Mi W UtMgmz- MÜ WocheMM . - ,'O' '' ' " für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. ; Hk 64 1836 Mittwochs, den 13. August. Bekanntmachung. In der durch die Leipziger Zeitung (Nr. 160) und das Dresdner Journal (Nr. 155) (Frankenberger H Wochenblatt Nr. 54) veröffentlichten Bekanntmachung von?24. Juni dieses JahreS hat daS Ministerium des Innern auf die sogenannten Anti-Phosphor-Zündhölzer, eine, soviel damals bekannt, von der Drechslerschen Fabrik in Nürnberg zuerst ausgegangene neue Erfindung, aufmerksam gemacht und he» / L ren Gebrauch wegen der geringeren FeuergefährHhkeit derselben empfohlen. V W Mit der Fertigung dieser dermalen bereits vielfach in den häuslichen Gebrauch übergegangenen Ggt; MM tung von Streichzündhölzern beschäftigen sich inmittelst auch mehrere in Sachsen siten-Fabriken und es haben die auf Veranlassung des Ministeriums mit dem Ihm zugestndeten ^ kate Statt gefundenen chemischen Untersuchungen das befriedigende Resultat gewährt, daß die tnWM - bischen Anti-Phosphor-Zündhölzer dem Nünberger Fabrikate in Beschaffenheit und Güte nicht tM . nicht nachstehen, sondern theilweise bereits einige Verbesserungen Haden erkennen lassen. Dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, hat um so nöthiger geschienen, je, erwünschter es wäre, wenn die neue Erfindung, wie zu hoffen steht, ihre praktische Brauchbarkeit nach allen Sei ten hin bewähren und es dadurch möglich werben sollte, die gewöhnlichen, durch jede Reibung ent zündbaren und darum dem Misbrauche so leicht unterworfenen Streichzündhölzer ganz außer Gebrauch zu setzen und Statt derselben die minder gefährlichen Anti Phosphor-Zündhölzer, zu deren leichter und 4 wohlfeiler Erlangung dermalen die inländischen Fabriken die Gelegenheit bieten, ausschließlich in An wendung bringen zu lassen. ? Dresden, den 1. August 1856. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlfchütter. Ver f ü gnng an die Gemeindevorstände in den Dorfschasten des Amtsbezirks. ES fragt sich, ob bei dem Verkauf des Bieres, wenn auch nickt in den Sckänkstätten, so doch über die Gaffe, ferner bei dem Verkauf anderer Flüssigkeiten, z. B. Kefen, Branntwein, Essig, „die große Kanne" der, wider deren Gebrauch vorhandenen Verbote ungeachtet, in den Dorfschaften im Ge brauch sei. . ' . -p Da das unterzeichnete Justizamt sich darüber zu äußern hat, so werden die Herren Gemeindevor- stände veranlaßt, ihre dieSfallsige Wahrnehmungen Md zwar jeder die an seinem Ort, längstens den achtzehnte« August 18SV in Schriften anher anzuzeigen. Frankenberg, am II. August 1856. Das Königliche Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. » Gensel.