Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Sonnabends, den 12. April. Aus dem Vaterlande. Frankenberg, 10. April. In Dresden hat sich rin ComitL gebildet, welches auch Freiberger UNd Chemnitzer Persönlichkeiten in sich faßt, waS den Zweck hat, eine Aktiengesellschaft zu gründen, deren Aufgabe es sein würde, im Anschluß an die Albertsbahn die Städte Tharandt und Chemnitz durch eine Eisenbahn zu verbinden, eventuell die Albertsbahn durch Kauf zsi erwerben. Durch die Ausführung dieses Planes würde die alte Reichs, straße von Sachsen nach Baiern wieder hergestellt und damit ein Unternehmen geschaffen, welches nicht nur im Allgemeinen von der größten Wich tigkeit ist, sondern auch eine vorzügliche Rentabi lität in Aussicht stellt. Die jetzt schon nachge. wiesene Frequenz auf der Albertsbahn, welche mit Vollendung der Zweigbahnen sich wesentlich stei gern wird, der überaus lebhafte Verkehr zwischen Dresden und Freiberg und einem großen Theile des Erzgebirges, die Kohlentransporte von den Schachten deS Plauenschen Grundes in der Rich tung nach Dresden und Freiberg, die zahlreichen, mit Dresden und der Lausitz in Verbindung ste henden Fabriken von Chemnitz und der dortigen Gegend, sind Momente, welche einen außerordent lichen Binnenverkehr erwarten lassen. — Daß die ses Comite bei der Feststellung seiner Plane ganz besonders aber die Linie über Haynichen und Fran kenberg inS Auge fasse und beide Städte in daS Bereich des Bahnenprojectes ziehe, sind die in dieser Beziehung sowohl von hier als von Hayni- am LS. October l. I. bei Vermeidung executivischer Maßregeln pünktlich abzuführen. Frankenberg", den 7. April 1856. ; r S t ad tra th Stöckels Brgrmstr. . - Bekanntmachung Das für das Jahr 1856 aufgestellte und vom Königl. Finanzministerium geprüfte Gewerbe« ««- Personalsteuer-Cataster liegt von heute an zur Cinstchtnahme für jeder» Steuerpflichtige beim Stadtsteuereinnehmer Hrn. Roßleben aus. Reklamationen dagegen sind binnen 3 Wochen und spätestens den 3. Mai l. I. bei der Königl. Bezirkssteuereinnahme zu Chemnitz anzubringen, widrigenfalls dieselben nicht beachtet werden können. Wir macken ganz besonders hierauf aufmerksam und erinnern, daß eine besondere Bekanntmachung der Steuersätze an den Einzelnen nicht stattfindet. Viele haben bisher immer erst ihre Reklamationen erhoben, wenn Erecutionsmaßregeln sie drängten. Es ist dieß aber jedesmal zu spät und »ur obige Krist bestimmt, etwaige Reklamationen zu erörtern. - ? Uebrigens sind, unbeschadet etwaiger Reklamationen, welche von der Pflicht, die angesetzte Steuer zum Termin, zu erlegen, nicht befreien, die geordneten Gewerbe- und Personalsteuerbeiträge nach einem vollen Jahresbelrage (einschließlich eines halben als Zuschlag) am LS. April l. I. und - nach einem vollen Jahresbelrage (einschließlich eines halben als Zuschlag)