Wochenblatt MankeWerg mtt SachDMchg und Umgegend. ^^2^ Mittwochs, den 20. März. ", 1830. Bekanntmachung, wahegWOtmene Fälschungen achter Caffenbillets betreffend. Das Finanz-Ministerium hat davon Kenntniß erhalten, daß neuerdings inländisches Papiergeld zum Gegenstand betrügerischer Vervielfältigung gemacht worden ist mittelst eines Verfahrens ^wrlche» darin besteht, daß man eine bestimmte Anzahl achter Billets an verschiedenen'Stellen iWL LhM durchschnitten, sodann, aber den abgeschnittenen Theil des einen Billets mit dem eines «Mm tzttgt- , - statt wieder an einander gefügt hat, daß ein dabei leergelassener Zwischenraum auf der BSedtr- E - Rückseite mit einem schmalen Papierstreifen überklebt, dadurch ein der Summe aller ausfallenden Zwl- schenräume gleichkommendes Stück erübrigt, und dieses sodann auf gleiche Art zu einem anscheinend vollständigen Billet ergänzt worden ist. . .' Eine solche Gebahrung ist an einigen bei den Caffen eingegangenen fünfthalerigen königl. sächsischen Caffenbillets bereits wahrgenommen und vorzugsweise an der Verschiedenartigkeit der beiden zusammen« gefügten, früher nicht zusammen gehörig gewesenen Stücke, sowie an dem zu Bedeckung her Lücke nothwendig gewesenen Ueberklcben auf beiden Seiten erkennbar geworden. Das Finanz-Ministerium findet demnach sich bewogen, nicht nur daS Publikum auf baS AWau« densein solcher gefälschter Billets aufmerksam zu machen und vor deren Annahme zu wartken, söndeM auch allen Caffen- und Rechnungsführern seines Ressorts hiermit die Anordnung zu erthe'rlen, derglei chen Billets, bei Vermeidung eignen Ersatzes, schlechterdings nicht weiter an Zahlungstatt avzrmH- men, noch weniger selbst auszugeben. - ' - . Um jedoch denen, die selbige bisher im guten Glauben als unverfälschte angenommen gehabt, Ge legenheit zu geben, sich derselben ohne .Verlust wieder entledigen zu können, soll deren Umtausch gegen volle Werlhvergütung bei den Auswechslungscassen zu Dresden und Leipzig annoch bis zu und mit dem 2. April 183« nachgelassen bleiben, wohingegen vom Ablaufe dieses Zeitpunktes an diejenigen Caffenbillets, bei de nen in der.vorbeschriebenen Weise eine Fälschung vorgegangen und somit außer Zweifel ist, daß mit den fehlenden Stücken ein Mißbrauch wirklich stattgefunden, auf Grund der im tz IS deS Eaffenbil- letsgefetzes vom 16. April 184S enthaltenen Vorschrift, von aller und jeder Werthsvergütung andurch gänzlich ausgeschlossen werden. . ' Dresden, am 14. März I8S0. Finanz-Ministerrum. , , - Behr. . Bekanntmachung. Auf Antrag der von Johann Christi an Dietze zu Ottendorf nachgelassenen.Erben soll das zur Erbmasse gehörige Halbhufengut, welches 26 Acker 1S2 mRuthen enthält, mit 418,4« Steuereinhei ten belegt und landgerichtlich mit Berücksichtigung der Abgaben auf 3288 13 —- taxirt ist, mit einem Jnventarium künftigen 2^k. März 18SS von uns öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber haben sich daher an diesetn Lage Vormittags vor 12 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle hier einzufinden, ihre Zahlungfähigkeik nachzuweisen und ihre Gebote zu eröffnen, sodann aber Schlag 12 Uhr der, Versteigerung sich zu versehen. Die Beschreibung und Laxe des Gutes, sowie die Subhastationsbedingungen sind aus dm Anschlä gen vor hiesiger Gerichtsstube und in dem Gasthofe zu Ottendorf einzusehen. Schloß Lichtenwalde, den 22. Febr. W5S. Dis Gräflich Bitzthum'schen Gerichte daselbst. Barth, G -Dir, Nothwendige Subhastation Künftigen , „ ' . _ , sreben-ehnten Mai ISS« soll du zum Concurfe deS vormaligen. Erbgerrchtsbesitzers Julius S