185«. - Sonnabends, den 2. November. aus dem über die 15. öffentliche 8lt2llW iler 8l<Mver«rüneten am 30. Oelber 1850 aufgenommenen Protokolle. Die Sitzung beginnt halb 7 Uhr und sind in derselben IS Mitglieder des Kollegiums anwesend. Beschlossen wird: Das Bürgerrechtverwahrungsgesuch deS Webermei sters Friedrich August Höppner von hier zu ge nehmigen. - 2. Bezüglich des Rathsprotocolls vom 25. Octbr. d. I., die Heimathsangehörigkeit des Karl Eduard Gustav-H^ich-zu Dresden betr., dem Stadtrath nicht beizutreten, vielmehr denselbm zu ersuchen, die Frage über die HeimathsangehöriAeit des Opitz, wenn solche von dem Stadtrath zu Freiberg Aicht anerkannt werde, im Administrativjustizwege zur Entscheidung zu bringen. ' 3. Ward bezüglich des in voriger Sitzung angekün- digten Antrags, die Herabsetzung des Schulgelder Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend.— in der Abendschule betr., vom Antragsteller M Begründung desselben für heute verzichtet. - 4' > '--W....... Ging man zur Wahl zweier Rathmänner über, und fiel dieselbe auf -E I) Herrn Friedrich Schiebler, Kaufmann ^nd 2) - Carl Böttcher, Kaufmann. - 5. H Ward die Frage ob die Wahl eines BürgerM« sters für hiesige Stadt, für welche Funktion, der Stadtrath anderweit 3 Candidaten in Vorschlag gebracht, noch heute vorgenommen werden solle^ mit 10 gegen 8 Stimmen bejaht und hierauf zur Abstimmung übergegangen, in Folg« deön «er Stadtgerichtsactuar Georg Bernhard Stöckel in Chemnitz mit Stimmenmehrheit als^. gewählt zu betrachten. -- , Endlich beschloß man 6. einsFmmig den Stadtrath zu ersuchen, die Quit tungen wegen der Entschämgungsgelder für das hier im Mai regui»i,t, Mmtair, behufs der Er hebung dieser Gelder baldigst eivzusenden und für Auszahlung derselben an die OiuPktiervtäger vorge zu tragen. Bekanntmachung. I. Novbr. d. I. findet die gesetzliche Anmeldung der diesjährigen Rekrutirung statt. Es werden daher alle in hiesiger Stadt sich aufhaltende Militairpflichtige aus dem Geburtsjahre 1830, ingseichen die aus frühem Altersklassen noch nicht zur Gestellung gekommenen, sowie ferner diejenigen Mannschaften, welche im Jahre 18^ zur Dienstreserve versetzt und bei der vorjährigen Rekrutirung für minder tüchtig erkannt worden sind und endlich die bei der letzten Rekrutirung eben falls zur Dienffreserve bestimmten Mannschaften, hiermit aufgefordert, an dem gedachten Tag« auf hie sigem Rathhause sich gehörig anzumelden. Die nicht hier geborenen Mannschaften habe ihr^ Geburtsscheine unfehlbar mitzubringen. Wer den Anmeldungstermin versäumt, verfällt m die in dem Gesetze vom I. August 1846 ausge sprochene Strafe. » Frankenberg, den 28. Octbr. 1850. Der Rath a l l V a. W. Nagler. ;