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Sächsische Staatszeitung : 04.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191509049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19150904
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19150904
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-04
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 04.09.1915
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Staatsanzeiger für das Königreich Sachsen. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. Alter»« und Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes- Brandversicherungsanstalt, BerkaufSliste von Hol-pflanzen auf den K. S. Staatsforstrevieren. Nr. 205. > Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichcn Vertretung): Hofrat DoengeS in Dresden. Sonnabend, 4. September abends 1915. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 1«, sowie durch die deutschen Postanstalten » Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur Werktags. — Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 212SS, Schriftleitung Nr. 14S74. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile SO Pf., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 7L Pf., unter Eingesandt 150 Ps. Preisermäßigung auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Die kurz dor Begi«» des TrvüeS eingehenden Meldungen befinden sich ans Sette 8 dieser Ausgabe. Der deutsch«französische Invalidenaustausch durch die Schweiz wird in der zweiten Hälfte des September wieder ausgenommen werden. In Ostgalizien sind die Russen überall an die Sereth- linie zuriiügcwichen. An der Reichsgrenze nördlich Zalesze und östlich Broda, sowie im Raume westlich Dubno und im wol« hhnischen FestungsdreieÜ haben sich die Russen neuerlich an der ganzen Front gestellt. Die österreichisch-ungarischen Truppen befinden sich im Angriff. » An der Jasiolda sind die Russen auS einigen am Rande des Sumpfgebietes angelegten Berschanzungen ge worfen worden. » Im Marmara-Meere ist ein feindliches Unterseeboot durch ein türkisches Kiistenwachtschiff versenkt worden. * Ein französischer Rationalverband zur kommerziellen und industriellen Ausdehnung Frankreichs hat sich ge- bildet. * Die englische Anleihe in New York wird voraussicht lich verschoben werden. * Infolge des niedrigen Rubelkurses ist Rußland außer stande, sich die nötige Summe zur Bezahlung der fälligen Zinsen der russischen Staatsschuld zu beschaffen. Nichtamtlicher Teil. vom Königlichen Hof«. Dresden, 4. September. Zur heutigen König lichen Mittagstafel im Schlosse Moritzburg waren Einladungen ergangen an vr. v. Harck auf Seußlitz nebst Gemahlin und Landstallmeister Grafen zu Münster- Langelage. Se. Majestät der König wird heute abend die zu gunsten de- Roten Kreuzes im Viktoriatheater statt findende Uraufführung von Römers „Frieden im Krieg" besuchen. Sonutagsbetrachtung zum 5. September. (14. nach TrinitattS.) Der dritte SegenSgruß im Kriege. Wenn der Aaronitische Segen dem Dreiklang eines Glockenspiels gleicht, bei dem der Allmächtige selber den Klöppel zu heben scheint, dann bildet der letzte Gruß: „Ter Herr hebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden!" zugleich den tiefen, harmonischst wirkenden Unterton. Hier wird die Unmittelbarkeit der Beziehungen zwischen Gott und den Schutzbefohlenen, auf die der Beter den Segen herabfleht, fo lebendig, so ergreifend nahcgerückt, daß man meint, etwas von der persönlichen Anwesenheit des Allewigen zu spüren. „Ter Herr hebe sein Angesicht auf dich" — da weht der Atem Gottes durch den Raum, wo du stehst; da bist du so dicht vor sein heiliges Auge gestellt mit der heißen Bitte, es möge dich gütig anblicken, daß Himmel und Erde in eins zu sammen zu fließen scheinen. Aus diesem dritten und letzten SegenSgruß, det einst erstmals über die Lippen eines MoseS und Aaron kam, klingt denn auch für ein feingestimmtes Ohr schon unmittelbar etwas vom Geiste und Wesen Jesu heraus. Wenn wir daran gedenken, wie vor dem Nahen Jehovas im Alten Bunde das Volk Israel und selbst Moses noch das Antlitz verhüllen sollten, um nicht zu sterben, und wenn hier gleichwohl Aaron wagt, Gott kindlich zu bitten, er möge sein An gesicht unmittelbar auf die richten, die er gesegnet wünscht, daun leuchtet schon etwa» auf von der furcht losen Gotteskindschaft, die in dem Schöpfer Himmels und der Erde bereits den Vater erkennt, wie sie erst JesuS voll uns übermittelte. Und dann gar das wunder« bare Geschenk aus Himmelshöhen, um das dieser köstliche Segensgruß wirbt: Friede! — „Friede sei mit euch!" — das war ja der vertrauteste Gruß auch Jesu, als er unter die zitternde Schar feiner Jünger trat, da sie an- gepockt und verwirrt standen vor dem TodeSgrauen aus Golgatha. Friedel das war ja das heilige Vermächtnis des scheidenden Meisters gewesen in feinem Hohepriester- lichen Gebet: „Solche- habe ich mit euch geredet, daß ihr in mir Frieden habt. In der Welt habt ihr Angst; aber seid getrost, ich habe die Welt überwunden." So tut sich eine lichte Brücke der Gemeinschaft von dem ersten Hohepriester des Alten zu dem unsterblichen Hohe priester des Neuen Bundes, von Aaron zn Jesus auf. Klang für uns aus dem ersten SegenSgruß etwas heraus wie Abschied von zu Hause und Weggang in den Kampf, aus dem zweiten etwas wie heißes Gebet in der Schlacht, nun, im dritten leuchtet es hell vor unserer Seele auf: Friede, Heimkehr! O, wir »vollen darum besonders in brünstig beten für unsere Lieben draußen und für uns selber daheim. Aber das Bewußtsein wird doch das er hebendste und schon jetzt, mitten noch in aller Kriegsnot, versöhnendste bleiben; eS gibt eine Heimkehr und eine Heimat, die auch alle erlebe»» durfte»! und dürfen, für die draußen in fremder Erde eine letzte Ruhstatt be stimmt ist: eine Heimat bei Gott selber. Eine Heimat, wohin kein Krieg und Kriegsgeschrei mehr dringt, im Frieden des himmlischen BaterS! So bleibt eS gelten und bleibt bestehen auch mitten im erschütternden Welt kriege 1914/15: „Herr, hebe dein Angesicht auf uns und gib uns deine» Frieden!" Amen. Wo und wie zeichnet man die dritte Kriegsanleihe? In der Zeit vom 4. September bis 22. September, mittags 1 Uhr, nehmen Zeichnungen auf die dritte Kriegs anleihe folgende Stellen entgegen: Alle Zweiganstalten der Reichsbank mit Kassen- einrichtung, Königliche Hauptbank in Nürnberg und ihre Zweig- anstalten, sämtliche deutschen Banken, Bankiers und ihre Filialen, sämtliche deutschen öffentlichen Sparkassen und Spar kassenverbände, sämtliche deutschen Lebensversicherungsgesellschaften, sämtliche deutschen Kreditgenossenschaften, sämtliche deutschen Postanstalten am Schalter. Die Zeichnungen brauchen nicht etwa au den ge nannten Stellen selbst vorgenommen zu werden. Jeder kann, wo er sich gerade befindet, in seiner Wohnung, im Bureau, Geschäftsstelle, Werkstatt rc. einen Antrag auf Zuteilung von Stücken der dritten Kriegsanleihe stellen. ES bedarf dazu auch nicht der Benutzung eines amtlich vorgeschriebenen Formulars. Die Zeichnungen können auch brieflich erfolgen. Es genügt also, wenn jemand seinen Kansanftrag auf ein Blatt Papier niedecfchreibt und diesen Auftrag im geschlossenen unfrankierten Briefe einer der vorgenannten Zeichnungsstellen oder einer Post anstalt zugehen läßt. Wer sich mit der bei der Stellung eines solchen Antrages zu beobachtenden Form nicht ver traut fühlt oder wer hinsichtlich der Abfassung eines solchen Schreibens irgendwie im Zweifel ist, tut besser, sich einen Zeichnungsschein zu verschaffen, auf dem er alles Erforderliche vorgedruckl findet, sodaß es nur der Ausfüllung dieses Scheines bedarf. Die ZeichnungS- scheine werden von den genannten Stellen bereitwilligst ausgegeben und in de» kleineren Städten sowie in den Landbestellbezirlen von dem Postboten aus Verlangen sogar ins HauS gebracht. So ist Vorsorge getroffen, daß jeder den Zeichnungsschein innerhalb seiner vier Wände in voller Ruhe, ungestört durch das lebhafte ge schäftliche Treiben an den öffentlichen Zeichnnngsstelleu, mit den erforderlichen Eintragungen versehen kann. 'Ist dies geschehe», so bedarf es nur noch der Absendung des ZeichnungsscheineS, der in einem verschlossenen Brief umschläge entweder, und zwar ohne Marke, in den Post briefkasten z» legen oder dein Postbriefträger zur Be sorgung zu übergeben ist. Bei der Niederschrift der Zeichnungsaufträge ist aus folgendes zu achten. Wer Kriegsanleihe zeichnen will, muß sich zunächst darüber klar werden, ob er Stücke der neuen Kriegsanleihe erwerben oder eine Reichs-Schuld- buchforderung begründen will. Im ersteren Falle, also für Stücke, beträgt der Zeichnungspreis 99 M., im zweiten Falle 98,80 M. für je 100 M. Nennwert, in beiden Fällen unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen. (Ta der Zinsenlauf der Anleihe am 1.April 1916 beginnt, Zinsscheine erstmalig somit am 1- Oktober 1916 fällig werden, werden auf sämtliche Zahlungen 5 Proz. Slück- zinsen vom Tage der Einzahlung ab, srühestenS also vom 30. September ab, bis zum 31. März 1916 zugunsten deS Zeichners verrechnet. Wer z. B. an dem ersten der festgesetzten vier Zahlungstermine, am 1. Oktober 1915, Einzahlungen auf die dritte Kriegsanleihe vornimmt, erhält 5 Proz. Zinsen für die Zeit vom 18. Oktober 1915 bis 31. März 1916, d.h. für 162 Tage --- 2,25 M. vergütet; er hat also sür je 100 M. Nennwert, wen» er Stücke wählt, nicht 99 M., sondern nur 96,75 M., und wenn er Schuldbucheintragungen wählt, nur 96,55 M. für je 100 M. zu bezahlen.) Auf dem Zeichnungsschein bez. in dem Schreiben, da» der Zeichner einer Zeichnung-stelle oder einer Postanstalt -»gehen läßt, ist also anzugeben, ob die gezeichneten Beträge als Stücke oder als Schuld bucheintragungen zugeteilt werden sollen. Wählt der Zeichner Stücke, so ist ihm gestattet, besondere Wünsche wegen der Stückelung zum Ausdruck zu bringen. Er kann also z. B. beantragen, daß ihm ein Betrag von 1000 M„ den er gezeichnet hat, in einem Stück oder in zwei Stücken zu je 500 M. oder in fünf Stücken zu je 200 M. oder in 10 Stücke» zu je 100 M. ausgereicht wird. Es kann dies unter Umständen für den einzelnen Zeichner von Vorteil sein, wenn er in die Lage kommt, eine Schuld verschreibung zu verkaufe»» oder beleihen zu lassen. Ver fügt der Besitzer von Schuldverschreibungen über Stücke ver schiedener Größe, so kann er sich je nach Bedarf durch Verkauf, Verpfändung rc. eines oder mehrerer Stücke bares Geld verschaffen. Bei Eintragungen in das Neichsschuldbuch, die einer Sperre bis zum 15. Oktober 1916 uuterliegen, be gibt sich zwar der Zeichner bis zu diesem Termin der Möglichkeit, über die von ihm gezeichneten Beträge frei verfügen zu können. Ta aber auch die Schuldbuch eintragungen genau so wie die Stücke der Kriegsanleihen selbst von den staatlichen Tarlehnskassen beliehen werde»» können, stehen bei» Zeichnern auch die ii» Form von Schuldbuchzeichnunge» angelegten Beträge, und zwar bis zur Höhe von 75 Proz. des Nennwerts, behufs Be schaffung baren Geldes jederzeit zu Gebote. Die Zeichner feie»» endlich darauf aufmerksam ge macht, daß sie auf volle Zuteilung der gezeichneten Beträge zu rechnen habe». Mit ihren Zeichnungen übernehmen sie also die Verpflichtung, rechtzeitig, d. h. bis zum Ablauf der Einzahlungstermine am 18. Oktober, 24. November, 22. Dezember und 22. Januar die jeweils fällige»» Teilbeträge für die Einzahlungen bereitzuhalteu. Dies wird aber um so leichter möglich sein, weil zur Ausbringung der benötigten Geldmittel nahezu fünf Monate zur Verfügung stehe», sodaß also auch alle die jenigen Einnahmen und Bezüge, die der Empfänger jetzt noch nicht im Besitze hat, die ihin vielmehr erst vis zum 22. Januar 1916 spätestens zugehen — also Zinsen- und Mieteingänge, Gehälter, Geschäftsgewinne, Außenstände, Gratifikationen, Weihnachts- und Neujahrs- gelder u. a. m. — den einzig dastehenden und vielleicht nie wiederkehrende»! Vorteilen einer mehr als 5proz. Anlage zugeführl werden können. Der Krieg. Zur Lage. Erfolg deutscher Gegenmahregeln. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt unter dieser Überschrift: Die dem Völkerrecht widersprechende Be« Handlung der deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen in Dahomey und Nordalrika buch die französischen Be hörden, insbesondere ihre Heranziehung zu übermäßigen Arbeiten unter klimatisch äußerst ungünstigen Verhält nissen, hatte bekanntlich der deutschen Heeresverwaltung Veranlassung gegeben, llachdem alle Verhandlungen er gebnislos geblieben waren, eine größere Anzihl fran- rösischer Kriegsgefangener in den Moorgegenden Nord westdeutschlands mit Torfgewinnung und Kultivierungs arbeiten zu beschäftigen. Der Aufenthalt daselbst ist ebensowenig wie die Beschäftigung irgendwie gesund heitsschädlich. Aber die Arbeit ist naturgemäß weniger angenehm als in den gewöhnlichen Gefangenenlagern, wenn aub bei weitem nicht so angreifend, wie die Be schäftigung der deutschen Kriegsgefangenen in, Inneren Afrikas. Nachdem die deutsche Neicbsleituug erfahren hatte, daß die deutsche» Gefangene»! sämtlich aus Dahomey nach gesunden Plätzen Nordofrikas gebracht worden sind, wurde ein entsprechender Teil der französischen Ge fangenen aus den Moorgegenden in die allen Ge fangenenlager zurückgebracht. Neuerdings hat die fran zösische Regierung mitgeteilt, daß alle im Innern Afrikas befindlichen Kriegsgefangenen an gesundheitlich einwandfreie kühlere nordafrikauische Plätze gebraht worden sind. Auch hat sie sich unter der Loraussetzung der Gegenseitigkeit damit einverstanden erklärt, daß diese Plätze von geeigneten, deutscherseits vo»z 'schlagen den neutralen Persönlichkeiten besichtigt werden. In der Voraussetzung, daß durch diese Besichtigung die französische Mitteilung bestätigt wird, sind auch die übrigen französischen Kriegsgefangenen auS den Moor lagern wieder in die gewöhnlichen Gefangenenlager über- gesührt worden. „Die Kunst, überall -er Schwächere zu sein." okm. Die Erkenntnis der wahren Lage breitet sich be sonders in England aus, wo die militärischen Betrachter sich im Gegensatz zu den manchmal aller vernünftigen Über legung baren Franzosen ein nüchternes und kühl ab» wägende- Urteil über den wahren Stand der Tinge be wahrt haben. Als Ausfluß dieser Erkenntnis ist eine
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