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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 28.04.1939
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1939-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19390428015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1939042801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1939042801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Enth. Beilage: Der D.N.-Kraftfahrer (Nr. 17, Seite 9-10).
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1939
- Monat1939-04
- Tag1939-04-28
- Monat1939-04
- Jahr1939
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 28.04.1939
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Freitag, 28. April l»so «»rsen-Au-gabe Ar. t«8 mon-tl. SiM. ».»»,- Pollbk». ««. s.ia klnlchl. es,«« «pl. Pollgeb. (ohne PolUustellgeb.) bkl 1X wbchentt. Bkrland. Slnjil-Rr. »0 «pl-i auberh. Dretden« ml« «bendautg. Iv Rpl-I auheih. Tochl. m«I «benbau«gabe I» Rpl.. Lubelenland >0 Rpl. <ie mm breU) Il,b -tp>. NachlLsl« nach Llalle« 0. gamUIenanjelgen u. Elellengeluch« «tlllnielee- ,kile a «pl. ZIlleegeb. »0 «pl. — Nachdruck nur ml« Quellenangabe Dresdner Nachrlchlkn. Unverlangte TckirlIUlücke weiden nlckck aulbewabr« r>ru<r und Verlag« LIepsch ScGleich strafte ZS/42. Ruf 21241. Postscheck ISS» dresöen. vir Dresdner Nachrichten enthalten die amtlichen Bekanntmachungen de« Landrate» zu Dresden, de» Schlrdsamte» beim Vberverstche- rungsamt Dresden und de« Polizeipräsidenten in Dresden Wer muß Mtlminkommklisteutr zahlen? Keine Besteuerung -er Mreselnkommen unter 72v- RM Berlin. 27. April Am 2ö. April ist die Durchführungsverordnung zum neuen Ai nanzplan vom 20. März 1839 erschienen, zu der Staatssekretär Reinhard die amtliche Begründung gab. Die Durchführungsverordnung sieht eine Erhöhung des Areibetrage«. eine Ermähi- gung des Steuersatzes und weitere Milderungen vor. Insgesamt führt sie dazu, dah alle Land- und Aor st wirte, fast alle Arbelter. die meisten Angestellten. die Anfänger in den freien Berufen und die meisten Angehörigen des Handwerk» und des gewerblichen Mittel st ander durch die Mehrelnkommensteuer nicht ersaht werden. Die Mehreinkommensteuer findet bei einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 7200 Reichsmark nicht Anwendung. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für das dritte und jedes weitere kinderermähigungsfählge Kind um 800 Reichsmark. Im einzelnen sind fiir die Jahre IMS »nd IMS u. a. weiter folgende Milderungen vorgesehen. Während im Ge setz für die Mehretnkommcnsteuer ein Steuersatz von 89 vorgesehen ist mit der Maßgabe, daß die Mehreinkommen steuer bet der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzugSsähig sei, wird in der DnrchstthrungSvcrordnung der Steuersatz aus 1K?L ermäßigt, ohne daß die Mehr, einkommcnsteuer bet der Ermittlung des Einkommens abge zogen werden kann. Dieses wesentlich einfachere und durch- aus gerechte Verfaßen wird besonders von den Angehörigen de» gewerblichen Mittelstand«», der freien Berufe und der leitenden Angestellten begrübt werben, denn alle biejentgen, bei denen die Gesamtbelastung des Einkommen» durch die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag V9 5L nicht er reicht, erfahren gegenüber dem Gesetz eine wesentliche Er- leichterung. Berücksichtigung unbilliger Härten Bon sehr großer Bedeutung sind die Paragraphen 81 und 82 der Durchführungsverordnung. Danach dürfen bet der Berechnung des MehretnkommcnS außeraewöhn- lichc Verhältnisse berücksichtigt werden. Neben den außergewöhnlichen Verhältnissen, für die die DurchsührungS- Verordnung einige Beispiele gibt, und wobei der Steuer pflichtige einen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung hat, ist «ine allgemeine Härtebestimmnng in 8 82 enthalten, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes steht. Sie wird bann berücksichtigt, wenn wegen der Art des Bcruses oder aus anderen Gründen in der Zugrundelegung des vollen MehreinkommenS eine unbillige Härte ge geben sein würde. Darüber hinaus werden die Finanzämter stets das erforderliche Verständnis aufbringcn, wenn die allgemeinen Interessen des Volksganzen ein Entgegenkom- men bei der Berechnung deö Mehreinkommens geboten er scheinen lassen. Erst« Zahlung am 10. September 1938 Auf Antrag de» Steuerpflichtigen ist für die Berechnung de» MehreinkommenS an Stelle des Kalenderjahres 1M7 als Erstjahr das Kalenderjahr 1086 oder das Ka lenderjahr 1088 zugrunde zu legen. Fiir die Mehrein- kommensteuer gelten auch die allgemeinen Anordnungen über die Stundung. Die M e h r e t n k o m m e n st e n c r 1080 ist in drei gleichen Teilbeträgen am 10. September 1989, am 1l>. Dezember IMS und am 10. März 1949 zu ent richten. Ab 1940 wird sie in vier gleichen Teilbeträgen am 1l>. Juni, 10. September, 10. Dezember IMS und 10. März 1941 entrichtet. Ter Wortlaut der Durchführungsverordnung zum neuen Finanzplan ist im Reichögesetzblatt Teil l Nr. 79 vom 27. April 1989 erschienen. fSiehe auch Seit« ft.j Englands Kopfsprung in -le KonllnentalpoM Rtnistervrüft-ent Chamberlain versucht -te Einführung -er Wehrpflicht zu begründen Llgsoo vraktmoläullg Sor vrosäosr klaodrlokton London, 27. April. Im Unterhaus begründete Ehamberlain den von der Ne gierung eingebrachtcn Entschließnugsantrag, in dem das Unterhaus grundsätzlich der Wchrpsltchtgesetzgebung im vor- aus seine Zustimmung aussprechen soll. Er erklärte, daß die Negierung eS als eine Sache von nationaler Bedeutung an sehe, daß das Haus schon heute sein« Entscheidung über den EntschlteßungSantraa und damit über den Grundsatz der Ein führung der Wehrpflicht abgebe. Chamberlain streifte dann den Druck, unter dem die Regierung gearbeitet habe, und sagte: „Ich glaube, daß es wichtig ist, daß eine Erklärung in dieser Woche abgegeben wurde, weil, wenn sie bis zur nächsten Woche aufgeschoben worden wäre, fast jeder Beschluß mit der morgigen Rede des deutschen Reichskanzlers in Ber- bindung gebracht worden wäre. Wir besitzen keine In formationen Uber den möglichen Inhalt der Rede. Unsere Vorschläge sind ganz unabhängig davon." Chamberlain ging dann zur Begründung des Ent- schltcßungSantrageS der Regierung über und betonte, daß die Vorschläge der Regierung eine Ergänzung des freiwilligen Systems durch die begrenzte zeitweilige Maßnahme ber Dienstpflicht bedeuten. In längeren Ausführungen, in deren Verlauf eS zu Unterbrechungen durch den Arbeiterpartet-Ab- geordneten Greenwood und den unabhängigen Arbeiterpartei- ler McGovern kam, wiederholte Chamberlain sein Argument vom Vortage, daß, seitdem er zuletzt sich auf Baldwins Zu- fage über Beibehaltung deö FretwiNtgensystemS bezog, eine wesentliche Veränderung ber Voraussetzungen etnaetreten sei. Als Datum dieser Veränderungen nannte Chamberlain den 2 9. März. Die Regierung glaube heute nicht länger, daß die Bedürfnisse des Landes durch das FreiwilUgcnsystem be- friedigt werden könnten, wenn dieses System allein bestehe. * Bet diesem neuen Versuch Chamberlains, dir radikal« Schwenkung in ber Mehrpslichtsrage, in der die Opposition «inen Wortbruch ber Regierung steht, zu rechtfertigen, ist dem englischen Premierminister eine interessante Feststellung ent- fchlüpst. Er gab zu, baß er noch am 29. März, d. h. 14 Tage nach der Errichtung des Protektorats über Böhmen und Mähren, die nun an allem schuld sei» soll, zu seinem Wort gestanden und öffentlich die Wehrpflicht abgclehnt habe. Seit diesem 29. März aber habe sich die Lage radikal geändert, denn seither habe England neue Verpflichtungen gegenüber Polen, Rumänien und Griechenland übernommen. Hier liegt in ber Tat ber Schlüssel zur Ausklärung des Chambcr- lainschen Umfalls. Am 29. März nämlich traf der polnische Außenminister Beck in London ein. Er sand dort den eng lischen Garanticvorschlag vor, ber ihm aber nur dann an nehmbar schien, wenn England diejenigen Anstrengungen macht, die in den Augen Polens, SowjetrußlandS und Frankreichs einer Garantie erst Substanz verleihen können: Die Einführung ber Wehrpflicht. Demnach hatte sich seit dem 29. März nicht die Lage, sondern die englische Außenpolitik geändert. Sie hat damals diplomatisch und seit gestern anch militärisch den Kopfsprung in die Kontinentalpolitik vollzogen. Chamber lain verwechselt also Ursache und Wirkung, d. h. die Ver antwortung für den historischen Abgang von ber englischen Wehrtraditton, aber auch von jener Politik der friedlichen und klaren Scheidung der weltpolitischen Generallinien ber beide«« Nationen, die Deutschland vorgeschwebt und für die es sichtbare Beiträge geliefert hat, fällt England zu. Zustimmung -es Ober- un- Unterhauses Der AbänberungSantrag der Labonr Party gegen den Wehrpsltchtantrag der Negierung wurde am Donnerstagabend mit 889 gegen 148 Stimmen vom Unterhaus abgelehnt. Hamit hat das Unterhaus der Einführung der Wehrpflicht grundsätzlich zn ge stimmt. DaS Oberhaus hat den Vorschlag der Regie rung ohne Abstimmung angenommen. S-rzttch- Vegrüßung von Vapens in -er Türket Istanbul, 27. April. In der ZsitUna „Cümhuriyet" widmet Nadir Nadi dem neuen deutfchon Botschaster in der Türket, Franz von Pap en, einen besonder» herzlichen Begrüßungsartikel, in dein u. a. erklärt wirb, der neue Botschafter werde viel zur Vertiefung der au sich schon freundlichen Beziehungen »ivt- schen den beiden Staaten beitragen können. Wetter wird daran erinnert, daß Botschaster, von Papen bereits während de» Krieges Gelegenheit hatte, die Türket kennenzulernen. Die Erinnerung an diese Jahr« ber Wgssrnbrüderschast sei in den türkischen Herzen noch heute lebendig. Der Führer tzratnliert be« Prinzregente« «»« Ingo« slawie«. Der Führer hat Seiner Königlichen Hoheit dem Prtnzregcnten Paul von Jugoslawien zum Geburtstag draht lich seine Glückwunsch« übermittelt. , Disziplin im Arbeitseinsatz! Zu einer drastischen Anordnung hat sich ber Reichstreu händer der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Branden burg — in dem vor allem Groß-Berlin eingcschlosien ist — veranlaßt gesehen: Stenotypistinnen nnb Sekre tärinnen, die in seinem Machtbereich ihre Stellung wechseln, dürfen dabei keine Gehaltserhöhung „herausschinden"; erst nach einem halben Jahr kann ihnen ihr neuer Betrieb eine Zulage gewähren und hat dies dann dem Netchstreuhänder anzuzeigen, ber somit ungerechtserttgte Steigerungen zu unterbinden die Möglichkeit hat. Mag dieser Entschluß auch in starkem Maße bedingt fein durch die besonderen Verhältnisse der Reichshauptstadt, wo der Bedarf der Behörden, Zentralorgantsationen und Dienst stellen an Hilfskräften in außerordentlichem Maße gestiegen ist, so zeigt sich doch darin der Wandel in den Ar beit s v e r h ä l t n i s s e n, der sich ganz allgemein vollzogen hat. Die nnentbehrliche Helferin jedes Geschäftsmannes und jedes Büros nimmt babct keineswegs eine Sonberstellnng ein. Das Vorrecht, den Chef zu heiraten oder sich von ihm bet dein lächerlichsten Krach Knall und Fall htnauSwerfen zu lassen, hatte sie meist nur in mehr oder weniger guten Filmen und Romanen; die Wirklichkeit zeigt ein Bild, das weniger nach Kitsch und Wunschtraum, dafür mehr nach Arbeit aussieht. Und die Bedingungen dieser Arbeit haben sich heute in Deutschland allgemein gewandelt, haben sich so gewandelt, daß unser Wirtschaftsleben fast von ber entgegengesetzten Seite her auS dem Gleichgewicht zu komme» droht als vor sechs, sieben Jahren. Wenn in den Korri doren ber Arbeitsämter sich nicht mehr die müden und hoff nungslosen Schlangen ber Arbeitsuchenden drängen, die Be amten vielmehr alle Hände voll zu tun haben, die Wünsche der BetrtcbSfithrer und ihrer Beauftragten nach Zuweisung von Arbeitskräften einigermaßen zu befriedigen — wenn in den Zeitungen sich die Anzeigen drängen, in denen Inge nieure, Schlosser, kaufmännische Angestellte gesucht werden — wenn jeder Weggang eines Dienstboten die Hausfrau vor Probleme stellt — von der Leutenot in ber Landwirtschaft ganz zu schweigen — dann liegt die Versuchung für manchen nicht allzu fern, aus dieser Lage für sich persönlich Kapital zu schlagen. Und eS gibt manchen Betriebssllhrer, der zwar höchst ungehalten ist, wenn einer seiner Angestellten um eines LockangeboteS willen ihn verläßt, ber aber gleich wohl bereit ist, feinerseits dasselbe Lockangebot loszulassen, wenn nur die Lücke auf möglichst rasche und bequeme Art geschloßen wird. Die Folge kann nur ein verhängnis voller Kreislauf sei««, bet dem der Gedanke des LohnstopS, einer der Grundsätze, auf denen unsere ge samte Wirtschaftspolitik, vor allem auch unser Preisniveau ruht, in verhängnisvoller Weise durchbrochen wirb. Aber die verhängnisvollen Wirkungen gehen noch weiter. Betriebe, die für die Ausfuhr oder für andere staatSpolittsch bedeut same Ziele arbeiten, könne«« bei diesen Verhältnissen plötzlich in einem Maße von Arbeitskräften entblößt werden, baß die Erfüllung ihrer Aufgaben in Frage gestellt ist. Und der leichtfertige Wechsel des Arbeitsplatzes ver braucht bet den verschiedensten Stellen Energien, die in viel fruchtbringenderer Weise eingesetzt werden könnten. Drei viertel Millionen Menschen wechseln nach den Sta tistiken -er Arbeitsämter gegenwärtig in Deutschland monat lich die Stellung, das sind neun Millionen im Jahre. Rechnet man, baß bet jedem Stellenwechsel nur zehn Arbeitsstunden verloren gehen, so ergibt sich eine Einbuße, die der Iah- reSarbett von 80999 Menschen entspricht. Die Arbeitsleistung von 89 999 Menschen geht also dem gesamten deutschen Volke aus diesem Grunde gegenwärtig verloren. Diesen, Zustand konnte die StaatSführung auf die Dauer nicht untätig zuschen; sie mußt eine Bremse angelegen, welche die allzu lebhafte Fluktuation von Arbeitsplatz zu Arbeits platz, verbunden mit der Gefahr für den Lohnstop, unter band. DaS Problem war freilich schwierig genug. Den Arbeitsplatzwechsel vollständig zu verbieten, hieße bas ge samte wirtschaftliche Leben, in dem ber Wille zum Ausstieg einer ber stärksten Motoren ist, zur Erstarrung verdammen. Wer etwas leistet, soll entsprechend bezahlt werden; wer tüchtig ist, dem foll gerade im nationalsozialistischen Deutsch land der Weg nach oben, vom Gehilfen znm Meister, zum Betriebsleiter offenstehen. ES mußte alfo, bet aller Ein dämmung leichtfertigen Hin- und HcrslutenS, ein Weg ge sunden werben, das Verhältnis im Arbeitseinsatz mög lichst elastisch zu gestalte«. Dazu sind verschiedene Wege beschritten worden. Der NeichStreuhänber ber Arbeit sttr Sachsen hat vor Halbjahkesfrist -le Lösung von Arbeits verhältnissen an eine vierteljährliche Kündigungsfrist ge knüpft, die nur durch Einigung der Beteiligten oder die Genehmigung de» NeichStreuhänber» abgekürzt werben konnte. Diese Anordnung ist inzwischen wieder aufgehoben und durch «ine retchSrechtliche Regelung ersetzt worben, welche bi« Kündigung in einer Reihe wichtiger Wirtschafts zweige von ber Zustimmung des Arbeitsamtes abhängig macht. St« wirb ergänzt durch eine Anordnung
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