Intelligenz' und Wochenblatt ssür" Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegeu-. 41. Sonnabends, den 22. Mai. . ,. 1852^ ' > . W, Bekanntmachung Der unterzeichnete Rath der Stadt Chemnitz hat beschlossen, die obrigkeitliche Laxe der Backer- waaren für hiesige Stadt versuchsweise aufzuheben, und macht hiernnt bekannt, daß es vom 1 Juni laufenden Jahres ab jedem auswärtigen Backer und Roggendrodverkäufer gestattet ist, Mittwochs und Sonnabends Roggenbrod zum Verkauf auf den Markt zu bringen, unter folgenden Bedingungen: 1) Der Verkauf des Brodes ist nur auf dem hierzu bestimmten Platz gestattet und nament lich ist das Hausiren mit Brod bei Vermeidung der Consiscation verboten. 2) An Stattegeld ist zu entrichten: ») von jedem ein-, zwei« oder mehrspännigen Wagen ohne Unterschied — - 18 Äk-»: —.» d) von jedem Handwagen . . . . . — 8 , e) von jedem Schubkarren . . . -^» I - 5<A ä) von jedem Korbe > 5 » 3) Jeder Verkäufer hat, ehe er das Brod auslegt, auf der Polizeiwache «ne schriftliche Am zeige feiyes BrodpreiseS zu produciren, und diese, nachdem:str abgestempelt wsrhen, an seinem Verkaufsplatz auszulegen. Eine Erhöhung des Preises ist für dest betreffenden Markttag nicht gestattet. Zuwiderhandlungen haben ohne Weiteres die Wegweisung zur Folge.' . 4) Es hat ferner jeder Verkäufer ein ausgeschnittenes Brod bei seinem Verkaufsstand au», zulegen und es müssen seine übrigen Brode von derselben Qualität sein, wie dieses. 5) Das Einbringen von weißer Waare ist untersagt, bei Vermeidung der Confiscation. Chemnitz, den I. Mai 1852. Der Rath der Stadt Chemnitz. Detters. Für den Bürgermeister. lrekmmtMttnmß. Durch Verordnung des König!, hohen Ministern des Innern ist uns die Erlaubniß zur Abhaltung von^zwei Roß- und Viehmärkten in hiesiger Stadt rrtheilt worden. Dieselben werden - den dritten Montag nach Fastnächten / und . , den dritten Donnerstag nach Mariä Geburt jeden Jahres, mithin der letztere in diesem Jahre > . -..V den 23. September ,.. > abgehalten werden. ... Indem wir Verkäufer und Käufer zu recht zahlreichem Besuche dieser Roß- und Wiehmärkte hieri durch einladen, ersuchen wir zugleich die Herren Kalender-Herausgeber hiervon gefällige Notiz nch« men zu wollen. - - . - - Mittweida, am 18. Mai 1852. D e r R a t h daselbst. ' - - Hofmann, Bürgermeister.