Frankenberg mit Sachsenburg ver 4S4 r an »ird. I' . r. 10 . die »iS 4 chuy- ^igr. Ngr. eg»; Mittwochs, den 9. April. Der Stadtrath Stöckel, Brgrmstr. Bekanntmachung. Das für das Jahr 1856 aufgestellte und vom Königl. Finanzministerium geprüfte Gewerbe- «nb Personalsteuer-Cataster liegt von heute an zur Einsichtnahme für jeden Steuerpflichtigen beim Stadtsteuereinnehmer Hrn. Roßleben aus. - Reclamätionen dagegen sind binnen 3 Wochen und spätestens den 3. Mai l. I. bei der Königl. Bezirkssteutreinnahme zu Chemnitz anzubringen, widrigenfalls dieselben nicht beachtet werden können. Wir machen ganz besonders hierauf aufmerksam und erinnern, daß eine besondere Bekanntmachung der Steuersätze an den Einzelnen nicht stattsindet. Biele haben bisher immer erst ihre Recla^tioWn erhoben, wenn Erecutionsmaßregeln sie drängten. Es ist dieß.aber jedesmal zu spät und n«L oMö Frist bestimmt etwaige RMsmationen zu erörtern. . - 7 7. UebrigenS sind, unVMKt^tNMg^ Reimst»«»/ zum Termin zu erlegen, nicht befreien, die geordneten Gewerbe- und MnonalsteutrWW^ nach einem vollen Jahresbetrage (einschließlich eines halben als Zuschlag) " am LS. April l. I. Der in der Nummer 22. dieses Blattes abgedruckte Aufsatz, welcher die, zwischen den Gerbermei- stern zu Frankenberg, an Zeinern, und ihren Verkäufern am andern Theile, angeblich entstandenen Irrungen bespricht, hat wegen seiner Fassung, auf welche derart. IW. des Criminalgesetzbuchs-ia- tonirt, den Gerbermeistern Veranlassung gegeben, wider den ermittelten-Verfasser jenes Aufsatzes mit einer Rügenklage bei der unterzeichneten Behörde einzukommen. Der Rügenprozeß ist indeß auf Anrathen deS Justrzamtes niedergeschlagen worden, indem, während beide Theile darüber einig waren, daß Mißverständnisse den Aufsatz hervorgerufen, der Verfasser des selben durch Uebernahme der erwachsenen Amtskosten thatsärblich anerkannt hat, daß er rücksichtlich der von ihm veröffentlichten Vorhaltung schon in der Form geseW^f- - Liegt nun aber, nach gegenseitiger Aussöhnung, von beiden LheiKnl der Antrag auf deren Bekannt machung in diesem Blatte vor, so hat das Justizaptt sich dieser andurch zu unterziehen gehäbt.^ Frankenberg, am 4. April 1856. 7 Das Königliche Justizamt Frankenberg mit Hachsenburg. Gensel.- * > . - ,e- -' und ' . A nach einem vollen Jahresbetrage (einschließlich eines halben als Zuschlag) am LS. October l. I. bei Vermeidung executivischer Maßregeln pünktlich abzuführen Frankenberg, den 7. April 1856.