Mittwochs, ven 11. Juni rbsen tz rr s >afrr AW letzt sä« mit Ar! , „ _ . . , neuen GerEsämter dahin beschränkt, daß vor sie blos die in »rt. 44 der neuen"Strafproze^-L^d- nung bezeichneten leichteren, mit Gcfängnißstrafe bedrohten Criminalfälle zur Untersuchung und Ent-, scheidung z. B. bei Diebstählen bis zu 4 Monaten Gefängniß gehören. Dagegen werden alle übrigen mit Arbeitshaus-/ Zuchthaus- und Todesstrafe bedrohten^ BerbrMen tze Sinteren Justizbehörden zu' Untersuchung auch derjenigen Verdrecken zuständig, welche UEMus- und^ Todesstrafe gesetzlich bedroht sind, so ist die Thätigkeit der kH»ftigr» iSämter dahin beschränkt, daß vor sie blos die in »rt. 44 der neuen Strafprozeß-Ord- W/ Bekanntmachung. s Das künftige Königliche Gerichtsamt Frankenberg wird 20 Ortschaften befassen: die Stadt Foerü. kenberg mit Neubau, dann die Dörfer Altenhain, Ober- und Nieder-Auerswalve, Braunsdorf, Dittersbach, Ebersdorf, Ober- und Nieder-Garnsdorf, Gunner^ dorf, Hausdorf, Jrbersdorf, Lichtenwalde, Merzdorf, Mühlbach, Neudörfche»^ Rie der lich ten a u, Niederwiesa, O berl i ch tena u, O b e rw iesa, Ortels dorf, Sach sen bürg. Demnächst wird das Gerichtsamt Frankenberg, wie die Königlichen Gerichtsämter zu Chemnitz, zu Stollberg und zu Limbach, den Sprengel des Königlichen Bezirksgerichtes zu Chemnitz bilden. - Diese neue Behörden-Organisation bringt aber nur eine wesentliche Veränderung in UuterfuchungS» Sachen rücksichtlich ihrer Behandlung und des Verfahrens in selbigen mit sich. Waren nämlich bis auS der LätLSvLvIck Fabrik in Dresden, ist gegenwärtig mit de« mo dernsten Mustern auSgestattet. Ich verkaufe zu äußersten Fabrikpreisen, daS Stück von 4 —- an, stehe mit Musterkarten sehr gern zu Diensten, und bitte bei Bedarf um gütige Berücksichtigung. M.- dem Bezirksgericht anheimfallen. - Leiden nun schon die in Criminalsachen derartig veränderten Competenz-Verhältnisse selbstverständ lich auf das künftige Gerichlsamt Frankenberg Anwendung, so bleibt doch dessen Zuständigkeit in ^n ihm zugewiesenen Criminal- und Polizei-Fällen, wie in allen andern Angelegenheiten, streitigen und nicht streitigen Civilrechts-Sachen und Verwaltungs-Sacken die nämlicke, in der sich zeither Justizamt Frankenberg bewegt hat. Nur steht es noch in Civilrechts-Fällen, wo dem Justizamt biS^ jetzt die Aetenversendung an das Königliche Spruch-Collegium zu Leipzig erlaubt war, auch dem künf, tigen Gerichtsamte frei, die Acten, wenn es darin aus irgend einem Grund nicht selbst «ntsche^en will, zu Abfassung eines Erkenntnisses an das Königliche Bezirksgericht Chemnitz abzugeben. Für jetzt, so lange das neue Gerichtsamt Frankenberg noch nicht in daS Leben getreten ist, bestehen die bisherigen Verhältnisse fort. Frankenberg, am 7. Juni 1tz5g. * Das Königliche Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. W Gensel.