sprech'«». Die Lteine aber werden ewig ihre deutsche spräche reden, ob es sich nm den Hradsctün mit dem Lt.-Veits-Tvin, nm das alte Rathaus, die Moldaubrücke oder nm di» zahlreichen Kirchen nnd Prosanbaiiten, znm Beispiel die Palais der Ezernin, Nostiz und Thun, handel«. In Prag schuf Kaiser Karl IV. vor hßst Fahren die erste deutsche Universität, dort siebt Henle noch am Briictenlurm das Ltandbild dieses deutschen Kaisers: in seiner Hand hält er die Urkunde, die das Rech« der ältesten deutschen Universität verbrieft. Nichts zeigt deutlicher die Undaulbarkeil des tschechi schen Volkes gegen „den Vater Böhmens" als die Lei densgeschichte der Universität. Lie begann GW mit den Gewalttaten deS Johannes Hus, die zur Folge ballen, daß die deutschen Proscssoren und Lindcntcn auszogen, nm in Leipzig eine eigene Universität zn gründen. 'Nach jabrbundcrlelangem Zicchlnm der Kulturstätte Prag waren cs wiederum deutsche Herrscher, Fer dinand l. und Ferdinand III., die sie zn neuem Glanze führten. DaS 19. Jahrhundert brachte dann mit der Erstarkung dcS tschechischen Lelbstbcivußticins neue Kulturkämpfe uud die Zweiteilung der Universität in eine tschechische und eine deutsche. » Ter ganze ungebändigte Haß tschechischer Fana tiker entlud sich aber erst gegen das altehrwürdige „Karvlinum" und seine Proscssoren nnd Ltndenten, nachdem die Tschechoslowakei durch die Pariser Vorort verträge ihr eigenes Liaatsgesiigc erhalten hatte. Trotz aller wirtschaftlichen und seelischen Bedrückun gen, trotz Ltcinbombardemcnts und tätlicher Angrisse hielten Professoren und Ltndenten indetendcutichen Geblütes ihr Deutschtum hoch, ihre Wisienichast rein. Auch der noch in frischer Erinnerung lebende R a n b der Rektoratsinsignicn durch die tschechische Universität konnte den Bekcnncrmnt nnircr volle- deutschen Brüder in Prag nicht brechen. Das Deutschtum in Prag weiß, daß cs ans schwerem Boden kümpst, es weiß aber auch, daß es hier eine Mission crsiillt. Dazu gehören Männer mit ttebcrzeugungStrcue und Opfermut, vom jüngsten Ltndenten bis zum ältesten Professor. Dafür ein Beispiel ans vielen: Vor wenige» Monaten, als der Ltrcit um die Rektorinsignicn schon im vollen Gange war, lehnte der berühmte Mediziner an der Prager deutschen Universität, Professor Ur. 'N v n n e n b r n ch, die Berufung in die materiell bcgucmcrc, gleichartige Llellung nach Hamburg mit folgender Begründung ab: „Für uns akademische Lehrer ist cs ein herrliches Gefühl und eine hohe Verpflichtung, sür die Ausbil dung des akademischen Nachwuchses eines Treiciu- Halb-Millioncn-Bolkcs zu sorgen. Kann man da ein fach fortgehcn und nur an sich denken? Uns gebt die Politik nichts an, aber wir haben durch alle stürmischen politischen Entwicklungen hindurch unser deut sches Kulturgut zu wahren und der jungen Generation zu vermitteln, diese zu bilden und zn er ziehen Im besten deutschen Ltnue." » Wie bitter notwendig solche Gesinnung ist, zeigt sich ans allen Gebieten des deutschen Kulturlebens in der Tschechoslowakei. Nicht weniger als 23 ordent liche Lehrstühle der de ul scheu Univer sität in Prag sind zur Zeit nu besetzt, davon mehrere seit drei bis süns Jahren. Ten aka demischen Instituten und Büchereien werden kaum die notwendigsten Mittel bewilligt, die frühere Frei zügigkeit der sndctcndcntschcn Akademiker nach Deutschland nnd Oesterreich ist so gut wie ganz unterbunden. Im Indctcndeulschen Mittel- und Volk S s chnl - wesen sieht cS nicht besser aus. Von den letzten Tparmaßnahmen des Unterrichtsministeriums wurden wiederum vornehmlich die MiUelschulen im deut schen Lprachgcbiet, u. a. in Rcichenbcrg, Eger, Leii- mcritz, Böhmiich-Lcipa uhd replitz-Lctiönan, bctrossen. Dabei hat die Präger Regierung im Lause der letzten
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