WDMmWgWM Vorschriften und Erläuterungen. rte L Mittwochs, den 24. November. ' ' . ... ..... , -- -- - - ItkkLWfMMdMK. Kon heute an.^ersolgt die Vertheilung der Volkszählung stiften an die-Ha deren Stellvertreter. Dieselben haben, die ihnen selbst behändigten Hauslisten auSzusüllen, die H- sttn» aber den einzelnen Familienvo'rständen zur Ausfüllung und eigenhändi zütheilm. r Die Ausfüllung der Listen selbst hat ' " ' Freitag, den 3. December l. 2-, zu erfolgen, ' - Die Hauseigenthümer haben die von den einzelnen Familienvorständen ausgefWemHauW Uften Kennel durchzugehen und bei etwaigen Jrrthümern deren BerichtiMng MM liegt ihnen die Einsammlung der Listen und Ablieferung derselben am 4. Deceusber. den Ä!agen, wo die Listen von den von uns Beauftragten Haus für Haus Wv« W «inbedingt W - . ' ' Als Hichtschnur bei Ausfüllung der Listen dient die beigefügte Instruction. An ZwelWMüA Hd wir gern bereit Auskunft zu ertheilen. Frankenberg, den Ä. November 1852. Der Stad 4 ratb, , ^7 Für die Hausbesitzer (beziehendlich Administratoren und KSchW «) Allgemeine Vorschriften und Erläuterungen. - 1. (Auskunftsertheilung.) Jedem Besitzer oder vielmehr in jedes WesiMum mK 'eigener BrandcafasterNummer wird eine Hausliste gegeben, deren Fragen durch ersteren oder dessen Stellver treter richtig zu beantworten und deren tabellarischer Ebeil richtig auSzusüllen ist. ^An di« Stelle der Besitzer treten, wo diese abwesend sind, beziehendlich die Administratoren und Pachte»-und haben, letz- i'Eio soktzem Falle Alles das zu erfüllen, was den Besitzers vorgefchrieben ist, bei .der.Unterschrift sich aberlalS Pächter oder Administratoren zubezeichnen. - O ?L. 2. (Dümerirung der Listen.) Den Hausbesitzern liegt ob, die ihnen vtzn LMDch »mit der HäuSlifte zugefertigten Haushaltungsliften vor allen Dingen jede mit einer fortlnsistchW zu versehen. Diese Nummer ist jedesmal an die linke obere Ecke neben die vovgedruMl „Nummer der Liste" zu setzen. / M 3. ,(Vertheilung der Listen.) Die numerirten Listem sind, von den Besitzern rech Mund zwar nicht früher alSdenlsten und nicht später als den 2ten December 1852 an die einttlÄen WuS- haltungech zu vertheiW. Die Besitzer Haben bei diesem Bertheilungsgeschäfte schon daraüftlElW' M nehmen, daß an HaiAaltungen von mehr als 15 Gliedern zweiseitig bedruckt--, bis für M Personen bemessen« HaushalturWisirn gelangen. -e 1 AlS Häuöha!tung,^GHblnr ^egenwärtigtrMrordnung, ist nicht jedeHftreittigung von zu. unmer