che« amd Umgegend. Sonnabends, den 19. April. :kt. Aus dem Vatertande. Dresden 13. April. Heut« hielt der neue 8- ,»e- e da- 'N Fhlr. Rvgr >. Br. fd. t« itrech >orf. Npril, Men Nach ladet peisen D Frankenberg, am 15. April 1856. Das Königliche Justizamt Frankenberg mit Gensel. - MW er. lke i mir 5 Uhr »ins- »er- 8i«r M W 26. April 18SS schriftliche Auskunft an das Justizamt gelangen zu lassen. Dabei will man aber annehmen, daß in demjenigen Dorf, von welchem hier nicht einläuft, keine dergleichen Verhältnisse existiren, wie sie nach 1. undZMW den unterbleibenden Eingang einer Anzeige als einen, vom Gemeinderath dem? Bacatschrin betrachten. sur-^,-,M . Frankenberg mit Sachsenburg „ um die Landwitthschaft und SWfMUS Me für Archidiakonus an unserer Rcrsslädter Kirche Behr sein tadelloses vieljährigeS rWatkn al- Staats» (früher Pastor zu Trebsen) seine Anzugspredigt kärger und Menschdas Ritterkreuz-«-Albrecht-» bei überfüllter Kirche. Er zeigte die „Freudigkeit ordens erhalten. n-l - ' eines Predigers beM Amtswechsel als eine Freude AuS Dresden schreibt man? Wohl nicht ganz am Evangelium", weil sie eine Quelle seiner Er» unbegründet ist das Gerücht, daß ein- der ersterr fahrung und eine Bürgschaft seiner Hoffnungen sei. großartigen Lebenszeichen unserer neuen vatrrläa- Der Besitzer des Rittergutes Leutewitz bei Mei» tuschen Creditbank diOErwrrhuag derAlbertzS» ßen, Steiger, hat am 13. April aus der Hand bahn und deren Fortsetzung nach Chemnitz fei» an die Gemeinderäthe der Dorsschaften des Amtsbezirks Jede Verwaltungsobrigkeit, mithin auch das Justizamt auf den ihm untergebene» Dörfer«,'hat zum 30. dieses Monats I. -- die Anzahl der sämmtlichen, unter seiner Aufsicht stehenden Innungen, unter BeneuUung der «nzelnO Gewerbe, , - 2. - - hinsichtlich der combinirten Innungen aber die sämmtlichen, zu einer jeden derfttben gehörige« Hätchß werke einzeln, der Königlichen Hohen KreiSdirection anzuzeigrn, oder binnen gleicher Frist einen Bacatschein aüüA reichen. -M Hält nun auch das Justizamt nach seinen Erfahrungen dafür, daß Handwerker-Innungen aus Amrsdörfern ermangeln, wenn nicht etwa in den beiden Dörfern Oder- und Riedäwrtsa etnrNöt^ brecher-Innung vorhanden sein sollte, so bedarf man doch über Existenz, oder MchßMHWdoa< werter- Innungen auf den Amtsdürfern eine actenmäßige Gewißheit. . Die Gemeinderäthe werden daher hiermit bedeutet, zu 1. und 2. bi- zum ' nebst i der gaff«.