ter - Uhr, 2te sein Be- Dir »in un- tigen dem e »je der nnen Gott des Mittwochs, den 6. März. . Bekanntmachung. Auf Antraa der von Johann Christian Dietze zu Ottendorf nachgelassenen Erben soll'1das zur . Erbmasse gehörige Halbhufengut, welches 26 Acker 192 mRuthen enthält, mit 418,44 Steuereinhei ten belegt und landgerichtlich mit Berücksichtigung der Abgaben auf 3288^. 13 — - taxirt-ist, mit einem Jnventarium künftigen ° ' 27. März 1850 von uns öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber haben sich daher an diesem Lage Vormittags vor 12 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle hier einzufinden, ihre Zahlungfähigkeit nachzuweisen und ihre Gebote zu eröffnen, sodann aber Schlag- >2 Uhr der Versteigerung sich zu versehen. Die Beschreibung und Laxe des Gutes, sowie die Subhastationsbedingungen sind aus den Anschlä gen vor hiesiger Gerichtsstube und in dem Gasthofe zu Ottendorf einzusehen. Schloß Lichtenw.alde, den 22. Febr. 1850. Die Gräflich Vitzthum'schen Gerichte daselbst. Barth, G.-Dir. Intelligenz und Wochenblatt Cdiet all ad «ng Nachdem zu dem Vermögen der überschuldeten Handelsleute,. . Karl Gottlob Richters und August Friedrich Bernhardts, „ beiderseits zu Frankenberg, Concursprozesses zu verfahren gewesen ist, so werden hierdurch-alle bekannte und R-ich und Bernhardts, so wie alle diejenigen, welche an deren Eon- ursmasien aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, vorgeladen, Rgr. Lhlr. rbsen Pf. bis 4 -erste Wr. ädi- -- -- — .-H"" kekLllntMeliWK. Einer ausgeklagten Schuld halber soll das Frauen Marien Sophien verehel. Hartmann- zugehörige Zweihufengut nebst Zubehör und Spinnereigebäude zu Berthelsdorf, welches ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 14676 5 5 laudgerichtlich gewürdert worden ist, den 12. März 1850 nothwendiger Weise versteigert werden. Erstehungslüstige werden daher hierdurch geladen, gedachten Tages Vormittags vor hiesigem Amte sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auSzuweisen, und daß sodann Mittags 12 Uhr mit der öffentlichen Feilbietung der Grundstücke nach den für nothwendige Subhastationen gesetzlich vorge schriebenen Bestimmungen werde verfahren werden, gewärtig zu sein. Eine ohngefähre Beschreibung der Grundstücke nebst Abgabenverzeichniffe hängt sowohl an hiesiger Amtsstelle, als in der Schenke zu Berthelsdorf aus. Justizamt Nossen, den 27. December 1849.' H Canzler. r. ?t! ie an Ta- mil- rrrrn Per- wir hnen icksal - , > s u r / Frankenberg M Sachsenburg UN- MtgegeM. 183«