i 6nteVgmz- E Wochmtztatt ! - v - - ' " Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Bekanntmachung Da das Ministerium des Innern neuerlich auf Vie NachtheUe und Täuschungen aufmerksam ge? macht worden ist, welchen sich die Auswanderer nach den vereinigte« Staaten man Nord» Amerika dann aussetzen, wenn sie schon vor ihrer Ankunft in einem überseeischen Hafen mit Milets zu, Wei terbeförderung von dem Landungsplätze aus nach dem Bestimmungsorte im Innern sich versehe«, so wird Dasselbe dahin Einleitung treffen, daß den nach Maßgabe der Ministerial - Verordnung vom 3. Januar 1853 zur gewerbmäßigen Beförderung von Auswanderern nach überseeischen Hafenplätzen co«, cefsiynirten Agenten durch die betreffenden Ortsobrigkeiten der Verkauf von Billets zur Weilerbeför* drrung der Auswanderer (auf Eisenbahnen, Dampfschiffen, Canaldören rc.) von den überseeische« Landungsplätzen nach dem Bestimmungsorte im Innern bei Androhung einer Geldstrafe bis zu 58 Thalern oder verhältnißmäßigem Gefängniß, so wie im Wiederholungsfälle Entziehung, der Conceskon^ untersagt wird und daß die Agenten bei ebenmäßiger Strafe angewiesen «erden, den.auf dieses Ver» bot bezüglichen obrigkeitlichen Erlaß an einer in die Augen fallenden Stelle ihres Geschästslokals an zuschlagen und fortwährend angeschlagen zu erhalten. " Zvi Zutereff« derjenigen^ welche Behufs der Aus^adfrung m überseeisM. d«^ Bv» Mittelung hierländischer Agenten bedienen, ivird SolWkHMEWr DreSden/Lam 12. Februar 1856. " '— >7 - Ministerium des Innern., Frhr. v. Beust. RekaitntmachUttg. Vom Gesetz- und Verordnungsblatte dieses Jahres ist erschiene«: das Iße Stück, enthaltend: Wo. 1. Verordnung an sämmtliche Polizeibehörden, eink^s Bestimmsugtn über das Verfahrt« bei Aufnahmen körperlich oder geistig kranker Personen m eine Landes-Heil- »der Bersorganstäst betreffend; vom 11. Dccbr. 1855. > Wo. 2. Verordnung, den Brodverkauf betreffend; vom 31. Decbr. 1855. IV». 3. Bekanntmachung, die Function des stellvertretenden Vorstandes bei dem LaUdtagsaus-- schuffe za Verwaltung der Staatsschulden betreffend; vom 5. Januar 1856. Wo. 4. Verordnung, die Anwendung arsenikhaltiger Getraidekörner zur Vertilgung der Mäuse be treffend; vom 19., Januar 1856 und zu Jedermanns Einsicht sowohl hier im Rathhause angeschlagen, als auch kn der Sohr'scheu, Wagner'fchen und Weinholv'fchen Schankwirthschaft öffentlich ausgelegk, was hiermit bekannt gemacht wird. ' ' Krankenberg, den 6. März 1856. D s r S t a d t r a 1 h. Tt-Sel, Brgrmstr.