' Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg rmd Umgegend. 52. Sonnabends, den 30. Junk. 1855. Bekanntmachung. Bom Gesetz- und Verordnungsblatte dieses Jahres ist erschienen: das 8te Stück, enthaltend: * Ko. 29. Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betr., vom 1. Mai 1855. Ko. 30. Verordnung, veränderte Einrichtungen des Staatsrathes betr., vom 29. Mai 185tz. K». 31. Decret, die Befreiung der Einlage- und Gewinngelder der Landeslotterie von Verkümmer ungen betr., vom 14. Marz 1855. ' ' M ' Ko. 32. Decret, wegen Conressionirung der Zittau-Reichenberger Eisenbahngesellschast; voM M. April 1855. - Ko. 33. Gesetz, hie Abtretung von Grundeigenthum zu nachbenannten EisenbahnanlHM ^r^ vom Ko. 34. Verordnung, die Erbauung einer Eisenbahn von Leipzig an die Sächsisch-Pttüßischt Kan- desgrenze in der Richtung nach Weißenfels betr., vom 7. Juni 1855, und zu Jedermanns Einsicht sowohl hier im Rathhause angeschlagen, als auch in der Sochr'schen, Wogner'schen und Wein ho ld'schen Schankwirthschaft öffentlich auSgelegt worden, was hiermit bekannt gemacht wird. Frankenberg, den 25. Juni 1855. Der Stadtra t h. (l-. 8.) Stöckel, Bürgermeisters LekaiwtmLelillNA. Nachdem die ue«e Feueror-nung hiesiger Stadt die Bestätigung der Köpigl. Kreisdirection zu Zwickau erlangt hat^auch der Druck derselben beendigt ist, soll dieselbe nunmehr in Wirksamkeit treten. Sie wird in diesen Lagen in die Hände der hiesigen Bürger durch Vrrtheilung gelangen. - Deren Bestimmungen treten mit dem , ' 1. ZuU 1. I. in Kraft, biHdohin die Vertheilung beendigt sein wird und eS wird daher Jedermann auf die Be obachtung der in der neuen Feuerordnung enthaltenen Vorschriften hiermit aufmerksam gemacht, indem von dem.gemachten Zeitpunkt an Zuwiderhandlungen mit den angrdrvhten Strafen werden belegt werden. - Liegen der Ausführung der Feuerordnung hinsichtlich der Feuerlöschmannschaften rc. behalten wir unsDeitu.e Verfügungen vor. Frank'knberg, den 25. Juni 1855. -Hk Der Stadt rath. , . ,, Stückel. Bürgermeister. Bekanntmachnng. ES stehen noch viele hiesige Grundbesitzer mit Abführung von AblösungK-enten in Rest, namentlich von solchen, welche jetzt das erste Mal zu entrichten sind.