Intelligenz und Wochenblatt für > - Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. -»F 50. 1850 Sonnabends, den 22. Juni. Aus dem Vaterlande. Chemnitz, 15. Juni. Wie wir aus guter Quelle vernehmen, ist mit Berufung auf §. 3 des Gesetzes vom 14. November 1848 die hiesige freie Gemeinde aufgelöst worden. Es ist uns nicht bekannt, ob eine gleich« Maßregel gegen sämmt- liche freie Gemeinden im Lande in Anwendung gebracht worden ist. Nossen, 16. Junk. Vergangene Nacht nach 12 Uhr brach bei dem Gutsbesitzer Roßberg in Breitenbach bei Siebenlehn Feuer aus und legte in kurzer Zeit dessen Wohnhaus, Scheune und Seitengebäude in Asche. Leider ist auch der Ver lust eines Menschenlebens dabei zu beklagen, in dem der Stiefsohn Roßberg's, ein einähriger Knabe, welcher sich mit einer Anverwandten in den Keller geflüchtet, dort, wie es scheint durch- Ersticken, seinen Tod gefunden hat. Dresden, 18. Juni. Wie man vernimmt, ist der frühere Präsident der zweiten Kammer, Stadtrath Hensel in Zittau, zu 12jähriger und der Advokat Just daselbst zu 8jähriger Zuchthaus strafe verurtheilt worden. Tautenhain bei Geithain, d. 18. Juni. Gestern Vormittags verunglückten in den hiesigen Kalkgruben drei Arbeiter bei dem Heraufwinden der Kalksteine, indem das Gerüste mit der Winde plötz lich zusammenbrach und nebst den daran befindli chen Arbeitern 22 Ellen tief hinunterstürzte. Alle Drei waren verletzt und man zweifelt an ihrem Aufkommen. Ein Wort zu seiner Zeit. Es ließ sich voraussehen, daß die Ministerial- Bekanntmachung vom 3. d. M-, nach welcher die, nach 61 folg, der Verfassungsurkunde vom 4. Eeptbr. 1831 bestehenden Stände, in derselben - Zusammensetzung, in der sie zu dem außerordentli- zchen Landtag des Jahres 1848 versammelt waren, zu einem ordentlichen Landtag auf den I. Juli- d. I. einberufen werden sollen, einen gewaltigen Sturm in den mehr oder weniger demokratischen Blättern und Zeitschriften Hervorrufen und zu her Verdächtigung Veranlassung geben wkrde: das Ministerium habe sich eines offnen Bruchs der Verfassung dadurch schuldig gemacht. — Wir sind weit entfernt, unsre gegentheilige Ueberzeugung, wie selbige in dem bezüglichen Erlaß der Herren Staatsminister Nr. 156 der Leipziger Zeitung x. 2845, in der Correspondenz von Leipzig p. 2886 Nr. 158 derselben Zeitung, und in dem Leitarti kel in Nr. 156 des Dresdner Journals, ihre voll ständige Rechtfertigung findet, irgend Jemandem ausdringen zu wollen, allein eine dringende Pflicht scheint es uns zu sein, wenigstens zu Weiterver- breilung der Ueberzeugung mit beizutragen: daß die Maßregel des Ministeriums eine, zur Rettung und Wohlfahrt des Vaterlandes unbedingt nothwendige, war, wenn sie auch wirklich zu dem oder jenem Zweifel über ihre ganz strenge Ver fassungsmäßigkeit Veranlassung geben könnte. — Betrachtet man die Wirksamkeit der Abgeordne- ten-Kammern Deutschlands seit den letzten 2 Jah ren, so wird man eingestehen müssen, dass fast überall, ganz vorzugsweise aber in Sachsen, diese Wirksamkeit sich einzig und allein auf die Durch führung und Ertrotzung gewisser, mit dem Frei heitsschwindel der Neuheit, im engsten Zusammen hang stehender Principien, beschränkte. In Ge- mäsheit dieser Principien erfolgten die Wahlen, in Gemäsheit dieser Principien gestalteten sich die Kammern zu einer Opposition gegen die Regie rung, noch ehe und bevor sie sogar ihren eigentli chen Beruf angetreten hatten, in Gemäsheit die ser Principien endlich, beriethen die Kammern nicht mit der Regierung, was dem Volke zum wahren Wohl und Heil, was dem Lande zur Wiederaufhülfe und zum Segen gereichen könnte, sondern sie führten mit derselben eben nur einen Streit, um jene, durch die Erfahrung aller Zeiten und Länder noch nirgends bewahrten Principien/