zt zum l lange rann. »ähnig ten im den I. Mühl- 1857, 7 erg. te^ m, enry-, , sowie den bei erg. Thlr. IS r. S Pf. > 3 Thlr. 25 Rgr., ,r. S Pf. >ber. ! bis 91 i bis 82 ! bis 93 Gerste 8S6. 6 16 tiicls 3 ««lauer 0- uoä Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 73. Sonnabends, den 20. September. I83E». Bekanntmachung. Die Rentenbeiträge auf den dritten Termin ult. September l. I. sind längstens bis zum 4. October l. Z. pünktlich abzuführen. Den rentenpflichtigen Grundstücksbesitzern wird S'olchcs mit dem Bemerken be kannt gemacht, daß die Nichtbeachtung dieser Erinnerung den Eintritt executivischer Maßregeln zur unausbleiblichen Folge hat. Frankenberg, am 17. Septbr. 1856. Der Stadt rat h. Stöckel, Brgrmstr. Bekanntmachung für die Stadt und dH Haydjchast. Kommenden den Heben und zwanzigsten September 1836, kann bei dem unterzeichneten Justizamt an Amtsstelle wegen Reinigung der Arbeitszimmer nicht erpe- dirt werden und nur die Polizeistube geöffnet sein. . 7 Frankenberg, am 17. September 1856. Las Königliche Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. .. Gensel. - 7 - .' : Bekanntmachung ' In Folge der über die neue Behördenorganisalion ergangenen Verordnungen deS Königlichen Hohen Ministeriums der Justiz ist die Gerichtsbarkeit über die Orte Äuerswalde und Garnsdorf am untengesetzten Tage von dem Königlichen Landgericht Mittweida an das Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg übergegangen, was mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht wird, daß die bereits anberaumten Termine ohne neue Ladung und bei Vermeidung der an gedrohten oder sonstigen gesetzlichen Rechlsnachlheike bei der nunmehr zuständigen Gerichts behörde abzuwarten sind. - Mittweida und Frankenberg, am 12. September 1856. Das Königliche Landgericht zu Mittweida und das Königliche Justizaml zu Frankenberg. Edelmann. Gensel. B k r f ü fl u n g an die Localeinnehmer der Dorfschasten, die Einzahlung der BraMassengelder ans den Termin 1. October 1856 betreffend. Mit Ausnahme des Rittergutes Neubau, welches