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Weißeritz-Zeitung : 05.07.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191007051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19100705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19100705
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1910
- Monat1910-07
- Tag1910-07-05
- Monat1910-07
- Jahr1910
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 05.07.1910
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Mchmtz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend 76. Jahrgang Dienstag, den 8. Juli 1910. Nr. 77. Aus Blatt 88 des Handelsregisters, die Firma E. Frosch in Dippoldiswalde betr., ist am 30. Juni 1910 eingetragen worden: Die Firma lautet künstlg: „E. Frosch Nachs. Mar Löwe". Der Lohgerber Ernst Hermann Frosch in Dippoldiswalde ist als In haber ausgeschieden. Das Handelsgeschäft ist, soweit cs sich auf den Handel mit Leder und Schuhmacherbedarfsarttkel erstreckt, vom I. Juli 1910 ab auf unbestimmte Zeit ver. pachtet. Als Pächter ist der Lederhändler Mar Hermann Lowe m Dippoldiswalde Inhaber. Er haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich, leiten des bisherigen Inhabers; es gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten Forderungen auf ihn über. Dippoldiswalde, den l.Juli 1910. Das Königliche Amtsgericht. Amtsblatt für die Königliche Mlishauptmannfchast, das Königliche Amtsgericht und den SLadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle m»d an bestimmten Tage» wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Inserate werden mit 1r Pfg., solche aus unsere» Ämtshauptmuw:schaft mit I2Pfg.die Spaltzeil« oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite snur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. ZV Pfg. - Tabellarische und komplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, dl« Spaltenzeile 30 Pfg. / ' DK .««Meritz-Zevunt'' ' «scheimwöchentlichdrei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- benAbendenausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 28 Pfg., zweimonatlich S4 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 20 Pfg. — Alle Postan- jtalten, Postboten, sowie ^nsereAusträger nehmen Bestellungen an. Internationales Handels- nnd Wechsel recht. Einige Rechtsbräuche des internationalen Handels rechtes sind uralt und wurden schon von den ältesten Handelsvölkern, den Phöniziern und Karthagern ausgeübt und von den Griechen und Römern weiter ausgebildet. Auch ist es aus dem Mittelalter bekannt, daß die großen Handelskarawanen, die von Indien und Arabien nach den Hafenstädten Kleinasiens kamen, nach einer Art inter nationalen Handelsrecht behandelt wurden, und daß die alten Kausleute sogar schon eine Art Zahlungsversprechen kannten, die unsern Wechseln ähnlich waren. Seltsamer weise fehlt es aber gerade im internationalen Handels verkehre bis jetzt an einem internationalen Wechselrecht, und es scheint der im Haag jetzt tagenden internationalen Handelskonferenz vielleicht zu gelingen, ein für die ganze Welt gellendes Wechselrecht, also ein Weltwechselrecht, und auch das Schisfahrtsrecht und Versicherungsrecht inter national zu regeln. Was in dieser Beziehung bisher zu stande gekommen ist, waren lediglich Vereinbarungen einzelner Staaten untereinander, daß man gegenseitig die verschiedenen Rechtsansprüche anerkennen wolle. Jetzt soll es aber einen bedeutenden Schritt weiter gehen. §Dem- nächst beginnen im Haag, das ja für den internationalen Meinungsaustausch eine besondere Bedeutung hat, die Konferenzen über die Regelung des Weltwechselrechtes. Diese Frage ist deshalb als besonders dringend anzusehen, weil der internationale Austausch von Tratten und Akzepten alltäglich ist, dabei aber immer nur in gewissen Grenzen und unter großer Vorsicht vor sich gehen kann, weil eben die einheitliche Behandlung der Wechseloerpslichtungen und -Berechtigungen noch nicht erreicht worden sind. Zwei Meinungen stehen sich vor allem schroff gegenüber. Der deutsche Standpunkt und der englische. Beider Wechsel ordnungen haben einen sehr großen Geltungsbereich. Doch übertrifft der des englischen Rechtes, dem auch das nörd liche Amerika angehört, den deutschen Bereich noch wesent lich. Außerdem ist London der Mittelpunkt des inter nationalen Geldverkehrs und Austauschplatz für die Welt- tratten. Doch muß bemerkt Iwerden, daß sich das inter nationale Wechselgeschäft Londons zum größten Teil in den Händen der dortigen Zweigniederlassungen der großen deutschen Banken besindet, und daß erst in letzter Zeit die einheimischen englischen Häuser sich in größerem Maße diesem Zweige des bankgeschäftlichen Verkehrs zugewendet haben. Einen Hauptunterschied besitzen vor allem die deutsche und die englische Wechselordnung. In Deutsch land herrscht das formale Prinzip vor. Aus der Ab fassung des Wechsels ergeben sich alle Rechte. Eine Menge von besonderen Vorschriften ist zu beachten, bei deren Vernachlässigung der Wechsel seine Gültigkeit verliert. Anders im englischen Recht, wo der Hauptwert auf die Willensmeinung der Beteiligten gelegt ist. Hieraus ergeben sich umso größere Schwierigkeiten, als die Engländer arg- wöhnisch sind und glauben, Deutschland wolle seine Wechsel ordnung der ganzen Welt aufdrängen. Die übrigen Staaten haben ihre Gesetze mehr oder weniger den beiden anderen nachgebildet, so daß eine Verständigung mit ihnen nicht schwer ist, haben sich erst England und Deutschland geeinigt Line solche Einigung vorbereiten, kann im besten Falle das Resultat der Konferenz sein. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Dem Monteur Herrn Ernst Wilhelm Hornusf hier, der seit mehr als 30 Jahren ununterbrochen in der hiesigen Maschinenfabrik beschäftigt ist, ist durch das König!. Ministerium des Innern das tragbare Ehren zeichen für Treue in der Arbeit verliehen worden. Die Aushändigung erfolgte am Sonntag durch Herrn Bürger- meister vr. Weißbach an der Arbeitsstelle in Gegenwart des Arbeitgebers, Herrn Maschinenfabrikant Thorning. — Für die am 30. Juni laufenden Jahre- unter dem Vorsitze des Herrn Amtshauptmann vr. Sala abgehaltene 6. diesjährige öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses der Königlichen Amtshauptmannschast Dippoldiswalde wies die Tagesordnung außer verschiedenen Mitteilungen 46 Punkte auf. Borausging eine öffentlich-mündliche Der- Handlung, in der das Gesuch des Schützenhausbes. Adolf Grahl-Lauenstein um Erlaubnis zum Beherbergen in dem Grundstücke Nr. 116 für Lauenstein mangels Bedürfnisses obgelehnt wurde. Genehmigt — teilweise unter Bedin- gungen — oder befürwortet wurden das Ausnahme bewilligungsgesuch zur Grundstücksabtrennung betreffend Blatt 5 für Kleinkreischa, die Uebernahme bleibender Ver bindlichkeiten durch die Gemeinden Frauenstein, Schmiede berg, Ruppendorf und Seifersdorf, die Darlehnsaufnahmen der Gemeinden Naundorf und Ruppendorf zu Wasser- leitungszwecken, der Beitritt der Gemeinde Oberhäslich zum Gemeindrversichcrungsoerbande zu Dresden, die Schulspar kasse zu Possendors, der l. Nachtrag zur Satzung des Haftpslichtversicherungsverbandes der Gemeinden im Regie rungsbezirke Dresden, Schröters-Schmiedeberg Schlächterei anlage und die Konzessionsgesuche Le^nhardts-Geising, Weinelts-Malter, Vruhns-Oberkipsdorf, Graubners-Lauen- stein, Kirstens-Schönfeld und Klemms-Ruppendorf. Ab gelehnt im Mangel örtlichen Bedürfnisses oder aus anderen Gründen wurden die Konzessionsgesuche Gansauges Quohren, Sommerschuhs und Weigelts-Hirschbach, Müllers-Frauen stein und Grahls-Lauenstein. Ebenso konnte zum Aus schank alkoholhaltiger Getränke in Verkaufsständen aus dem Jahrmärkte in Rechenberg, zur Errichtung von „Hilfsstellen" zur Ausarbeitung von Schriftsätzen in Un fall-, Invaliden-, Mersversicherungs- und Militärreklama tionssachen im amtshaüptmannschafllichen Bezirke, sowie zur Abänderung oder Ergänzung der amtshauptmann schaftlichen Bekanntmachung vom 21. Dezember 1878, dahingehend, daß die mit Strohhutkisten breitbeladenen Wagen auf der durch Possendorf führenden Straße mit zwei Laternen zu beleuchten seien, ein Bedürfnis nicht an erkannt werden Das Gesuch des Gemeindevorstandes zu Kreischa um Uebertragung der Befugnis nach Z 12 Ab satz 2 des Tanzregulatios für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Dippoldiswalde wurde grundsätzlich abgelehnt und wegen der Pensionsberechtigung der Be- zirlsbeamten und ihrer Hinterbliebenen, sowie wegen des Kraftfahrzeugverkehrs den Vorschlägen der Königlichen Amtshauptmannschast zugestimmt. Nachdem auf zwei das Bezirksvermögen, auf mehrere das Wettinstifl betreffende Angelegenheiten Entschließung gefaßt worden war, nahm der Bezirksausschuß noch Kenntnis von den Verordnungen des Königlichen Ministeriums des Innern, betreffend die Stellung des Jnstallationsgewerbes zu den Elektrlzitäts-, Gas- und Wasserwerken der Gemeinden, die Erteilung von Auskünften über Angelegenheiten des Außenhandels nebst Sachdarstellung des Reichsamtes des Innern, die Kon- zessionierung von Schankwirtschaften für alkoholfreie Ge tränke und die Erhebung von Besitzveränderungsabgaben in Zwangsversteigerungsfällen, endlich von der die Er- teilung von Tanzkonzesstonen betreffenden Eingabe des Landesverbandes der Saalinhaber im Königreiche Sachsen und von der die Bezüge der Amtsstraßenmeister mit Be- zirk für ihre Tätigkeit in Kommunikationswegesachen regelnden Generalverordnung des Königlichen Finanz ministeriums und von der Verordnung des Fürsorgever bandes Dresden über die Höhe des von dem Bezirksver- bande Dippoldiswalde für da» lausende Jahr aufzu bringenden Betrages und des Berwaltungsaufwandes auf 1909. Im übrigen erstattete der Herr Vorsitzende noch eingehend Bericht über den Verlauf der am 19. Juni 1910 in Frauenstein abgehaltenen Versammlung behufs Aus sprache über Mittel und Wege zur Hebung des Flachs baues. Herr Gemeindevorstand Reichelt-Nassau erläuterte in sehr ausführlicher Weise an der Hand von Rohmaterial die Flachsverwertung. — Nach seiner Anzeige in der heutigen Nummer wird der hiesige Albertzweigverein die ärztlichen Sprech stunden von morgen ab jeden Mittwoch nachmittags 2—3 Uhr nicht mehr im Hause 159 am Obertorplatz, sondern in der Herberge zur Heimat auf der Schuhgasse abhalten. Außer diesen, für die Kinder unbemittelter Eltern in Dippoldiswalde und Umgegend eingerichteten Sprechstunden sind übrigens noch solche in Possendorf in der Wohnung des Herrn Or. meck. Lau ebenfalls Mitt wochs nachmittags 2—3 Uhr für die Kinder aus Possen dorf und den umliegenden Ortschaften eingeführt. Eine ähnliche Einrichtung ist. schließlich seit ungefähr einem Jahre auch in Glashütte getroffen worden. Die dem Albertzweigoerein allein durch jene Sprechstunden er wachsenden Kosten belaufen sich gegenwärtig auf nahezu 1400 Mark im Jahre. Weit über die Hälfte dieser Summe wird für dort verordnete Arzneien und Stärkungs mittel aufgewendet. So hat der Albertzweigoerein schon allein auf diesem Gebiete seiner Tätigkeit unserem Bezirke und nicht zuletzt unserer Stadt manchen Segen gebracht. Und dieser wird auch von der neuen Wirkungsstätte aus verbreitet werden. Möchten dem Vereine im Interesse des weiteren Ausbaues seines Liebeswerkes immer mehr Mittel durch Eintritt neuer Mitglieder zugesührt werden. — In der am 30. Juni in Leipzig abgehaltenen außer ordentlichen Generalversammlung der Kalliope-Musikwerke, A.-G., teilte der Vorsitzende nach kurzer Unterbrechung der Versammlung, während der Verhandlungen zwischen dem Vorstand und Vertretern der Sächsischen Holzwarenfabrik Mar Böhme L Co. in Dippoldiswalde, geführt wurden, mit, daß er gezwungen sei, seine Anträge auf Ankauf dieses Unternehmens, Verlegung des Sitzes der Kalliope-Mustk- werke nach Dippoldiswalde und Erhöhung des Aktien kapitals um 350000 M. zurückzuziehen. Inzwischen sind aber, wie uns mitgeteilt wird, die Verhandlungen wieder ausgenommen worden, die hoffentlich zu einem günstigen Resultate führen. — Nachdem das Königliche Ministerium des Innern bei Erhebung der Brandversicherungs-Beiträge für den 2. Termin des Jahres 1910 den Erlaß eines halben Pfennigs an der Einheit der Gebäudeversicherungsabteilung genehniigt hat, werden diese Beiträge am Oktobertermin dieses Jahres nur in Höhe von 1 Pfennig zur Erhebung gelangen. — Die Eintragung der Brandkataster-Nummern der Gebäude im Grundbuche erfolgt nur aufgrund sog. Be bau u n g s z e u g n i s s e, die von der Baupolizeibehörde aus gestellt werden. Bei Neubauten empfiehlt es sich, die Er teilung eines solchen Zeugnisses sofort mit dem Bauge- nehmigungsgesuchc. zu beantragen. Dabei hat der An tragsteller sich ausdrücklich zur Uebernahme der entstehen den Kosten zu verpflichten. Der dem Baugesuche beizu- fügende Lageplan soll tunlichst von einem verpslichteten Feldmesser auf amtlicher Grundlage hergestellt sein. Bei schon katastrierten Gebäuden ist mit dem Anträge des Grundstückseigentümers auf Ausstellung eines Bebauungs zeugnisses ein von einem verpflichteten Feldmesser ange fertigter Lageplan einzureichen. — Dummejungenstreiche, die aber nahe an groben Unfug grenzen, werden jetzt nachts öfters hierorts, als auch besonders im nahen Ulberndorf ausgeführt. Wir meinen das Ziehen der Nachtglocken ohne irgend welchen Grund. Ist es schon unangenehm, im besten Schlaf ge stört zu werden, um so unangenehmer ist's, wenn man sehen muß, daß sich irgendwelche Personen, die die Nacht zum Tage machen wollen, „einen Spaß" erlaubt haben. Diese „Spaßvögel" möchten wir aber hier doch darauf aufmerksam machen, daß ihnen bei einer etwaigen Anzeige Bestrafung wegen groben Unfugs in Aussicht steht. — Bor der 5. Strafkammer des Dresdner Landgerichts hatte sich der Schutzmann und Vollstreckungsbeamte Ernst Paul Triltzsch in Glashütte wegen Vergehens im Amte zu verantworten. Der Angeklagte ist geständig, seit März vorigen Jahres nach und nach in 20 Fällen 160 Mark, die er in amtlicher Eigenschaft für die Stadtgemeinde Glashütte vereinnahmt hatte, unterschlagen zu haben. Da» Gericht verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten Gefängnis. — Zur Bekämpfung der Staubplage sind durch das Leipziger Tiesbauamt in letzter Zeit Makadamstraßen. Kiesfußwege und Klesplätze mit einer staubbindenden
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