, Intelligenz uW Wol^nblatt ' für x Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 37. Sonnabends, i>cn 8. Mai. 1852 LeliLINltMLkIlWA. Aus Anlaß der am Abend des 2. jetz. Mts., kur; nach 8 Uhr, bei dein Webermeister Friedrich allhier auf dem Mühlgraben verübten Brandstiftung wird hierdurch wiederholt zur allgemeinen Kennl- niß gebracht, daß durch die Verordnung vom 26. Octoder 1833 auf die Entdeckung eines Brandstif ters eine Belohnung von 100 bis 300 .W - - - - und wenn sie durch einen zur Anzeige verpflich» teten Beamten erfolgt, von 25 bis 200 Lhlr. —- — - gesetzt ist. ' , L , Zugleich wird im Interesse Aller Jedermann dringend aufgefordcrt, alle zur Ermittelung des Lhä- ' ters — nach der Beschreibung eines langen Mannes, der mit einem langen dunklen Rocke, einer böhmischen Mütze und langen Beinkleidern bekleidet gewesen ist, und sich vom FriedUch'schen Hause in der Richtung nach der Stadtmühle zu entfernt hat — dienlichen Umstände, wenn sie auchtzM noch so unbedeutend erscheinen sollten , der unterzeichneten Behörde unverzüglich mitzutheilen, . Frankenberg, am 6 Mai 1852... - . ' ' - i-x - . Königliches Iustizamt Frankenbevg mit Sachsenburg. M ' In Jnterimsverwaltung: - . V Dürigeu, Act. ' —7 —-X- Bekaittttmachung OM Künftigen Sonnabend, - M den 8. Mai dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr, * soll die vorgeschricbene Spritzenprobe stattfinden Es werden daher alle zur Zeit zu dem Feuerpolizeidienst verpflichteten Bürger hiermit bedeutet, am obgedachten Tage und Stunde auf dem Rathhause hier unfehlbar sich einzufinden. Ausbleibcnde werden zur Verantwortung und Strafe gezogen werden. ) Frankenberg, den V. Mai 1832. Det S t a d t e a t h. 8töelrs1, Bürgermeister. .MekKNKtMKchNNg. Das 7te Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: ' . , «0. 30. Verordnung, den Beitritt der Königlich Hannöverschen und Fürstlich Schaumburg-Lippe- schen Regierung, sowie des Senats der freien Stadt Bremen zu dem'Staatsvertrage'vom - 15. Juli 1851, wegen Uebernahme von Auszuweisenden betr.; vom 20. April. 1852, und das 8te Stück desselben, enthaltend: IVo. 31; Bekanntmachung, die Branntwein- und Uebergangssteuer von Branntwein im Herzog- thnm Baden betr.; vom 26. April 1852, ist erschienen und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Rathhaus ausgehangt, gls in der Sohr'schen, Wagner'schen und Wein hol d'schen Schankwirthschaft ausgclegt. - 'M - Frankenberg, den 5. Mai 1852. . Der S t - ck^d t r a t h.- Stötkel, Bürgermeister.