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Dresdner neueste Nachrichten : 08.02.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-193502083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19350208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19350208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1935
- Monat1935-02
- Tag1935-02-08
- Monat1935-02
- Jahr1935
- Titel
- Dresdner neueste Nachrichten : 08.02.1935
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Schrlftlellung, Verlag und SavptgeWMelle: VreSden-A., Zerdlnandflraße 4 43. Jahrgang Nr. 33 x Freitag, 8 Februar 4933 AnrelaenvreiiL' Grundpreis: die 22 MW brelle ww-Zelle Im - Anzelgenlell 14 Rpf., die 7S ww brell, ouo-Zell« lm Terttell 1,10 UM. Rabatt nach Staffel v. Anzeigenpreisllsti Ar. Z. Lrlefgebühr für Luchslabenanzeigen ro Rps. ausschl. Porto. Iür (Ein schaltung an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Postadresse: Dresden-A.l Postfach - Hernrvf: vrisvettehr Sammelnummer 24601, Fernvettehr 14194,20024,27981-27985 - Telegr.: Neueste Dresden * Serliner Schriflleitung: Vlttoriastr.4«; Zernruf: Kurfürst9561-9566 Postscheck: Dresden rosa - Nichtverlangte Einsendungen ohne Rückporto werden weder zurückgesondt noch ausbewayrt. - Im Faste häherer Gewalt oder Letriebsstörung haben unsre Bezieher keinen Anspruch auf Nachlieferung oder Erstattung des entsprechenden Entgelts Dresdner Neueste Nachrichten mit Handels- und Industrie-Heituna r-oo^--. Ha,bmonatt.l,00RMPostdezugmonatt.2,kX)RM.einschl.4ZRpf.postgebahren söhne Zustellungsgebühr). Kreuzbandsendungen: Für die Woche 1,00RM. Elnzelnummer 10 Rpf., außerhalb Sroß.vresden« 15 Rpf. Oer ^eichsjustizminister in Dresden Erfolgreicher Abschluß der Gaarverhandlungen in Basel - Oie Aenderung der sowjetrussischen Verfassung Schrillmacher der Reichsresorm Ver Jurist lebendiger Träger des Nationalsozialismus * Dresden, 7. Februar Rcichsministcr der Zustiz, vr. Gürtner, ist heute mit Staatssekretär vr. Frcioler zu eiucm besuch der sächsische» Justizbehörden in Dresden cin- gctrossen. Zn ihrer bieglcitung bcsinden sich u. a. der Prcffcreserent des Rcichsjustizministcriums, Obcr- regiernugsrat vr. Doerner, und der persönliche Referent des Reichsministers, Landgerichtsrat Kaul- bach. Der Rcichsministcr nahm heule vormittag im sriihereu Justizministerium die Vorstellung der Be amten und sodann im ObertandeSgcricht die Bor stellung der Beamten dieses Gerichts entgegen, Am Nachmittag empfängt der Rcichsjustizministcr im Hotel Bellevue die sächsischen Landgcrichtspräsi- denicn und Oberstaatsanwälte. Heute Abend wird er an einer Kundgebung des NS. Zuristenbundes im Bereinshaus tcilnehmen. In der .swischenzcit finden sachliche Besprechungen mit den inständigen Stellen statt. Morgen wird sich der Reichsministcr mit seiner Begleitung nach Weimar und Jena begeben, nm dort die thüringischen Zustiz- bchörden zn besuchen. Anlast deü Besuches in Dresden ist die in den ver gangenen Wochen erfolgte ttcberleitung der Rechts- pslcgc Lachsen» aus das bleich. Wie bereit» im gröst- ten Teil der deutschen Länder, so will Reichsminister vr. Gürtner auch in Lachsen durch einen persönlichen Besuch die Beziehungen zu den Rcchtswahrcru aller Grade ausnchmcn. * Ans Anlast dieses Besuche» gab der Prencresereut des Rclchsjustizministeriums, Oberregierungsrat vr. Tocrncr, in einer Besprechung einige Ausführun gen über die Entwicklung und die Bedeutung der I u st i z v e r c i n h c i t l i ch u n g. Er führte dazu jolgcndcS ans: Bei der Gründung des Zweiten Gleiches war mit den Hoheitsrechten den Bundes staaten auch die Jnstizhoheit verblieben. Zn der Ver- saß'ung von Weimar ist an diesem Zustand nichts ge ändert worden. Bersnche, die Zusiiz zu verreichlichcv, scheiterten. Zn der Nachkriegszeit hat die Frage -er Bcrreichlichung der Zusiiz im Nahmen der Bestre bungen, zu einer Neichsresorm zu gelangen, mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Aber alle Lösuugsuersnchc scheiterten, weil sic im wesentlichen nur technische Zwecke verfolgten, weil ihnen die grostc leitende Zdce fehlte, die einem Werk von Dauer voranschwcben must. Als am 3c>. Zannar 1033 der Nationalsozialismus nach einem unerhörten harten Ninge» die Macht in Deutschland übernahm, rückte auch die Frage der Ncichserncncrnng in ein neue» Stadium. War diese Frage bis dahin eine politische Frage allerersten Ranges, so wurde sie mit diesem Tage ihres politischen Eharakters entkleidet. Denn der Nationalsozialismus hatte von scher ein starkes Einheitörcich gefordert. AIS in der Abstimmung v om >2. November 1 st 3 3 daö ganze deutsche Bvlk sich geschlossen zum National sozialismus bekannte, war für die Negierung die Grundlage zur praktischen Arbeit an der Reichs- erncuernng gegeben. Ter Ncdner zeigte nun den vom Gesetzgeber beschrittenen Weg aus. Ausgangspunkt der Neichsjufliz wurde das Gesetz über den Neuaufbau dcS Reichs vom 3». Zannar 1031, das sämiliche Hoheitsrechte der Länder, auch die Zustizhoheit, aus das Reich übertrug. Damit war die Bcrreichlichung -er Zustiz rechtlich bereits dnrchgcsiihrt, aber im Interesse der ungestörten Weiterarbeit dcS Staatsapparates muhte die Wahrnehmung der aus das Reich über gegangenen Hohcltsrechte vorläufig den LaudeSbchör- den zur Ausübung überlassen werden. Die drei Mark steine auf dem Wege zur Ncichssnstiz sind die drei Ge setze jfur Ueberlcitung der Rcchtspslegc auf das Reich vom 10. Februar, 8. Dezember 1031 und 21. Zannar 1035. Mit dem ersten tt c b e r l e i t u n g s g c s e tz hatte die StaatSflthrung dem verantwortlichen Reichs minister der Zustiz Auftrag und Bollmacht zur Durch führung der Justlzverreichllchung gegeben. Tas zweite U überleit nngSgesctz verfügte den Uebergang der Zuständigkeiten der obersten Landes- sustizbehörden aus den Reichsmtntster der Zustiz. Da mit war der Aufbau der ReichSsustiz scdoch keineswegs erreicht. Bis zum Abschluss -der Vcrrcichlichnngs- arbeiten wurden vom ReichSministcr der Zusiiz siir einig« Länder Beauftragte bestellt. Der Beauftragte siir die Länder Lachsen nud Thüringen ist der frühere sächsische Znstizminister vr. T l> i c r a ck. Der Beauftragte, dessen dienstliche Stellung in keiner Weise mit derjenigen der srübcren Landcsjnstizministcr zn vergleichen ist, Hal die befrist etc Ausgabe, die vollständige und restlose Uebersührnng der Justiz- vcrwaltnngen dieser Länder ans das Reich vorzn berciten. Es ist damit zn rechnen, -ast er seinen Auf trag am l. April d. Z. beendet haben wird. Der Ge schäftsbereich des Beauftragten ist wesentlich beschränk ter als der des bisherigen Znstizministcrs. Mit dem 1. Zannar l037> hat das Reich eine Reihe von Rechts gebieten zur zentralen Bearbeitung an sich gezogen und den zuständigen Abteilungen -cs Rcichsjustiz- ministerinms in Berlin überwiesen. Dazu gehört z. B. die Betreuung der Strasrechtspslcge. die Bcrwaltnng des Ansliescrungswesens und der gesamten zwischen staatlichen Rechtshilfe in Strafsachen, der Strafvollzug »nd die Bcrwaltnng der Gefängnisse, das Erblwswesen, die Nentengulsgesctzgebung u. a. m. Alle diese Wirknng§- gebiete sind von dem Tätigkeitsbereich der Bcanstragten ausgenommen. Diese haben praktisch nur noch Ausgaben ans dem Gebiete der Pcrsonalvcr- waliumg und der Betreuung der Zivil rcchts pslegc. Zm Vordergrund ihrer Tätigkeit steht selbstverständlich ihre Mitwirkung bei der tteber- leitnng der Znstizvcrwallnng ans das Reich. Eine wesentliche Voraicsietznng des zweiten Uebcrlcilnngs- geievcs war die bereits am 2l. Znni 1031 vollzogene Bereinigung der Leitung des NeichS- j n st i z m i n i st c ri n m s und des Preußischen Z n st i z m i n i st erin m s in der Hand des Reichs ministers der Zustiz. Das dritte Gesetz vom 21. Jauuar 1 037>, -as am 1. April 1037, iu Krast tritt, nimmt alle Justizbehörden und Zustizbedicnstc- ten iu den Dienst des Reichs und macht das Reich in Znstizangclcgenheitcn Haushalts- und vermögens rechtlich zum Rechlsnachwlgcr der Länder. Damit ist die beamtcnmästige und haushaltsmäßige Vercinheit- lichnng ans dein Gebiete der Zustiz im wesentlichen erreicht. Bei dem ' Aufbau der neuen deutschen Neichsjustiz wird nach dem ausdrücklichen Willen deS Reichs Ministers der Zustiz, Ur. Gürtner von folgenden Grundsätzen ansgcgangcn: 1. Die Bcrrcich- lichnng darf nicht zu einer unbeschränkten Zentralisierung, zn einer Zusammenfassung aller bisher in den Znstizministcricn der Länder er ledigten Zustizgeschüstc im Rcichsiustizministeriunr, sichren. Bei dem Ansban der Reichsjustizvcrwaltung wird das bewährte prenstischc Snstem Nlnstcr sein, daS in weit stärkerem Maste als in andern Ländern Zuständigkeiten der Zentrale an die Provinzial behörden abgegeben hat. Es werden daher in Zukunft die Präsidenten der Obcrlandcsgcrichte und die Generalstaatsanwälte um fangreiche Zttstizverwaltungsgeschästc in eigener Bcr- antwvrlung zn erledigen haben. Dieses Snstem hat noch den Borzng, dast cs ermöglicht, -er Sta m meS - cigenart der deutschen Länder bei Führung der Znstizvcrwaltung Rechnung zu tragen. Tie Vcrreich- lichung darf nicht zn einer öden Gleichmacherei führen. Es ist Sorge getragen, dast die wertvollen Er fahrungen der Länder aus dem ltzebictc der Rechts pflege bei den Arbeiten an der RcichSjnstiz berück sichtigt werden und dast alle die Erscheinungen erhalten bleiben, die aus einer besonderen Eigenart der Länder beruhen. Die Durchführung der Jnstizvcreinhcit- lichnng ist nicht verbunden mit einer Massenverschiebung von Beamten von einem Lande in das andre- Nach dem Wunsche seines Leiters soll das Rcichsjustizminlstcrinm ein getreues Abbild sämtlicher deutscher Länder sein: cs soll die besten juristischen Köpfe ans dem ganzen Reiche in sich vereinigen. Daher wird ein Teil der Beamten der sriiheren Landcsjnstiz- ministericn in die Ncichszentralc nach Berlin cin- bcruscn werden. Berjchiebnngcn werden scrncr beim juristische» Nachwuchs ersvlgen; weil für unsre jungen Rechtsdiener Wanderjahre inner halb des gesamten Reiches von austcrordentlich erzieherischer Bedeutung sind und zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls aller deutsänm Stämme wesentlich beitragen, sollen Referendar« und England ist Weiler zuversichllich Kabinettsrat in London — Oie Fortsetzung der Verhandlungen Telegramm unsres Korrespondenten. Z. London, 7. Februar Das englische Kabinett hat sich in seiner gestrigen Sitzung noch einmal eingehend mit der jüngsten französisch-englischen Bcrständignng be schäftigt. Es verlautet, dast es von der Ausnahme, die diese Bcrcinbarung bisher ans dem Kontinent er fahren hat, durchaus befriedigt sei. Zn der gestrigen Kabincttssistung ist Deutschlands Haltung natürlich ausführlich zur Lprache gekommen. Man hält cs hier slir ganz selbstverständlich-, dast Deutschland sich einige Zeit lästt, ehe cd amtlich zu der Londoner Bereinbarung Stellung nimmt. Mau ist hier auch einsichtig genug, zu er kennen, dast eine Reihe von erheblichen Schwierig keiten zu überwinden ist. Wenn von alle» Leiten ein echter Geist zur Zusammenarbeit znr Schau getragen werde, so heisst es in der heutige» Morgenpresie, dann werde man der Schwierigkeiten schon Herr werden. Zn politischen Kreisen ergeht man sich jesst in Be trachtungen, in welcher F orm die Bcrhandlunge» jetzt weitergesührt werden. Man sprach in den letzten Tagen viel von einer englischen Ministerreise nach Berlin. Wie wir jedoch erfahren, ist nicht anzunehmen, dast L i r Zohn Simon bei dem gegenwärtigen Stand dec Tinge nach Berlin fahre» wird. Ehe nicht von allen Leiten, insbesondere auch von Deutschland, eine amt liche Antwort vorliegt, dürste cs kaum zu weiteren ossi- zicllen B c r h a n d l u n g c n kommen. Wir sind zur Zeit im Stadium der zwanglosen Besprechungen. Sir Zohn Simon reist morgen nach Paris, um an einem Bankett der englischen Handelskammer in Paris teilzunchmcn. Er wird aber bereits im Lause des Sonnabends in London zurückcrwartct. Wie der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" erfährt, ist es nicht ansgeschlosscn, dast Sir Zohn Simon während seines kurzen Pariser Aufenthaltes noch einmal mit Laval spricht. isf. Zredvw aus -er Hast entlassen Fluchtverdacht und Verdunkelungsgefahr liegen nicht mehr vor X Berlin, 7. Februar. sDurch Fnnksprnchj Zm Grasten Rundsunkprozeß wurde am Donners tag der Haftbefehl gegen vr. Bredow aufgehoben. Der Be rteidiger vr. Bredows beantragte die Haftentlassung mit der Begründung, dast nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme ein drin gender Tatverdacht nicht mehr gegeben fei. Es müsse anerkannt werden, dast Vr. Bredow bei alten seinen Handlungen mindestens subjektiv von dem Be streben ausgegangen sei, dem Rundfunk zu iciitzcn. Irgendein eigennütziges Motiv sei ihm in keinem Falle nachgewiescn worden, vr. Bredow habe auch keineswegs die Absicht, sich der Verant wortung zu entziehen. Tas habe er schon 1033 damit bewiesen, dast er von einer Anslandreisc freiwillig nach Deutschland zurückkehrte, sobald er hörte, -ast Vorwürfe gegen ihn erhoben würden. Der Oberstaatsanwalt widersprach dieser Würdigung der Beweisaufnahme durch den Vertei diger. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sei in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle vr. Bredow der ihm zur Last gelegte« Handlungen überführt. „Wenn ich gleichwohl", so fuhr der Anklagevertreter fort, „gegen die Hastenilassnug keine Bedenken habe und mich damit ausdrücklich einvei- standen erkläre, so geschieht das deswegen, weil I)r. Bredow seit dem 27,. Oktober 1033, also feit nahe zu einem Zahr und vier Monaten, sich in Unter suchungshaft befindet und weil bei der Höhe -er zu erwartenden Strafe im Verhältnis znr Dauer der Untersuchungshaft der Fluchtverdacht nunmehr a n sger ä n m t ist. Verdiinkelungsgesahr kommt natürlich gar nicht in Frage". Nach längerer Beratung verkündete -er Vor sitzende den Beschluss, dast der vom Amtsgericht Berlin gegen vr. Bredow am 25. Oktober 10:13 er- laUcne Hastbesehl aufgehoben wird. Zn der Be gründung erklärte der Vorsitzende: „Unbeschadet der Frage, ob die bereits verhandelten und noch zu ver handelnden Tatbestände zu einem Schuldbcwcis geführt haben oder ob ein dringender Tatverdacht gegeben ist, hält das Gericht nach dem bisherigen Er gebnis des Bresahrens Verdunkelungsgefahr und Fluchtverdacht nicht mehr für vorliegend." Assessoren in Zukunft nach ihrer Prüfung grundsätzlich nicht mehr in ihrem engeren Hcimatlande verwendet werden. Die Verreichlichnng -er Rechtspflege darf nicht bei der Vereinheitlichung ihrer äußeren Organisation stehen bleiben. Hand in Hand damit mnst die Vereinheitlichung des sorni eilen 'Rechts und des sogenannten Justiz ver. w a l t u n g s re ch t s gehen. Zu den wichtigsten Aus gaben der Bcrcinhcitlichnng des formellen Nechtö gehört die klare ZnständigkcitSverteilnng zwischen Ver waltung und Justiz. Die einheitliche Zusammenfassung aller zur Justiz gehörigen Angelegenheiten bet der Justiz einerseits und die Ausscheidung aller j u st i z s r e m d c n Angelegenheiten anderseits ist die Aufgabe, die zn lösen ist. Als Aufgabe der »ächstcu Woche» be zeichnete bcr Redner, einheitliche Bestimmungen siir die Zweige der Justizverwaltung zu schassen, in denen die Vereinheitlichung noch nicht durchgcführt ist. So werden n. a. einheitliche Vorschriften über die Hand habung der Strafrechtspflege erscheinen. Ter Vereinheitlichung des Gnadcnwcscns durch den Erlast des Führers vom s. Februar wird in diesen Tagen der Erlast einer Gnadenordnung solgcn. Vieles bleibt noch zn tun übrig. Erinnert sei nur an die groste Verschiedenheit der landeürechlllchen Bestimmungen aus dem Gebiete des Beamten- u n d Besold nngvrechts, auf dem Gebiete der frei willigen Gerichtsbarkeit, dcS GrundbuchrcchtS u. a. m. RetchSmlnlster der Justiz vr. Gürtner hat jüngst in einer Prcsscnnterrcdnng nuSgeführt: „Organlsato- rische Maßnahmen sind wichtig znr Erzielung sachlicher Höchstleistungen. Selbstzweck können und diirsen st« nicht sein. Auch die Aenderung der Organisation der Rcchtspslegc darf nicht siir sich allein betrachtet werden. Sie ist in Verbindung zu bringen mit der zweiten großen Ausgabe, die der Führer uns gestellt hat, der Erneuerung des gesamten Rechtes auf der Grundlage der nationalsozialistischen Weltanschauung." Wenn die groste tm Gange befindliche Rechts erneuerung in all ihren vielen Zweigen dnrchgesührt ist und alle deutschen Justizbehörden einheitliches deutsches blecht lm wahrsten Sinne dcS Wortes an wenden, dann wird erst die Vereinheitlichung der deutschen Rechtspflege vollendet sein. Es ist zu hoffen, dast schon in den nächsten Monaten der Entwurf eines ncncn Strafgesetzbuchs, einer neuen Strafprozeß ordnung, eines neuen Gerichtsversaffungsgesctzec, eines neuen StrasvollzngSgcsctzcS veröffentlicht werden können, vr. Dörner erinnerte an die großen Leistungen der LänbcrgcrichtSbarkeit und schloß dann: Es ist kein Zweifel, daß das Reich die Tradition der Länder im Nahmen des großen Ganzen sortsühren wird. Neben dem Stolz über die Größe dessen, was die deutsche Justiz, die gleichsam Schritt, machen» in der allgemeinen Entwicklung zur Reichs reform geworden ist, In weniger als einem Jahre geleistet hat, darf nicht das Bewußtsein von den gewal tigen Aufgaben, die noch der Lösung harren, verblassen. Dazu gehört, um wieder mit Reichsminister vr. Gürt» ner zn sprechen, „die Pflege zur fortwährenden Er, zlchung der RcchtSwahrer aller Grade zu leben- digen Trägern der neuen Weltanschau ung, so wie der Führer und Kanzler sie uns vorlebt."
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