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Weißeritz-Zeitung : 01.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191010019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19101001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19101001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1910
- Monat1910-10
- Tag1910-10-01
- Monat1910-10
- Jahr1910
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 01.10.1910
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Meißeritz-IeituW Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Umishauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mtt achtsettigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle mid an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. Inserat« werden mit I» PW., solche au» unsere! Amtshauptmunnschast ,nit12Pfg.dieSpaltzeil« oder deren Roum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pfg. Die .»«Geritz-Zettun^ rrscheim wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen. denAbendenausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweimonatlich S4 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern L0 Pfg. — Alle Postan- Mten, Postboten, sowie MsereAustrager nehmen Bestellungen an. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Zu dem 8. Instruktionskursus über Innere Mission, der vom 3. bis 14. Oktober in Dresden für Geistliche und Regicrungsbeamie abgehalten wird, sind bis jetzt leider nur 29 Anmeldungen ergangen, und zwar von 3 Regierungsbeamten, 17 Geistlichen, 8 Kandidaten der Theologie bez. des Predigtamtes und 1 canä. paeck. Aus der Ephorie Dippoldiswalde werden sich nur die Herren Pfarrer Ehrlich von Frauenstein und Krause von Börnersdorf beteiligen. — Der heutigen Nummer liegt der auf dünnes Papier gedruckte Fahrplan für das Winterhalbjahr 1910/11 bei. — Die Leser unseres Blattes machen wir darauf auf merksam, daß die Maul- und Klauenseuche in denjenigen Teilen Deutschlands, aus denen nach Sachsen das meiste Vieh eingesührt wird, stark an Ausbreitung zugenommen hat. Um nun die einheimischen Viehbestände möglichst vor stärkerer Verseuchung zu schützen, sind vom König lichen Ministerium des Innern besondere verschärfte Maß nahmen, betr. den Viehhandel, erlassen worden. Diese Maßnahmen sind in den Amtsblättern ausführlich bekannt gemacht worden. Wir empfehlen den Interessenten, die selben nachzulesen. Wenn irgend möglich, vermeide man jetzt neue Tiere zuzukaufen, läßt sich das nicht umgehen, so sichere man sich dadurch, daß man nur solche Tiere kaust, die, wie vorgeschrieben, 7 Tage in Quarantäne ge standen haben. Da die Maul- und Klauenseuche sehr häufig durch den Verkehr von Personen, die fremde Ställe besuchen, übertragen wird, so vermeide tunlichst jeder Vieh besitzer, fremde Ställe zu betreten und gestalte auch ollen Fremden, insbesondere den ihn aufsuchenden Händlern, Fleischern und Echweineschneidern den Zutritt zu seinen Ställen nnr, wenn dies unbedingt erforderlich ist. — Mehr und mehr verändern die Arbeiten für die Talsperre das Malterer Tal. Wie die Augen eines totwunden Jagdtieres starren uns, öde und leer, die Fenster der Tennert- und der Rote-Mühle entgegen. Die, die viele, viele Jahre dort gelebt, sie mußten sich den Der- hältnissen fügen, mußten weichen. Andere werden ihnen Nachfolgen müssen. Aber neues Leben wächst aus den Ruinen. Zurzeit wird der Eisenbahnkörper verlegt. Schon vor der Maschinenfabrik sind die ersten Spuren zu sehen: Eine Baubude neben Schichten abgestochenen Rasens, der wohl dem neuen Bahndamm als „Kleid" dienen wird. Die hochstehende Scheune des Tennertmühlen-Grundstückes ist verschwunden. Dort und am Hange hin sind Scharen von Arbeitern bemüht, dem Dampfroß einen neuen Weg, „hochwasserstei", zu schaffen. Eine kleine Lokomotive, die soeben eintraf, wird fleißig helfen. Geht man auf dem neuen, in schöngelchwungenen Linien am Hange hin führenden Straßenstück dahin, so kann man beinahe das ganze Sperregebiet übersehen und bekommt einen Vor geschmack von der Menge des Wassers, was hier aufge speichert werden kann. Aber bei einem orientierenden Blick von hier aus überkommt den Beschauer auch die Genugtuung, daß, verschwindet auch mit dem Malterer Tale ein schönes Stück „Natur", doch an seine Stelle ein anderes, nicht minder erhabenes Bild treten wird. Im Tal selbst sieht man zurzeit nur wenige Arbeiter. Hell aber leuchten die Tunnelmündungen, die allerdings kaum ahnen lassen, wieviel geleistete Arbeit hinter ihnen liegt. Am Ende der Straße aber, da, wo sie auf der Mauer krone das Tal überqueren soll, sind fleißige Hände mit dem Bau des Wärterhauses beschäftigt, das, dafür bürgen uns die Namen auf dem großem Plakat, sicher eine Zierde der Gegend werden wird. Mehr und mehr wird uns gewiß, daß die Sperre einen günstigen Einfluß auf den Fremdenverkehr auszuüben recht wohl geeignet ist. Ammelsdorf. In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag versuchte ein frecher Gauner, im Gute des Herrn Kaden einzubrechen. Vom hohen Kleewagcn herab, wo er im trauten Verein mit seiner Schnapsbulle, die er hat liegen lassen, sein Lager aufgeschlagen hatte, beobachtete er, ob überall „reine Luft" wäre. Dann stieg er herab, össnete das Schiebefenster der Haustüre und stieg hinein, wurde aber durch den heftig anschlagenden Hund gestört, sodaß er schleunigst das Weite suchte. — Einige Stunden später, etwa um 3 Uhr, stattete der Dieb Herrn Wirt- > . - -.. . .. MU . Ml ...... . ' .... Sonnabend, den 1. Oktober 1910 76. Jahrgang Ski 115 zu entrichten. 21. Oktober dieses Jahres Stadtrat Dippoldiswalde, am 29. September 1910. Mit Rücksicht darauf, daß die Maul- und Klauenseuche im Königreiche Preußen in zunehmen- der Weise sich ausbreitet, werden zum Schutze der hies gen Klauenoichbestände die — nachstehend unter D abgedruckten — Vorschriften In 8 21 Ziffer 2-6 der Verordnung vom 31. August 1905 (Gesetz- und Verordnungs-BIatt S. 197) für das ganze diesseitige Staalsgebiet in Wirksamkeit gesetzt. Die Bestimmungen in Ziffer 4 und 6 a. a. O. gelten jedoch zunächst nur für dasjenige Klauenvieh, dar aus den Preußischen Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen sowie aus dem Herzogtums Anhalt in das hiesige Staatsgebiet eingesührt wird. Auf sächsische Viehmärkte darf Klauenvieh aus diesen Gebietsteilen nicht aufgetrieben werden. Ausgenommen von diesem Verbot beiden die Schlachtoiehmärkte. Dresden, den 2b. September >910. Ministerium des Innern. A Verordnung zur Ausführung des Reichsgefetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, vom 31. August 1905. 8 21. 2. Insoweit die Viehmärkte nicht verboten werden, dürfen auf solchen Märkten, für die gemäß 8 13 Absatz 4 und Absatz 7 die Beibringung von Ursprungszeugnissen sonst nachgelassen ist, nur Rinder und Schweine mit vorschriftsmäßigen Ursprungszeugnissen (8 >3) zugeführt werden. Die tierärztliche Untersuchung eines jeden einzelnen Viehstückes hat vor dem Betreten des Markt platzes zu erfolgen. Zu diesem Zwecke hat die Zuführung von Rindern und Schweinen nur auf einem oder, soweit die zur Verfügung stehenden tierärztlichen Kräfte ausreichen, aus mehreren im voraus zu bestimmenden Wegen zu erfolgen. Die Bestimmung dieser Wege bleibt der Orts- polizeibehördc Vorbehalten. Wegen der Zurückweisung von Tieren gelten die Vorschriften des 8 13 Absatz 8. Der Vorverkauf ist verboten. 3. Das aus Schlachtoiehhöfen und Schlachthösen auszuführende Vieh darf nur zu Wagen be fördert werden und ist unmittelbar vor seiner Verladung Stück für Stück nochmals tierärztlich zu untersuchen. Die den Schlachtoiehmärkten zugesührten Tiere, welche aus verseuchten Landesteilen stammen können in besondere Ställe verwiesen und vom freien Handel ausgeschlossen werden. 4. Die von Unternehmern zum Zwecke des Veüaufs oder der Vermittelung des Kaufs auf Bestellung zusammengebrachten Rindvieh- und Schweinebestände, sowie die zum Verkauf im Umherziehen bestimmten Schweinebejtände dürfen erst dann verkauft oder abgegeben werden, wenn sie während einer Beobachtungssrift von 7 Tagen sich frei ven Maul- und Klauenseuche erwiesen haben. Ausgenommen sind nur Saugferkel (vergl. 8 13 Absatz 2) sowie die auf Schlachtoiehhöfen und Schlachthöfen oder außerhalb dieser aufgestellten Schlachttiere, für deren Abschlachtung binnen 3 Tagen neben dem Unternehmer auch der Erwerber verantwortlich ist. Zum Zweöe der Durchführung der Beobachtung hat sowohl der betreffende Unternehmer als auch der Besitzer des Stalles, in welchen das zu beobachtende Vieh eingestellt wird, und zwar spätestens im Verlaufe von 12 Stunden der Ortspoltzeibehörde unter Angabe der Stückzahl An zeige von der Aufstellung, sowie von Veränderung der Bes ände durch Zugang neuer Tiere zu erstatten. Ueber die erfolgte Anzeige ist von der Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung aus zustellen. Die Ortspolizeibehörde hat die Richtigkeit der Anzeige zu prüfen und ihrerseits den Bezirkstierarzt zu benachrichtigen. Während der Beobachtungsdauer dürfen die zu dem Transport gehörigen Tiere die Ställe nicht verlassen, mit anderen Klauentieren nicht in Berührung kommen und weder verkauft noch vertauscht noch sonst abgegeben werden; fremden Personen, einschließlich etwaiger Besteller, ist der Zutritt zu den Ställen nicht gestattet: der betreffende Unternehmer oder sein Stellvertreter, sowie der Besitzer der Stallungen sind dafür verantwortlich, daß außer ihnen nur die Wärter und die Stockholz-Auktion. Sonnabend, den 1. Oktober, nachmittags 4 Ahr, sollen die im „Bödchen", Kahl schläge Abt. 1 und 3 stehenden Stöcke parzellenweise meistbietend versteigert werden. Sammelort: Waldhäuschen „Friedewaite". Dippoldiswalde, den 30. September 1910. Die städtische Forstverwaltung. Gesperrt wird vom 3. bis 6. Oktober d. I. die Böhmische Straße durch das Dorf Bärenfel» unter Verweisung des Verkehrs auf den sogenannten Schellermühlenweg. Bärenfels, am 30. September 1910. Königliche Forstrevierverwaltung. Böttcher. etwa zur tierärztlichen Hilfe zugezogenen Tierärzte die Stallungen betreten. Die Ortspolizei behörden haben die Beobachtung dieser Bestimmungen zu überwachen. Findet -ine Einstellung neuen Viehes in denselben Stall zu dem bereits unter Beobachtung stehenden Bestände statt, so ist die Beobachtungsdauer auch für letzteren auf weitere 7 Tage aus zudehnen. Nach Ablauf der 7 Tage kann der Verkauf oder die Abgabe der Tiere erfolgen, sofern die bezirkstierärztliche Untersuchung die vollständige Unverdächtigkeit derselben ergeben hat. Die Kosten der Untersuchung fallen den Unternehmern zur Last. 5. Die von den im Einganae dieses Paragraphen erwähnten Tieren benutzten Rampen, Lin- und Ausladeplätze, Transportwagen, East- und Handelsställe sind nach jedesmaliger Benutzung durch Reinigung und Besprengung mit sünfprozentlger Karbolsäurelösung oder mit der für die Desinfektion der Eisenbahnwagen vorgeschriebenen dreiprozentigen Lösung einer Karbolschwefelsäure mischung, zu desinfizieren. Die Bezirkstierärzte haben hierüber die nötige Ueberwachung auszuüben. 6. Für die durch Personen, welche gewerbsmäßigen Viehhandel nicht betreiben, erworbenen Rinder und Schweine, die der in Ziffer 2 und 4 dieses Parapravhen erwähnten bezirkstierärztlichen Ueberwachung noch nicht unterstanden haben und nicht zur Abschlachtung binnen 3 Tagen dienen sollen, sind die in 8 13 oorgeschriebenen Ursprungszeugnisse beizubringen. Außerdem unterliegen die Tiere vor ihrer Einstellung unter den übrigen Viehbestand des Erwerbers der in 8 15 vor geschriebenen Untersuchung durch den Bezirkstierarzt, der vom Besitzer der Tiere unmittelbar hinzu zuziehen ist. Der Besitzer trägt auch die hieraus entstehenden Kosten, die unmittelbar an den Bezirkstierarzt zu entrichten sind. Der Erwerb von Vieh aus dem Wohnort des Erwerbers wird hierdurch nicht berührt. UkdW W Mim siil Sie MA und MMmm teil. Zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden ist mit Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums gleichzeitig mit dem am 30. d. M. fällig werdenden Einkommcnsteuertermine ein Beitrag von 2 Pfennigen für die Handelskammer und von 3 Pfennigen für die Gewerbekammer auf jede Mark desjenigen Steuersatzes, welcher nach der im Einkommensteuergesetze ent haltenen Skala auf das in Spalte ck des Katasters eingestellte Einkommen entfällt, von den beteiligten Handel bez. Gewerbetreibenden an die Stadtsteuereinnahms hier bis jchastsbesitzer Walter einen unerlaubten Besuch ab. Er stieg durch das Küchenfenster, aß erst gemütlich Brot, Butter und Schinken, und nicht zu knapp, stieg dann die Treppe hinauf in die Oberstube und unierzog diese einer gründlichen Durchsicht. Dabei fiel ihm ein kleiner Betrag von 1,50 Mark in dis Hände. Das Rad, das in der selben Stube stand, stellte er einstweilen vor, um es dann, nach Beendigung der Durchsicht, mitzunehmen. Schließlich wurden doch die Bewohner wach, sodaß der Dieb eiligst Reißaus nahm. Er floh nach Hennersdorf und hat dort noch in derselben Nacht das Fahrrad des Herrn Börner gestohlen. Börnersdorf. Bei seinem letzten Hiersein und Ab schiednehmen hat Herr Schulrat Bang in liebenswürdiger Weise der hiesigen Volksbibliothek zwei wertvolle und höchst interessante Werke zum Geschenk gemacht, und zwar:' „Die interessantesten alten Schlösser und Burgen Sachsens" von Carl v. Metzsch-Reichenbach und „Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika", 8. l und ll, be arbeitet vom Großen Generalstab. Herzlicher Dank sei ihm auch an dieser Stelle gebracht. Gottes Segen geleite ihn in sein neues verantwortungsreiches Amt! — Die in hiesiger Gemeinde eingesammelte Kollekte für den Kirchen bau in Cranzahl hat den Betrag von 17 Mark ergeben, als Erntefestkollekte konnten kürzlich dem Werbenden Kirchen- oermögcn 25 Mark zugesührt werden, gewiß ein Zeichen von kirchlichem Interesse in der kaum noch 500 Seelen zählenden Gemeinde. — Die hiesigen Kartoffelferien währen vom 29. September bis mit 15. Oktober; die Kartoffel ernte ist im vollsten Gange, der und jener wird mit Ende der Woche vollkommen eingeerntet haben. Ebenso naht sich die Obsternte ihrem Ende, der Ertrag ist überaus reichlich in diesem Jahre wie säst nie zuvor, leider sind aber die gezahlten Preise insolgedesjen ganz minimal. — Am vergangenen Mittwoch und Donnerstag sand der Vereinstag des Kantoren- und Organisten oereins der Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen in Pirna statt, nachdem tags zuvor die Vertreter dieses Vereins in Dresden über wichtige Angelegenheiten beraten
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